Das BMWK-Markterschließungsprogramm für KMU (MEP) unterstützt deutsche Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte durch professionell organisierte Exportmaßnahmen. Der Bund trägt die Veranstaltungskosten vollständig – Sie zahlen je nach Unternehmensgröße nur einen Eigenanteil zwischen 250 und 1.500 Euro. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die neue Exportmärkte erschließen möchten, ohne die vollen Kosten für Markterkundungen und Geschäftsanbahnungen selbst tragen zu müssen.
06.03.2026
Das BMWK-Markterschließungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Auch Großunternehmen sind zugelassen, haben aber nachrangige Priorität bei der Teilnehmerauswahl.
Kleinstunternehmen unter 2 Mio. Euro Umsatz und unter 10 Mitarbeitern zahlen 250 Euro Eigenanteil pro Maßnahme. Mittlere KMU zahlen 850 Euro, größere Teilnehmer 1.500 Euro. Bei digitalen Veranstaltungen halbiert sich der Eigenanteil. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Steuerjahren.
Gefördert werden strukturierte Exportfördermaßnahmen wie Informationsveranstaltungen in Deutschland, Markterkundungsreisen ins Ausland, Geschäftsanbahnungsreisen und einjährige Verbundprojekte zur strategischen Markterschließung. Das BMWK organisiert diese über beauftragte Projektträger.
Der Bund übernimmt die vollständigen Organisationskosten der Maßnahmen – Sie zahlen nur einen reduzierten Eigenanteil. Dieser beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 250 und 1.500 Euro pro Maßnahme. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen Sie selbst zusätzlich.
Der größte Hebel liegt in der professionellen Organisation der Markterschließung und den vorbereiteten Geschäftskontakten. Typische Fehlannahme: Das Programm übernehme auch Reise- und Hotelkosten - tatsächlich werden nur die Organisationskosten der Maßnahmen gefördert.
Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?
Das Markterschließungsprogramm für KMU ist die zentrale Exportförderung des Bundeswirtschaftsministeriums für kleinere und mittlere Unternehmen. Das BMWK konzipiert die Fördermaßnahmen, während das BAFA die administrative Abwicklung übernimmt und Germany Trade & Invest (GTAI) als Geschäftsstelle fungiert.
Das Programm funktioniert als indirekte Förderung: Sie beantragen nicht selbst Fördergelder, sondern nehmen an vorgefertigten Maßnahmen teil, die bereits bewilligt sind. Die beauftragten Projektträger wählen die teilnehmenden Unternehmen aus und rechnen direkt mit dem BAFA ab.
Anders als bei der klassischen Exportförderung der KfW oder bei Einzelberatungen durch die BAFA erhalten Sie hier strukturierte Gruppenprogramme mit festen Terminen und Zielmärkten. Das MEP ergänzt die bilateralen Wirtschaftskooperationen und konzentriert sich auf Branchen ohne spezielle Exportinitiativen.
Die praktische Logik: Sie sparen Kosten für eigene Marktanalysen und Kontaktanbahnung, da das BMWK diese Leistungen bündelt und professionell organisiert. Gleichzeitig reduziert das Gruppenprinzip Ihre finanziellen Risiken beim Markteintritt.
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Firmensitz in Deutschland können am Programm teilnehmen. Großunternehmen sind ebenfalls zugelassen, haben aber nachrangige Priorität bei der Auswahl.
Die KMU-Definition folgt den EU-Kriterien: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro gelten als mittelständisch. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bei der Teilnehmerauswahl Vorrang vor größeren Betrieben.
Branchen mit bereits bestehenden speziellen Exportinitiativen können nicht am MEP teilnehmen. Bei jeder Maßnahme müssen mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Unternehmen KMU sein. Großunternehmen werden nur aufgenommen, wenn nach der Auswahl aller interessierten KMU noch Plätze verfügbar sind.
Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft mit Beteiligung einer Kapitalgesellschaft müssen die KMU-Kriterien auf Konzernebene erfüllen. Tochterunternehmen ausländischer Konzerne mit deutschem Firmensitz können teilnehmen, wenn sie eigenständig die KMU-Schwellenwerte einhalten.
Das BMWK-Markterschließungsprogramm fördert vier Arten strukturierter Exportaktivitäten für kleine und mittlere Unternehmen:
Informationsveranstaltungen
Eintägige Fachveranstaltungen in Deutschland zu spezifischen Branchen und Zielmärkten. Sie erhalten kompakte Marktinformationen, Kontakte zu Experten und eine Verpflegungspauschale von 30 Euro. Diese Veranstaltungen eignen sich ideal für den ersten Einstieg in neue Exportmärkte.
