Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm ist auf kleinere Gründungsvorhaben zugeschnitten. Maßgeblich ist nicht nur, wer gründet, sondern auch, ob das konkrete Vorhaben in das Segment bis 200.000 Euro Gesamtfremdfinanzierungsbedarf passt.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz in Deutschland gründen.
- Förderfähig sind auch Festigungsmaßnahmen, wenn der Vorhabensbeginn innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt.
- Kleine gewerbliche Unternehmen nach EU-KMU-Definition können antragsberechtigt sein, wenn sie weniger als fünf Jahre am Markt sind und mindestens ein Gesellschafter die Voraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
- Neu einbezogen sind gemeinwohlorientierte Unternehmen, insbesondere kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sowie kleine gemeinnützige Unternehmen.
- Ein Nebenerwerb kann gefördert werden.
- Eine erneute Unternehmensgründung ist förderfähig, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
- Maßgeblich für die Fünf-Jahres-Grenze ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, also das Datum der ersten Umsatzerzielung.
Was wird gefördert?
Das StartGeld finanziert nicht nur klassische Investitionen. Gerade bei Gründungen ist wichtig, dass auch Betriebsmittel und Warenlager einbezogen werden können. Der Betriebsmitteldeckel von 80.000 Euro begrenzt aber bewusst rein liquiditätsgetriebene Finanzierungen.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Existenzgründung | Errichtung eines Unternehmens, Übernahme eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung. | Auch Gründungen im Nebenerwerb können förderfähig sein. |
| Festigung junger Unternehmen | Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. | Entscheidend ist der Vorhabensbeginn innerhalb der Fünf-Jahres-Frist. |
| Investitionen | Grundstücke, Gebäude inklusive Baunebenkosten, Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. | Die Investitionen müssen mittel- bis langfristig angelegt sein und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. |
| Waren und Vermögenswerte | Material-, Waren- und Ersatzteillager als Erstausstattung oder betriebsnotwendige langfristige Aufstockung sowie Erwerb von Vermögenswerten anderer Unternehmen. | Auch Warenlager sind finanzierbar. |
| Betriebsmittel | Personalkosten, Mieten und Marketing. | Betriebsmittel sind nur bis maximal 80.000 Euro innerhalb des Gesamtbetrags finanzierbar. |
| Mehrwertsteuer | Mitfinanzierung der Umsatzsteuerbestandteile. | Die Mehrwertsteuer ist nur mitfinanzierbar, sofern kein Vorsteuerabzug besteht. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die aktuelle Obergrenze des StartGelds liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben. Diese Grenze ist mehr als eine Zahl: Sie definiert, für welche Gründungen das Programm gedacht ist.
Wichtig zur Förderhöhe
Finanziert werden können bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 Euro pro Vorhaben. Innerhalb dieser Grenze dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Es gibt keinen Mindestbetrag. Ein darüber hinausgehender Investitionsbetrag muss mit Eigenmitteln gedeckt werden; Kontokorrent- und Lieferantenkredite werden auf die 200.000-Euro-Grenze nicht angerechnet. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, der Abruf ist in einer Summe oder in Teilen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage möglich. Für nicht abgerufene Beträge fällt ab sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Bei der Laufzeit stehen zwei Varianten zur Wahl: bis zu fünf Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren, in denen nur Zinsen auf die ausgezahlten Beträge anfallen. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgesetzt und bleibt über die gesamte Laufzeit fest; die jeweils geltenden Maximalzinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht. Eine Voraussetzung steht über all dem: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein, sonst entfällt die Förderfähigkeit unabhängig von der Höhe.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die formalen Voraussetzungen sind nur ein Teil der Kreditentscheidung. In der Praxis prüft die Hausbank weiterhin, ob Geschäftsmodell, Zahlen, Qualifikation und Sicherheiten tragfähig erscheinen. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung senkt die Hürde, ersetzt aber keine Kreditprüfung.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Erforderlich sind fachliche und kaufmännische Qualifikation für das geplante Vorhaben.
- Bei Unternehmen sind Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Handelsregistereintrag und aktive Tätigkeit in der Unternehmensleitung relevant.
- Es muss ein hinreichender unternehmerischer Einfluss bestehen; förderschädlich kann ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters sein, der Satzungsänderungen ermöglicht.
- Das Unternehmen muss ein kleines Unternehmen nach EU-Definition sein, also weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben.
- Das Unternehmen muss unabhängig von Unternehmen sein, die diese Größenkriterien nicht erfüllen.
- Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25 Prozent beteiligt sein.
- Bankübliche Sicherheiten sind zu stellen; Art und Umfang werden mit dem Finanzierungspartner verhandelt.
- Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen wie GmbH oder GmbH & Co. KG ist die quotale Mithaftung der Anteilseigner entsprechend ihrer Beteiligungsquote über die gesamte Laufzeit zu vereinbaren.
