Wer kann die Förderung beantragen?
Der wichtigste Zugangspunkt ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Funktion der Organisation. Erasmus+ Erwachsenenbildung ist für Einrichtungen gedacht, deren Arbeit in der Erwachsenenbildung liegt. Genau hier entstehen in der Praxis viele Missverständnisse.
- Antragsteller ist immer eine Organisation, nicht eine einzelne lernende Person.
- Antragsberechtigt sind Organisationen, die formale, nicht-formale oder informelle Erwachsenenbildung anbieten.
- Auch lokale und regionale Behörden, Koordinierungsstellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung können antragsberechtigt sein.
- Zur Zielgruppe zählen zum Beispiel Volkshochschulen, gemeinnützige Bildungsträger, Kultureinrichtungen, Organisationen für benachteiligte Gruppen und private Weiterbildungsanbieter.
- Ein privater Weiterbildungsanbieter kann selbst ein KMU sein und trotzdem zur Zielgruppe gehören, wenn seine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung liegt.
- Ein gewöhnliches Unternehmen, das nur seine eigenen Mitarbeitenden weiterbilden möchte, ist in der Regel nicht die passende Zielgruppe dieses Programms.
Was wird gefördert?
Erasmus+ Erwachsenenbildung hat zwei grundsätzliche Förderwege. Leitaktion 1 stärkt die Lernmobilität von Personal und Lernenden. Leitaktion 2 finanziert die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen aus anderen Ländern.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Leitaktion 1: Mobilität von Personal | Job-Shadowing von 2 bis 60 Tagen, Lehr- und Fortbildungsaufträge von 2 bis 365 Tagen sowie Kurse und Schulungen von 2 bis 10 Tagen. | Dieser Weg ist besonders relevant, wenn eine Einrichtung ihr Personal europäisch qualifizieren und Erfahrungen aus anderen Bildungssystemen in die eigene Arbeit zurückholen möchte. |
| Leitaktion 1: Mobilität von Lernenden | Gruppenmobilität von 2 bis 30 Tagen, kurzzeitige individuelle Mobilität von 2 bis 29 Tagen und langfristige individuelle Mobilität von 30 bis 365 Tagen. | Gefördert wird Lernen im europäischen Ausland, nicht eine beliebige Weiterbildung ohne Bezug zur Erwachsenenbildungseinrichtung. |
| Kurzzeitprojekte in Leitaktion 1 | Projekte mit 6 bis 18 Monaten Laufzeit und maximal 30 Teilnehmenden. | Kurzzeitprojekte sind der Einstieg für Organisationen, die zum ersten Mal teilnehmen oder nur wenige Aktivitäten planen. |
| Akkreditierte Projekte in Leitaktion 1 | Projekte mit 15 Monaten Laufzeit, verlängerbar auf 24 Monate, ohne Teilnehmerobergrenze. | Dieser Zugang steht Organisationen mit gültiger Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung offen und eignet sich für regelmäßige Mobilitätsaktivitäten. |
| Leitaktion 2: Kooperationspartnerschaften | Internationale Projekte zur Entwicklung und zum Transfer innovativer Methoden, zum Aufbau von Netzwerken und zur Internationalisierung. | Vorausgesetzt werden mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen Programmländern, eine Laufzeit von 12 bis 36 Monaten und ein Koordinator, der seit mindestens zwei Jahren rechtlich besteht. |
| Leitaktion 2: Kleinere Partnerschaften | Kleinere internationale Partnerschaftsprojekte mit festen Pauschalsummen von 30.000 oder 60.000 Euro. | Dieser Weg senkt die Einstiegshürde für kleinere und unerfahrene Akteure, die bisher schwer Zugang zum Programm hatten. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderlogik ist einer der Punkte, an denen Erasmus+ Erwachsenenbildung deutlich von klassischen Zuschüssen abweicht. Es gibt keine einfache Förderquote auf nachgewiesene Kosten.
