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Bürgschaft ohne Bank (BoB) 2026 – Ausfallbürgschaft für KMU

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbanken der Bundesländer für KMU und Freiberufler, die ohne klassische Hausbank finanziert werden. Träger sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit Unterstützung von Kammern und Verbänden. Das Programm deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab – für Gründer und bestehende Unternehmen mit maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Stand der Informationen:

17.03.2026

Kurz erklärt

Für wen: KMU und Freiberufler mit Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro. Existenzgründer ohne Hausbank oder mit Geschäftsaufnahme vor max. 3 Jahren. Bestehende Unternehmen mit mindestens zwei Jahresabschlüssen.

Was wird gefördert: Investitionen in Maschinen, Anlagen, selbstgenutzte Immobilien, Unternehmensnachfolgen. Betriebsmittel, Kontokorrent- und Avalkredite. Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung oder Neugründung von Betrieben.

Finanzieller Rahmen: Bürgschaftsdeckung bis 80% des Kreditbetrages für Investitionen, bis 60% für Betriebsmittel. Maximal 2,5 Mio. Euro Deckung. Laufzeiten bis 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen bis 23 Jahre). Landesspezifische Obergrenzen (z.B. Bayern mind. 25.000 €, Hessen bis 650.000 €).

Form der Förderung: Nicht-rückzahlbare Ausfallbürgschaft. Der Unternehmer erhält eine Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank, mit der er bei seiner Hausbank oder Sparkasse einen Kredit beantragt. Die Bürgschaft haftet für den Kreditausfall.

Größter Hebel: Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank des Bundeslandes vor Kreditantrag bei der Bank einreichen – nicht nachträglich verbürgen. Der größte Fehler: Beginn des Vorhabens vor Bürgschaftszusage führt zu Ausschluss. Zwei Monate Gültigkeitsdauer der Zusage nutzen.

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbanken der Bundesländer, die Unternehmen bei der Kreditfinanzierung unterstützt – ohne dass Sie bereits eine Hausbank gefunden haben müssen. Sie erhalten eine Bürgschaft von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei maximal 2,5 Millionen Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Das Programm richtet sich an KMU mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro sowie Freiberufler und Existenzgründer.

Der entscheidende Vorteil liegt im Namen: Sie wenden sich zuerst an die Bürgschaftsbank und suchen erst mit der Zusage eine finanzierende Bank. Das kehrt den üblichen Prozess um und verschafft Ihnen eine deutlich stärkere Verhandlungsposition. Besonders für Gründer, die noch keine drei Jahre am Markt sind, oder bei schwierigen Finanzierungen ist das ein enormer Hebel.

Eine überraschende Zahl: Obwohl das Programm bundesweit verfügbar ist, nutzen es viele mittelständische Unternehmen nicht – oft weil sie denken, sie müssten zuerst bei ihrer Hausbank anfragen. Dabei sparen sich Unternehmer mit BoB durchschnittlich vier bis sechs Wochen Verhandlungszeit und erhalten bessere Konditionen, da die Bank das Ausfallrisiko nicht trägt.

Was ist Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Bürgschaft ohne Bank ist eine Ausfallbürgschaft, die von den Bürgschaftsbanken der 16 Bundesländer vergeben wird. Diese Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit Gesellschaftern aus den Spitzeninstituten der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Sie fungieren als Sicherheitsgeber gegenüber den finanzierenden Banken und übernehmen das Ausfallrisiko für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages.

Das Programm entstand aus der Erkenntnis, dass viele wirtschaftlich gesunde Unternehmen an der Kreditvergabe scheitern – nicht wegen ihrer Bonität, sondern wegen fehlender Sicherheiten. Besonders Gründer, junge Unternehmen und Betriebe in Wachstumsphasen haben oft nicht genügend Eigenkapital oder bankübliche Sicherheiten. Die Bürgschaftsbanken schließen diese Lücke durch ihre Risikobereitschaft und ihre spezialisierte Bewertung von Geschäftsmodellen.

Der wesentliche Unterschied zu klassischen Bürgschaftsprogrammen liegt im Ablauf: Sie müssen nicht erst eine Bank finden, die Ihren Kredit unter der Bedingung einer Bürgschaft gewährt. Stattdessen prüft die Bürgschaftsbank Ihr Vorhaben eigenständig und gibt Ihnen eine zwei Monate gültige Bürgschaftszusage. Mit dieser Zusage in der Hand finden Sie deutlich leichter eine finanzierende Bank, da diese kein Ausfallrisiko trägt.