Markterkundungsreisen
Mehrtägige Reisen ins Zielland zur systematischen Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten. Das Programm organisiert strukturierte Betriebsbesichtigungen, Gespräche mit lokalen Marktexperten und Branchenvertretern sowie umfassende Marktbriefings durch deutsche und lokale Partner.
Geschäftsanbahnungsreisen
Zielgerichtete Reisen mit vorbereiteten Einzelterminen bei potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Die Projektträger organisieren passende Gesprächspartner, stellen Dolmetscher und sorgen für professionelle Rahmenbedingungen für konkrete Verhandlungen.
Delegationsreisen und Verbundprojekte
Delegationsreisen bringen ausländische Multiplikatoren und Unternehmen nach Deutschland, um deutsche Anbieter kennenzulernen. Verbundprojekte laufen über ein Jahr und erschließen strategisch einen Zielmarkt durch aufeinander aufbauende Maßnahmen verschiedener Typen.
Das Markterschließungsprogramm übernimmt spezifische Organisationskosten, während Sie als Unternehmen einen reduzierten Eigenanteil zahlen:
Vollständig geförderte Programmkosten
Das BMWK trägt die kompletten Kosten für die professionelle Organisation der Maßnahmen. Dazu gehören Veranstaltungsräume, qualifizierte Dolmetscher, Fachvorträge von Marktexperten, organisierte Betriebsbesichtigungen und die gezielte Vermittlung passender Geschäftsterminate.
Marktinformationen und Beratung
Sie erhalten umfassende Marktanalysen, Branchenstudien und rechtliche Informationen zum Zielland ohne zusätzliche Kosten. Die Projektträger stellen lokale Marktexperten und deutsche Außenhandelsspezialisten für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung.
Verpflegungspauschale
Bei Informationsveranstaltungen in Deutschland erhalten Sie zusätzlich eine Verpflegungspauschale von 30 Euro. Diese wird direkt mit Ihrem Eigenanteil verrechnet und reduziert Ihre Teilnahmekosten weiter.
Ihr reduzierter Eigenanteil
Je nach Unternehmensgröße zahlen Sie nur 250 bis 1.500 Euro Eigenanteil pro Maßnahme. Kleine Unternehmen erhalten 500 Euro Zuschuss, mittlere KMU bekommen 750 Euro. Bei digitalen Veranstaltungen halbiert sich Ihr Eigenanteil zusätzlich um weitere 125 bis 375 Euro.
Wichtige Kostenpositionen bleiben bei der MEP-Förderung ausgeschlossen und müssen von Ihrem Unternehmen selbst getragen werden:
Reise- und Transportkosten
Alle Kosten für die Anreise zum Veranstaltungsort oder ins Zielland tragen Sie vollständig selbst. Das umfasst Flugtickets, Bahnfahrten, Mietwagen und lokale Transportmittel vor Ort. Bei Fernreisen können diese Kosten den Förderbetrag um ein Vielfaches übersteigen.
Übernachtung und Verpflegung
Hotelübernachtungen, Mahlzeiten und sonstige Verpflegungskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig. Einzige Ausnahme: Bei Informationsveranstaltungen in Deutschland erhalten Sie eine Pauschale von 30 Euro. Kalkulieren Sie diese Kosten bei der Teilnahmeentscheidung unbedingt mit ein.
Nachgelagerte Geschäftskosten
Alle Kosten, die nach der MEP-Maßnahme entstehen, bleiben ungefördert. Dazu gehören Vertragsverhandlungen, Rechtsberatung für Exportverträge, Produktzertifizierungen im Zielland, Marketingmaterial und die individuelle Marktbearbeitung nach der ersten Kontaktanbahnung.
Interne Personalkosten
Die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter für die Teilnahme an MEP-Maßnahmen wird nicht erstattet. Auch Vorbereitungszeit, Nachbereitung und interne Reisekosten zum deutschen Veranstaltungsort bleiben Ihre betrieblichen Kosten. Dokumentations- und Berichtsaufwände nach der Maßnahme sind ebenfalls nicht förderfähig.
Verlängerung von Geschäftsreisen um private Tage
Sie dürfen eine MEP-Geschäftsanbahnungsreise um private Urlaubstage verlängern, müssen aber die Kosten klar trennen. Der Projektträger darf nur die ursprünglich geplanten Programmtage abrechnen. Zusätzliche Hotelübernachtungen, verlängerte Mietwagen oder Flugaufschläge für späteren Rückflug tragen Sie privat. Dokumentieren Sie die Kostentrennung sauber, da Mischfinanzierungen nicht zulässig sind.