Wichtig zur Förderhöhe
In Leitaktion 1 arbeitet das Programm mit Stückkosten, etwa für Reise, individuelle Unterstützung und organisatorische Unterstützung. Diese Sätze sind so kalkuliert, dass sie im Durchschnitt rund 80 Prozent der tatsächlichen Kosten decken. In Leitaktion 2 gelten feste Pauschalsummen: 30.000 oder 60.000 Euro bei Kleineren Partnerschaften und 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro bei Kooperationspartnerschaften. Die Mittel sind als Beitrag gedacht, eine Kofinanzierung aus anderen Quellen wird erwartet.
Welche Voraussetzungen gelten?
Entscheidend ist, dass das Vorhaben zur Programmlogik passt. Erasmus+ Erwachsenenbildung finanziert nicht einfach Weiterbildungskosten, sondern europäische Lern- und Kooperationsaktivitäten von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
- Die antragstellende Einrichtung muss eine Organisation mit Bezug zur Erwachsenenbildung sein.
- Für Leitaktion 1 muss das Vorhaben als Mobilität von Personal oder Lernenden angelegt sein.
- Kurzzeitprojekte in Leitaktion 1 sind auf 6 bis 18 Monate und maximal 30 Teilnehmende begrenzt.
- Akkreditierte Projekte in Leitaktion 1 setzen eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung voraus.
- Für Kooperationspartnerschaften in Leitaktion 2 sind mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen Programmländern erforderlich.
- Der Koordinator einer Kooperationspartnerschaft muss seit mindestens zwei Jahren rechtlich bestehen.
- Bei Kleineren Partnerschaften wählt der Antragsteller zwischen 30.000 und 60.000 Euro passend zu den geplanten Aktivitäten.
- Anträge werden bei der zuständigen Nationalen Agentur gestellt, nicht direkt bei der EU-Kommission.
Häufiger Fehler
Der häufigste Fehler ist die falsche Einordnung als allgemeine Unternehmensförderung. Ein Produktionsbetrieb, Handwerksunternehmen oder Dienstleister, der nur die eigenen Beschäftigten schulen möchte, passt in der Regel nicht in Erasmus+ Erwachsenenbildung. Anders liegt es bei einem privaten Weiterbildungsanbieter, dessen eigene Tätigkeit Erwachsenenbildung ist.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag läuft über die zuständige Nationale Agentur des jeweiligen Landes. In Deutschland ist die Nationale Agentur für den Bereich Erwachsenenbildung zuständig. Da es jährliche Antragsrunden mit festen Fristen gibt, sollte die Programmauswahl früh erfolgen.
- Zuerst sollte geklärt werden, ob die Organisation tatsächlich zur Erwachsenenbildung gehört oder ob ein anderes Förderprogramm besser passt.
- Danach ist zu entscheiden, ob das Vorhaben Mobilität in Leitaktion 1 oder internationale Zusammenarbeit in Leitaktion 2 betrifft.
- Bei Leitaktion 1 ist zu prüfen, ob ein Kurzzeitprojekt genügt oder ob eine Erasmus-Akkreditierung strategisch sinnvoller ist.
- Bei Leitaktion 2 ist zu klären, ob eine Kleinere Partnerschaft oder eine Kooperationspartnerschaft zur Größe, Erfahrung und Zielsetzung des Projekts passt.
- Anschließend müssen Aktivitäten, Laufzeit, Partnerstruktur und passende Pauschale oder Stückkostenlogik konsistent geplant werden.
- Der Antrag wird bei der zuständigen Nationalen Agentur innerhalb der jährlichen Antragsrunde eingereicht.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Erasmus+ Erwachsenenbildung lohnt sich vor allem dann, wenn Internationalisierung nicht nur ein einzelner Auslandsbesuch sein soll, sondern Teil der Entwicklung einer Bildungseinrichtung wird. Gerade die Trennung zwischen Kurzzeitprojekt und Akkreditierung ist strategisch wichtig.