BoB grenzt sich klar von Sanierungsprogrammen ab. Hier geht es um die Finanzierung von Wachstum, Modernisierung und betrieblichen Investitionen – nicht um die Rettung angeschlagener Unternehmen. Die Bürgschaftsbanken fördern unternehmerische Vorhaben, die ohne die fehlenden Sicherheiten wirtschaftlich tragfähig wären.

Die praktische Logik ist bestechend: Anstatt monatelang von Bank zu Bank zu laufen und dabei womöglich schlechtere Konditionen zu bekommen, erhalten Sie vorab eine professionelle Bewertung Ihres Vorhabens. Die Bürgschaftsbank kennt den Markt, weiß welche Banken für welche Branchen und Kreditvolumina die besten Partner sind, und kann oft konkrete Empfehlungen aussprechen. Das spart Zeit und führt zu besseren Finanzierungskonditionen.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Schwellenwerte entsprechen der EU-Definition für KMU und gelten bundesweit einheitlich. Freiberufler sind explizit antragsberechtigt, auch wenn sie nicht der gewerblichen Wirtschaft angehören.

Bestehende Unternehmen müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können. Das bedeutet: Ihr Unternehmen muss seit mindestens zwei vollen Geschäftsjahren operativ tätig sein. Existenzgründer haben dagegen zwei Zugangswege: Entweder sie haben noch keine Hausbank gefunden – dann können sie sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Oder ihre Geschäftsaufnahme liegt noch nicht länger als drei Jahre zurück – dann sind sie ebenfalls antragsberechtigt, auch wenn sie bereits eine Bankverbindung haben.

Ausgeschlossen sind alle Formen von Sanierungskrediten. Das bedeutet: Ihr Unternehmen muss wirtschaftlich gesund sein und darf nicht in einer Krise stecken, die eine Sanierung erfordert. Kredite zur Ablösung unverbürgter Kredite sind grundsätzlich nicht förderfähig – es sei denn, mit dem neuen Kredit finanzieren Sie betriebliche Vorhaben, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite ist komplett ausgeschlossen.

Ein typischer Grenzfall: Sie haben vor zwei Jahren eine Maschine gekauft und dafür einen unverbürgten Kredit aufgenommen. Jetzt wollen Sie diesen durch einen verbürgten Kredit ablösen, um bessere Konditionen zu erhalten. Das ist möglich, da die Maschine erstmals vor weniger als drei Jahren in Ihrer Bilanz erschienen ist. Kaufen Sie dagegen Ihr Bürogebäude von 2018 um, ist eine Ablösung des Altdarlehens nicht förderfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle betrieblichen Investitionen: Maschinen und Anlagen, selbstgenutzte gewerbliche Immobilien, Warenlager und Betriebsmittel sowie Avale. Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen sind explizit förderfähig – ein wichtiger Punkt für Familienunternehmen und Management-Buy-outs. Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe deckt das Programm vollständig ab.

Bei den Kreditformen gibt es keine Einschränkungen: langfristige Darlehen, Kontokorrentkredite und Avalrahmenkredite sind gleichermaßen förderfähig. Das macht BoB besonders flexibel, da Sie sowohl langfristige Investitionen als auch die laufende Betriebsmittelfinanzierung absichern können. Auch die Errichtung neuer Betriebe und die Übernahme bestehender Unternehmen samt Erwerb von Gesellschaftsanteilen fallen unter die förderfähigen Maßnahmen.

Nicht förderfähig sind – wie bereits erwähnt – alle Sanierungskredite und die nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite. Das schließt auch Umschuldungen ein, es sei denn, der ursprüngliche Kredit diente der Finanzierung von Vorhaben, die noch keine drei Jahre in der Bilanz stehen.

Digitalisierungsprojekt mit gemischten Komponenten: Förderfähig sind Server, Software-Lizenzen und Schulungen – nicht förderfähig wäre die Ablösung bestehender IT-Kredite für Altanlagen. Beraterhinweis: Stellen Sie die Investition in neue Technologie in den Vordergrund und rechnen Sie Altlasten separat ab.

