Wer kann die Förderung beantragen?
Die EBN richtet sich nicht an beliebige Gebäudeeigentümer, sondern an klar definierte Organisationen mit Nichtwohngebäuden, Anlagen oder Systemen. Für Unternehmen ist vor allem die KMU-Abgrenzung wichtig.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.
- Gemeinnützige Organisationen können die Förderung ebenfalls nutzen.
- Bei Modul 1, dem Energieaudit nach DIN EN 16247, sind zusätzlich Nicht-KMU antragsberechtigt, wenn ihr Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 kWh pro Jahr beträgt.
- Die Beratung muss sich auf Nichtwohngebäude, Anlagen oder Systeme beziehen, also zum Beispiel auf Betriebs-, Büro-, Praxis- oder Verwaltungsgebäude.
Was wird gefördert?
Die EBN besteht aus drei Modulen. Entscheidend ist nicht nur, dass eine Energieberatung stattfindet, sondern welchen Zweck sie erfüllt. Genau daran hängt in der Praxis die Wahl des passenden Moduls.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247 | Systematische Erfassung des Energieverbrauchs eines Gebäudes, Betriebs oder einer Anlage, Analyse von Effizienzpotenzialen und verpflichtende Vor-Ort-Begehung. | Das Audit erfüllt zugleich die Energieauditpflicht nach § 8a EDL-G. Das ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen ohnehin auditieren muss. |
| Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 | Umfassende energetische Beratung für ein Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau, einschließlich Konzepten für Sanierung oder Neubau. | Dieses Modul ist häufig der sinnvollere Einstieg, wenn das Gebäude selbst im Mittelpunkt steht und daraus konkrete bauliche oder technische Maßnahmen abgeleitet werden sollen. |
| Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung | Beratung dazu, ob ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie für das Vorhaben sinnvoll sein kann. | Die konkreten Fördersätze für dieses Modul sollten direkt auf der BAFA-Programmseite geprüft werden. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist bei der EBN bewusst gedeckelt. Der Zuschuss reduziert also das Beratungshonorar, ersetzt aber keine vollständige Finanzierung der Beratung.
Wichtig zur Förderhöhe
In Modul 1 werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro beträgt der Höchstbetrag 600 Euro, bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro höchstens 3.000 Euro. In Modul 2 werden ebenfalls 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der Höchstbetrag richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche: unter 200 Quadratmeter höchstens 850 Euro, 200 bis 500 Quadratmeter höchstens 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter höchstens 4.000 Euro. Für Modul 3 sollten die aktuellen Fördersätze direkt der BAFA-Programmseite entnommen werden. Unabhängig vom Modul gilt: Der Antrag muss vor dem Abschluss des Beratungsvertrags beim BAFA gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Zwei Anforderungen sind bei der EBN besonders kritisch: die richtige fachliche Qualifikation der beratenden Person und der Zeitpunkt des Antrags. Gerade diese beiden Punkte entscheiden häufig darüber, ob aus einer sinnvollen Beratung auch eine förderfähige Beratung wird.
- Die Beratung muss von einer Person erbracht werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Nichtwohngebäude gelistet ist.
- Eine beliebige Energieberatung durch nicht entsprechend gelistete Beraterinnen oder Berater ist nicht förderfähig.
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden.
- Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit dem Berater.
- Die rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme vom 13. Dezember 2024.
Häufiger Fehler
Der häufigste Fehler ist ein zu früher Vertragsabschluss mit dem Energieberater. Wer den Beratungsvertrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt wurde, riskiert die Förderung, auch wenn die Beratung fachlich sinnvoll wäre.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung folgt einer einfachen, aber formalen Logik: Erst das passende Modul bestimmen, dann eine gelistete Fachperson einbinden, dann den Antrag stellen und erst danach den Beratungsvertrag abschließen.
- Zunächst sollte geklärt werden, ob das Vorhaben ein Energieaudit nach Modul 1, eine Gebäudeberatung nach DIN V 18599 in Modul 2 oder eine Contracting-Orientierungsberatung in Modul 3 betrifft.
- Anschließend ist eine geeignete Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Nichtwohngebäude auszuwählen.
- Vor dem Abschluss des Beratungsvertrags wird der Antrag beim BAFA gestellt.