Teilnahme von Mitarbeitern statt Geschäftsführer
Mitarbeiter können durchaus anstelle des Geschäftsführers an MEP-Maßnahmen teilnehmen, wenn sie fachlich qualifiziert und entscheidungsbevollmächtigt sind. Problematisch wird es, wenn der Mitarbeiter keine Englischkenntnisse für internationale Verhandlungen besitzt oder keine Vollmachten für konkrete Geschäftsabschlüsse hat. Die Lerneffekte müssen im Unternehmen verbleiben und in konkrete Exportaktivitäten münden können.
Kombination mit anderen Geschäftsterminen
Grundsätzlich können Sie eine MEP-Reise mit anderen Geschäftsterminen im Zielland kombinieren, solange die MEP-Aktivitäten im Vordergrund stehen. Problematisch wird die Kostenzuordnung bei gemeinsam genutzten Hotelübernachtungen oder Mietwagen. Die MEP-geförderten Termine müssen zeitlich und inhaltlich klar abgrenzbar sein. Private Termine oder konzerninterner Geschäfte dürfen nicht über das Programm mitfinanziert werden.
Mehrfache Teilnahme an ähnlichen Maßnahmen
Sie können grundsätzlich mehrfach am MEP teilnehmen, solange verschiedene Zielmärkte oder unterschiedliche Maßnahmentypen gewählt werden. Fraglich ist die Förderung, wenn Sie zum zweiten Mal eine identische Geschäftsanbahnungsreise in dasselbe Land unternehmen möchten. Hier prüfen Projektträger den zusätzlichen Nutzen und können eine Ablehnung aussprechen, da Lerneffekte bereits erzielt wurden.
Teilnahme ausländischer Tochtergesellschaften
Tochterunternehmen ausländischer Konzerne mit deutschem Firmensitz können teilnehmen, wenn sie eigenständig die KMU-Kriterien erfüllen. Schwierig wird die Abgrenzung, wenn das deutsche Tochterunternehmen hauptsächlich als Vertriebsstützpunkt fungiert und keine eigenen Produkte entwickelt. Die wirtschaftlichen Vorteile müssen beim deutschen Standort anfallen, nicht beim ausländischen Mutterkonzern.
Das BMWK-Markterschließungsprogramm gewährt gestaffelte Zuschüsse nach Unternehmensgröße. Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz und unter 10 Beschäftigten erhalten 500 Euro netto Zuschuss pro Maßnahme. Mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und unter 500 Beschäftigten bekommen 750 Euro netto Zuschuss.
Ihr Eigenanteil beträgt entsprechend zwischen 250 Euro und 1.500 Euro je nach Unternehmensgröße und Maßnahmentyp. Bei ausschließlich digitalen Durchführungen reduziert sich Ihr Eigenanteil um 50 Prozent. Die Förderung unterliegt den EU-De-minimis-Bestimmungen mit einer Obergrenze von 300.000 Euro pro Unternehmen in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren.
Das Programm funktioniert als indirekte Förderung - Sie beantragen nicht selbst Fördergelder, sondern nehmen an vorgefertigten Maßnahmen teil, die bereits bewilligt sind. Die beauftragten Projektträger wählen die teilnehmenden Unternehmen aus und rechnen direkt mit dem BAFA ab. Ihre Reise- und Hotelkosten trägt das Programm nicht - kalkulieren Sie diese zusätzlich zu Ihrem Eigenanteil ein.
Ein Maschinenbauunternehmen aus Baden-Württemberg mit 25 Mitarbeitern und 8 Millionen Euro Jahresumsatz nimmt an einer Geschäftsanbahnungsreise nach Vietnam teil. Als mittleres Unternehmen zahlt es 750 Euro Eigenanteil und erhält 750 Euro Zuschuss für die Programmkosten von insgesamt 1.500 Euro. Zusätzlich entstehen etwa 1.200 Euro für Flug und Hotel, die das Unternehmen selbst trägt.
Die MEP-Förderung halbiert somit die Organisationskosten und macht die strukturierte Markterschließung kalkulierbar, während das unternehmerische Risiko bei den Reisekosten begrenzt bleibt. Eine vergleichbare Geschäftsanbahnungsreise mit Dolmetschern, vorbereiteten Terminen und Marktbriefings kostet eigenständig organisiert meist zwischen 3.000 und 8.000 Euro.