Immobilienkauf mit Sanierungsbedarf: Förderfähig ist der Erwerb der Immobilie und deren Modernisierung für betriebliche Zwecke – nicht förderfähig wäre die reine Erhaltung ohne Verbesserung. Beraterhinweis: Dokumentieren Sie Effizienzsteigerungen und Kapazitätserweiterungen durch die Modernisierung.

Übernahme eines Unternehmens in der Krise: Förderfähig ist die tätige Beteiligung am Unternehmen selbst – nicht förderfähig wären Kredite für die Sanierung der übernommenen Gesellschaft. Beraterhinweis: Trennen Sie klar zwischen Kaufpreis (förderfähig) und Sanierungskosten (separate Finanzierung nötig).

Konditionen

Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen ab, während Betriebsmittelkredite mit maximal 60 Prozent verbürgt werden. Diese Unterscheidung macht wirtschaftlich Sinn: Investitionen schaffen dauerhafte Werte, die als zusätzliche Sicherheit dienen, während Betriebsmittel verbraucht werden. Die absolute Obergrenze liegt bei 2,5 Millionen Euro Bürgschaftssumme, wobei einzelne Bundesländer abweichende Limits haben.

Regional gibt es erhebliche Unterschiede bei den Höchstbeträgen: Bayern setzt das Minimum bei 25.000 Euro fest, Brandenburg begrenzt auf 400.000 Euro, Hessen differenziert zwischen Gründern (450.000 Euro) und etablierten Unternehmen (650.000 Euro), während Sachsen bei 520.000 Euro das Maximum erreicht. Diese regionalen Unterschiede spiegeln die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur und Finanzausstattung der Länder wider.

Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, bei der Kreditfinanzierung baulicher Maßnahmen können es bis zu 23 Jahre werden. Diese lange Laufzeit ermöglicht niedrige monatliche Raten und schont Ihre Liquidität. Die Bürgschaftsbanken verlangen für ihre Leistung eine Provision, die je nach Risikobewertung zwischen 0,6 und 2,0 Prozent jährlich auf den verbürgten Betrag liegt.

Beispielrechnung: Ein Maschinenbauunternehmen aus Hessen investiert 500.000 Euro in eine neue CNC-Anlage. Die Bürgschaftsbank Hessen verbürgt 80 Prozent, also 400.000 Euro. Die Bank gewährt den gesamten Kredit zu einem Zinssatz von 3,5 Prozent statt der ursprünglich geforderten 5,2 Prozent ohne Bürgschaft. Bei 10 Jahren Laufzeit spart das Unternehmen 68.000 Euro an Zinsen. Die jährliche Bürgschaftsprovision von 1,2 Prozent auf 400.000 Euro kostet 4.800 Euro – macht über 10 Jahre 48.000 Euro. Netto-Ersparnis: 20.000 Euro plus deutlich bessere Liquidität durch die niedrigeren monatlichen Raten.

Fristen

Bürgschaftszusage: 2 Monate Gültigkeit – Die Bürgschaftsbank gibt Ihnen nach positiver Prüfung eine Zusage, die zwei Monate lang gültig ist. In dieser Zeit müssen Sie eine Bank finden und den Kreditvertrag abschließen. Eine Verlängerung ist möglich, erfordert aber eine erneute Prüfung.

Anreizeffekt vor Vorhabenbeginn – Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen. Beginn bedeutet entweder der Start von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Bestellung von Ausrüstung. Planungsleistungen und unverbindliche Anfragen sind erlaubt.

Antragstellung ohne feste Frist – Sie können grundsätzlich jederzeit einen Antrag stellen. BoB ist ein laufendes Programm ohne Antragsfenster oder Stichtage. Einige Bundesländer haben jedoch begrenzte Jahresbudgets, die im Laufe des Jahres ausgeschöpft sein können.

Kreditabruf nach Bürgschaftszusage – Nach Erhalt der Bürgschaftszusage haben Sie zwei Monate Zeit, den Kreditvertrag abzuschließen. Danach erlischt die Zusage automatisch. Der Kreditabruf selbst kann dann entsprechend der Vereinbarungen mit Ihrer Bank erfolgen.