- Erst nach der Antragstellung sollte der Leistungsvertrag mit der beratenden Person abgeschlossen werden.
- Die Beratung wird entsprechend dem gewählten Modul durchgeführt, etwa mit Vor-Ort-Begehung beim Energieaudit oder mit energetischem Konzept bei der DIN V 18599-Beratung.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Die EBN ist selten der letzte Schritt eines Energieprojekts. Ihr eigentlicher Wert liegt darin, Entscheidungen vorzubereiten: Welche Maßnahmen sind technisch sinnvoll, welche Potenziale sind realistisch, und wo lohnt sich eine spätere Investitionsförderung?
Praxisbeispiel
Ein KMU mit einem Betriebsgebäude kann Modul 2 nutzen, um ein belastbares energetisches Sanierungs- oder Neubaukonzept zu erhalten. Zeigt die Beratung konkrete Maßnahmen am Gebäude, kann anschließend geprüft werden, ob die BAFA BEG EM für die Umsetzung passt. Wenn dagegen Prozesse oder Anlagen im Mittelpunkt stehen, kann die BAFA EEW strategisch näherliegen.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die EBN sollte vor allem als vorgelagerte Beratungsförderung verstanden werden. Sie kann fachlich den Weg zu späteren Investitionsprogrammen bereiten; ob eine konkrete Kombination zulässig ist, muss für das jeweilige Vorhaben geprüft werden.
- BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen am Gebäude): Relevant, wenn aus der EBN-Beratung konkrete energetische Maßnahmen am Gebäude abgeleitet werden.
- BAFA EEW (Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft): Relevant, wenn ein Energieaudit Effizienzpotenziale in Prozessen oder Anlagen sichtbar macht.
- BAFA-Förderung Energieberatung (Überblick): Ordnet die EBN in die weiteren BAFA-Beratungsprogramme ein.
Welche Alternativen gibt es?
Wenn die EBN nicht passt, liegt das häufig nicht daran, dass Energieberatung grundsätzlich ungeeignet wäre, sondern daran, dass ein anderes Förderthema oder eine andere Programmstufe gemeint ist.
- BAFA-Förderung Energieberatung (Überblick): Hilfreich, wenn noch unklar ist, ob EBN, Wohngebäudeberatung oder Energieaudit der richtige Beratungsstrang ist.
- Förderungen für Beratung: Überblick über Fördermöglichkeiten, bei denen Beratungsleistungen im Mittelpunkt stehen.
- Förderungen für KMU: Orientierung für kleine und mittlere Unternehmen, die neben Energieberatung weitere Förderprogramme prüfen möchten.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Was ist die EBN-Förderung?
Die EBN ist die Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Sie bezuschusst qualifizierte Energieberatung, die vom BAFA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft durchgeführt wird.
Für welche Gebäude ist die EBN gedacht?
Die Förderung betrifft Nichtwohngebäude, also zum Beispiel Betriebs-, Büro-, Praxis- oder Verwaltungsgebäude. Für Wohngebäude ist dieser Förderstrang nicht der richtige Bezugspunkt.
Wie hoch ist der Zuschuss in Modul 1?
In Modul 1 werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der Höchstbetrag liegt bei 600 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten höchstens 10.000 Euro betragen, und bei 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten darüberliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss in Modul 2?
In Modul 2 werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Je nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Höchstbetrag bei 850 Euro, 2.500 Euro oder 4.000 Euro.
Wer darf die geförderte Beratung durchführen?
Die Beratung muss durch eine Person erfolgen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Nichtwohngebäude gelistet ist. Eine nicht entsprechend gelistete Beratung ist nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Berater.
Erfüllt Modul 1 die gesetzliche Energieauditpflicht?
Ja, das Energieaudit nach Modul 1 erfüllt zugleich die Energieauditpflicht nach § 8a EDL-G. Das kann besonders relevant sein, wenn ein Unternehmen ohnehin ein Audit durchführen muss.
Wofür ist Modul 3 gedacht?
Modul 3 betrifft die Contracting-Orientierungsberatung. Dabei wird geprüft, ob ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie für das Vorhaben sinnvoll sein kann.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den BAFA-Informationen zur EBN und den Modulseiten zu Modul 1 und Modul 2.