Wer kann die Förderung beantragen?
Die BEW richtet sich nicht an jeden, der Wärme nutzt, sondern an die Akteure hinter einem Wärmenetz. Diese Abgrenzung ist praktisch entscheidend, weil viele Suchende eigentlich eine Gebäudeförderung suchen, während die BEW auf Netzplanung, Netzinfrastruktur und erneuerbare Wärmeerzeugung im Wärmenetz zielt.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
- Antragsberechtigt können wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen sein.
- Auch kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften können zur Zielgruppe gehören.
- Contractoren können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein.
- Das Programm ist auf Betreiber und Errichter von Wärmenetzen ausgerichtet, nicht auf einzelne Gebäudeeigentümer.
- Neue Wärmenetze müssen mindestens 75 Prozent der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme erreichen.
Was wird gefördert?
Die BEW ist in vier Module gegliedert. Diese Struktur ist mehr als Verwaltungstechnik: Sie bildet den Lebenszyklus eines Wärmenetzprojekts ab, von der ersten belastbaren Prüfung bis zum laufenden Betrieb erneuerbarer Wärmeerzeugung.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Modul 1: Planung | Machbarkeitsstudien und Transformationspläne. | 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 2 Millionen Euro pro Antrag, Bewilligungszeitraum 12 Monate, einmal um bis zu 12 Monate verlängerbar. |
| Modul 2: Systemische Förderung | Neubau eines Wärmenetzes oder Transformation eines bestehenden Netzes. | Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100 Millionen Euro pro Antrag, Bewilligungszeitraum 48 Monate. |
| Modul 3: Einzelmaßnahmen | Einzelne Erzeugungskomponenten in bestehenden Netzen, etwa Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomassekessel. | Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100 Millionen Euro pro Antrag, Bewilligungszeitraum 24 Monate. |
| Modul 4: Betriebskostenförderung | Laufende Förderung der erneuerbaren Wärmeerzeugung aus Solarthermie und Wärmepumpen. | Förderung für bis zu 10 Jahre nach Inbetriebnahme. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe zeigt, für welche Größenordnung die BEW gedacht ist. Modul 1 senkt die Einstiegshürde für Planung und Prüfung. Modul 2 und 3 sind dagegen auf echte Infrastrukturvorhaben zugeschnitten, bei denen Investitionen in Netze und Erzeugungskomponenten eine deutlich größere Dimension erreichen können.
Wichtig zur Förderhöhe
In Modul 1 beträgt die Förderung 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 2 Millionen Euro pro Antrag. In Modul 2 und Modul 3 sind bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, jeweils bis höchstens 100 Millionen Euro pro Antrag. Modul 4 ergänzt die Investitionsförderung um eine laufende Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung aus Solarthermie und Wärmepumpen für bis zu 10 Jahre nach Inbetriebnahme. Für alle Module gilt: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, Liefer- und Leistungsverträge erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der zentrale fachliche Maßstab der BEW ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Das Programm fördert nicht irgendeine Wärmenetzinfrastruktur, sondern Netze, die erneuerbare Energien und Abwärme in erheblichem Umfang einbinden oder bestehende Fernwärme schrittweise treibhausgasneutral machen.
- Bei neuen Wärmenetzen müssen mindestens 75 Prozent der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme stammen.
- Bei bestehenden Netzen steht die Transformation hin zu treibhausgasneutraler Wärme im Mittelpunkt.
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden.
- Liefer- und Leistungsverträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.
- Die Antragstellung läuft seit dem 14. April 2026 über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland, gestartet wurde mit Modul 1.
- Die Richtlinie gilt für 6 Jahre ab dem 15. September 2022 und ist von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt.
Häufiger Fehler
Der kritischste Punkt ist häufig der Projektbeginn. Wer Aufträge bereits vor dem Zuwendungsbescheid vergibt, riskiert die Förderfähigkeit. Gerade bei komplexen Wärmenetzprojekten muss die Beschaffung deshalb sauber mit dem Antragsverfahren abgestimmt werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung ist bei der BEW eng mit der Projektlogik verbunden. In vielen Fällen beginnt ein belastbares Vorhaben nicht mit dem Bau, sondern mit Modul 1, also einer Machbarkeitsstudie oder einem Transformationsplan. Das ist kein formaler Umweg, sondern oft die Grundlage, um technische, wirtschaftliche und förderrechtliche Fragen rechtzeitig zu klären.
