BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die BAFA BEG EM Förderung unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse für einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und technischen Anlagen. Gefördert werden insbesondere Investitionen in energieeffiziente Technologien und Sanierungsmaßnahmen.

Kurz erklärt

Was ist die Förderung?

Die BAFA BEG EM Förderung ist ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich auf die finanzielle Unterstützung einzelner Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung werden investive Vorhaben gefördert, die den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden nachhaltig reduzieren oder den Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen.

Die BAFA BEG EM Förderung umfasst eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen, die unabhängig voneinander umgesetzt werden können. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Fenstertausch, die Optimierung oder der Austausch von Heizungsanlagen, die Integration erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik. Ziel der BAFA BEG EM Förderung ist es, durch gezielte Investitionen die Energieeffizienz bestehender Gebäude schrittweise zu erhöhen.

Im Gegensatz zur BAFA Förderung für Energieberatung liegt der Fokus der BAFA BEG EM Förderung nicht auf der Analyse, sondern auf der tatsächlichen Umsetzung von Maßnahmen. Die Förderung setzt damit an der Investitionsphase an und baut häufig auf den Ergebnissen einer vorherigen Energieberatung auf. Die BAFA BEG EM Förderung ist technologieoffen gestaltet, solange die jeweiligen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Charakteristisch für die BAFA BEG EM Förderung ist, dass sie einzelne Maßnahmen unabhängig von einer vollständigen Sanierung fördert. Unternehmen können somit gezielt in wirtschaftlich sinnvolle Teilbereiche investieren, ohne eine umfassende Gesamtsanierung durchführen zu müssen. Die Förderung dient damit als flexibles Instrument zur schrittweisen energetischen Optimierung von Gebäuden und technischen Systemen.

Die BAFA BEG EM Förderung wird je nach Art der Maßnahme durch das BAFA oder die KfW umgesetzt, wobei die Zuständigkeit von der konkreten Maßnahme abhängt.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung ist zu beachten, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, sodass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Erst nach Antragstellung und entsprechender Bestätigung durch das BAFA darf mit der Umsetzung begonnen werden.

Nach Bewilligung der BAFA BEG EM Förderung müssen die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden. In der Praxis beträgt die Umsetzungsfrist in der Regel bis zu 24 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids, wobei die konkrete Frist im jeweiligen Bescheid festgelegt wird.

Für die Einreichung des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung gelten ebenfalls verbindliche Fristen, die eingehalten werden müssen, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen, andernfalls kann die Förderung ganz oder teilweise verfallen.

Eine sorgfältige Einhaltung der Fristen ist bei der BAFA BEG EM Förderung entscheidend, da sowohl ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn als auch Fristversäumnisse im Nachgang zur Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen können.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl eines geeigneten Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten sowie die inhaltliche Planung der Maßnahme im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung, wobei die technischen Anforderungen der Förderung berücksichtigt werden müssen.

  2. 2. Im zweiten Schritt wird der Antrag auf BAFA BEG EM Förderung über das Online-Portal gestellt, indem alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zur geplanten Maßnahme und zu den voraussichtlichen Kosten eingereicht werden.

  3. 3. Im dritten Schritt prüft das BAFA den Antrag formal und erteilt bei positiver Prüfung einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die Durchführung der Maßnahme bildet.

  4. 4. Im vierten Schritt wird die Maßnahme entsprechend den Vorgaben der BAFA BEG EM Förderung umgesetzt, wobei die technischen Mindestanforderungen eingehalten und die Kosten nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

  5. 5. Im fünften Schritt erfolgt nach Abschluss der Maßnahme die Erstellung der notwendigen Nachweise, einschließlich Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und gegebenenfalls technischer Bestätigungen.

  6. 6. Im sechsten Schritt wird der Verwendungsnachweis im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung über das Online-Portal eingereicht, wobei alle erforderlichen Unterlagen vollständig hochgeladen werden müssen.

  7. 7. Im siebten Schritt prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit und Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Antrag.

  8. 8. Im achten Schritt erfolgt nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Zuschusses an das antragstellende Unternehmen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht?

Ja, für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für die Anlagentechnik (außer einfache Heizungsoptimierung) ist die Einbindung eines Experten aus der dena-Liste zwingend erforderlich. Er erstellt die notwendige "Technische Projektbeschreibung" (TPB) für den Antrag.

Wo beantrage ich den Heizungstausch (z.B. Wärmepumpe)?

Seit 2024 ist hierfür nicht mehr das BAFA, sondern die KfW zuständig (Programm 458/459). Beim BAFA verbleiben lediglich Maßnahmen zur Heizungsoptimierung an bestehenden Anlagen, die nicht älter als 20 Jahre sind.

Kann ich jedes Jahr erneut 30.000 € bzw. 60.000 € beantragen?

Ja, die Kostendeckel gelten pro Kalenderjahr. Das ermöglicht es Unternehmen, Sanierungen zeitlich zu strecken und jedes Jahr erneut den vollen Fördertopf auszuschöpfen.

Gilt der iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?

Ja, der iSFP-Bonus und die Verdoppelung der förderfähigen Kosten gelten auch für Nichtwohngebäude, sofern ein entsprechender Fahrplan durch einen zertifizierten Berater erstellt wurde.

Was sind "Umfeldmaßnahmen"?

Das sind notwendige Nebenarbeiten, die für die energetische Maßnahme erforderlich sind (z.B. Entsorgung alter Fenster, Putzarbeiten nach Dämmung, Gerüststellung). Diese Kosten werden mit dem gleichen Prozentsatz wie die Hauptmaßnahme gefördert.

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Die BAFA BEG EM Förderung ist ein extrem flexibler Baustein und lässt sich hervorragend mit anderen Programmen kombinieren, um die Finanzierungslücke zu schließen:

  • Energieberatung (iSFP): Die wichtigste Kombination. Ein vorgelagerter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht nicht nur deinen Zuschuss um 5 % (iSFP-Bonus), sondern verdoppelt auch die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr.
  • KfW-Heizungsförderung (458/459): Da das BAFA seit 2024 keine Heizgeräte mehr fördert, kannst du für die Gebäudehülle (BAFA) und den Heizungstausch (KfW) zwei separate Anträge stellen und beide Fördertöpfe parallel nutzen.
  • KfW-Ergänzungskredit (358/359): Dies ist der strategisch wichtigste Hebel. Sobald du einen positiven Zuwendungsbescheid vom BAFA hast, kannst du einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit beantragen. Dieser deckt bis zu 120.000 € der verbleibenden Investitionskosten ab und sichert dir Liquidität, bevor der BAFA-Zuschuss ausgezahlt wird.
  • KfW-Effizienzhaus (261/263): Eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist hier ausgeschlossen. Du musst dich entscheiden: Einzelmaßnahmen über das BAFA oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Die BAFA BEG EM Förderung stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar, der grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen ist und damit der Besteuerung unterliegt. Gleichzeitig können die Investitionskosten für die umgesetzten Maßnahmen als Betriebsausgaben oder im Rahmen der Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden, sodass sich der steuerliche Effekt in der Praxis relativiert, abhängig von der individuellen Situation des Unternehmens.

Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten, insbesondere die einschlägigen Regelungen zu staatlichen Beihilfen. Je nach Einzelfall kann die Förderung unter die De-minimis-Verordnung fallen oder auf anderen beihilferechtlichen Grundlagen beruhen, weshalb Unternehmen die entsprechenden Angaben im Antragsverfahren sorgfältig prüfen und dokumentieren müssen.

Rechtlich relevant ist zudem, dass die BAFA BEG EM Förderung an klare formale und technische Anforderungen gebunden ist, insbesondere hinsichtlich der Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, der Einhaltung technischer Mindestanforderungen sowie der vollständigen und prüffähigen Dokumentation der Maßnahme. Verstöße gegen diese Vorgaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass alle beteiligten Unternehmen und Fachunternehmen die jeweiligen Anforderungen erfüllen und keine unzulässigen Verflechtungen bestehen. Die Einhaltung der Förderbedingungen sowie der technischen Vorgaben ist zentral für die rechtssichere Inanspruchnahme der BAFA BEG EM Förderung.

Einordnung für Unternehmer

Für Unternehmer ist die BEG EM Förderung weit mehr als nur ein Kostenzuschuss – sie ist ein Liquiditäts-Tool. Durch die jährliche Deckelung der förderfähigen Kosten (30.000 € bzw. 60.000 €) können Sie Sanierungsvorhaben strategisch über mehrere Jahre strecken ("Salami-Taktik"), um jedes Jahr den maximalen Zuschuss abzureifen.

Der entscheidende Vorteil für Ihre Finanzplanung: Der BAFA-Bescheid dient als "Türöffner". Mit der Zuschusszusage in der Hand sinkt das Risiko für Ihre Hausbank massiv, was den Weg für den KfW-Ergänzungskredit frei macht. So finanzieren Sie die energetische Modernisierung fast ohne Belastung Ihres laufenden Cashflows.

Zudem sichern Sie sich durch die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen nicht nur den Zuschuss, sondern steigern nachhaltig den Asset-Value Ihrer Immobilie und reduzieren dauerhaft die Betriebskosten. In Zeiten von ESG-Reporting und CO2-Steuern ist die BEG EM damit ein zentraler Baustein Ihrer zukunftssicheren Unternehmensstrategie.

Quellenangaben

Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme in Frage kommen.