Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung unterstützt KMU mit Zuschüssen für externe Beratung zur Verbesserung von Struktur, Prozessen und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
24.02.2026
Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung (Förderung unternehmerischen Know-hows) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die externe Expertise zur Optimierung ihrer wirtschaftlichen, personellen oder organisatorischen Struktur nutzen möchten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Unternehmen zahlt zunächst das volle Honorar an den Berater und erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA den prozentualen Anteil erstattet.
Gefördert werden allgemeine Beratungen (Strategie, Marketing, Personal, IT-Konzept) sowie spezielle Beratungen (z. B. für Unternehmen von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder zur Fachkräftesicherung).
Der finanzielle Rahmen ist pro Beratung auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 € begrenzt. Je nach Standort erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 50 % (1.750 €) oder 80 % (2.800 €). Pro Unternehmen können über die gesamte Laufzeit der Richtlinie (bis Ende 2026) insgesamt bis zu fünf Beratungen gefördert werden (maximal jedoch zwei pro Jahr).
Der größte Hebel liegt in der Professionalisierung der Unternehmensführung. Eine typische Fehlannahme ist, dass die Umsetzung (z. B. Programmierung oder Grafikdesign) gefördert wird. Tatsächlich ist nur die Analyse und Konzeption förderfähig.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen finanziell unterstützt. Ziel der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen durch qualifizierte Beratung zu stärken.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung können Unternehmen externe Berater beauftragen, um betriebswirtschaftliche, organisatorische oder strategische Fragestellungen zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Förderung unternehmerischen Know-hows umfasst dabei insbesondere Themen wie Unternehmensführung, Prozessoptimierung, Digitalisierung, Personalstruktur, Markterschließung sowie wirtschaftliche Stabilisierung in herausfordernden Unternehmenssituationen.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist technologie- und branchenoffen ausgestaltet und richtet sich sowohl an etablierte Unternehmen als auch an junge Unternehmen nach der Gründung. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch ein beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen erfolgt und die Inhalte den förderfähigen Themenbereichen zugeordnet werden können.
Charakteristisch für die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist, dass sie nicht die Umsetzung von Maßnahmen, sondern ausschließlich die konzeptionelle und analytische Beratungsleistung fördert. Die Förderung dient somit als Einstieg in weiterführende unternehmerische Entwicklungen, indem sie fundierte Entscheidungsgrundlagen schafft und strukturelle Schwächen im Unternehmen identifiziert.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie an Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen. Förderfähig sind sowohl Bestandsunternehmen als auch junge Unternehmen nach der Gründung, sofern sie rechtlich selbstständig am Markt tätig sind und eine entgeltliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Voraussetzung für die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist zudem, dass das Unternehmen nicht überwiegend öffentlich finanziert ist und die Beratung durch ein beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen erfolgt.
Von der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ausgeschlossen sind Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen oder sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen in der Insolvenz oder mit einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren sowie Unternehmen, die sich in Liquidation befinden. Bestimmte Branchen, insbesondere landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur, sind von der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ausgeschlossen, sofern sie unter spezielle EU-Beihilferegelungen fallen. Nicht gefördert werden zudem Beratungen für Unternehmen, bei denen eine personelle oder wirtschaftliche Verflechtung mit dem Beratungsunternehmen besteht.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung werden ausschließlich konzeptionelle und analytische Beratungsleistungen gefördert, die auf eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abzielen. Förderfähige Tätigkeiten umfassen insbesondere die Analyse betrieblicher Strukturen, die Entwicklung von Strategien, die Optimierung von Geschäftsprozessen, die Beratung zu Digitalisierungsvorhaben, Personal- und Organisationsentwicklung sowie Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Entscheidend ist, dass die Beratung eine individuelle Problemanalyse beinhaltet und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die auf die Situation des Unternehmens zugeschnitten sind.
Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung zählen die tatsächlich entstandenen Beratungshonorare eines beim BAFA gelisteten Beratungsunternehmens. Maßgeblich sind dabei die Netto-Beratungskosten ohne Umsatzsteuer, sofern das antragstellende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Reise- und Nebenkosten können grundsätzlich Bestandteil des Beratungshonorars sein, sofern sie im Beratungsvertrag enthalten und nachvollziehbar ausgewiesen sind. Die förderfähigen Kosten sind auf den im Programm definierten Höchstbetrag begrenzt.
Nicht förderfähig im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung sind Leistungen, die keine inhaltliche Beratungsleistung darstellen, sondern überwiegend operativer oder ausführender Natur sind. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen, Softwareentwicklung, Programmierleistungen, reine Schulungen ohne individuelle Beratung, Standardprodukte, Gutachten ohne konkreten Unternehmensbezug sowie die Erstellung von Marketingmaterialien oder Webseiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind interne Personalkosten des Unternehmens sowie Beratungen, die nicht den förderfähigen Themenbereichen zugeordnet werden können.
Graubereiche ergeben sich bei der BAFA Förderung für Unternehmensberatung insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Beratung und Umsetzung. So können beispielsweise Digitalisierungsvorhaben oder Marketingstrategien förderfähig sein, solange der Fokus auf Analyse, Konzeption und strategischer Ausarbeitung liegt. Sobald jedoch operative Tätigkeiten wie die konkrete Implementierung, technische Umsetzung oder laufende Betreuung im Vordergrund stehen, entfällt die Förderfähigkeit. Eine klare Trennung zwischen strategischer Beratungsleistung und operativer Umsetzung ist daher entscheidend für die Förderfähigkeit im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung.
Die Förderquote richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte des Unternehmens. Das BAFA unterscheidet seit 2023 nach der EU-Klassifizierung der Regionen:
Wichtig: Die Bemessungsgrundlage von 3.500 € ist ein Deckel pro Beratung. Kostet die Beratung z. B. 5.000 €, bleibt der Zuschuss dennoch bei maximal 1.750 € bzw. 2.800 € gedeckelt. Die Umsatzsteuer ist nie förderfähig.
Ein Unternehmen in Leipzig (Region mit 80 % Förderung) beauftragt eine Strategieberatung für 3.500 € netto:
Ein Unternehmen in München (Region mit 50 % Förderung) beauftragt die gleiche Beratung:
Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist insbesondere zu beachten, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Beratung gestellt werden muss. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines entgeltlichen Beratungsvertrags, sodass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung beziehungsweise des Zuwendungsbescheids durch das BAFA darf mit der Beratung begonnen werden.
Nach Bewilligung der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist die Durchführung der Beratung innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen. In der Regel muss die Beratung innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung vollständig abgeschlossen sein. Anschließend sind die Verwendungsnachweise fristgerecht beim BAFA einzureichen, damit die Auszahlung des Zuschusses erfolgen kann.
Für die Einreichung des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung gilt ebenfalls eine Frist, die im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Versäumt ein Unternehmen diese Frist oder werden die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht, kann dies zur Ablehnung der Auszahlung führen. Eine sorgfältige Einhaltung aller Fristen ist daher entscheidend für den erfolgreichen Erhalt der Förderung.
1. Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung des antragstellenden Unternehmens im Online-Portal der BAFA Förderung für Unternehmensberatung sowie die Auswahl eines geeigneten, beim BAFA gelisteten Beratungsunternehmens, wobei das geplante Beratungsvorhaben bereits grob beschrieben wird.
2. Im zweiten Schritt wird der Antrag auf BAFA Förderung für Unternehmensberatung gestellt, indem alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zur wirtschaftlichen Situation und zu den Inhalten der geplanten Beratung eingereicht werden.
3. Im dritten Schritt prüft das BAFA den Antrag formal und erteilt bei positiver Prüfung einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die Förderung darstellt.
