Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die nicht nur allgemein über Auslandsmärkte nachdenken, sondern einen konkreten Einstieg in internationale Zielmärkte vorbereiten oder vertiefen wollen. Vorrang haben kleine und mittlere Unternehmen.
- Teilnahmeberechtigt sind KMU, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft.
- Auch wirtschaftsnahe Dienstleister mit Firmensitz in Deutschland können teilnehmen.
- KMU haben im Programm Vorrang.
- Großunternehmen können teilnehmen, erhalten aber keine Subvention und zahlen einen entsprechend höheren, nicht subventionierten Eigenanteil.
- Branchen mit eigener Exportinitiative nutzen nicht das MEP, sondern ihre spezifische Initiative, etwa die Energiewirtschaft über die Exportinitiative Energie.
- Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regeln; die Grenze von 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren darf nicht überschritten werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird nicht das Unternehmen in Form einer Überweisung, sondern die professionelle Organisation der Markterschließung. Genau darin liegt der Kern des Programms: Das BMWK finanziert Leistungen, die ein kleines Unternehmen allein oft nur mit hohem Aufwand, höheren Kosten und größerem Risiko beschaffen könnte.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Informationsveranstaltungen und Webinare | Einordnung von Zielmärkten, erste Marktorientierung, fachliche Informationen. | Für Teilnehmer in der Regel kostenlos und besonders geeignet als Einstieg. |
| Markterkundungsreisen | Sondierung neuer oder schwieriger Märkte, Kontakte zu lokalen Akteuren, Marktinformationen vor Ort. | Sinnvoll, wenn der Zielmarkt interessant ist, aber noch nicht ausreichend verstanden wird. |
| Geschäftsanbahnungsreisen | Individuelle, vorqualifizierte B2B-Termine im Zielland, Zielmarktanalyse und fachliche Begleitung. | Typisch nehmen 8 bis 12 Unternehmen je Reise teil; die begrenzte Teilnehmerzahl macht rechtzeitige Anmeldung besonders wichtig. |
| Digitale Geschäftsanbahnung | Online-Matchmaking und digitale Kontaktanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern. | Ressourcenschonender als eine Reise und mit niedrigeren Beispiel-Eigenanteilen. |
| Leistungsschauen, Sourcing Tours sowie Einkäufer- und Informationsreisen | Unternehmerreisen mit Symposium, strukturierte Präsentationen, Kontakte mit ausländischen Einkäufern und Multiplikatoren. | Bei Einkäufer- und Informationsreisen werden ausländische Einkäufer und Multiplikatoren nach Deutschland geholt; für teilnehmende deutsche Unternehmen ist dieses Format kostenlos. |
| Verbundprojekte | Einjähriges Format zur strategischen Bearbeitung eines Zielmarkts. | Passend für Unternehmen, die einen Markt nicht nur testen, sondern systematisch über einen längeren Zeitraum entwickeln wollen. |
Wie hoch ist die Förderung?
Beim MEP ist die wichtigste finanzielle Klarstellung: Es gibt keine Fördersumme, die an das Unternehmen ausgezahlt wird. Der wirtschaftliche Vorteil besteht darin, dass das BMWK die kostenintensive Durchführungsleistung übernimmt und Teilnehmer nur einen festen Eigenanteil zahlen.
Wichtig zur Förderhöhe
Der Eigenanteil richtet sich nach Unternehmensgröße, Format und jeweiliger Ausschreibung. Für Geschäftsanbahnungsreisen, Leistungsschauen und Markterkundungsreisen lagen Beispielwerte bei 500 Euro netto für Unternehmen mit Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro und weniger als 10 Beschäftigten, 750 Euro netto bei unter 50 Mio. Euro Umsatz und weniger als 500 Beschäftigten sowie 1.000 Euro netto ab 50 Mio. Euro Umsatz oder mehr als 500 Beschäftigten. Digitale Formate lagen beispielhaft bei 250 bis 500 Euro, Verbundprojekte als Jahresbeitrag bei 1.500 bis 3.000 Euro. Einige Formate sind kostenlos. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten tragen die Unternehmen grundsätzlich selbst.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die formalen Anforderungen sind überschaubar, aber in der Praxis gibt es zwei kritische Punkte: die richtige Zuordnung zum passenden Format und die rechtzeitige Anmeldung. Wer zu spät reagiert, kann trotz grundsätzlich passendem Vorhaben keinen Platz mehr erhalten.
- Das Unternehmen muss zur teilnahmeberechtigten Zielgruppe gehören und seinen Firmensitz in Deutschland haben.
- Das Vorhaben muss zu einer konkret ausgeschriebenen Maßnahme und Zielregion passen.
- Die De-minimis-Freigrenze von 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren darf nicht überschritten werden.
- Die Teilnehmerzahl je Projekt ist begrenzt, bei Geschäftsanbahnungsreisen häufig auf 8 bis 12 Unternehmen.
- Der Eigenanteil deckt die organisierte Durchführungsleistung, nicht aber individuelle Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
- Bei Branchen mit eigener Exportinitiative ist zu prüfen, ob statt des MEP die spezifische Exportinitiative zuständig ist.
