Wer kann die Förderung beantragen?
WIPANO richtet sich nicht an jedes innovative Unternehmen gleichermaßen. Entscheidend ist, welcher der beiden Programmschwerpunkte gemeint ist: Patentierung oder Normung. Gerade diese Unterscheidung wird in der Praxis häufig übersehen.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Deutschland.
- Für die Patentierungsförderung gilt zusätzlich, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent und kein Gebrauchsmuster angemeldet haben darf.
- Die Patentierungsförderung richtet sich damit bewusst an Patent-Neueinsteiger oder Unternehmen, die längere Zeit keine Schutzrechtsanmeldung vorgenommen haben.
- Die Normungsförderung unterstützt Unternehmen und öffentliche Forschung dabei, neueste Forschungsergebnisse in Normen und Standards zu überführen.
- Die Normungsförderung ist auf Kooperationsprojekte ausgelegt und unterscheidet sich deutlich von der kleinteiligeren Patentierungsförderung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem Leistungen, die eine Erfindung absichern, verwertbar machen oder in standardisierbare Strukturen überführen. WIPANO ist deshalb kein Entwicklungsprogramm, sondern ein Programm für die Phase nach oder am Ende eines Innovationsprozesses.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Patentierung und Schutzrechtsanmeldung | Schutzrechtsanmeldung, Patentanwalts- und Anmeldekosten. | Relevant ist dies vor allem für KMU, die erstmals oder nach längerer Pause ein gewerbliches Schutzrecht anmelden wollen. |
| Beratung und Schutzrechtsstrategie | Beratungsleistungen, Recherchen und Kosten-Nutzen-Analysen. | Gerade für Patent-Neueinsteiger ist die fachliche Einordnung oft ebenso wichtig wie der Zuschuss selbst. |
| Normung und Standardisierung | Normungsrecherchen und Mitarbeit in Normungsgremien. | Dieser Schwerpunkt ist deutlich größer angelegt und unterstützt den Transfer von Forschungsergebnissen in Normen und Standards. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt stark davon ab, ob es um Patentierung oder Normung geht. Wer WIPANO nur als Patentförderung versteht, unterschätzt die Spannweite des Programms.
Wichtig zur Förderhöhe
In der Patentierungsförderung beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie ist in zwei Module gegliedert: Modul 1 kann bis maximal 10.000 Euro gefördert werden, Modul 2 bis maximal 6.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate. In der Normungsförderung beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bis zu 200.000 Euro pro Partner und Projekt. Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über das System easy-Online gestellt werden; mit dem Vorhaben sollte erst nach Bewilligung begonnen werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die zentrale Voraussetzung ist nicht nur die KMU-Eigenschaft. Besonders kritisch ist bei der Patentierungsförderung die Frage, ob das Unternehmen wirklich als Neueinsteiger oder Wiedereinsteiger gilt.
- Das Unternehmen muss ein KMU nach EU-Definition mit Sitz in Deutschland sein.
- Bei der Patentierungsförderung darf das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent und kein Gebrauchsmuster angemeldet haben.
- Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn über easy-Online beim Projektträger Jülich gestellt.
- Mit dem geförderten Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Für die Patentierungsförderung sind Anträge bis zum 31. Oktober 2027 möglich.
- Für die Normungsförderung sind Anträge bis zum 31. Mai 2027 möglich.
Häufiger Fehler
Der häufigste Denkfehler liegt darin, WIPANO als allgemeine Patentförderung für alle KMU zu verstehen. Für die Patentierungsförderung ist die Drei-Jahres-Regel entscheidend. Wer in diesem Zeitraum bereits ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat, passt nach den genannten Bedingungen nicht in diesen Schwerpunkt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung läuft elektronisch über easy-Online beim Projektträger Jülich. Praktisch wichtig ist die Reihenfolge: Erst Antrag und Bewilligung, dann Beginn des geförderten Vorhabens.
- Zunächst sollte geklärt werden, ob das Vorhaben zur Patentierungsförderung oder zur Normungsförderung gehört.
- Bei der Patentierungsförderung ist zu prüfen, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde.