Projektdurchführung entsprechend Kreditvereinbarung – Für die eigentliche Projektdurchführung gelten die Fristen aus Ihrem Kreditvertrag. Die Bürgschaftsbank macht hier keine zusätzlichen Vorgaben, solange Sie den Kredit zweckentsprechend verwenden.

Die am häufigsten versäumte Frist ist die Zwei-Monats-Frist für die Bürgschaftszusage. Viele Unternehmer unterschätzen, wie lange Banken für ihre interne Kreditprüfung benötigen – auch wenn das Ausfallrisiko durch die Bürgschaft minimiert ist. Banken müssen trotzdem ihre regulären Compliance-Prozesse durchlaufen.

Antragsprozess

Schritt 1: Direkte Kontaktaufnahme mit der Bürgschaftsbank Sie wenden sich direkt an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes – nicht an Ihre Hausbank oder eine andere Institution. Die meisten Bürgschaftsbanken bieten Erstberatungen telefonisch oder per Videocall an. Typische Stolperstelle: Viele Unternehmer gehen zuerst zur Bank und erfahren dort oft nicht von BoB, weil Banken andere Programme bevorzugen.

Schritt 2: Detaillierte Vorhabenschilderung und Unterlageneinreichung Sie beschreiben Ihr Vorhaben detailliert und reichen Jahresabschlüsse, Businessplan, Investitionsaufstellung und weitere Dokumente ein. Die Bürgschaftsbank prüft nicht nur die Bonität, sondern vor allem die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells. Stolperstelle: Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen – die Bürgschaftsbanken sind hier oft gründlicher als normale Kreditprüfer.

Schritt 3: Risikobewertung und interne Prüfung Die Bürgschaftsbank führt eine eigenständige Bonitätsprüfung durch und bewertet das unternehmerische Risiko. Diese Prüfung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Bürgschaftsbanken haben oft branchenspezifische Experten, die Ihr Vorhaben detailliert bewerten. Stolperstelle: Unterschätzen Sie nicht die Gründlichkeit der Prüfung – bereiten Sie sich wie auf eine normale Kreditprüfung vor.

Schritt 4: Bürgschaftszusage mit konkreten Konditionen Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bürgschaftszusage mit allen Konditionen: Bürgschaftshöhe, Laufzeit, Provision und sonstige Bedingungen. Diese Zusage ist zwei Monate gültig und rechtlich bindend. Stolperstelle: Lesen Sie die Bedingungen genau – manchmal gibt es Auflagen für die Verwendung, die Sie bei der Banksuche kommunizieren müssen.

Schritt 5: Banksuche mit Bürgschaftszusage Mit der Bürgschaftszusage suchen Sie eine finanzierende Bank. Viele Bürgschaftsbanken geben Empfehlungen oder vermitteln direkt an kooperierende Institute. Die Bank prüft nur noch Ihre Bonität und die formalen Kreditkriterien. Stolperstelle: Auch mit Bürgschaft haben Sie nicht automatisch Anspruch auf einen Kredit – die Bank muss Sie als Kunden wollen und kann trotzdem ablehnen.

Schritt 6: Kreditvertrag und Bürgschaftsvertrag Sie schließen parallel den Kreditvertrag mit der Bank und den Bürgschaftsvertrag mit der Bürgschaftsbank ab. Meist koordinieren beide Institute den Prozess, sodass Sie nicht doppelt unterschreiben müssen. Die Auszahlung erfolgt nach den normalen Bankbedingungen. Stolperstelle: Die Bürgschaftsprovision wird meist quartalsweise im Voraus berechnet – planen Sie diese Kosten in Ihre Liquidität ein.

Typische Fehler

Vorzeitiger Vorhabenbeginn zerstört Förderanspruch Viele Unternehmer bestellen Maschinen oder beginnen Bauarbeiten, bevor sie den Bürgschaftsantrag gestellt haben. Der Anreizeffekt ist jedoch zwingend: Jede rechtsverbindliche Bestellung oder der Beginn von Arbeiten vor Antragstellung führt zum kompletten Ausschluss. Das kann Finanzierungen von mehreren hunderttausend Euro zunichte machen. Vermeidung: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie auch nur ein Angebot unterschreiben.