Praxisbeispiel
Eine kleine Weiterbildungseinrichtung kann mit einem Kurzzeitprojekt erste Mobilitäten für Personal organisieren und Erfahrungen sammeln. Wenn daraus ein regelmäßiger europäischer Austausch entstehen soll, wird die Erasmus-Akkreditierung zum sinnvolleren Weg. Für die Entwicklung gemeinsamer Methoden mit ausländischen Partnern wäre dagegen Leitaktion 2 naheliegender.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Zur pauschalen Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen nennen die vorliegenden Programminformationen keine eindeutige Regel. Für die Praxis ist deshalb weniger eine schnelle Kombination entscheidend, sondern die saubere Abgrenzung des Förderzwecks.
- ESF Plus, Weiterbildung und Qualifizierung: Wichtiger Vergleich für Unternehmen, die nicht selbst Bildungsanbieter sind, sondern die Qualifizierung ihrer eigenen Beschäftigten fördern lassen möchten.
- Förderungen für Weiterbildung: Thematischer Überblick über Programme im Bereich Weiterbildung, Qualifizierung und Bildung.
Welche Alternativen gibt es?
Die wichtigste Alternative hängt davon ab, wer den Antrag stellen will. Für Bildungsorganisationen kann Erasmus+ passen. Für Unternehmen mit internem Qualifizierungsbedarf führt der Weg häufig in eine andere Richtung.
- ESF Plus, Weiterbildung und Qualifizierung: Der passendere EU-Weg für Unternehmen, die ihre eigene Belegschaft weiterbilden möchten und nicht selbst als Erwachsenenbildungseinrichtung auftreten.
- Förderungen für Weiterbildung: Überblicksseite für weitere Fördermöglichkeiten rund um Weiterbildung und Qualifizierung.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Ist Erasmus+ Erwachsenenbildung eine Förderung für KMU?
Nicht allgemein. Ein gewöhnliches KMU, das seine eigenen Mitarbeitenden weiterbilden möchte, ist in der Regel nicht die passende Zielgruppe. Ein privater Weiterbildungsanbieter kann dagegen zur Zielgruppe gehören, weil seine Tätigkeit selbst Erwachsenenbildung ist.
Wer kann Erasmus+ Erwachsenenbildung beantragen?
Antragsteller ist immer eine Organisation. Antragsberechtigt sind Organisationen, die formale, nicht-formale oder informelle Erwachsenenbildung anbieten, sowie Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Leitaktion 1 und Leitaktion 2?
Leitaktion 1 fördert Lernmobilität von Personal und Lernenden im europäischen Ausland. Leitaktion 2 fördert internationale Zusammenarbeit, etwa Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften mit Organisationen aus anderen Ländern.
Gibt es bei Erasmus+ Erwachsenenbildung eine Förderquote?
Nein, das Programm arbeitet nicht mit einer klassischen prozentualen Förderquote. In Leitaktion 1 gelten Stückkosten, in Leitaktion 2 feste Pauschalsummen.
Wie hoch ist die Förderung in Leitaktion 2?
Bei Kleineren Partnerschaften sind Pauschalsummen von 30.000 oder 60.000 Euro vorgesehen. Bei Kooperationspartnerschaften betragen die festen Pauschalsummen 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro je Projekt.
Was ist ein Kurzzeitprojekt in Leitaktion 1?
Kurzzeitprojekte dauern 6 bis 18 Monate und sind auf maximal 30 Teilnehmende begrenzt. Sie sind besonders für Einsteiger geeignet, die erstmals Erasmus+ nutzen oder nur wenige Aktivitäten planen.
Wofür ist eine Erasmus-Akkreditierung sinnvoll?
Die Akkreditierung ist der strategische Weg für Organisationen, die regelmäßig Mobilität in der Erwachsenenbildung organisieren wollen. Für die Akkreditierung selbst ist keine Vorerfahrung erforderlich, aber ein überzeugendes Konzept.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge werden bei der zuständigen Nationalen Agentur des jeweiligen Landes gestellt, nicht direkt bei der EU-Kommission. Es gibt jährliche Antragsrunden mit festen Fristen. Das Programm läuft in der Generation 2021 bis 2027 mit jährlichen Antragsrunden und festen Fristen.
Quellen
Die Darstellung stützt sich auf die offiziellen Erasmus+ Programminformationen der EU-Kommission zu Erwachsenenbildung, Kooperationspartnerschaften und Kleineren Partnerschaften.