Forschungszulage (FZulG)

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung investieren.
Sie ermöglicht es, einen Teil der Personalkosten und Aufwendungen für Entwicklungsprojekte direkt vom Staat zurückzuerhalten. Unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation. Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage kein Wettbewerb und nicht budgetbegrenzt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung.

Kurz erklärt

Was ist die Förderung?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des deutschen Staates, mit der Unternehmen für ihre Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) entlastet werden. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Ziel ist es, Innovationen zu fördern und Investitionen in neue Technologien, Produkte und Prozesse attraktiver zu machen.

Im Unterschied zu klassischen Förderprogrammen gibt es keinen begrenzten Fördertopf und kein Wettbewerbsverfahren. Unternehmen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gefördert wird nicht das fertige Ergebnis, sondern der Entwicklungsprozess selbst. Also Projekte, bei denen technische Unsicherheiten bestehen und Lösungen systematisch erarbeitet werden. Entscheidend ist, dass es sich um echte Entwicklungsarbeit handelt und nicht um reine Routine oder Standardanwendungen.

Die Forschungszulage ist branchenoffen und richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit neue Lösungen entwickeln oder bestehende Systeme verbessern. Da die Förderung steuerlich erfolgt und unabhängig von Budgets ist, kann sie flexibel und auch rückwirkend genutzt werden. Genau darin liegt ihr größter Vorteil und gleichzeitig der Grund, warum sie von vielen Unternehmen unterschätzt wird.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei der Forschungszulage gibt es im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen keine festen Antragsfristen oder Ausschreibungsrunden. Unternehmen können ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte jederzeit starten und auch rückwirkend für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben eine Förderung beantragen.

Die entscheidende Frist ergibt sich im Zusammenhang mit der steuerlichen Geltendmachung: Die Forschungszulage wird im Rahmen der Steuererklärung beantragt und kann grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wobei die jeweiligen steuerlichen Abgabefristen maßgeblich sind.

Wichtig ist, dass das Projekt sauber dokumentiert wird, da die Förderfähigkeit im Nachhinein anhand der Projektdokumentation geprüft wird. In der Praxis bedeutet das, dass kein Zeitdruck beim Start besteht, Unternehmen jedoch im Vorteil sind, wenn sie ihre Projekte von Anfang an strukturiert erfassen und dokumentieren.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Projekt definieren: Zunächst wird das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben klar beschrieben. Entscheidend ist, dass technische Unsicherheiten vorliegen und das Projekt systematisch aufgebaut ist.

  2. 2. Antrag bei der Bescheinigungsstelle stellen: Das Projekt wird bei der zuständigen Bescheinigungsstelle (BSFZ) eingereicht. Dort wird geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich als Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes anerkannt wird.

  3. 3. Inhaltliche Prüfung abwarten: Die Bescheinigungsstelle bewertet das Projekt anhand der eingereichten Beschreibung. Bei Rückfragen kann es zu Nachforderungen oder Anpassungen kommen.

  4. 4. Bescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Unternehmen eine offizielle Bescheinigung, dass das Projekt förderfähig ist. Diese ist die Grundlage für den nächsten Schritt.

  5. 5. Projekt durchführen und dokumentieren: Während der Umsetzung werden alle relevanten Tätigkeiten und Kosten sauber dokumentiert, insbesondere Personalkosten und ggf. Auftragsforschung.

  6. 6. Förderung beim Finanzamt beantragen: Die Forschungszulage wird im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt, basierend auf der erhaltenen Bescheinigung.

  7. 7. Prüfung durch das Finanzamt: Das Finanzamt prüft die angegebenen Kosten und die formale Korrektheit der Angaben.

  8. 8. Festsetzung der Forschungszulage: Die Höhe der Förderung wird offiziell festgesetzt und im Steuerbescheid berücksichtigt.

  9. 9. Auszahlung oder Verrechnung: Die Forschungszulage wird entweder mit der Steuerlast verrechnet oder, falls keine ausreichende Steuerlast besteht, direkt ausgezahlt.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderungen wie dem ZIM kombinieren?

Ja, die Forschungszulage (FZulG) ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen (z. B. ZIM oder GRW-Mitteln) kombinierbar. Es gilt jedoch das Verbot der Doppelförderung: Personalkosten, die bereits durch einen anderen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden, dürfen nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. Unternehmen sollten Projekte daher sauber trennen oder die Forschungszulage für Projekte nutzen, die keine andere Förderung erhalten.

Bis wann kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?

Die Forschungszulage kann für alle förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben rückwirkend beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Da der Anspruch auf die Zulage mit dem Entstehen der förderfähigen Aufwendungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr entsteht, können Anträge bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) auch für bereits abgeschlossene Projekte gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung noch offen ist.

Welche Kosten sind im Rahmen der Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind in erster Linie die Lohnkosten (Bruttoarbeitsentgelt plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) für Arbeitnehmer in F&E-Projekten sowie Eigenleistungen von Einzelunternehmern. Seit dem Wachstumschancengesetz (2024) sind für KMU auch investive Kosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie 70 % der Kosten für Auftragsforschung förderfähig.

Wie hoch ist die maximale Auszahlung der Forschungszulage pro Jahr?

Seit März 2024 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 10 Millionen Euro pro Jahr. Bei einer regulären Förderquote von 25 % ergibt dies eine Steuergutschrift von 2,5 Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde die Quote auf 35 % erhöht, was eine maximale jährliche Forschungszulage von 3,5 Millionen Euro ermöglicht.

