ERP-Förderkredit KMU (KfW 365/366): Zinsgünstiger Kredit bis 25 Mio. € für KMU

Der ERP-Förderkredit KMU ist der zentrale KfW-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland und die direkte Nachfolgelösung des eingestellten KfW-Unternehmerkredits (037/047). Das Programm finanziert Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Unternehmensübernahmen mit bis zu 25 Millionen Euro – zinsgünstig aus ERP-Sondervermögen, mit Laufzeiten bis 20 Jahre und wahlweise mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung der Hausbank. Wer als Gründer gestartet ist und aus dem KfW StartGeld (067) "herauswächst" – weil das Unternehmen die 5-Jahres-Grenze überschreitet oder mehr als 200.000 € benötigt – findet im ERP-Förderkredit KMU das passende Anschlussprogramm.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Der ERP-Förderkredit KMU ist das zentrale Finanzierungsinstrument der KfW Bankengruppe für den deutschen Mittelstand und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Programme) durchgeführt. Das ERP-Sondervermögen ist ein staatlicher Fonds, der auf das amerikanische Nachkriegs-Wiederaufbauprogramm zurückgeht und seither zinsvergünstigte Kredite an die deutsche Wirtschaft bereitstellt. Durch diese Zinsvergünstigung aus ERP-Mitteln liegen die Konditionen des Programms in der Regel spürbar unter marktüblichen Unternehmenskrediten – besonders in Hochzinsphasen ist der Vorteil erheblich.

Das Programm ist der direkte Nachfolger des KfW-Unternehmerkredits (037/047), der als Corona-Sonderprogramm 2020 aufgelegt und 2022 eingestellt wurde. Im Unterschied zum Vorgänger ist der ERP-Förderkredit KMU auf KMU im Sinne der EU-Definition beschränkt – Unternehmen, die diese Größengrenzen überschreiten, können den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376) nutzen. Im Unterschied zum KfW StartGeld (067), das ausschließlich für Gründer in den ersten 5 Jahren konzipiert ist, hat der ERP-Förderkredit KMU keine Altersgrenze und steht jedem antragsberechtigten KMU offen – von der Neugründung bis zum etablierten Betrieb mit Jahrzehnten Markthistorie.

Das Programm existiert in zwei Varianten, die sich technisch durch die Haftungsstruktur unterscheiden: KfW 365 (ohne Haftungsfreistellung) steht allen KMU ab Gründung offen und erfordert keine Mindestmarktpräsenz. KfW 366 (mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung) setzt mindestens 2 abgeschlossene Geschäftsjahre voraus und erleichtert den Kreditzugang durch die KfW-Risikoübernahme. Wer die Voraussetzungen für 366 erfüllt, sollte diese Variante bevorzugen, da die Haftungsfreistellung Hausbanken zur Kreditzusage bewegt, die ohne staatliche Risikoabsicherung abgelehnt hätten. Bei kleinen Kreditbeträgen bis 750.000 Euro KfW-Eigenrisiko bietet die Variante 366 zusätzlich einen Fast-Track-Prozess mit beschleunigter Risikoprüfung in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen.

Technisch funktioniert das Programm nach dem Hausbankenprinzip: Der Antrag wird bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Antragstellers eingereicht, die das Vorhaben prüft, den Kreditantrag mit der jeweiligen Programmnummer an die KfW weiterleitet und den Darlehensvertrag mit dem Endkreditnehmer abschließt. Die Hausbank bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit der direkte Ansprechpartner. Die KfW refinanziert den Kredit im Hintergrund und sorgt über das ERP-Sondervermögen für die Zinsvergünstigung.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Aktenkundiges Finanzierungsgespräch vor Vorhabensbeginn: Bevor mit dem Vorhaben begonnen wird, muss ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Finanzierungspartner über den Einsatz der passenden Fördermittel stattgefunden haben. Die Bank hält dieses Gespräch aktenkundig fest. Das Finanzierungsgespräch ist die förderrechtliche Voraussetzung dafür, dass ein vorzeitiger Vorhabensbeginn überhaupt zulässig ist.