Sanierungsbezug wird übersehen oder verschwiegen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten versuchen, ihre Lage zu beschönigen und den Sanierungscharakter des Vorhabens zu verschleiern. Die Bürgschaftsbanken erkennen das in der Regel schnell durch die Analyse der Jahresabschlüsse. Wird der Sanierungsbezug nachträglich entdeckt, ist das nicht nur peinlich, sondern kann rechtliche Konsequenzen haben. Besser: Ehrlich sein und gegebenenfalls andere Finanzierungswege suchen.

Regionale Unterschiede werden ignoriert Die Bürgschaftsbanken der Länder haben unterschiedliche Höchstbeträge und teilweise abweichende Bedingungen. Ein Unternehmen aus Brandenburg kann maximal 400.000 Euro Bürgschaft erhalten, während in Hessen bis zu 650.000 Euro möglich sind. Bei größeren Vorhaben kann sich ein Standortwechsel oder eine andere Unternehmensstruktur lohnen. Vermeidung: Informieren Sie sich vor Antragstellung über die Konditionen in Ihrem Bundesland.

Bürgschaftszusage verfällt durch langsame Banksuche Die Zwei-Monats-Frist für die Bürgschaftszusage ist knapp bemessen, wenn Banken ihre internen Prozesse durchlaufen müssen. Viele Unternehmer gehen entspannt auf Banksuche und stellen fest, dass auch mit Bürgschaft die Kreditprüfung Zeit braucht. Eine verfallene Zusage bedeutet Neuantrag mit erneuter Prüfung. Vermeidung: Beginnen Sie die Banksuche sofort nach Erhalt der Zusage und kontaktieren Sie mehrere Institute parallel.

Unklare Abgrenzung zwischen Investition und Betriebsmitteln Die unterschiedlichen Bürgschaftsquoten für Investitionen (80 Prozent) und Betriebsmittel (60 Prozent) führen zu Fehlkalkulationen. Warenlager wird oft fälschlich als Investition eingestuft, gehört aber zu den Betriebsmitteln. Das kann dazu führen, dass die erwartete Bürgschaftshöhe nicht erreicht wird und zusätzliche Sicherheiten nötig werden. Vermeidung: Lassen Sie die Zuordnung von einem Steuerberater oder der Bürgschaftsbank vorab klären.

Bürgschaftsprovision wird nicht einkalkuliert Die jährliche Provision der Bürgschaftsbank zwischen 0,6 und 2,0 Prozent auf den verbürgten Betrag wird bei der Kalkulation vergessen. Bei einer Bürgschaft von 500.000 Euro können das bis zu 10.000 Euro jährlich sein – über 15 Jahre Laufzeit summiert sich das auf 150.000 Euro. Diese Kosten müssen gegen die Zinsersparnis gegenüber einem unverbürgten Kredit gerechnet werden. Vermeidung: Holen Sie vor Antragstellung ein konkretes Provisionsangebot ein.

Nachträgliche Krediterweiterungen werden nicht mitgedacht Viele Projekte werden im Verlauf teurer oder es ergeben sich Anschlussinvestitionen. Eine nachträgliche Erweiterung der Bürgschaft ist kompliziert und führt zu erneuten Prüfverfahren. Besser ist es, von Anfang an etwas großzügiger zu planen und einen Puffer einzubauen. Das gilt besonders bei Immobilienprojekten und komplexen Maschineninstallationen, wo Mehrkosten häufig sind.

FAQ

Kann eine GmbH Bürgschaft ohne Bank beantragen?

Ja, alle Rechtsformen sind antragsberechtigt, solange sie die KMU-Kriterien erfüllen. Ihr Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht überschreiten und die Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro betragen. Die Rechtsform spielt keine Rolle – ob GmbH, UG, AG, OHG oder Einzelunternehmen macht für die Bürgschaftsbank keinen Unterschied. Wichtig ist nur, dass Sie ein gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler sind und mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können. Bei einer Ein-Personen-GmbH prüft die Bürgschaftsbank besonders die persönliche Qualifikation des Geschäftsführers.

Wie viel Geld spare ich konkret mit BoB gegenüber einem normalen Kredit?

Die Zinsersparnis liegt typischerweise zwischen 1,0 und 2,5 Prozentpunkten, je nach Bonität und Sicherheitenlage. Bei einem Kredit von 300.000 Euro über zehn Jahre sparen Sie zwischen 15.000 und 37.500 Euro an Zinsen. Davon müssen Sie die Bürgschaftsprovision abziehen, die bei 1,5 Prozent jährlich 45.000 Euro über zehn Jahre kostet. Trotzdem bleibt oft eine positive Bilanz, weil Sie ohne Bürgschaft möglicherweise gar keinen Kredit oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen bekommen hätten. Der größte Vorteil ist aber oft die überhaupt erst ermöglichte Finanzierung bei fehlenden Sicherheiten.

Kann ich BoB mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, BoB ist mit den meisten anderen Förderprogrammen kombinierbar, da es sich um eine reine Kreditsicherheit handelt und nicht um eine direkte Subvention. Sie können beispielsweise einen KfW-Förderkredit mit einer BoB-Bürgschaft absichern oder BAFA-Zuschüsse für Investitionen mit BoB-verbürgten Krediten für die Restfinanzierung kombinieren. Wichtig ist nur, dass Sie die beihilferechtlichen Obergrenzen einhalten. Bei Investitionsbeihilfen liegt die Grenze meist bei 20 Prozent des Investitionsvolumens für mittlere Unternehmen und 30 Prozent für kleine Unternehmen. Die Bürgschaftsbank prüft diese Limits automatisch mit.

Warum denken viele, BoB sei nur für Gründer – stimmt das?

Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. BoB richtet sich explizit auch an etablierte Unternehmen, die mindestens zwei Jahresabschlüsse haben. Der Name "ohne Bank" bezieht sich darauf, dass Sie noch keine finanzierende Bank gefunden haben müssen – nicht darauf, dass Sie ein neues Unternehmen sind. Viele mittelständische Unternehmen nutzen BoB für Expansion, Modernisierung oder Unternehmensnachfolgen. Gerade bei größeren Investitionen ab 500.000 Euro aufwärts kann eine Bürgschaft auch für etablierte Unternehmen sinnvoll sein, um bessere Konditionen zu erhalten oder das Eigenkapital zu schonen.

Bekomme ich rückwirkend eine Bürgschaft, wenn ich schon bestellt habe?

Nein, das ist komplett ausgeschlossen. Der Anreizeffekt ist bei BoB strikt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen. Bereits getätigte Bestellungen, unterschriebene Bauverträge oder begonnene Arbeiten führen zur sofortigen Ablehnung. Auch nachträgliche Verbürgungen bereits gewährter Kredite sind nicht möglich. Diese Regel hat einen guten Grund: Die öffentliche Förderung soll zusätzliche wirtschaftliche Aktivität auslösen, nicht bereits getroffene Entscheidungen subventionieren. Wenn Sie bereits bestellt haben, können Sie höchstens für zukünftige Erweiterungen oder Folgeinvestitionen eine Bürgschaft beantragen.

Wann sollte ich einen Berater für den BoB-Antrag einschalten?

Ein Berater ist sinnvoll, wenn Ihr Vorhaben komplexer ist oder Sie unsicher bei der Zuordnung von Kosten sind. Bei Unternehmenskäufen, gemischten Investitions- und Betriebsmittelpaketen oder wenn Sie andere Förderprogramme kombinieren wollen, kann professionelle Hilfe die Erfolgsaussichten deutlich verbessern. Auch wenn Ihre Bonität grenzwertig ist oder Sie in einer schwierigen Branche tätig sind, erhöht die richtige Darstellung des Vorhabens die Chancen erheblich. Die Kosten für einen Berater – typischerweise 2.000 bis 5.000 Euro – amortisieren sich schnell, wenn dadurch eine Finanzierung von mehreren hunderttausend Euro ermöglicht wird. Bei einfachen Maschinenkäufen oder Immobilienerwerb können Sie den Antrag oft auch selbst stellen.

Kombinierbarkeit

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge lässt sich BoB ideal kombinieren: Sie erhalten den zinsgünstigen KfW-Kredit bis 500.000 Euro und können diesen zusätzlich mit einer BoB-Bürgschaft absichern. Das ist besonders bei Gründungen sinnvoll, wo die KfW oft noch Sicherheiten verlangt. Die beihilferechtliche Obergrenze liegt bei 30 Prozent für kleine Unternehmen, was genügend Spielraum lässt. Fallstrick: Die KfW prüft die Bürgschaftsfähigkeit mit – stimmen Sie das vorher ab.

