BAFA-Förderung für Unternehmensberatung (Förderung unternehmerischen Know-hows)

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung unterstützt KMU mit Zuschüssen für externe Beratung zur Verbesserung von Struktur, Prozessen und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Kurz erklärt

Was ist die Förderung?

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen finanziell unterstützt. Ziel der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen durch qualifizierte Beratung zu stärken.

Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung können Unternehmen externe Berater beauftragen, um betriebswirtschaftliche, organisatorische oder strategische Fragestellungen zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Förderung unternehmerischen Know-hows umfasst dabei insbesondere Themen wie Unternehmensführung, Prozessoptimierung, Digitalisierung, Personalstruktur, Markterschließung sowie wirtschaftliche Stabilisierung in herausfordernden Unternehmenssituationen.

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist technologie- und branchenoffen ausgestaltet und richtet sich sowohl an etablierte Unternehmen als auch an junge Unternehmen nach der Gründung. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch ein beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen erfolgt und die Inhalte den förderfähigen Themenbereichen zugeordnet werden können.

Charakteristisch für die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist, dass sie nicht die Umsetzung von Maßnahmen, sondern ausschließlich die konzeptionelle und analytische Beratungsleistung fördert. Die Förderung dient somit als Einstieg in weiterführende unternehmerische Entwicklungen, indem sie fundierte Entscheidungsgrundlagen schafft und strukturelle Schwächen im Unternehmen identifiziert.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist insbesondere zu beachten, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Beratung gestellt werden muss. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines entgeltlichen Beratungsvertrags, sodass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung beziehungsweise des Zuwendungsbescheids durch das BAFA darf mit der Beratung begonnen werden.

Nach Bewilligung der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist die Durchführung der Beratung innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen. In der Regel muss die Beratung innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung vollständig abgeschlossen sein. Anschließend sind die Verwendungsnachweise fristgerecht beim BAFA einzureichen, damit die Auszahlung des Zuschusses erfolgen kann.

Für die Einreichung des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung gilt ebenfalls eine Frist, die im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Versäumt ein Unternehmen diese Frist oder werden die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht, kann dies zur Ablehnung der Auszahlung führen. Eine sorgfältige Einhaltung aller Fristen ist daher entscheidend für den erfolgreichen Erhalt der Förderung.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung des antragstellenden Unternehmens im Online-Portal der BAFA Förderung für Unternehmensberatung sowie die Auswahl eines geeigneten, beim BAFA gelisteten Beratungsunternehmens, wobei das geplante Beratungsvorhaben bereits grob beschrieben wird.

  2. 2. Im zweiten Schritt wird der Antrag auf BAFA Förderung für Unternehmensberatung gestellt, indem alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zur wirtschaftlichen Situation und zu den Inhalten der geplanten Beratung eingereicht werden.

  3. 3. Im dritten Schritt prüft das BAFA den Antrag formal und erteilt bei positiver Prüfung einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die Förderung darstellt.

  4. 4. Im vierten Schritt wird die Beratung im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung durchgeführt, wobei die Inhalte dem beantragten Vorhaben entsprechen und innerhalb der vorgegebenen Frist umgesetzt werden müssen.

  5. 5. Im fünften Schritt wird nach Abschluss der Beratung ein Beratungsbericht erstellt, der die Analyse, die Ergebnisse und die Handlungsempfehlungen dokumentiert.

  6. 6. Im sechsten Schritt erfolgt die Einreichung des Verwendungsnachweises, der insbesondere den Beratungsbericht, die Rechnung des Beratungsunternehmens und den Zahlungsnachweis umfasst.

  7. 7. Im siebten Schritt prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.

  8. 8. Im achten Schritt erfolgt nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Zuschusses an das antragstellende Unternehmen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss der Berater beim BAFA gelistet sein?

Ja, zwingend. Der Berater muss in der Beraterdatenbank des BAFA registriert sein und nachweisen, dass er seinen Hauptumsatz aus Beratungstätigkeit erzielt sowie über ein Qualitätsmanagement verfügt. Ohne diese Listung wird der Antrag abgelehnt.

Kann ich die Förderung mehrmals nutzen?

Ja. Unternehmen können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie (bis 31.12.2026) insgesamt fünf verschiedene Beratungen fördern lassen. Es dürfen jedoch maximal zwei Beratungsmaßnahmen pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Jede Beratung muss ein in sich abgeschlossenes Thema behandeln.

Wird auch die Umsetzung der Beratung (z.B. Bau der Website) gefördert?

Nein. Die BAFA-Beratungsförderung ist ein reines Know-how-Programm. Gefördert wird nur der Wissenstransfer (Analyse, Strategie, Handlungsempfehlung). Die operative Umsetzung (Programmierung, Schalten von Anzeigen, Hardwarekauf) ist strikt ausgeschlossen. Hierfür müssten Programme wie "Digital Jetzt" oder die "Forschungszulage" geprüft werden.