3-Monats-Frist nach Vorhabensbeginn: Nach dem aktenkundigen Finanzierungsgespräch darf das Vorhaben begonnen werden. Der Kreditantrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingegangen sein (taggenau). Wird diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu weniger als 50 % umgesetzt sind.

Abruffrist nach Zusage: Bei KfW 365 beträgt die Abruffrist 36 Monate nach Zusage – deutlich länger als die 12 Monate beim StartGeld und beim KfW 366. Diese lange Frist macht das Programm besonders geeignet für Investitionsvorhaben mit langer Planungs- und Umsetzungsphase. Bei KfW 366 beträgt die Abruffrist 12 Monate (im Einzelfall verlängerbar). Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb der Abruffrist abrufbar.

Bereitstellungsprovision: Ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach Zusagedatum wird auf den noch nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. Wer auf einen nicht abgerufenen Kredit verzichtet, muss 6 Monate warten, bevor für dasselbe Vorhaben ein neuer Antrag gestellt werden kann – es sei denn, das Vorhaben hat sich in wesentlichen Teilen geändert.

Zinsbindungsfrist bei langen Laufzeiten: Bei Laufzeiten über 10 Jahre (nur bei KfW 365 möglich) wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot für die Restlaufzeit. Der neue Zinssatz richtet sich dann nach dem aktuellen Kapitalmarktniveau.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Vorhaben und Finanzierungsbedarf konkretisieren Vor dem Bankgespräch steht die genaue Planung des Vorhabens mit realistischen Kostenschätzungen. Für etablierte Unternehmen sind aktuelle Jahresabschlüsse (bei KfW 366 zwingend die letzten 2), eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre vorzubereiten. Bei Investitionsvorhaben empfiehlt sich ein Angebot des Lieferanten, um den Finanzierungsbedarf exakt zu belegen. Bei Betriebsmittelkrediten muss der Bedarf anhand nachvollziehbarer Berechnungen begründet werden.

  2. 2. Aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit der Hausbank führen Das Finanzierungsgespräch ist der förderrechtlich entscheidende erste Schritt. Es muss vor dem Vorhabensbeginn stattfinden und von der Bank dokumentiert werden. In diesem Gespräch wird besprochen, welche Fördermittel infrage kommen, welche Variante (365 oder 366) passend ist und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Die Wahl des Finanzierungspartners ist frei – jede Bank oder Sparkasse, die KfW-Förderkredite vermittelt, kommt in Betracht.

  3. 3. Antrag über den Finanzierungspartner einreichen Die Bank erstellt den Kreditantrag mit der Programmnummer 365 oder 366 und leitet ihn an die KfW weiter. Erforderliche Unterlagen sind je nach Variante: Selbsterklärung zur KMU-Definition (für nicht verflochtene Unternehmen: Bestellnummer 600 000 0095; für verflochtene: 600 000 0196), De-minimis-Erklärung (Bestellnummer 600 000 0075), aktuelle Jahresabschlüsse und BWA, Unterlagen zur Risikoprüfung gemäß Checkliste der KfW. Bei KfW 366 muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn eingehen.

  4. 4. Risikoprüfung durch die KfW (nur KfW 366) Bei KfW 366 führt die KfW eine eigene Risikoprüfung durch. Wenn das KfW-Eigenrisiko beim Antragsteller inklusive des beantragten Kredits maximal 750.000 Euro beträgt und die Hausbank die Fast-Track-Kriterien bestätigt, erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen. Bei größeren Beträgen findet eine vollumfängliche Risikoprüfung mit Bonitätsrating und detaillierten Unterlagen statt. Bei KfW 365 ohne Haftungsfreistellung entfällt die KfW-eigene Risikoprüfung – die Hausbank trägt das volle Kreditrisiko und entscheidet selbst.

