Wer kann die Förderung beantragen?
Die Forschungszulage ist ungewöhnlich breit angelegt. Sie richtet sich nicht nur an klassische Industriebetriebe oder technologieorientierte Start-ups, sondern an alle begünstigten Steuerpflichtigen, wenn das konkrete Vorhaben die FuE-Anforderungen erfüllt.
- Antragsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige, nicht steuerbefreite Personen und Unternehmen in Deutschland.
- Begünstigt sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.
- Die Rechtsform ist nicht entscheidend; möglich sind unter anderem Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaften und Kapitalgesellschaften.
- Die Unternehmensgröße ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium, allerdings können KMU nach EU-AGVO eine erhöhte Zulage von bis zu 35 % beantragen.
- Das FuE-Vorhaben muss nach dem 01.01.2020 begonnen worden sein.
- Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
- Die Förderung wirkt unabhängig von der Gewinnsituation, weil ein verbleibender Überschuss als Steuererstattung ausgezahlt wird.
Was wird gefördert?
In der Praxis entscheidet sich der Nutzen der Forschungszulage häufig an der Bemessungsgrundlage. Besonders wichtig sind dabei die projektbezogene Zuordnung von Arbeitszeit und Kosten sowie die Abgrenzung gegenüber bereits anderweitig geförderten Aufwendungen.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Arbeitslöhne im FuE-Vorhaben | Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn der im FuE-Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmer zuzüglich steuerfreier Arbeitgeberbeiträge zur Zukunftssicherung. | Entscheidend ist eine nachvollziehbare Zuordnung der Personen und Arbeitszeiten zum FuE-Projekt. |
| Eigenleistungen | Eigenleistung von Einzelunternehmern sowie Tätigkeitsvergütung von Mitunternehmern mit 100 € je nachgewiesener Arbeitsstunde. | Berücksichtigt werden höchstens 40 Stunden pro Woche; bei Mitunternehmern ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. |
| Auftragsforschung | Entgelt an externe Auftragnehmer für FuE-Leistungen. | Für Aufträge nach dem 27.03.2024 zählen 70 % des gezahlten Entgelts zur Bemessungsgrundlage; davor waren es 60 %. |
| Wertminderung bestimmter Wirtschaftsgüter | Abschreibung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für das FuE-Vorhaben erforderlich sind. | Erfasst sind Wirtschaftsgüter, die nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Forschungszulage ist kein klassischer Zuschuss mit Bewilligungsbudget, sondern eine gesetzlich geregelte Steuergutschrift. Dadurch ist die Förderhöhe vor allem eine Frage der förderfähigen Aufwendungen, der geltenden Bemessungsgrenze und der anwendbaren Quote.
Wichtig zur Förderhöhe
Die Zulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen nach Anhang I der EU-AGVO können zusätzlich 10 Prozentpunkte beantragen, also bis zu 35 %. Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage lag vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 bei 2 Mio. €, vom 01.07.2020 bis 27.03.2024 bei 4 Mio. €, vom 28.03.2024 bis 31.12.2025 bei 10 Mio. € und beträgt für nach dem 31.12.2025 entstandene Aufwendungen 12 Mio. €. Bei voller Ausschöpfung im Jahr 2026 ergibt sich daraus eine maximale Forschungszulage von 3,0 Mio. € bei 25 % beziehungsweise 4,2 Mio. € bei 35 % für KMU.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der zentrale Prüfpunkt ist nicht die wirtschaftliche Attraktivität des Produkts, sondern die FuE-Eigenschaft des Vorhabens. Genau hier wird die Forschungszulage häufig unterschätzt: Viele Unternehmen entwickeln neue Produkte, Verfahren oder Software, beschreiben aber nicht klar genug, welche technische oder wissenschaftliche Unsicherheit tatsächlich überwunden werden soll.
- Das Vorhaben muss als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung einzuordnen sein.
- Es muss nach dem 01.01.2020 begonnen worden sein.
- Die Aufwendungen müssen im jeweiligen Wirtschaftsjahr entstanden und förderfähig sein.
- Für das Vorhaben ist eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage erforderlich.
- Personalkosten und Arbeitsstunden müssen nachvollziehbar dokumentiert und dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden können.
- Bereits anderweitig öffentlich geförderte Aufwendungen dürfen nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen.
- Die Summe staatlicher Beihilfen einschließlich Forschungszulage darf 15 Mio. € pro Unternehmen und FuE-Vorhaben nicht überschreiten.
Häufiger Fehler
Der häufigste Fehler liegt in der Verwechslung von normaler Weiterentwicklung mit förderfähiger FuE. Reine Anpassungen oder Routineentwicklungen ohne erkennbare technische oder wissenschaftliche Unsicherheit reichen regelmäßig nicht aus; kritisch ist deshalb eine präzise fachliche Beschreibung des Problems, des systematischen Vorgehens und des Erkenntnisrisikos.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Verfahren ist zweistufig und unterscheidet sich deutlich von vielen Zuschussprogrammen. Es gibt keinen Antrag vor Beginn und keine Einreichfrist, die über die Teilnahme am Programm entscheidet. Praktisch wichtig ist stattdessen, die FuE-Eigenschaft und die Aufwendungen so zu dokumentieren, dass sie auch rückwirkend tragfähig nachvollzogen werden können.
- Zunächst wird über das Online-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ein Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens gestellt.
