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Weiterbildung und Qualifizierung

Qualifizierungsgeld: Entgeltersatz für Weiterbildung im Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe, die einen erheblichen Teil ihrer Belegschaft wegen Strukturwandel weiterqualifizieren müssen. Wichtig ist die richtige Einordnung: Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des ausfallenden Arbeitsentgelts, übernimmt aber nicht die Lehrgangskosten.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte während einer längeren Weiterbildung. Es richtet sich an Betriebe im Strukturwandel, bei denen ein erheblicher Teil der Belegschaft neue Qualifikationen braucht, damit Beschäftigung im Betrieb erhalten werden kann. Die Lehrgangskosten selbst werden nicht durch das Qualifizierungsgeld bezuschusst, sie trägt der Arbeitgeber. Die Leistung gilt seit dem 1. April 2024.

Schnellüberblick

Was ist es?Das Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Arbeitsentgelts, wenn Beschäftigte wegen einer förderfähigen Weiterbildung vorübergehend weniger oder kein Entgelt erhalten.
Wer bekommt es?Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber, wenn ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf einen erheblichen Teil der Belegschaft betrifft.
Wie viel?Die Leistung beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind 67 Prozent.
Wofür?Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, über reine Anpassungsfortbildung hinausgehen und bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme stattfinden.
Antrag vor Beginn?Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit; Betriebsvereinbarung beziehungsweise Arbeitgebererklärung und eine zugelassene Weiterbildung müssen vorab geklärt sein.
Kombinierbar?Ob eine Kombination mit weiteren Förderinstrumenten möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden, insbesondere weil das Qualifizierungsgeld keine Lehrgangskosten übernimmt.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Qualifizierungsgeld ist kein Instrument für einzelne, isolierte Weiterbildungswünsche. Es setzt beim Betrieb an und verlangt, dass der Qualifizierungsbedarf durch Strukturwandel verursacht ist und einen relevanten Teil der Belegschaft betrifft.

  • Der Betrieb muss von strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf betroffen sein.
  • Der Qualifizierungsbedarf muss innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betreffen.
  • Bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten genügt ein Anteil von mindestens 10 Prozent der Beschäftigten.
  • Es muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag vorliegen, der Qualifizierungsbedarf und Beschäftigungsperspektiven regelt.
  • Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
  • Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt.
  • Das Instrument richtet sich an Arbeitgeber mit Belegschaft und nicht an einzelne Solo-Selbstständige.

Was wird gefördert?

Der zentrale Punkt ist die Trennung zwischen Entgelt und Lehrgangskosten. Das Qualifizierungsgeld entlastet beim Arbeitsentgelt während der Weiterbildung, nicht bei den Kosten des Bildungsträgers.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
Entgeltersatz während der WeiterbildungAusgleich eines Teils der Nettoentgeltdifferenz, die durch Weiterbildungszeiten entsteht.Die Leistung wird in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt.
Weiterbildung der BeschäftigtenQualifizierungen mit mehr als 120 Stunden, die über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgehen.Die Maßnahme muss bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme stattfinden.
LehrgangskostenGebühren des Bildungsträgers oder Kosten der Maßnahme.Diese Kosten werden durch das Qualifizierungsgeld nicht bezuschusst und sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe orientiert sich ausdrücklich am Kurzarbeitergeld. Das macht die Logik des Instruments verständlich: Nicht die Weiterbildung als solche wird bezahlt, sondern der Einkommensausfall während der Qualifizierungszeit teilweise ersetzt.

Wichtig zur Förderhöhe

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Bei Beschäftigten mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind im Sinne des Gesetzes beträgt es 67 Prozent. Der Arbeitgeber kann freiwillig aufstocken. Für Beschäftigte bedeutet das regelmäßig weniger als das volle Gehalt, für Betriebe kann es aber eine spürbare Entlastung sein, wenn längere Qualifizierungsphasen notwendig sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Anforderungen sind bewusst enger gefasst als bei vielen allgemeinen Weiterbildungsförderungen. Das Programm soll nicht kurze Schulungen fördern, sondern größere betriebliche Transformationssituationen abfedern.

  • Der Qualifizierungsbedarf muss durch Strukturwandel im Betrieb entstehen.
  • Die Belegschaftsschwelle muss erreicht werden: grundsätzlich mindestens 20 Prozent, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten mindestens 10 Prozent.
  • Eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag muss Qualifizierungsbedarf und Beschäftigungsperspektiven regeln.
  • In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen.
  • Die Weiterbildung muss über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgehen und breiter verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
  • Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein.
  • Beschäftigte dürfen nicht mit den Weiterbildungskosten belastet werden.

