BMWK-Markterschließungsprogramm 2026 – Organisierte Exportförderung für KMU ab 250 Euro Eigenanteil

Das BMWK-Markterschließungsprogramm für KMU (MEP) unterstützt deutsche Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte durch professionell organisierte Exportmaßnahmen. Der Bund trägt die Veranstaltungskosten vollständig – Sie zahlen je nach Unternehmensgröße nur einen Eigenanteil zwischen 250 und 1.500 Euro. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die neue Exportmärkte erschließen möchten, ohne die vollen Kosten für Markterkundungen und Geschäftsanbahnungen selbst tragen zu müssen.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Das Markterschließungsprogramm für KMU ist die zentrale Exportförderung des Bundeswirtschaftsministeriums für kleinere und mittlere Unternehmen. Das BMWK konzipiert die Fördermaßnahmen, während das BAFA die administrative Abwicklung übernimmt und Germany Trade & Invest (GTAI) als Geschäftsstelle fungiert.

Das Programm funktioniert als indirekte Förderung: Sie beantragen nicht selbst Fördergelder, sondern nehmen an vorgefertigten Maßnahmen teil, die bereits bewilligt sind. Die beauftragten Projektträger wählen die teilnehmenden Unternehmen aus und rechnen direkt mit dem BAFA ab.

Anders als bei der klassischen Exportförderung der KfW oder bei Einzelberatungen durch die BAFA erhalten Sie hier strukturierte Gruppenprogramme mit festen Terminen und Zielmärkten. Das MEP ergänzt die bilateralen Wirtschaftskooperationen und konzentriert sich auf Branchen ohne spezielle Exportinitiativen.

Die praktische Logik: Sie sparen Kosten für eigene Marktanalysen und Kontaktanbahnung, da das BMWK diese Leistungen bündelt und professionell organisiert. Gleichzeitig reduziert das Gruppenprinzip Ihre finanziellen Risiken beim Markteintritt.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen keine eigenen Förderanträge, sondern bewerben sich bei den jeweiligen Projektträgern für die ausgeschriebenen Maßnahmen. Die Bewerbungsfristen variieren je nach Maßnahme und werden in den Ausschreibungen bekannt gegeben. Die Projektträger führen die Teilnehmerauswahl durch und berücksichtigen dabei die Reihenfolge der Anmeldungen sowie die Brancheneignung.

Eine frühzeitige Bewerbung erhöht Ihre Chancen erheblich, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Viele interessante Maßnahmen sind bereits Wochen vor dem eigentlichen Termin ausgebucht. Nach der Zusage sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, da andere Unternehmen sonst keinen Nachrückplatz erhalten. Bei kurzfristigen Absagen können Stornokosten entstehen.

Der häufigste Fristfehler ist, dass Unternehmen die Bewerbungsfristen verpassen, weil sie die Ausschreibungen nicht regelmäßig verfolgen oder die interne Entscheidungsfindung zu lange dauert. Verfolgen Sie die Ausschreibungen kontinuierlich auf der GTAI-Website und entscheiden Sie schnell, sobald eine passende Maßnahme ausgeschrieben wird. Die GTAI veröffentlicht jährlich eine Übersicht aller geplanten Maßnahmen nach Zielregionen und Branchen sortiert.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. Sie informieren sich über aktuelle MEP-Maßnahmen auf der GTAI-Website oder direkt beim BAFA. Dort finden Sie eine Jahresübersicht aller geplanten Aktivitäten nach Zielregionen und Branchen sortiert. Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passenden Märkte und Termine aus.

  2. Jede Maßnahme hat einen spezifischen Projektträger, der die operative Durchführung übernimmt. Sie wenden sich direkt an diesen Träger und nicht an das BAFA oder GTAI. Die Kontaktdaten stehen in der jeweiligen Ausschreibung.

  3. Sie senden Ihre Teilnahmebewerbung mit Unternehmensdaten, Exportplänen und Ihrer Motivation an den Projektträger. Fügen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug und bei Bedarf die De-minimis-Erklärung bei.

  4. Der Projektträger prüft Ihre Bewerbung und wählt die Teilnehmer nach fachlichen Kriterien aus. KMU haben dabei Vorrang vor Großunternehmen. Sie erhalten eine Zusage oder Absage mit Begründung.