- Die Bescheinigungsstelle prüft, ob ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt.
- Die Bescheinigung kann vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens beantragt werden und wird in der Regel direkt an das Finanzamt übermittelt.
- Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, wird der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über Mein ELSTER gestellt.
- Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest, rechnet sie vollständig auf die nächste Einkommen- oder Körperschaftsteuer an und zahlt einen verbleibenden Überschuss als Steuererstattung aus.
- Bei mehrjährigen Vorhaben ist für jedes Wirtschaftsjahr ein eigener Antrag erforderlich.
- Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach Entstehung der Aufwendungen möglich.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist die Forschungszulage vor allem dort stark, wo FuE laufend im Unternehmen entsteht und nicht als einzelnes, perfekt abgegrenztes Förderprojekt geplant wurde. Dass sie rückwirkend beantragt wird und auch bei Verlusten wirkt, macht sie besonders relevant für Unternehmen, die Entwicklung aus Eigenmitteln, laufendem Cashflow oder parallel zu anderen Finanzierungen tragen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen, das intern an einem technisch unsicheren Entwicklungsprojekt arbeitet, kann die Forschungszulage auch dann prüfen, wenn das Projekt bereits läuft oder abgeschlossen ist. Der entscheidende Punkt ist dann nicht ein früher Förderantrag, sondern ob das Vorhaben als begünstigte FuE bescheinigt werden kann und ob die Aufwendungen sauber dokumentiert sind.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, aber nicht für dieselben Kosten. Gerade bei Innovationsprojekten ist diese Abgrenzung wichtig, weil Personalkosten, Auftragsforschung und andere Kostenpositionen häufig in mehreren Programmen eine Rolle spielen.
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): ZIM ist ein wettbewerblicher Zuschuss für FuE-Projekte und kann eine Ergänzung oder Alternative sein, sofern keine Doppelförderung derselben Aufwendungen erfolgt.
- ERP-Förderkredit Innovation (513/514): Der ERP-Förderkredit Innovation kann die Finanzierung innovativer Vorhaben unterstützen, während die Forschungszulage steuerlich auf förderfähige FuE-Aufwendungen wirkt.
- KMU-innovativ: IKT: KMU-innovativ: IKT ist ein thematisch verwandtes BMBF-Zuschussprogramm für FuE-Vorhaben; die Kombination muss kostenbezogen sauber abgegrenzt werden.
- Horizon Europe: Horizon Europe ist für größere oder forschungsintensive Vorhaben relevant; auch hier gilt, dass identische Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden dürfen.
Welche Alternativen gibt es?
Alternativen zur Forschungszulage sind vor allem dann relevant, wenn ein Unternehmen eine direkte Projektfinanzierung, einen Zuschuss mit höherer Projektsteuerung oder ein europäisches Forschungsumfeld sucht. Die Forschungszulage ersetzt solche Programme nicht, sondern folgt einer anderen Logik.
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Geeignet als Zuschussprogramm für FuE-Projekte im Mittelstand, wenn die Projektlogik und die Programmanforderungen passen.
- KMU-innovativ: IKT: Relevant für forschungs- und entwicklungsorientierte IKT-Vorhaben von KMU.
- Horizon Europe: Relevant für europäisch ausgerichtete und forschungsintensive Projekte.
- ERP-Förderkredit Innovation (513/514): Eine Finanzierungsalternative oder Ergänzung, wenn neben der steuerlichen Entlastung Liquidität über einen Kredit benötigt wird.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Muss die Forschungszulage vor Projektbeginn beantragt werden?
Nein. Ein Antrag vor Beginn des FuE-Vorhabens ist weder erforderlich noch rechtlich möglich. Die Forschungszulage wird rückwirkend nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt, in dem die Aufwendungen entstanden sind.
Wer prüft, ob ein Vorhaben förderfähige Forschung und Entwicklung ist?
Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie stellt eine Bescheinigung darüber aus, ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage. KMU können zusätzlich 10 Prozentpunkte beantragen und damit bis zu 35 % erreichen.
Wirkt die Forschungszulage auch bei Verlusten?
Ja. Die Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet; ein verbleibender Überschuss wird als Steuererstattung ausgezahlt. Dadurch kann sie auch bei Verlusten praktisch relevant sein.
Welche Aufwendungen sind besonders wichtig?
Besonders wichtig sind Personalkosten im FuE-Vorhaben, weil sie häufig den größten Teil der Bemessungsgrundlage ausmachen. Zusätzlich können unter anderem Eigenleistungen, Auftragsforschung und bestimmte Abschreibungen berücksichtigt werden.
Kann die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination ist möglich. Dieselben Aufwendungen dürfen aber nicht doppelt gefördert werden; bereits anderweitig öffentlich geförderte Aufwendungen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage.
Gibt es bei der Forschungszulage Einreichfristen oder Auswahlrunden?
Nein. Die Forschungszulage ist kein wettbewerbliches Programm mit Auswahljury oder Stichtagen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch.
Was ist der kritischste Punkt im Verfahren?
Kritisch ist häufig die überzeugende Darstellung der FuE-Eigenschaft. Das Vorhaben muss über Routineentwicklung hinausgehen und als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung einzuordnen sein.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen zum Forschungszulagengesetz, den Erläuterungen des Bundesministeriums der Finanzen und der Förderdatenbank des Bundes.