4. Im vierten Schritt wird die Beratung im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung durchgeführt, wobei die Inhalte dem beantragten Vorhaben entsprechen und innerhalb der vorgegebenen Frist umgesetzt werden müssen.
5. Im fünften Schritt wird nach Abschluss der Beratung ein Beratungsbericht erstellt, der die Analyse, die Ergebnisse und die Handlungsempfehlungen dokumentiert.
6. Im sechsten Schritt erfolgt die Einreichung des Verwendungsnachweises, der insbesondere den Beratungsbericht, die Rechnung des Beratungsunternehmens und den Zahlungsnachweis umfasst.
7. Im siebten Schritt prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
8. Im achten Schritt erfolgt nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Zuschusses an das antragstellende Unternehmen.
Ein häufiger Fehler bei der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist der vorzeitige Beginn der Beratung, da bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags als Maßnahmenbeginn gilt und damit zur Ablehnung der Förderung führen kann.
Oft wird die BAFA Förderung für Unternehmensberatung beantragt, ohne dass der ausgewählte Berater beim BAFA gelistet ist, wodurch die Förderfähigkeit der gesamten Maßnahme entfällt.
Viele Unternehmen unterschätzen die formalen Anforderungen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung und reichen unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Verwendungsnachweis ein, was die Auszahlung verzögern oder verhindern kann.
Ein weiterer Fehler besteht darin, Beratungsinhalte zu wählen, die überwiegend operativ oder umsetzungsorientiert sind, obwohl die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ausschließlich konzeptionelle und strategische Beratungsleistungen unterstützt.
Häufig wird die BAFA Förderung für Unternehmensberatung als pauschale Bezuschussung verstanden, ohne die inhaltlichen Anforderungen zu berücksichtigen, was zu nicht förderfähigen Projekten führt.
Unternehmen achten nicht ausreichend auf die Einhaltung der Fristen im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung, insbesondere bei der Durchführung der Beratung und der Einreichung des Verwendungsnachweises.
Ein typischer Fehler ist die fehlende inhaltliche Abstimmung zwischen Antrag und tatsächlicher Beratung, wodurch Abweichungen entstehen, die im Prüfprozess zur Kürzung oder Ablehnung führen können.
Teilweise wird die wirtschaftliche oder personelle Verflechtung zwischen Unternehmen und Beratungsunternehmen nicht beachtet, obwohl diese im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung zum Ausschluss führen kann.
Ja, zwingend. Der Berater muss in der Beraterdatenbank des BAFA registriert sein und nachweisen, dass er seinen Hauptumsatz aus Beratungstätigkeit erzielt sowie über ein Qualitätsmanagement verfügt. Ohne diese Listung wird der Antrag abgelehnt.
Ja. Unternehmen können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie (bis 31.12.2026) insgesamt fünf verschiedene Beratungen fördern lassen. Es dürfen jedoch maximal zwei Beratungsmaßnahmen pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Jede Beratung muss ein in sich abgeschlossenes Thema behandeln.
Nein. Die BAFA-Beratungsförderung ist ein reines Know-how-Programm. Gefördert wird nur der Wissenstransfer (Analyse, Strategie, Handlungsempfehlung). Die operative Umsetzung (Programmierung, Schalten von Anzeigen, Hardwarekauf) ist strikt ausgeschlossen. Hierfür müssten Programme wie "Digital Jetzt" oder die "Forschungszulage" geprüft werden.
Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einer regionalen Ansprechstelle (z. B. IHK oder HWK) führen. Erst mit der dort erhaltenen Bestätigung kann der Antrag beim BAFA final eingereicht werden.
Nein. Der Eigenanteil darf erst gezahlt werden, wenn die Rechnung nach Abschluss der Beratung vorliegt. Besonders wichtig: Der Berater darf keine Erfolgshonorare verlangen, und es darf keine Abtretung des Zuschusses an den Berater erfolgen. Das Unternehmen muss die Rechnung immer erst voll bezahlen und erhält dann die Erstattung.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt und die jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ausschließlich die Beratungsleistung gefördert wird, während andere Programme auf Investitionen, Forschung oder Umsetzung abzielen.