  5. Nach der Zusage überweisen Sie Ihren Eigenanteil an den Projektträger. Erst nach Zahlungseingang ist Ihr Platz endgültig reserviert. Die Rechnung enthält bereits den gewährten Zuschuss.

  6. Sie nehmen an der kompletten Maßnahme teil und erhalten alle versprochenen Leistungen. Der Projektträger rechnet seinen Zuschussanteil direkt mit dem BAFA ab, ohne dass Sie weitere Formalitäten erledigen müssen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Können GmbHs am BMWK-Markterschließungsprogramm teilnehmen?

Ja, GmbHs können unabhängig von ihrer Rechtsform am MEP teilnehmen, solange sie die Größenkriterien für KMU erfüllen. Entscheidend sind weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle – sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften sind zugelassen. Bei Unternehmensverbünden oder Beteiligungen müssen Sie die KMU-Kriterien auf Konzernebene nachweisen.

Wie viel Euro spare ich konkret durch das MEP gegenüber einer eigenen Markterschließung?

Als kleines Unternehmen sparen Sie 500 Euro pro Maßnahme, als mittleres KMU 750 Euro durch den direkten Zuschuss. Zusätzlich erhalten Sie professionell organisierte Marktzugänge und Kontakte, die bei eigener Organisation mehrere Tausend Euro kosten würden. Eine vergleichbare Geschäftsanbahnungsreise mit Dolmetschern, vorbereiteten Terminen und Marktbriefings kostet eigenständig organisiert meist zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Ihre Gesamtersparnis liegt daher deutlich über dem direkten Zuschussbetrag.

Kann ich MEP-Förderung mit anderen Exportförderprogrammen kombinieren?

Ja, Sie können das MEP grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die EU-De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten wird. Typische Kombinationen sind MEP-Teilnahmen mit der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung oder mit KfW-Exportkrediten. Auch die Kombination mit Landesprogrammen zur Exportförderung ist möglich. Sie müssen bei jeder MEP-Teilnahme eine De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen abgeben.

Ist MEP nur für Produktexporte oder auch für Dienstleistungen geeignet?

Das MEP fördert explizit auch Dienstleistungsexporte, solange es sich um gewerbliche Wirtschaft oder wirtschaftsnahe Dienstleistungen handelt. Ingenieurbüros, IT-Unternehmen, Unternehmensberater oder Logistikdienstleister können genauso teilnehmen wie produzierende Unternehmen. Freiberufler sind ebenfalls zugelassen, sofern sie gewerblich tätig sind. Ausgeschlossen sind nur rein freiberufliche Tätigkeiten ohne Gewerbeschein sowie Branchen mit speziellen Exportinitiativen.

Kann ich rückwirkend eine MEP-Förderung beantragen?

Nein, eine rückwirkende Förderung ist beim MEP grundsätzlich nicht möglich, da es sich um ein Programm mit vordefinierten Maßnahmen handelt. Sie müssen sich vor Beginn der jeweiligen Aktivität anmelden und den Eigenanteil vorab zahlen. Anders als bei klassischen Förderprogrammen stellen Sie auch keinen eigenen Antrag, sondern nehmen an bereits bewilligten Maßnahmen teil. Die Projektträger rechnen direkt mit dem BAFA ab, sodass nachträgliche Anträge systembedingt ausgeschlossen sind.

Brauche ich einen Berater für die MEP-Teilnahme?

Für die MEP-Teilnahme benötigen Sie grundsätzlich keinen Berater, da der Bewerbungsprozess relativ einfach ist und die Projektträger Sie unterstützen. Ein Berater kann jedoch bei der strategischen Auswahl der richtigen Maßnahmen und Zielmärkte wertvoll sein, besonders wenn Sie mehrere Exportoptionen prüfen. Auch bei der Kombination mit anderen Förderprogrammen oder bei komplexeren De-minimis-Berechnungen ist Beratung sinnvoll. Fördermittelberater können außerdem zusätzliche Finanzierungsoptionen für Ihre Exportaktivitäten identifizieren und die Gesamtförderstrategie optimieren.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Das MEP lässt sich mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die De-minimis-Obergrenze beachtet wird. Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung können Sie parallel nutzen, um sich bei der Exportstrategie oder bei rechtlichen Fragen zum Zielmarkt beraten zu lassen. Beide Programme unterliegen De-minimis-Bestimmungen, sodass die Gesamtförderung 300.000 Euro in drei Jahren nicht überschreiten darf.