Was ist ein "Informationsgespräch" bei jungen Unternehmen?

Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einer regionalen Ansprechstelle (z. B. IHK oder HWK) führen. Erst mit der dort erhaltenen Bestätigung kann der Antrag beim BAFA final eingereicht werden.

Darf ich den Berater bezahlen, bevor das BAFA zugestimmt hat?

Nein. Der Eigenanteil darf erst gezahlt werden, wenn die Rechnung nach Abschluss der Beratung vorliegt. Besonders wichtig: Der Berater darf keine Erfolgshonorare verlangen, und es darf keine Abtretung des Zuschusses an den Berater erfolgen. Das Unternehmen muss die Rechnung immer erst voll bezahlen und erhält dann die Erstattung.

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt und die jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ausschließlich die Beratungsleistung gefördert wird, während andere Programme auf Investitionen, Forschung oder Umsetzung abzielen.

Eine Kombination der BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit der Forschungszulage ist möglich, da die Forschungszulage steuerliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fördert, während die BAFA Förderung für Unternehmensberatung vorgelagerte strategische und konzeptionelle Leistungen abdeckt. Voraussetzung ist eine klare Trennung der Inhalte und Kosten.

Auch eine Kombination mit Programmen wie ZIM ist grundsätzlich zulässig, da ZIM die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt, während die BAFA Förderung für Unternehmensberatung zur Vorbereitung, Strukturierung oder strategischen Ausrichtung solcher Vorhaben genutzt werden kann.

Im Bereich Energie und Transformation kann die BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit investiven Förderprogrammen kombiniert werden, beispielsweise wenn zunächst eine Energie- oder Transformationsstrategie erarbeitet und anschließend über separate Programme umgesetzt wird.

Nicht zulässig ist hingegen eine Kombination der BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit anderen Förderprogrammen, die dieselben Beratungskosten bezuschussen. Eine Doppelförderung identischer Leistungen ist ausgeschlossen und kann zur vollständigen Rückforderung der Förderung führen.

In der Praxis liegt der größte Hebel der BAFA Förderung für Unternehmensberatung in der Nutzung als vorgelagerte Maßnahme, um Projekte strukturiert vorzubereiten und anschließend gezielt in weiterführende Förderprogramme zu überführen.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar, der grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen ist und damit der Besteuerung unterliegt. Gleichzeitig können die im Rahmen der Beratung entstandenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sodass sich in der Regel ein neutraler oder reduzierter steuerlicher Effekt ergibt, abhängig von der individuellen steuerlichen Situation des Unternehmens.

Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist zudem zu beachten, dass die Förderung unter die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union fällt, insbesondere unter die De-minimis-Verordnung. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die zulässigen Höchstgrenzen für staatliche Beihilfen innerhalb des relevanten Zeitraums nicht überschritten werden und entsprechende Erklärungen im Antragsprozess korrekt abgegeben werden.

Rechtlich relevant ist außerdem, dass die BAFA Förderung für Unternehmensberatung an klare formale und inhaltliche Anforderungen gebunden ist, insbesondere hinsichtlich der Auswahl eines BAFA-gelisteten Beratungsunternehmens, der Trennung von Beratung und Umsetzung sowie der vollständigen und fristgerechten Dokumentation. Verstöße gegen diese Anforderungen können zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Beratungsunternehmen keine wirtschaftlichen, personellen oder organisatorischen Verflechtungen bestehen, da dies im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung zum Ausschluss der Förderung führen kann. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist zentral für die rechtssichere Nutzung der Förderung.

Einordnung für Unternehmer

Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist für Unternehmer ein niedrigschwelliger Einstieg in die strukturierte Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens, da sie den Zugang zu externer Expertise finanziell erleichtert, ohne langfristige Verpflichtungen oder Rückzahlungsrisiken einzugehen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Förderung die Möglichkeit, betriebliche Schwächen systematisch zu analysieren und fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

In der praktischen Einordnung wird die BAFA Förderung für Unternehmensberatung häufig unterschätzt, da sie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen geringere Fördersummen aufweist. Ihr tatsächlicher Wert liegt jedoch in der vorgelagerten Funktion, strategische Klarheit zu schaffen und Projekte so zu strukturieren, dass sie anschließend in weiterführende Förderprogramme überführt werden können.

Für Unternehmer liegt der größte Nutzen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung nicht in der reinen Kostenersparnis, sondern in der Qualität der gewonnenen Erkenntnisse und der strukturierten Herangehensweise an unternehmerische Fragestellungen. Richtig eingesetzt, dient sie als Grundlage für größere Investitions-, Innovations- oder Transformationsvorhaben und reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen.

Quellenangaben

Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme in Frage kommen.