  5. 5. Kreditzusage und Vertragsabschluss Nach positiver Kreditentscheidung erhalten Antragsteller ein Vertragsangebot von der Hausbank. Der Darlehensvertrag wird mit der Hausbank – nicht mit der KfW – abgeschlossen. Die Hausbank bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit der direkte Ansprechpartner. Zinssatz, Laufzeit und Sicherheiten werden im Darlehensvertrag fixiert.

  6. 6. Vorhaben umsetzen und Kredit abrufen Nach Vertragsabschluss kann das Vorhaben umgesetzt werden. Der Kredit ist innerhalb der Abruffrist (36 Monate bei KfW 365, 12 Monate bei KfW 366) in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Ab dem 7. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Tilgung beginnt nach Ende der tilgungsfreien Zeit vierteljährlich in gleich hohen Raten.

  7. 7. Verwendungsnachweis und Mittelverwendungskontrolle Nach Abschluss des Vorhabens kann die Bank eine Mittelverwendungskontrolle durchführen. Bei größeren Beträgen oder Auslandsvorhaben kann die KfW ergänzende Unterlagen anfordern. Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich – die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel für den geförderten Zweck muss jederzeit nachweisbar sein.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH den ERP-Förderkredit KMU beantragen?

Ja, eine GmbH ist antragsberechtigt, sofern sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet und die KMU-Kriterien erfüllt – also weniger als 250 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist. Für die Variante KfW 366 muss zusätzlich mindestens ein Gesellschafter-Geschäftsführer die letzten 2 Jahresabschlüsse verantwortet haben und nach dem Vorhaben weiterhin in dieser Funktion tätig sein. Bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern muss sichergestellt sein, dass kein anderer Gesellschafter einen Stimmenanteil hält, der autonome Satzungsänderungen ermöglicht – das wäre förderschädlich.

Wie hoch ist der Zinsvorteil des ERP-Förderkredits KMU gegenüber einem normalen Bankkredit?

Der konkrete Zinsvorteil hängt vom aktuellen Kapitalmarktniveau und der individuellen Bonitätseinstufung ab. In einem Marktumfeld mit Unternehmenskrediten zwischen 6 und 9 % effektiv liegt der ERP-Kredit in der Regel 1,5 bis 3 Prozentpunkte darunter. Bei einem Kreditbetrag von 850.000 € über 10 Jahre entspricht das – wie in der Beispielrechnung gezeigt – einem Zinsvorteil von rund 55.000 € über die Kreditlaufzeit. Bei jungen Unternehmen unter 5 Jahren oder Vorhaben in Regionalfördergebieten ist der Vorteil noch größer, da ein zusätzlicher Zinsbonus gewährt wird. Aktuelle Konditionen sind tagesaktuell unter www.kfw.de/konditionen abrufbar.

Was ist der Unterschied zwischen ERP-Förderkredit KMU 365 und 366?

Der Hauptunterschied liegt in der Haftungsfreistellung und den Zugangsvoraussetzungen. KfW 365 ist für alle KMU ab Gründung ohne Mindestmarktpräsenz zugänglich – die Hausbank trägt das volle Kreditrisiko. KfW 366 setzt 2 abgeschlossene Geschäftsjahre voraus, bietet dafür aber eine 50-prozentige Haftungsfreistellung durch die KfW. Praktisch bedeutet das: Mit 366 ist der Kreditzugang leichter, die Sicherheitenanforderungen sind geringer, und bei kleinen Beträgen gibt es einen Fast-Track mit 5-Bankarbeitstage-Prüfung. Zusätzlich unterscheiden sich die Laufzeitoptionen für Betriebsmittel und Warenlager und die Abruffrist (36 Monate bei 365 vs. 12 Monate bei 366).

Kann ich den ERP-Förderkredit KMU mit der ZIM-Förderung kombinieren?