Eine Kombination der BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit der Forschungszulage ist möglich, da die Forschungszulage steuerliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fördert, während die BAFA Förderung für Unternehmensberatung vorgelagerte strategische und konzeptionelle Leistungen abdeckt. Voraussetzung ist eine klare Trennung der Inhalte und Kosten.
Auch eine Kombination mit Programmen wie ZIM ist grundsätzlich zulässig, da ZIM die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt, während die BAFA Förderung für Unternehmensberatung zur Vorbereitung, Strukturierung oder strategischen Ausrichtung solcher Vorhaben genutzt werden kann.
Im Bereich Energie und Transformation kann die BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit investiven Förderprogrammen kombiniert werden, beispielsweise wenn zunächst eine Energie- oder Transformationsstrategie erarbeitet und anschließend über separate Programme umgesetzt wird.
Nicht zulässig ist hingegen eine Kombination der BAFA Förderung für Unternehmensberatung mit anderen Förderprogrammen, die dieselben Beratungskosten bezuschussen. Eine Doppelförderung identischer Leistungen ist ausgeschlossen und kann zur vollständigen Rückforderung der Förderung führen.
In der Praxis liegt der größte Hebel der BAFA Förderung für Unternehmensberatung in der Nutzung als vorgelagerte Maßnahme, um Projekte strukturiert vorzubereiten und anschließend gezielt in weiterführende Förderprogramme zu überführen.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar, der grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen ist und damit der Besteuerung unterliegt. Gleichzeitig können die im Rahmen der Beratung entstandenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sodass sich in der Regel ein neutraler oder reduzierter steuerlicher Effekt ergibt, abhängig von der individuellen steuerlichen Situation des Unternehmens.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist zudem zu beachten, dass die Förderung unter die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union fällt, insbesondere unter die De-minimis-Verordnung. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die zulässigen Höchstgrenzen für staatliche Beihilfen innerhalb des relevanten Zeitraums nicht überschritten werden und entsprechende Erklärungen im Antragsprozess korrekt abgegeben werden.
Rechtlich relevant ist außerdem, dass die BAFA Förderung für Unternehmensberatung an klare formale und inhaltliche Anforderungen gebunden ist, insbesondere hinsichtlich der Auswahl eines BAFA-gelisteten Beratungsunternehmens, der Trennung von Beratung und Umsetzung sowie der vollständigen und fristgerechten Dokumentation. Verstöße gegen diese Anforderungen können zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Beratungsunternehmen keine wirtschaftlichen, personellen oder organisatorischen Verflechtungen bestehen, da dies im Rahmen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung zum Ausschluss der Förderung führen kann. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist zentral für die rechtssichere Nutzung der Förderung.
Die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist für Unternehmer ein niedrigschwelliger Einstieg in die strukturierte Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens, da sie den Zugang zu externer Expertise finanziell erleichtert, ohne langfristige Verpflichtungen oder Rückzahlungsrisiken einzugehen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Förderung die Möglichkeit, betriebliche Schwächen systematisch zu analysieren und fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
In der praktischen Einordnung wird die BAFA Förderung für Unternehmensberatung häufig unterschätzt, da sie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen geringere Fördersummen aufweist. Ihr tatsächlicher Wert liegt jedoch in der vorgelagerten Funktion, strategische Klarheit zu schaffen und Projekte so zu strukturieren, dass sie anschließend in weiterführende Förderprogramme überführt werden können.
Für Unternehmer liegt der größte Nutzen der BAFA Förderung für Unternehmensberatung nicht in der reinen Kostenersparnis, sondern in der Qualität der gewonnenen Erkenntnisse und der strukturierten Herangehensweise an unternehmerische Fragestellungen. Richtig eingesetzt, dient sie als Grundlage für größere Investitions-, Innovations- oder Transformationsvorhaben und reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen.