ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067): Zinsgünstiger Gründerkredit bis 200.000 €

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067) ist der zentrale Förderkredit der KfW für Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren. Das Programm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von bis zu 200.000 € für Investitionen und Betriebsmittel – ohne Eigenkapitalpflicht. Der entscheidende Vorteil gegenüber einem klassischen Bankkredit: Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der Hausbank, was den Zugang zu Finanzierung auch ohne ausreichende Sicherheiten ermöglicht.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist eines der bekanntesten Gründerförderprogramme in Deutschland und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch die KfW Bankengruppe durchgeführt. Das „ERP" steht für European Recovery Programme – das Nachkriegs-Wiederaufbauprogramm, dessen Sondervermögen die KfW bis heute für zinsvergünstigte Förderkredite nutzt. Durch diese Zinsvergünstigung aus ERP-Mitteln liegen die Konditionen des StartGelds in der Regel spürbar unter marktüblichen Finanzierungsangeboten.

Das Programm richtet sich an Gründer und junge Unternehmen in einer Phase, in der der Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen schwierig ist. Der Grund: Ohne Betriebshistorie, ohne ausreichende Sicherheiten und mit einem unerprobten Geschäftsmodell ist die Kreditvergabe durch Geschäftsbanken risikobehaftet. Die KfW adressiert dieses Problem gezielt durch die 80-prozentige Haftungsfreistellung – sie übernimmt vier Fünftel des Ausfallrisikos, was Hausbanken deutlich eher zur Kreditzusage bewegt.

Zum 1. Dezember 2025 wurden die Konditionen des Programms deutlich verbessert: Der maximale Kreditbetrag stieg von 125.000 € auf 200.000 €, der Betriebsmittelanteil von 50.000 € auf 80.000 €, und die Abruffrist wurde von 9 auf 12 Monate verlängert. Zum 1. Februar 2026 wurde zudem die Förderung für gemeinnützige Antragsteller wieder aufgenommen, nachdem der Deutsche Bundestag das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 beschlossen hatte.

Im Unterschied zu anderen KfW-Gründerprogrammen ist das StartGeld explizit für kleinere Finanzierungsbedarfe konzipiert. Wer mehr als 200.000 € Fremdfinanzierungsbedarf hat, sollte den ERP-Gründerkredit – Universell (KfW 073/074) prüfen, der größere Vorhaben abdeckt.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Das wichtigste Fristprinzip des KfW StartGelds ist das Verbot des vorzeitigen Vorhabensbeginns. Der Antrag muss bei der Hausbank eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn gilt der Zeitpunkt, an dem verbindliche Verpflichtungen eingegangen werden – also der Abschluss von Kauf-, Miet- oder Werkverträgen, die dem Vorhaben zuzuordnen sind.

Nach der Kreditzusage durch die KfW besteht eine Abruffrist von 12 Monaten. Innerhalb dieser Frist kann der Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Eine Verlängerung der Abruffrist ist nicht möglich. Ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach Zusagedatum wird auf den noch nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. Wer auf einen nicht abgerufenen Kredit verzichtet, muss 6 Monate warten, bevor für dasselbe Vorhaben ein neuer Antrag gestellt werden kann – es sei denn, das Vorhaben hat sich in wesentlichen Teilen verändert.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Businessplan erstellen Vor dem Bankgespräch steht ein überzeugender Businessplan. Er ist die Grundlage jeder Kreditentscheidung und sollte Marktanalyse, Zielgruppe, Finanzplanung mit Liquiditätsvorschau für mindestens 2 Jahre sowie eine Darstellung der eigenen Qualifikationen enthalten. Die KfW stellt unter www.kfw.de/gründen eine Businessplan-Vorlage zur Verfügung. Ein unvollständiger oder unrealistischer Businessplan ist der häufigste Ablehnungsgrund.

  2. 2. Finanzierungspartner auswählen Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer Bank oder Sparkasse der eigenen Wahl gestellt. Das kann die Hausbank sein, aber auch jede andere Bank, die KfW-Förderkredite vermittelt. Manche Hausbanken sind zurückhaltend bei Gründerfinanzierungen – in diesem Fall lohnt es sich, mehrere Banken anzusprechen oder gezielt eine auf Gründer spezialisierte Bank zu suchen.

  3. 3. Antrag stellen – vor Vorhabensbeginn Beim Bankgespräch werden Vorhaben, Businessplan und Finanzierungsbedarf besprochen. Die Bank erstellt den Kreditantrag mit der Programmnummer 067 und leitet ihn an die KfW weiter. Wichtig: Erst nach Einreichung des Antrags darf das Vorhaben beginnen. Erforderliche Unterlagen sind Businessplan, Lebenslauf, Selbstauskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten, De-minimis-Erklärung sowie die Selbsterklärung zur KMU-Definition.

  4. 4. Risikoprüfung durch die KfW Die KfW prüft den eingereichten Antrag auf Bonität und Förderfähigkeit. Dabei wird eine SCHUFA-Auskunft sowie Auskunft von infoscore Consumer Data GmbH und ggf. Creditreform eingeholt. Die Bonitätsprüfung beeinflusst den angebotenen Zinssatz innerhalb der KfW-Konditionenspanne.

  5. 5. Kreditzusage und Vertragsabschluss Bei positiver Kreditentscheidung erhalten Antragsteller ein Vertragsangebot von der Hausbank. Der Darlehensvertrag wird mit der Hausbank – nicht mit der KfW – abgeschlossen. Die Hausbank bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit der direkte Ansprechpartner.

  6. 6. Vorhaben beginnen und Mittel abrufen Nach der Zusage kann das Vorhaben gestartet werden. Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Nach Abschluss des Vorhabens führt die Hausbank eine Mittelverwendungskontrolle durch. Erst nach deren Abschluss kann ein weiterer StartGeld-Antrag gestellt werden.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich das KfW StartGeld als GmbH beantragen?

Ja, eine GmbH kann das StartGeld beantragen, wenn sie die Größenkriterien für kleine Unternehmen erfüllt (weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. €) und weniger als 5 Jahre am Markt ist. Bei einer GmbH verlangt die KfW, dass die Anteilseigner entsprechend ihrer Beteiligungsquote eine quotale Mithaft bzw. selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Diese Mitverpflichtung muss während der gesamten Kreditlaufzeit bestehen bleiben.

Wie hoch ist der KfW StartGeld Zinssatz aktuell?

Der Zinssatz wird am Tag der Kreditzusage individuell festgesetzt und hängt von der Bonität des Antragstellers sowie der gewählten Laufzeit ab. Er liegt in der Regel spürbar unter marktüblichen Gründerkrediten, da er aus ERP-Mitteln subventioniert wird. Die jeweils aktuellen Konditionen sind unter www.kfw.de/konditionen einsehbar. Aktuelle Zinsen können hier nicht als Festbetrag angegeben werden, da sie sich täglich mit dem Kapitalmarkt ändern.

Was passiert, wenn meine Hausbank den Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung durch die Hausbank bedeutet nicht das Ende. Die Hausbank entscheidet eigenständig und ist nicht zur Weiterleitung des Antrags an die KfW verpflichtet. In diesem Fall lohnt es sich, andere Banken anzusprechen – insbesondere auf Gründer spezialisierte Institute oder Volksbanken und Sparkassen, die häufig zugänglicher für KfW-Gründeranträge sind. Auch eine Überarbeitung des Businessplans kann die Erfolgsaussichten verbessern.

Kann ich das KfW StartGeld mit einem Zuschuss aus dem Bundesland kombinieren?

Ja, die Kombination mit Landesprogrammen ist grundsätzlich möglich. Das Kombinationsverbot gilt nur für andere KfW- und ERP-Programme. Landeszuschüsse, Beratungsförderungen oder Bürgschaftsprogramme der Landesförderinstitute können parallel zum StartGeld genutzt werden, solange die beihilferechtlichen Kumulierungsgrenzen eingehalten werden. Da das StartGeld als De-minimis-Beihilfe gilt, ist die Gesamtobergrenze von 300.000 € in 3 Jahren zu beachten.

Gibt es das KfW StartGeld auch für Nebenerwerbsgründungen?

Ja, Nebenerwerbsgründungen sind ausdrücklich förderfähig. Voraussetzung ist, dass eine spätere Ausweitung auf den Haupterwerb vorgesehen ist. Die Konditionen sind dieselben wie bei Vollerwerbsgründungen.

Kann ich rückwirkend einen KfW StartGeld Antrag stellen?

Nein, eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Das Vorhaben darf erst nach Einreichung des Antrags bei der Hausbank begonnen werden. Wer bereits erste verbindliche Verträge abgeschlossen hat, ist von der Förderung ausgeschlossen – unabhängig davon, wie weit das Vorhaben fortgeschritten ist.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Landesförderinstitute (z.B. NRW.BANK, L-Bank, IBB): Die meisten Bundesländer bieten eigene Gründerförderprogramme an – zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Mikrokredite. Diese können parallel zum StartGeld genutzt werden, solange keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht. → Empfehlung: Recherche beim Förderinstitut des jeweiligen Bundeslandes.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann den Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld + Pauschale für soziale Sicherung) parallel zum StartGeld beziehen. Der Gründungszuschuss ist keine Beihilfe und unterliegt nicht den Kumulierungsregeln.

BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Wer professionelle Gründungsberatung in Anspruch nimmt, kann diese über das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschussen lassen. Da es sich um eine andere Kostenart handelt, ist die Kombination mit dem StartGeld möglich. → BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

Bürgschaftsbanken: Wenn die Hausbank trotz KfW-Haftungsfreistellung zusätzliche Sicherheiten verlangt, können Bürgschaften der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes ergänzend genutzt werden. Diese reduzieren das Restrisiko für die Hausbank und können eine Kreditentscheidung ermöglichen, die sonst abgelehnt würde.

Nicht zulässige Kombination für Stromerzeugungsanlagen: Wer eine Stromerzeugungsanlage finanziert, die Förderung nach EEG oder KWKG erhält, darf für dieselbe Anlage kein StartGeld mit staatlichen Beihilfen kombinieren.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Das StartGeld ist ein Darlehen, kein Zuschuss – es muss vollständig zurückgezahlt werden. Die erhaltenen Mittel sind damit keine steuerpflichtige Einnahme. Die Zinsen sind als Betriebsausgaben absetzbar, soweit die finanzierten Ausgaben dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind.

Das Programm läuft beihilferechtlich als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023. Die Beihilfe besteht in der Zinssubvention – also der Differenz zwischen dem marktüblichen und dem tatsächlich gezahlten Zinssatz. Ab dem 1. Januar 2026 werden alle De-minimis-Beihilfen innerhalb von 20 Tagen nach Gewährung verpflichtend im zentralen De-minimis-Register der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 SubvG. Falsche Angaben sind strafbar. Die subventionserheblichen Tatsachen sind im Dokument „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen" (Bestellnummer 600 000 4933) aufgelistet.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Einordnung für Unternehmer

Das KfW StartGeld ist für viele Gründer das wichtigste und zugänglichste Finanzierungsinstrument in der frühen Phase. Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Bankkredit liegt nicht nur im günstigeren Zinssatz, sondern vor allem in der 80-prozentigen Haftungsfreistellung. Diese macht Finanzierungen möglich, die Hausbanken ohne staatliche Absicherung schlicht ablehnen würden – gerade wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind.

Die Anhebung des Kreditlimits auf 200.000 € ab Dezember 2025 ist ein bedeutender Schritt. Viele Gründungsvorhaben – besonders in handwerklichen Berufen, im Einzelhandel oder in der Gastronomie – bewegen sich genau in diesem Bereich. Der erhöhte Betriebsmittelanteil von 80.000 € ist besonders wertvoll, weil er Liquiditätsengpässe in der Anlaufphase abfedert, die erfahrungsgemäß zu den häufigsten Gründen für frühes Scheitern gehören.

Was viele Gründer unterschätzen: Das StartGeld erfordert keine Eigenkapitaleinbringung. Das bedeutet, man kann theoretisch vollständig fremdfinanziert gründen. Gleichzeitig erhöht vorhandenes Eigenkapital die Bonität und führt zu besseren Zinskonditionen – wer es hat, sollte es einbringen.

Der häufigste strategische Fehler ist das Warten. Viele Gründer warten zu lange mit der Antragstellung, beginnen schon erste Vorbereitungen und sperren sich damit selbst von der Förderung aus. Der Antrag kostet nichts und verpflichtet zu nichts – wer gründet, sollte ihn so früh wie möglich stellen, idealerweise bevor der erste Mietvertrag unterschrieben wird.

Quellenangaben

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