Die BAFA-Förderung für Energieeffizienz (EEW) ergänzt BoB perfekt bei Modernisierungsprojekten: Sie erhalten bis zu 15 Prozent Investitionszuschuss vom BAFA und können den Rest über einen BoB-verbürgten Kredit finanzieren. Bei einer 500.000-Euro-Investition zahlt das BAFA 75.000 Euro, die restlichen 425.000 Euro finanzieren Sie über den verbürgten Kredit. Beihilfeobergrenze: maximal 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Fallstrick: BAFA-Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden – koordinieren Sie beide Anträge zeitlich.

Mit ZIM-Förderung funktioniert die Kombination bei Innovationsprojekten: ZIM fördert die Entwicklung mit bis zu 50 Prozent Zuschuss, BoB sichert den Kredit für die Markteinführung ab. Ein Maschinenbauunternehmen entwickelt eine neue Anlage mit 200.000 Euro ZIM-Förderung und investiert dann 800.000 Euro in die Serienproduktion – finanziert über BoB-verbürgten Kredit. Beihilfeobergrenze: 50 Prozent bei Forschung und Entwicklung. Fallstrick: Trennen Sie klar zwischen F&E-Phase (ZIM) und Investitionsphase (BoB).

Der ERP-Förderkredit KMU ist der klassische Partner für BoB: zinsgünstige KfW-Kondition plus Bürgschaftsschutz ergibt optimale Finanzierungsbedingungen. Bei Krediten ab einer Million Euro verlangen auch KfW-Hausbanken oft zusätzliche Sicherheiten – hier schafft BoB Abhilfe. Die Beihilfeobergrenze liegt bei 20 Prozent für mittlere und 30 Prozent für kleine Unternehmen. Fallstrick: Nicht alle Hausbanken sind KfW-Partner – klären Sie das vor der Bürgschaftsbeantragung ab, sonst müssen Sie zweimal die Bank wechseln.

Steuerliche & rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage für BoB sind die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken in der Fassung vom 1. Oktober 2023 sowie die EU-Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Nr. 651/2014, geändert durch Verordnung 2023/1315 und verlängert bis 31. Dezember 2026. Diese Verordnung befreit die Bürgschaften von der notwendigen Einzelprüfung durch die EU-Kommission, solange die definierten Obergrenzen eingehalten werden.

Strafrechtlich relevant sind § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 des Subventionsgesetzes (SubvG). Das bedeutet für Sie: Alle Angaben im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Verschweigen Sie beispielsweise eine schwierige Geschäftslage oder machen falsche Angaben zur geplanten Verwendung, machen Sie sich strafbar. Das kann zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren führen. Dokumentieren Sie deshalb alle Angaben sorgfältig und bewahren Sie Belege auf.

Ein Rechtsanspruch auf die Bürgschaft besteht nicht. Die Bürgschaftsbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anträge. Bei Ablehnungen gibt es zwar Widerspruchsmöglichkeiten, aber keinen Klageweg. Das unterscheidet BoB von echten Subventionsprogrammen, wo bei Rechtsfehlern geklagt werden kann. Die Bürgschaftsbanken sind privatrechtlich organisiert und können ihre Geschäftspartner frei wählen.

Beihilferechtlich gelten die Obergrenzen des Art. 17 AGVO für Investitionsbeihilfen an KMU: 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten für mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten, 30 Prozent für kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten und 35 Prozent für Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten. Diese Grenzen gelten für die Summe aller öffentlichen Förderungen pro Investitionsvorhaben.

Steuerlich ist die Bürgschaftsprovision als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Sie zahlen die Provision meist quartalsweise im Voraus und können sie sofort als Aufwand verbuchen. Erhält die Bürgschaftsbank aus der Verwertung von Sicherheiten Erlöse, die ihre Ausfälle übersteigen, werden diese anteilig an Sie zurückgezahlt – das sind dann steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Die Verbürgung selbst ist umsatzsteuerfrei.