Für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte kombinieren Sie das MEP optimal mit Förderkrediten für Unternehmen oder dem ERP-Förderkredit KMU. Diese KfW-Programme fördern konkrete Investitionen in Exportvorhaben, während das MEP die vorgelagerte Markterschließung abdeckt. Da Kredite nicht unter De-minimis fallen, bestehen keine Kumulierungsbeschränkungen.

Die ZIM Förderung ergänzt das MEP perfekt, wenn Sie innovative Produkte für neue Märkte entwickeln möchten. ZIM fördert die Forschung und Entwicklung, während MEP die anschließende Markteinführung unterstützt. Beide Programme können parallel genutzt werden, da ZIM nicht unter De-minimis fällt.

Bei digitalen Geschäftsmodellen kombinieren Sie das MEP mit der Digital Jetzt Förderung für die technische Ausstattung Ihres Exports. Digital Jetzt unterliegt ebenfalls De-minimis-Bestimmungen, sodass Sie die Gesamtförderung im Blick behalten müssen.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage: Das MEP basiert auf den Förderrichtlinien des BMWK für die Markterschließung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die rechtliche Grundlage bilden die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu Zuwendungen.

Strafrecht: Bei vorsätzlich falschen Angaben in der De-minimis-Erklärung oder bei der Unternehmensgröße drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 SubvG (Subventionsgesetz). Fahrlässige Falschangaben können zur Rückforderung des Zuschusses führen.

Rechtsanspruch: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am MEP. Die Auswahl der Teilnehmer liegt im Ermessen der Projektträger nach den vorgegebenen Kriterien. Auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann eine Absage erfolgen, wenn die Teilnehmerzahl überschritten wird.

Beihilferecht: Das MEP unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013. Sie dürfen in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren maximal 300.000 Euro De-minimis-Förderung erhalten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen ist verpflichtend.

Steuerliche Behandlung: Der MEP-Zuschuss ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig und mindert die abzugsfähigen Betriebsausgaben entsprechend. Ihre selbst getragenen Reise- und Übernachtungskosten können Sie vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Die Verpflegungspauschale ist nach den üblichen Auslandsreisekosten-Regelungen zu behandeln.

Dokumentationspflichten: Sie müssen die De-minimis-Erklärung, den Teilnahmenachweis und alle Belege für eigenfinanzierte Kosten aufbewahren. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung und eventuelle Prüfungen durch Finanzbehörden oder EU-Stellen.

Einordnung für Unternehmer

Das MEP ist besonders wertvoll für Unternehmen, die erstmals exportieren möchten oder neue Märkte systematisch erschließen wollen. Ab einer geplanten Exportinvestition von etwa 10.000 Euro lohnt sich die Teilnahme definitiv, da Sie sowohl direkte Kostenersparnisse als auch professionelle Marktzugänge erhalten. Die strukturierte Herangehensweise reduziert Ihre unternehmerischen Risiken erheblich gegenüber eigenständigen Exportversuchen.

Viele etablierte Mittelständler nutzen das MEP zu wenig, weil sie glauben, bereits genug über internationale Märkte zu wissen. Tatsächlich bietet das Programm auch erfahrenen Exporteuren wertvolle neue Kontakte und Markteinblicke, besonders in weniger bekannten Zielländern. Die Kombination aus deutschen und lokalen Partnern in den Zielländern eröffnet oft überraschende Geschäftschancen.

Strategisch macht das MEP dann Sinn, wenn Sie Ihren Export systematisch ausbauen möchten statt nur reaktiv auf Anfragen zu antworten. Nutzen Sie das Programm als Teil einer mehrjährigen Exportstrategie und kombinieren Sie verschiedene Maßnahmen aufeinander aufbauend. Eine Informationsveranstaltung kann zur Markterkundung führen, die wiederum in konkreten Geschäftsanbahnungen mündet.

Der häufigste Denkfehler ist die Annahme, dass Export automatisch kompliziert und riskant sei. Das MEP zeigt Ihnen strukturierte Wege in internationale Märkte und reduziert sowohl Kosten als auch Risiken erheblich. Beginnen Sie mit kleineren Märkten oder Nischensegmenten, bevor Sie große Exportprojekte angehen. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Kontakte sind oft wertvoller als die direkten Geschäftsabschlüsse.

Quellenangaben

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