- Anschließend werden die förderfähigen Leistungen eingeordnet, etwa Schutzrechtsanmeldung, Beratung, Recherchen oder Normungsaktivitäten.
- Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn über das elektronische System easy-Online beim Projektträger Jülich gestellt.
- Mit dem geförderten Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Die Fristen der laufenden Förderphase sind zu beachten: 31. Oktober 2027 für Patentierung und 31. Mai 2027 für Normung.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist WIPANO besonders dort interessant, wo ein Unternehmen bereits etwas entwickelt hat, aber der nächste Schritt unklar ist: Soll die Erfindung geschützt werden, lohnt sich ein Schutzrecht, oder kann ein Forschungsergebnis über Normung und Standardisierung breiter wirksam werden?
Praxisbeispiel
Ein KMU, das erstmals eine technische Erfindung absichern möchte, profitiert nicht nur von der Erstattung einzelner Kosten. Der eigentliche Nutzen kann darin liegen, dass Recherche, Kosten-Nutzen-Analyse und fachliche Beratung den Schutzrechtsprozess strukturieren. Bei Normungsprojekten liegt der Schwerpunkt anders: Dort geht es weniger um die einzelne Anmeldung, sondern darum, Forschungsergebnisse in Standards zu überführen und damit ihre praktische Anwendung vorzubereiten.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
WIPANO steht innerhalb der Innovationskette eher am Ende. Andere Programme können vorgelagert oder ergänzend relevant sein, eine konkrete Kombination muss aber anhand des einzelnen Vorhabens geprüft werden.
- Forschungszulage: Die Forschungszulage fördert die Entwicklung der Erfindung selbst steuerlich, während WIPANO anschließend Schutz, Verwertung und Normung adressiert.
- EUIPO SME Fund: Der EUIPO SME Fund ist das EU-nahe Pendant für IP-Zuschüsse und erstattet Gebühren für Marken, Designs und Patente auf EU- und internationaler Ebene.
Welche Alternativen gibt es?
Ob WIPANO das richtige Programm ist, hängt davon ab, an welcher Stelle im Innovationsprozess das Unternehmen steht. Für die Entwicklung selbst oder für internationalen IP-Schutz können andere Förderungen näherliegen.
- Forschungszulage: Relevant, wenn es noch um Forschung und Entwicklung geht und nicht bereits um Schutzrechtsanmeldung oder Normung.
- EUIPO SME Fund: Relevant, wenn Gebühren für Marken, Designs oder Patente auf EU- oder internationaler Ebene im Mittelpunkt stehen.
- Förderungen für Innovation: Überblick über weitere Förderansätze im Themenfeld Innovation.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Fördert WIPANO die Entwicklung einer Erfindung?
Nein. WIPANO setzt nach der eigentlichen Entwicklung an. Gefördert werden Schutz, Verwertung, Patentierung sowie Normung und Standardisierung. Die Entwicklung selbst kann eher über Programme wie die Forschungszulage oder ZIM relevant sein.
Wer kann WIPANO beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition mit Sitz in Deutschland. Bei der Patentierungsförderung muss zusätzlich gelten, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent und kein Gebrauchsmuster angemeldet wurde.
Wie hoch ist die WIPANO-Förderung für Patentierung?
Die Patentierungsförderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Modul 1 ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt, Modul 2 auf maximal 6.000 Euro.
Wie hoch ist die WIPANO-Förderung für Normung?
In der Normungsförderung sind bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich, bis zu 200.000 Euro pro Partner und Projekt.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über easy-Online beim Projektträger Jülich gestellt werden. Mit dem geförderten Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
Welche Fristen gelten in der laufenden Förderphase?
Für die Patentierungsförderung sind Anträge bis zum 31. Oktober 2027 möglich. Für die Normungsförderung gilt der 31. Mai 2027.
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Patentierungs- und Normungsförderung?
Die Patentierungsförderung ist kleinteiliger und auf den Schutzrechtsprozess einzelner KMU zugeschnitten. Die Normungsförderung ist deutlich größer, läuft länger und ist auf Kooperationsprojekte zur Überführung von Forschungsergebnissen in Normen und Standards angelegt.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BMWK zu WIPANO und der Förderdatenbank des Bundes.