- Die Zinsvergünstigung gilt als De-minimis-Beihilfe; der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen darf je Unternehmen innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Häufiger Fehler
Der kritischste Fehler ist der zu frühe Start. Wer Verträge unterschreibt, Maschinen kauft oder mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bei der Hausbank gestellt ist, riskiert den vollständigen Verlust der Förderfähigkeit, weil Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen sind.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das StartGeld wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Der Weg führt über eine Bank oder Sparkasse eigener Wahl. Genau hier entscheidet sich häufig, ob die Förderung praktisch erreichbar ist: Die KfW entlastet das Risiko, aber die Hausbank bleibt mit 20 Prozent im Risiko und entscheidet eigenständig über die Finanzierung.
- Vorhaben, Kapitalbedarf und Zeitplan so vorbereiten, dass der Antrag vor jedem verbindlichen Startschritt gestellt werden kann.
- Finanzierungspartner oder Hausbank ansprechen und das Vorhaben mit Businessplan, Zahlenmaterial und Finanzierungsbedarf vorstellen.
- Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, insbesondere tragfähige Darstellung der unternehmerischen Tätigkeit und Erfolgsaussichten, KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung, Checkliste für die Risikoprüfung und Datenliste zu subventionserheblichen Tatsachen.
- Der Finanzierungspartner prüft Bonität, Sicherheiten und Tragfähigkeit und reicht den Antrag bei der KfW ein.
- Die KfW trifft ihre Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Nach Zusage wird der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner geschlossen und der Betrag vollständig oder in Teilen abgerufen.
- Während tilgungsfreier Anlaufjahre werden nur Zinsen auf die ausgezahlten Beträge gezahlt; danach erfolgt die monatliche Tilgung in gleich hohen Raten.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist das StartGeld vor allem ein Instrument gegen das typische Gründungsproblem fehlender Sicherheiten. Viele junge Unternehmen haben noch keine belastbare Bilanzhistorie, keine langen Umsätze und nur begrenzte Sicherheiten. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung verschiebt diese Risikofrage zugunsten der Finanzierung, ohne sie vollständig aufzuheben.
Praxisbeispiel
Besonders passend ist das Programm, wenn ein Gründer Maschinen, Ausstattung, Warenlager und erste Betriebsmittel finanzieren muss und der gesamte Fremdfinanzierungsbedarf unter 200.000 Euro bleibt. Weniger passend ist es, wenn das Vorhaben deutlich größer ist oder überwiegend aus laufender Liquidität finanziert werden soll, weil dann die Gesamtgrenze und der Betriebsmitteldeckel schnell erreicht sind.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Für dasselbe Vorhaben ist eine Kombination des StartGelds mit anderen KfW- oder ERP-Programmen nicht zulässig. Auch eine Kombination haftungsfreigestellter Finanzierungen mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Andere Fördermittel können grundsätzlich möglich sein, sofern Beihilfehöchstbeträge und Kumulierungsregeln eingehalten werden.
- Bürgschaft ohne Bank (BoB): Eine Ausfallbürgschaft setzt auf der Sicherheitenseite an und kann relevant werden, wenn die 80-prozentige Haftungsfreistellung der KfW der Hausbank noch nicht genügt.
Welche Alternativen gibt es?
Die wichtigste Abgrenzung betrifft den Finanzierungsbedarf. Das StartGeld ist für kleinere Gründungsfinanzierungen gedacht; wer über die Grenzen hinauskommt, sollte ein anderes Programm prüfen.
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077): Naheliegende Alternative, wenn der Fremdfinanzierungsbedarf die 200.000-Euro-Grenze des StartGelds übersteigt.
- ERP-Förderkredit KMU (365/366): Relevant für bereits etablierte kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere jenseits der Fünf-Jahres-Grenze des StartGelds.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag beim KfW StartGeld?
Der maximale Kreditbetrag beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Davon dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen.
Kann das StartGeld direkt bei der KfW beantragt werden?
Nein. Der Antrag wird über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt. Dieser reicht den Antrag an die KfW weiter und schließt auch den Kreditvertrag.
Warum ist die Haftungsfreistellung so wichtig?
Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 80 Prozent von der Haftung frei. Dadurch sinkt das Kreditrisiko der Hausbank, was gerade bei Gründungen ohne lange Bilanzhistorie und mit begrenzten Sicherheiten entscheidend sein kann.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf das StartGeld?
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel, und die Hausbank trifft ihre eigene Kreditentscheidung.
Darf das Vorhaben schon begonnen haben?
Nein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht nachfinanziert oder umgeschuldet werden.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Möglich sind Laufzeiten bis zu fünf Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Wie wird der Zinssatz festgelegt?
Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage festgelegt. Er bleibt über die gesamte Laufzeit fest; aktuelle Maximalzinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht.
Kann das StartGeld mehrfach genutzt werden?
Mehrere StartGeld-Kredite je Antragsteller sind möglich, solange der kumulierte Zusagebetrag 200.000 Euro und der Betriebsmittelanteil 80.000 Euro nicht übersteigen. Das zuvor finanzierte Investitionsvorhaben muss abgeschlossen, der Kredit vollständig eingesetzt und die Mittelverwendung kontrolliert sein.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen KfW-Unterlagen zum ERP-Gründerkredit StartGeld und der KfW-Konditionenübersicht.