Häufiger Fehler
Der häufigste Denkfehler ist, das MEP wie einen Zuschuss zu behandeln. Wer nur nach Förderquote und Auszahlung sucht, übersieht den eigentlichen Nutzen: vorbereitete Kontakte, Marktinformationen und professionelle Durchführung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Teilnahme läuft nicht über einen allgemeinen Förderantrag für ein frei wählbares Projekt, sondern über konkrete Einzelveranstaltungen. Diese werden im Exportkalender ausgeschrieben; die Anmeldung bezieht sich immer auf die jeweilige Maßnahme.
- Passende Veranstaltung im Exportkalender der GTAI prüfen, insbesondere Zielmarkt, Branche, Format und Teilnahmebedingungen.
- Ausschreibung genau lesen, weil dort der verbindliche Eigenanteil, die Zielgruppe und die organisatorischen Details genannt werden.
- Intern klären, ob das Unternehmen zum Reifegrad des Formats passt, etwa Orientierung, konkrete Geschäftsanbahnung oder strategisches Verbundprojekt.
- De-minimis-Situation prüfen, da die Förderung den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen unterliegt.
- Frühzeitig für die Einzelveranstaltung anmelden, weil die Teilnehmerzahl je Projekt begrenzt ist.
- Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten separat kalkulieren, sofern es sich um ein Reiseformat handelt.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch setzt das MEP dort an, wo ein Unternehmen bereits ein exportfähiges Angebot hat und nun Zugang zu einem konkreten Auslandsmarkt braucht. Es ersetzt keine Produktentwicklung und keine grundlegende Unternehmensstrategie, sondern hilft beim nächsten Schritt: Markteintritt, Kontaktaufbau und Vertriebsanbahnung.
Praxisbeispiel
Besonders relevant wird das Programm, wenn ein KMU einen Zielmarkt nicht nur theoretisch prüfen möchte, sondern qualifizierte Gespräche mit potenziellen Geschäftspartnern benötigt. Gerade die vorbereiteten B2B-Termine unterscheiden das MEP von einer reinen Messeteilnahme, bei der Präsenz oft nicht automatisch zu belastbaren Kontakten führt.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Das MEP kann fachlich mit vorbereitenden Maßnahmen zusammengedacht werden. Ob eine beihilferechtliche Kombination im konkreten Fall möglich ist, muss wegen der De-minimis-Regeln geprüft werden.
- BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Eine geförderte Beratung kann helfen, Vertriebs- und Markteintrittsstrategie vorab zu klären, bevor das MEP konkrete Auslandskontakte organisiert.
Welche Alternativen gibt es?
Eine direkte Alternative hängt davon ab, ob das Unternehmen zuerst Strategie, Zielgruppenklärung oder konkrete Auslandskontakte benötigt. Für die grundsätzliche Einordnung der passenden Förderlandschaft sind Zielgruppenübersichten hilfreich.
- Förderungen für KMU: Überblick für kleine und mittlere Unternehmen, wenn neben Außenwirtschaft auch andere Förderarten relevant sind.
- Förderungen für Selbstständige: Einordnung für Selbstständige, die prüfen wollen, welche Programme neben dem MEP infrage kommen.
- Förderungen für Freie Berufe: Überblick für Freie Berufe, soweit sie zur gewerblichen Wirtschaft und zur jeweiligen Programmzielgruppe passen.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Bekomme ich beim Markterschließungsprogramm Geld ausgezahlt?
Nein. Das MEP ist keine ausgezahlte Fördersumme, sondern eine subventionierte Dienstleistung. Das BMWK übernimmt die Durchführungsleistungen, während Teilnehmer einen festen Eigenanteil zahlen.
Was bezahlt das BMWK konkret?
Das BMWK finanziert die organisierte Durchführung, etwa Veranstaltung, Zielmarktanalysen, Vermittlung qualifizierter Geschäftskontakte und fachliche Begleitung. Individuelle Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten tragen die Unternehmen grundsätzlich selbst.
Wer kann am MEP teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind KMU, Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister mit Firmensitz in Deutschland. KMU haben Vorrang.
Können auch Großunternehmen teilnehmen?
Großunternehmen können teilnehmen, erhalten aber keine Subvention. Sie zahlen einen entsprechend höheren, nicht subventionierten Eigenanteil.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil hängt von Unternehmensgröße, Format und Ausschreibung ab. Bei bestimmten Reiseformaten lagen Beispielwerte zwischen 500 und 1.000 Euro netto, digitale Formate waren mit Beispielwerten von 250 bis 500 Euro günstiger, Verbundprojekte lagen beispielhaft bei 1.500 bis 3.000 Euro als Jahresbeitrag.
Welche Formate gibt es?
Das Programm umfasst unter anderem Informationsveranstaltungen, Webinare, Markterkundungsreisen, Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnung, Leistungsschauen, Sourcing Tours, Einkäufer- und Informationsreisen sowie einjährige Verbundprojekte.
Warum ist eine frühe Anmeldung wichtig?
Die Maßnahmen werden einzeln ausgeschrieben und die Teilnehmerzahl je Projekt ist begrenzt. Bei Geschäftsanbahnungsreisen sind häufig nur 8 bis 12 Unternehmen beteiligt.
Gilt De-minimis beim MEP?
Ja. Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen. Unternehmen dürfen die Grenze von 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschreiten.
Quellen
Die Darstellung stützt sich auf die offiziellen Informationen des BMWK, des BAFA und der Förderdatenbank des Bundes.