Häufiger Fehler

Der häufigste Denkfehler ist die Verwechslung mit einem Zuschuss zu Lehrgangskosten. Wer vor allem die Kursgebühren fördern lassen will, prüft mit dem Qualifizierungsgeld das falsche Instrument.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag läuft über den Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit. Praktisch ist vor allem wichtig, dass der Betrieb den kollektiven Qualifizierungsbedarf sauber begründen und die formalen Voraussetzungen zur Weiterbildung nachweisen kann.

  1. Der Arbeitgeber klärt, ob der Qualifizierungsbedarf durch Strukturwandel verursacht ist.
  2. Der Betrieb prüft, ob die erforderliche Belegschaftsschwelle erreicht wird.
  3. Je nach Betriebsgröße wird eine Betriebsvereinbarung, ein betriebsbezogener Tarifvertrag oder eine schriftliche Arbeitgebererklärung vorbereitet.
  4. Die geplante Weiterbildung wird darauf geprüft, ob sie mehr als 120 Stunden umfasst und über reine Anpassungsfortbildung hinausgeht.
  5. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass Träger und Maßnahme zugelassen sind.
  6. Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
  7. Während der Weiterbildung erhalten die Beschäftigten das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz, während die Lehrgangskosten beim Arbeitgeber verbleiben.

Wann lohnt sich diese Förderung?

Strategisch ist das Qualifizierungsgeld vor allem dann interessant, wenn ein Unternehmen nicht nur einzelne Qualifikationslücken schließen muss, sondern einen echten Umbau von Tätigkeiten vor sich hat. Genau dort entsteht der Wert: Beschäftigte können im Betrieb gehalten werden, obwohl ihre bisherigen Aufgaben wegfallen oder sich deutlich verändern.

Praxisbeispiel

In der Praxis wird das Programm besonders relevant, wenn Digitalisierung, Automatisierung oder Dekarbonisierung nicht nur neue Softwarekenntnisse verlangen, sondern ganze Tätigkeitsprofile verändern. Dann ist die Frage nicht mehr, ob eine einzelne Schulung sinnvoll ist, sondern ob ein größerer Teil der Belegschaft systematisch für andere Aufgaben im selben Betrieb qualifiziert werden kann.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Zur Kombinierbarkeit enthalten die gelieferten Angaben keine abschließende Regel. Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Das Qualifizierungsgeld ersetzt Arbeitsentgelt, während andere Weiterbildungsinstrumente andere Kostenarten betreffen können.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn es nicht um einen erheblichen Teil der Belegschaft geht oder wenn vor allem Lehrgangskosten bezuschusst werden sollen, ist das Qualifizierungsgeld häufig nicht das passende Instrument. Dann lohnt der Blick auf andere Weiterbildungsförderungen.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Ist das Qualifizierungsgeld ein Zuschuss zu Weiterbildungskosten?

Nein. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des ausfallenden Arbeitsentgelts, übernimmt aber nicht die Lehrgangs- oder Maßnahmekosten.

Wer stellt den Antrag auf Qualifizierungsgeld?

Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt. Das Programm richtet sich an Betriebe mit Beschäftigten und nicht an einzelne Solo-Selbstständige.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Die Höhe entspricht dem Kurzarbeitergeld. Sie beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind 67 Prozent.

Welche Betriebe können Qualifizierungsgeld nutzen?

Grundsätzlich kommt das Instrument für Betriebe jeder Größe in Betracht. Entscheidend ist, dass ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf einen erheblichen Teil der Beschäftigten betrifft.

Welche Belegschaftsschwellen gelten?

Der Qualifizierungsbedarf muss innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betreffen. Bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent.

Welche Anforderungen gelten an die Weiterbildung?

Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgehen und bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme stattfinden.

Was unterscheidet das Qualifizierungsgeld von der Weiterbildungsförderung nach Paragraf 82 SGB III?

Die Weiterbildungsförderung nach Paragraf 82 SGB III bezuschusst individuell Lehrgangskosten und teilweise Arbeitsentgelt einzelner Beschäftigter. Das Qualifizierungsgeld nach den Paragrafen 82a bis 82c SGB III ist dagegen ein kollektives Instrument für Betriebe im Strukturwandel und zahlt Entgeltersatz.

Kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken?

Ja, der Arbeitgeber kann das Qualifizierungsgeld freiwillig aufstocken, verpflichtet ist er dazu aber nicht.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen zur gesetzlichen Leistung und zur Einführung des Qualifizierungsgeldes.

  1. Paragraf 82a SGB III, Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen, Belegschaftsschwellen, Anforderungen an die Weiterbildung, Verweis auf Kurzarbeitergeld
  2. BMAS, Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1. April 2024
  3. Bundesportal, Qualifizierungsgeld für Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung: Entgeltersatzleistung, Antrag durch den Arbeitgeber