Wird die Forschungszulage auch bei Verlusten des Unternehmens ausgezahlt?

Ja, die Forschungszulage wird unabhängig von der Gewinnsituation gewährt. Da sie als Steuerermäßigung auf die festgesetzte Ertragsteuer (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer) angerechnet wird, führt sie im Falle eines steuerlichen Verlustes zu einer Barauszahlung (Erstattung) durch das Finanzamt. Dies macht die Zulage besonders wertvoll für forschende Start-ups in der Verlustphase.

Können auch Investitionskosten (z.B. Maschinen oder Software) gefördert werden?

Ja, seit dem Wachstumschancengesetz (März 2024) sind auch Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig, sofern sie ausschließlich für die Forschung und Entwicklung genutzt werden. Anstatt der vollen Anschaffungskosten wird die anteilige Abschreibung (AfA) für den Zeitraum der Nutzung im F&E-Projekt als förderfähige Kosten angesetzt. Dies ist eine massive Erweiterung der Forschungszulage, die über die reine Personalkostenförderung hinausgeht.

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, da sie als steuerliche Förderung unabhängig von klassischen Zuschussprogrammen funktioniert. Dadurch haben Unternehmen die Möglichkeit, mehrere Förderquellen parallel zu nutzen und ihre Gesamtförderquote deutlich zu erhöhen. Eine Kombination ist insbesondere mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen wie der ZIM Förderung, BAFA Förderung oder weiteren regionalen Förderprogrammen möglich. Wichtig ist dabei, dass keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt, das heißt, identische förderfähige Kosten oder Personalkosten dürfen nicht gleichzeitig über mehrere Programme gefördert werden.

In der Praxis wird die Forschungszulage häufig ergänzend eingesetzt, um Kosten abzudecken, die in anderen Programmen nicht berücksichtigt werden, oder um nachträglich zusätzliche Förderung zu erhalten. Besonders bei größeren Projekten entsteht dadurch ein erheblicher Hebel, wenn ein Teil über Zuschüsse finanziert wird und ein anderer Teil über die steuerliche Forschungszulage läuft.

Gleichzeitig kann die Forschungszulage auch dann genutzt werden, wenn andere Programme nicht bewilligt wurden oder nicht infrage kommen, wodurch sie für viele Unternehmen als verlässliche und dauerhaft verfügbare Ergänzung dient. Besonders im Kontext von Forschung und Entwicklung (F&E) entsteht so eine flexible Förderstruktur, die unabhängig von einzelnen Programmen funktioniert.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und wird im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung berücksichtigt. Sie führt zu einer direkten Minderung der festgesetzten Steuer oder wird ausgezahlt, sofern keine ausreichende Steuerlast besteht. Die Förderung selbst stellt keinen steuerpflichtigen Ertrag dar, beeinflusst jedoch die zugrunde liegenden Aufwendungen entsprechend.

Rechtlich basiert die Förderung auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Die inhaltliche Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch die Bescheinigungsstelle (BSFZ), während das zuständige Finanzamt die angesetzten Kosten und die korrekte steuerliche Umsetzung prüft.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie die entsprechenden Kosten nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die Prüfung und sollte auch im Nachhinein belastbar sein, da es zu Rückfragen oder Prüfungen kommen kann.

Zudem ist zu beachten, dass bei der Kombination mit anderen Förderprogrammen keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgen darf. Eine klare Trennung und Zuordnung der Kosten ist daher zwingend erforderlich.

Die konkrete steuerliche Auswirkung kann je nach Unternehmensstruktur und individueller Situation variieren. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll, die Forschungszulage in Abstimmung mit einem Steuerberater oder spezialisierten Fördermittelberater zu prüfen und umzusetzen.

Einordnung für Unternehmer

Die Forschungszulage ist kein klassisches Förderprogramm, das aktiv „gewonnen“ werden muss, sondern ein strategisches Instrument, mit dem Unternehmen ihre Entwicklungskosten systematisch reduzieren können. Für Unternehmer bedeutet das: Es geht nicht darum, ein einzelnes Projekt zu fördern, sondern bestehende Prozesse und Entwicklungen im Unternehmen förderfähig zu strukturieren.

Der größte Hebel entsteht nicht durch ein einmaliges Projekt, sondern durch die kontinuierliche Nutzung über mehrere Jahre hinweg. Unternehmen, die regelmäßig entwickeln, können die Forschungszulage als festen Bestandteil ihrer Finanz- und Innovationsstrategie integrieren und so dauerhaft Liquidität sichern.

Gleichzeitig verändert sich der Blick auf die eigene Arbeit: Was intern oft als „normale Entwicklung“ wahrgenommen wird, kann aus Fördersicht bereits als Forschungs- und Entwicklungsleistung gelten. Unternehmer, die diese Perspektive verstehen, erkennen, dass sie keine zusätzlichen Investitionen benötigen, sondern bestehende Aktivitäten besser einordnen und nutzen können.

In der Praxis trennt sich hier der Markt: Während viele Unternehmen die Forschungszulage gar nicht oder nur punktuell nutzen, bauen andere gezielt Strukturen auf, um wiederkehrend Fördermittel zu sichern. Dadurch entsteht ein klarer Wettbewerbsvorteil in Form von zusätzlicher Liquidität, geringeren Entwicklungskosten und höherer Planungssicherheit.

Richtig eingesetzt ist die Forschungszulage damit kein einmaliger Bonus, sondern ein wiederkehrender finanzieller Hebel, der direkt in Wachstum und Innovation zurückfließen kann.

Quellenangaben

Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme in Frage kommen.