Als kleines Unternehmen sparen Sie 500 Euro pro Maßnahme, als mittleres KMU 750 Euro durch den direkten Zuschuss. Zusätzlich erhalten Sie professionell organisierte Marktzugänge und Kontakte, die bei eigener Organisation mehrere Tausend Euro kosten würden. Bei digitalen Veranstaltungen reduziert sich zusätzlich Ihr Eigenanteil um 50 Prozent, was weitere 125 bis 375 Euro Ersparnis bedeutet.
Sie stellen keine eigenen Förderanträge, sondern bewerben sich bei den jeweiligen Projektträgern für die ausgeschriebenen Maßnahmen. Die Bewerbungsfristen variieren je nach Maßnahme und werden in den Ausschreibungen bekannt gegeben. Die Projektträger führen die Teilnehmerauswahl durch und berücksichtigen dabei die Reihenfolge der Anmeldungen sowie die Brancheneignung.
Eine frühzeitige Bewerbung erhöht Ihre Chancen erheblich, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Viele interessante Maßnahmen sind bereits Wochen vor dem eigentlichen Termin ausgebucht. Nach der Zusage sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, da andere Unternehmen sonst keinen Nachrückplatz erhalten. Bei kurzfristigen Absagen können Stornokosten entstehen.
Der häufigste Fristfehler ist, dass Unternehmen die Bewerbungsfristen verpassen, weil sie die Ausschreibungen nicht regelmäßig verfolgen oder die interne Entscheidungsfindung zu lange dauert. Verfolgen Sie die Ausschreibungen kontinuierlich auf der GTAI-Website und entscheiden Sie schnell, sobald eine passende Maßnahme ausgeschrieben wird. Die GTAI veröffentlicht jährlich eine Übersicht aller geplanten Maßnahmen nach Zielregionen und Branchen sortiert.
Sie informieren sich über aktuelle MEP-Maßnahmen auf der GTAI-Website oder direkt beim BAFA. Dort finden Sie eine Jahresübersicht aller geplanten Aktivitäten nach Zielregionen und Branchen sortiert. Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passenden Märkte und Termine aus.
Jede Maßnahme hat einen spezifischen Projektträger, der die operative Durchführung übernimmt. Sie wenden sich direkt an diesen Träger und nicht an das BAFA oder GTAI. Die Kontaktdaten stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Sie senden Ihre Teilnahmebewerbung mit Unternehmensdaten, Exportplänen und Ihrer Motivation an den Projektträger. Fügen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug und bei Bedarf die De-minimis-Erklärung bei.
Der Projektträger prüft Ihre Bewerbung und wählt die Teilnehmer nach fachlichen Kriterien aus. KMU haben dabei Vorrang vor Großunternehmen. Sie erhalten eine Zusage oder Absage mit Begründung.
Nach der Zusage überweisen Sie Ihren Eigenanteil an den Projektträger. Erst nach Zahlungseingang ist Ihr Platz endgültig reserviert. Die Rechnung enthält bereits den gewährten Zuschuss.
Sie nehmen an der kompletten Maßnahme teil und erhalten alle versprochenen Leistungen. Der Projektträger rechnet seinen Zuschussanteil direkt mit dem BAFA ab, ohne dass Sie weitere Formalitäten erledigen müssen.
Falsche Erwartungen an Kostentragung: Viele Unternehmen glauben, das MEP übernehme auch ihre Reise- und Hotelkosten. Tatsächlich fördert das Programm nur die Organisationskosten der Maßnahmen. Kalkulieren Sie Ihre Gesamtkosten inklusive Anreise und Übernachtung, bevor Sie sich bewerben.
Zu späte Bewerbung: Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Viele interessante Maßnahmen sind bereits Wochen vor dem eigentlichen Termin ausgebucht. Verfolgen Sie die Ausschreibungen kontinuierlich und entscheiden Sie schnell.
Unklare Zielsetzung: Projektträger bevorzugen Unternehmen mit konkreten Exportplänen gegenüber solchen, die nur allgemein interessiert sind. Formulieren Sie in Ihrer Bewerbung präzise, welche Produkte Sie exportieren möchten und warum gerade dieser Zielmarkt für Sie relevant ist.
Überschreitung De-minimis-Grenze: Das MEP unterliegt den EU-Beihilferegeln mit einer Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Viele Unternehmen berücksichtigen dabei andere erhaltene De-minimis-Förderungen nicht. Führen Sie eine vollständige Übersicht aller erhaltenen Beihilfen.