Dokumentationspflichten bestehen gegenüber der Bürgschaftsbank: Sie müssen jährlich einen Geschäftsbericht vorlegen und über wesentliche Veränderungen informieren. Dazu gehören Gesellschafterwechsel, Änderungen der Geschäftsführung, neue Gesellschaftsverträge oder erhebliche Verschlechterungen der Geschäftslage. Bei Verstößen kann die Bürgschaftsbank den Vertrag kündigen.

Aufbewahrungsfristen: Alle Unterlagen zum Bürgschaftsverfahren und zur Kreditverwendung müssen zehn Jahre nach Beendigung des Bürgschaftsverhältnisses aufbewahrt werden. Das umfasst Antragsunterlagen, Jahresabschlüsse, Verwendungsnachweise und die gesamte Korrespondenz. Bei vorzeitiger Vernichtung können Nachteile bei Prüfungen entstehen.

Einordnung für Unternehmer

Der Aufwand für eine BoB-Beantragung lohnt sich bereits ab einem Kreditvolumen von 100.000 Euro, wenn Sie keine erstklassigen Sicherheiten haben. Die reine Zinsersparnis rechtfertigt oft schon die Bürgschaftsprovision, der eigentliche Vorteil liegt aber darin, dass Sie überhaupt einen Kredit bekommen. Besonders bei Investitionen über 500.000 Euro sollten Sie BoB immer prüfen – selbst wenn Sie Sicherheiten haben, verschafft Ihnen die Bürgschaft bessere Verhandlungspositionen und schont Ihr Eigenkapital für andere Zwecke.

Drei Branchen nutzen BoB systematisch zu wenig: Dienstleistungsunternehmen denken oft, sie hätten keine förderfähigen Investitionen – dabei sind IT-Ausstattung, Büroimmobilien und Betriebsmittel voll förderfähig. Freiberufler schrecken vor dem vermeintlichen Aufwand zurück – tatsächlich ist die Prüfung oft einfacher als bei produzierenden Unternehmen. Familienunternehmen bei der Nachfolge übersehen, dass BoB eine der wenigen Finanzierungshilfen für Unternehmenskäufe ist – hier können Sie mehrere hunderttausend Euro an Eigenkapital sparen.

Strategisch gehört BoB in jede Gesamtfinanzierungsstrategie: Nutzen Sie die Bürgschaft, um Ihre Banklinien zu erweitern, ohne zusätzliche Sicherheiten zu binden. Wenn Sie mehrere Investitionen planen, kann eine große BoB-verbürgte Kreditlinie günstiger sein als mehrere kleine Einzelfinanzierungen. Denken Sie auch daran, dass eine erfolgreiche BoB-Finanzierung Ihre Bonität bei der finanzierenden Bank verbessert – das hilft bei späteren Kreditanfragen.

Der häufigste Denkfehler beim ersten Lesen: "Ich habe doch eine gute Hausbank, warum soll ich zu einer anderen Institution?" Tatsächlich können Sie BoB auch mit Ihrer Hausbank kombinieren – Sie holen sich nur vorab die Bürgschaftszusage und gehen dann mit dieser Sicherheit zu Ihrer gewohnten Bank. Viele Hausbanken sind sogar dankbar für die Risikominderung und bieten bessere Konditionen. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb aus München arbeitet seit 20 Jahren mit derselben Volksbank, bekommt für die 800.000-Euro-Hallenerweiterung aber nur einen Kredit zu 5,8 Prozent. Mit BoB-Bürgschaft bietet dieselbe Bank 3,9 Prozent – eine Ersparnis von 152.000 Euro über 15 Jahre.

Handeln Sie jetzt, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren größere Investitionen planen: Die AGVO läuft Ende 2026 aus, und niemand weiß, wie die Nachfolgeregelung aussehen wird. Nutzen Sie die aktuell günstigen Konditionen und die bewährten Strukturen, bevor möglicherweise Verschärfungen oder Budgetkürzungen kommen.

Quellen

1. Bürgschaft ohne Bank – Merkblatt und Richtlinien – Sächsische Aufbaubank/SIKB, abgerufen 17.03.2026

2. Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) – Bürgschaftsbank Brandenburg, abgerufen 17.03.2026

3. Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen – Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, abgerufen 17.03.2026

4. Bürgschaft ohne Bank Hessen – Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 17.03.2026

5. Ausfallbürgschaften Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 17.03.2026

6. Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Gründen in Brandenburg, abgerufen 17.03.2026

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