- Zunächst sollte geklärt werden, ob das Vorhaben tatsächlich ein Wärmenetz betrifft und ob der Antragsteller zur antragsberechtigten Gruppe gehört.
- Anschließend ist einzuordnen, welches Modul passt: Planung, systemische Förderung, Einzelmaßnahme oder Betriebskostenförderung.
- Bei neuen Netzen ist früh zu prüfen, ob der geforderte Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme erreichbar ist.
- Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt.
- Seit dem 14. April 2026 erfolgt die Antragstellung über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland, zunächst für Modul 1.
- Liefer- und Leistungsverträge werden erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt.
- Das Vorhaben wird innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums umgesetzt, in Modul 1 grundsätzlich 12 Monate, in Modul 2 48 Monate und in Modul 3 24 Monate.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist die BEW vor allem dort relevant, wo Wärmeversorgung als Infrastruktur gedacht wird: Quartiere, kommunale Netze, Stadtwerkeprojekte, genossenschaftliche Ansätze oder Contractingmodelle. Der praktische Wert liegt nicht nur im Zuschuss, sondern darin, dass Planung, Investition und Betrieb entlang eines zusammenhängenden Förderrahmens abgebildet werden können.
Praxisbeispiel
Ein Stadtwerk oder eine Energiegenossenschaft, die ein neues Wärmenetz mit hohem Anteil erneuerbarer Wärme plant, kann zunächst über Modul 1 die Machbarkeit prüfen lassen. Wenn sich das Konzept bestätigt, kommt für die eigentliche Umsetzung Modul 2 in Betracht. Dieser stufenweise Ansatz reduziert das Risiko, zu früh in große Investitionen einzusteigen, ohne die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen belastbar geprüft zu haben.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Zur Kombinierbarkeit gibt es keine pauschale Regel; entscheidend ist die fachliche Abgrenzung zu Programmen, die andere Teile eines Energievorhabens betreffen. Ob eine konkrete Kombination zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
- KfW-Programm 270: Das Programm kann als Orientierung für Finanzierungen im Bereich erneuerbarer Energie- und Wärmeerzeugung relevant sein, ersetzt aber keine Prüfung der Kombinierbarkeit mit der BEW.
- BAFA EEW: Die BAFA EEW betrifft Energie- und Ressourceneffizienz in Prozessen und Anlagen eines Unternehmens und hilft bei der Abgrenzung zur Wärmenetzförderung.
Welche Alternativen gibt es?
Nicht jedes Wärmevorhaben gehört in die BEW. Wer keine Netzinfrastruktur plant oder betreibt, sondern Maßnahmen am eigenen Gebäude oder an betrieblichen Anlagen umsetzen möchte, sollte andere Förderlogiken prüfen.
- BAFA BEG EM: Relevant für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude. Das ist die Gebäudeseite, während die BEW das Wärmenetz adressiert.
- BAFA EEW: Relevant für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, insbesondere bei Prozessen und Anlagen eines Unternehmens.
- KfW-Programm 270: Ein zinsgünstiger KfW-Kredit für Anlagen zur erneuerbaren Energie- und Wärmeerzeugung und damit eine mögliche Finanzierungsperspektive außerhalb des BEW-Zuschusses.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Ist die BEW eine Förderung für einzelne Gebäudeeigentümer?
Nein. Die BEW richtet sich an Akteure, die Wärmenetze planen, errichten oder betreiben. Einzelne Gebäudeeigentümer, die eine Heizung tauschen oder ihr Gebäude energetisch verbessern möchten, sind in der Regel eher bei der Gebäudeförderung richtig.
Wer ist für die BEW zuständig?
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung in Modul 1?
Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien und Transformationspläne mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 2 Millionen Euro pro Antrag.
Welche Förderung gibt es für den Bau oder die Transformation eines Wärmenetzes?
Modul 2 fördert den Neubau eines Wärmenetzes oder die Transformation eines bestehenden Netzes mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100 Millionen Euro pro Antrag.
Welche Vorgabe gilt für neue Wärmenetze?
Neue Wärmenetze müssen zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.
Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Liefer- und Leistungsverträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.
Was ist Modul 4 der BEW?
Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung aus Solarthermie und Wärmepumpen. Sie kann für bis zu 10 Jahre nach Inbetriebnahme gewährt werden.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BAFA und der Förderdatenbank des Bundes. Maßgeblich sind im Zweifel die jeweils aktuellen Programmunterlagen.