Ja, die Kombination ist grundsätzlich möglich. Das ZIM-Förderprogramm ist ein Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, der ERP-Förderkredit KMU ein zinsgünstiger Kredit – beide können für dasselbe Unternehmen, aber nicht für dieselben Kosten genutzt werden. In der Praxis bietet sich folgende Struktur an: ZIM-Zuschuss für die förderfähigen F&E-Personalkosten, ERP-Kredit für die Investitionskosten (Maschinen, Infrastruktur), die das ZIM-Programm nicht abdeckt. Zu beachten sind die beihilferechtlichen Kumulierungsgrenzen nach AGVO.

Kann ich den ERP-Förderkredit KMU rückwirkend beantragen?

Nein, eine vollständig rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Das Finanzierungsgespräch mit der Bank muss vor Vorhabensbeginn stattgefunden haben, und der Kreditantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Vorhaben, die bereits zu mehr als 50 % umgesetzt sind, sind vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Wer also bereits Maschinen bestellt, geliefert bekommen und in Betrieb genommen hat, ohne vorher das Bankgespräch geführt zu haben, kann dieses Vorhaben nicht mehr fördern lassen.

Kann ich als Einzelunternehmer oder Freiberufler den ERP-Förderkredit KMU beantragen?

Ja, Einzelunternehmer und Freiberufler sind ausdrücklich antragsberechtigt – für beide Varianten (365 und 366). Auch Freiberufler mit einer Einzelpraxis, einem Architekturbüro oder einer Arztpraxis können das Programm für Investitionen und Betriebsmittel nutzen. Bei KfW 366 gelten dieselben Voraussetzungen wie für juristische Personen: mindestens 2 vollständige Geschäftsjahre mit aussagefähigen Jahresabschlüssen, und der Antragsteller muss weiterhin aktiv in der Unternehmensführung tätig bleiben. Die Bonitätsprüfung erfolgt auch bei Einzelunternehmern über die Hausbank, die KfW holt zusätzlich eine SCHUFA-Auskunft ein.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln – Krediten, Zuschüssen und Zulagen – im Rahmen der beihilferechtlichen Obergrenzen möglich. Das macht den ERP-Förderkredit KMU zu einem flexiblen Baustein in kombinierten Förderstrukturen.

Digitalisierungsvorhaben – Digital Jetzt: Digital Jetzt ist ein Zuschuss des BMWK für Investitionen in digitale Technologien und Mitarbeiterqualifizierung. Kombination mit dem ERP-Förderkredit KMU ist möglich, wenn keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht: Der Zuschuss deckt einen Teil der Investitionskosten, der ERP-Kredit finanziert den Rest. Die beihilferechtlichen Kumulierungsgrenzen nach AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU, Artikel 17) sind zu beachten.

Forschung und Entwicklung – ZIM und Forschungszulage: Das ZIM-Förderprogramm fördert F&E-Vorhaben als Zuschuss auf Personalkosten. Der ERP-Kredit kann parallel für die Investitionskomponente desselben Projekts genutzt werden, solange keine Doppelförderung auf Kostenebene entsteht. Die Forschungszulage ist steuerrechtlich strukturiert und gilt nicht als Beihilfe – sie ist daher ohne Kumulierungseinschränkungen kombinierbar.

Beratungsförderung – BAFA: Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung fördert Beratungskosten als eigene Kostenart und ist kombinierbar, solange keine Doppelförderung auf Kostenebene entsteht. Da Beratungskosten und Investitionskosten unterschiedliche Kostenpositionen sind, ist die Kombination in der Praxis problemlos möglich. Die De-minimis-Grenze von 300.000 € in 3 Jahren ist bei gleichzeitiger Nutzung beider Programme im Blick zu behalten.

Energieeffizienz – KfW 270 und BAFA BEG EM: Bei Investitionen in erneuerbare Energien kann parallel das KfW-Programm 270 genutzt werden. Bei Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz (Heizung, Dämmung, Lüftung) ist die BAFA BEG EM als Zuschuss kombinierbar. Für Stromerzeugungsanlagen mit EEG-Vergütung gilt: Das Programm darf nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen kombiniert werden.