Falsche Ansprechpartner: Unternehmen wenden sich häufig direkt an das BAFA oder GTAI, obwohl die jeweiligen Projektträger für Bewerbungen zuständig sind. Das BAFA wickelt nur die Finanzierung ab, während GTAI als Geschäftsstelle fungiert. Kontaktieren Sie immer den in der Ausschreibung genannten Projektträger.
Unvollständige Teilnahme: Einige Unternehmen nehmen nur an Teilen einer mehrtägigen Maßnahme teil oder schicken wechselnde Mitarbeiter. Dies widerspricht den Teilnahmebedingungen und kann zur Rückforderung des Zuschusses führen. Planen Sie Ihre komplette Verfügbarkeit für den gesamten Maßnahmenzeitraum.
Mangelnde Vorbereitung: Erfolgreiche Markterschließung erfordert intensive Vorbereitung auf das Zielland und die Gesprächspartner. Unternehmen, die unvorbereitet teilnehmen, verschwenden die Chance auf wertvolle Geschäftskontakte. Nutzen Sie die Vorbereitungsunterlagen der Projektträger und recherchieren Sie selbst über Marktbesonderheiten.
Ja, GmbHs können unabhängig von ihrer Rechtsform am MEP teilnehmen, solange sie die Größenkriterien für KMU erfüllen. Entscheidend sind weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle – sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften sind zugelassen. Bei Unternehmensverbünden oder Beteiligungen müssen Sie die KMU-Kriterien auf Konzernebene nachweisen.
Als kleines Unternehmen sparen Sie 500 Euro pro Maßnahme, als mittleres KMU 750 Euro durch den direkten Zuschuss. Zusätzlich erhalten Sie professionell organisierte Marktzugänge und Kontakte, die bei eigener Organisation mehrere Tausend Euro kosten würden. Eine vergleichbare Geschäftsanbahnungsreise mit Dolmetschern, vorbereiteten Terminen und Marktbriefings kostet eigenständig organisiert meist zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Ihre Gesamtersparnis liegt daher deutlich über dem direkten Zuschussbetrag.
Ja, Sie können das MEP grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die EU-De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten wird. Typische Kombinationen sind MEP-Teilnahmen mit der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung oder mit KfW-Exportkrediten. Auch die Kombination mit Landesprogrammen zur Exportförderung ist möglich. Sie müssen bei jeder MEP-Teilnahme eine De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen abgeben.
Das MEP fördert explizit auch Dienstleistungsexporte, solange es sich um gewerbliche Wirtschaft oder wirtschaftsnahe Dienstleistungen handelt. Ingenieurbüros, IT-Unternehmen, Unternehmensberater oder Logistikdienstleister können genauso teilnehmen wie produzierende Unternehmen. Freiberufler sind ebenfalls zugelassen, sofern sie gewerblich tätig sind. Ausgeschlossen sind nur rein freiberufliche Tätigkeiten ohne Gewerbeschein sowie Branchen mit speziellen Exportinitiativen.
Nein, eine rückwirkende Förderung ist beim MEP grundsätzlich nicht möglich, da es sich um ein Programm mit vordefinierten Maßnahmen handelt. Sie müssen sich vor Beginn der jeweiligen Aktivität anmelden und den Eigenanteil vorab zahlen. Anders als bei klassischen Förderprogrammen stellen Sie auch keinen eigenen Antrag, sondern nehmen an bereits bewilligten Maßnahmen teil. Die Projektträger rechnen direkt mit dem BAFA ab, sodass nachträgliche Anträge systembedingt ausgeschlossen sind.
Für die MEP-Teilnahme benötigen Sie grundsätzlich keinen Berater, da der Bewerbungsprozess relativ einfach ist und die Projektträger Sie unterstützen. Ein Berater kann jedoch bei der strategischen Auswahl der richtigen Maßnahmen und Zielmärkte wertvoll sein, besonders wenn Sie mehrere Exportoptionen prüfen. Auch bei der Kombination mit anderen Förderprogrammen oder bei komplexeren De-minimis-Berechnungen ist Beratung sinnvoll. Fördermittelberater können außerdem zusätzliche Finanzierungsoptionen für Ihre Exportaktivitäten identifizieren und die Gesamtförderstrategie optimieren.
Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Das MEP lässt sich mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die De-minimis-Obergrenze beachtet wird. Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung können Sie parallel nutzen, um sich bei der Exportstrategie oder bei rechtlichen Fragen zum Zielmarkt beraten zu lassen. Beide Programme unterliegen De-minimis-Bestimmungen, sodass die Gesamtförderung 300.000 Euro in drei Jahren nicht überschreiten darf.
Für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte kombinieren Sie das MEP optimal mit Förderkrediten für Unternehmen oder dem ERP-Förderkredit KMU. Diese KfW-Programme fördern konkrete Investitionen in Exportvorhaben, während das MEP die vorgelagerte Markterschließung abdeckt. Da Kredite nicht unter De-minimis fallen, bestehen keine Kumulierungsbeschränkungen.
Die ZIM Förderung ergänzt das MEP perfekt, wenn Sie innovative Produkte für neue Märkte entwickeln möchten. ZIM fördert die Forschung und Entwicklung, während MEP die anschließende Markteinführung unterstützt. Beide Programme können parallel genutzt werden, da ZIM nicht unter De-minimis fällt.
Bei digitalen Geschäftsmodellen kombinieren Sie das MEP mit der Digital Jetzt Förderung für die technische Ausstattung Ihres Exports. Digital Jetzt unterliegt ebenfalls De-minimis-Bestimmungen, sodass Sie die Gesamtförderung im Blick behalten müssen.
Rechtsgrundlage: Das MEP basiert auf den Förderrichtlinien des BMWK für die Markterschließung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die rechtliche Grundlage bilden die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu Zuwendungen.
Strafrecht: Bei vorsätzlich falschen Angaben in der De-minimis-Erklärung oder bei der Unternehmensgröße drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 SubvG (Subventionsgesetz). Fahrlässige Falschangaben können zur Rückforderung des Zuschusses führen.
Rechtsanspruch: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am MEP. Die Auswahl der Teilnehmer liegt im Ermessen der Projektträger nach den vorgegebenen Kriterien. Auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann eine Absage erfolgen, wenn die Teilnehmerzahl überschritten wird.
Beihilferecht: Das MEP unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013. Sie dürfen in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren maximal 300.000 Euro De-minimis-Förderung erhalten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen ist verpflichtend.
Steuerliche Behandlung: Der MEP-Zuschuss ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig und mindert die abzugsfähigen Betriebsausgaben entsprechend. Ihre selbst getragenen Reise- und Übernachtungskosten können Sie vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Die Verpflegungspauschale ist nach den üblichen Auslandsreisekosten-Regelungen zu behandeln.
Dokumentationspflichten: Sie müssen die De-minimis-Erklärung, den Teilnahmenachweis und alle Belege für eigenfinanzierte Kosten aufbewahren. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung und eventuelle Prüfungen durch Finanzbehörden oder EU-Stellen.
Das MEP ist besonders wertvoll für Unternehmen, die erstmals exportieren möchten oder neue Märkte systematisch erschließen wollen. Ab einer geplanten Exportinvestition von etwa 10.000 Euro lohnt sich die Teilnahme definitiv, da Sie sowohl direkte Kostenersparnisse als auch professionelle Marktzugänge erhalten. Die strukturierte Herangehensweise reduziert Ihre unternehmerischen Risiken erheblich gegenüber eigenständigen Exportversuchen.
Viele etablierte Mittelständler nutzen das MEP zu wenig, weil sie glauben, bereits genug über internationale Märkte zu wissen. Tatsächlich bietet das Programm auch erfahrenen Exporteuren wertvolle neue Kontakte und Markteinblicke, besonders in weniger bekannten Zielländern. Die Kombination aus deutschen und lokalen Partnern in den Zielländern eröffnet oft überraschende Geschäftschancen.
Strategisch macht das MEP dann Sinn, wenn Sie Ihren Export systematisch ausbauen möchten statt nur reaktiv auf Anfragen zu antworten. Nutzen Sie das Programm als Teil einer mehrjährigen Exportstrategie und kombinieren Sie verschiedene Maßnahmen aufeinander aufbauend. Eine Informationsveranstaltung kann zur Markterkundung führen, die wiederum in konkreten Geschäftsanbahnungen mündet.
Der häufigste Denkfehler ist die Annahme, dass Export automatisch kompliziert und riskant sei. Das MEP zeigt Ihnen strukturierte Wege in internationale Märkte und reduziert sowohl Kosten als auch Risiken erheblich. Beginnen Sie mit kleineren Märkten oder Nischensegmenten, bevor Sie große Exportprojekte angehen. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Kontakte sind oft wertvoller als die direkten Geschäftsabschlüsse.