Nicht kombinierbar ist der ERP-Förderkredit KMU mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen für dasselbe Vorhaben – also nicht gleichzeitig mit dem KfW StartGeld (067) für denselben Investitionszweck. Die Kombination mit dem KfW-Schnellkredit 2020 (eingestellt) ist historisch ausgeschlossen.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Der ERP-Förderkredit KMU ist ein Darlehen, kein Zuschuss – der Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden und stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Die Zinsen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit die finanzierten Kosten dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind.

Beihilferechtlich kann das Programm Zinssubventionen auf drei Grundlagen vergeben: (1) nach De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 für Investitionen und Betriebsmittel – hier gilt die Gesamtobergrenze von 300.000 € in 3 Jahren für alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens; (2) nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 – ausschließlich für Investitionen, mit sektorspezifischen Beihilfeintensitätsgrenzen; (3) als beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes – diese Option ermöglicht die Nutzung des Programms auch dann, wenn beihilferechtliche Obergrenzen bereits ausgeschöpft sind. Ab 1. Januar 2026 werden alle De-minimis-Beihilfen innerhalb von 20 Tagen nach Gewährung im zentralen De-minimis-Register der EU-Kommission veröffentlicht; bei natürlichen Personen werden bestimmte Daten pseudonymisiert.

Für Betriebsmittelkredite über KfW 366 gilt eine besondere Schutzregelung: Die beim Finanzierungspartner zum Zeitpunkt der Antragstellung bewilligten Kreditlinien müssen für mindestens 12 Monate nach der KfW-Zusage in voller Höhe aufrechterhalten werden. Das schützt den Kreditnehmer vor unerwarteten Kreditlinienkürzungen in der Anlaufphase.

Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 SubvG. Die einzelnen subventionserheblichen Tatsachen sind in der „Datenliste subventionserhebliche Tatsachen ERP-Förderkredit KMU" (Bestellnummer 600 000 4872) aufgeführt. Vorsätzliche oder leichtfertige Falschangaben sind strafbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Mittel.

Einordnung für Unternehmer

Der ERP-Förderkredit KMU ist das Arbeitspferd der KfW-Mittelstandsfinanzierung und gleichzeitig eines der am stärksten unterschätzten Instrumente im deutschen Förderrepertoire. Er ist weniger bekannt als das StartGeld, deckt aber einen weit größeren Teil des Mittelstands ab: Jedes etablierte KMU in Deutschland, das investiert, expandiert oder einen Betrieb übernimmt, sollte ihn als Finanzierungsbaustein prüfen – bevor es einen Unternehmenskredit zu Marktkonditionen abschließt.

Der strategische Hebel liegt nicht allein im Zinssatz, sondern in der Kombination aus zinsgünstigem ERP-Kapital und Haftungsfreistellung. In einem Hochzinsumfeld, in dem Unternehmenskredite bei 7 bis 9 % effektiv liegen, kann der ERP-Kredit 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger sein – bei einer Investition von 1 Million Euro über 10 Jahre ist das ein sechsstelliger Vorteil. Wer dieses Instrument nicht kennt, zahlt de facto eine vermeidbare Marktprämie.

Welche Unternehmen nutzen das Programm zu wenig? Vor allem Handwerksbetriebe, Freiberufler und kleine Produktionsunternehmen, die entweder nicht wissen, dass sie antragsberechtigt sind, oder die das Bankgespräch scheuen. Der häufigste Denkfehler: "Das ist zu kompliziert und dauert zu lang." Tatsächlich ist der Prozess bei KfW 366 mit dem Fast-Track für Beträge bis 750.000 € KfW-Eigenrisiko in der Regel innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen – schneller als viele erwarten.

Für Unternehmen, die bereits das KfW StartGeld genutzt haben, ist der ERP-Förderkredit KMU der natürliche nächste Schritt. Der Zinsvorteil für junge Unternehmen unter 5 Jahren gilt bei beiden Programmen – wer also noch im fünften Jahr nach Gründung eine größere Investition plant, profitiert von günstigsten Konditionen bei gleichzeitig maximaler Finanzierungsreichweite.

Quellenangaben

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