Die BAFA BEG EM Förderung unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse für einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und technischen Anlagen. Gefördert werden insbesondere Investitionen in energieeffiziente Technologien und Sanierungsmaßnahmen.
24.02.2026
Die BAFA BEG EM Förderung unterstützt Unternehmen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei der energetischen Sanierung. Im Fokus stehen Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, ohne dass das Gebäude sofort einen kompletten Effizienzhaus-Standard erreichen muss.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn (Vertragsabschluss) gestellt werden. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist für die meisten Maßnahmen (Hülle & Technik) zwingend erforderlich.
Gefördert werden: Gebäudehülle: Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen. Anlagentechnik: Einbau von effizienten Lüftungsanlagen, Kältetechnik oder Gebäudeautomation. Heizungsoptimierung: Optimierung bestehender Anlagen (z.B. hydraulischer Abgleich), jedoch nicht der Kesseltausch selbst (dieser erfolgt über die KfW).
Der finanzielle Rahmen liegt bei einem Basiszuschuss von 15 %. Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) kann dieser auf 20 % steigen. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Kalenderjahr begrenzt (mit iSFP auf 60.000 €).
Der größte Hebel liegt in der Kombination mit einem iSFP, der nicht nur die Quote erhöht, sondern das förderfähige Budget verdoppelt. Eine typische Fehlannahme ist, dass man Heizungen beim BAFA beantragt – seit 2024 ist hierfür fast immer die KfW zuständig.
Die BAFA BEG EM Förderung ist ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich auf die finanzielle Unterstützung einzelner Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung werden investive Vorhaben gefördert, die den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden nachhaltig reduzieren oder den Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen.
Die BAFA BEG EM Förderung umfasst eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen, die unabhängig voneinander umgesetzt werden können. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Fenstertausch, die Optimierung oder der Austausch von Heizungsanlagen, die Integration erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik. Ziel der BAFA BEG EM Förderung ist es, durch gezielte Investitionen die Energieeffizienz bestehender Gebäude schrittweise zu erhöhen.
Im Gegensatz zur BAFA Förderung für Energieberatung liegt der Fokus der BAFA BEG EM Förderung nicht auf der Analyse, sondern auf der tatsächlichen Umsetzung von Maßnahmen. Die Förderung setzt damit an der Investitionsphase an und baut häufig auf den Ergebnissen einer vorherigen Energieberatung auf. Die BAFA BEG EM Förderung ist technologieoffen gestaltet, solange die jeweiligen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Charakteristisch für die BAFA BEG EM Förderung ist, dass sie einzelne Maßnahmen unabhängig von einer vollständigen Sanierung fördert. Unternehmen können somit gezielt in wirtschaftlich sinnvolle Teilbereiche investieren, ohne eine umfassende Gesamtsanierung durchführen zu müssen. Die Förderung dient damit als flexibles Instrument zur schrittweisen energetischen Optimierung von Gebäuden und technischen Systemen.
Die BAFA BEG EM Förderung wird je nach Art der Maßnahme durch das BAFA oder die KfW umgesetzt, wobei die Zuständigkeit von der konkreten Maßnahme abhängt.
Die BAFA BEG EM Förderung richtet sich an Unternehmen, Eigentümer und Investoren von bestehenden Nichtwohngebäuden, die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umsetzen möchten. Förderfähig sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch größere Unternehmen, sofern sie die jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben erfüllen. Voraussetzung für die BAFA BEG EM Förderung ist, dass es sich um Bestandsgebäude handelt und die geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der Förderung entsprechen.
Von der BAFA BEG EM Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Neubauten sowie Maßnahmen, die nicht den definierten technischen Anforderungen entsprechen oder keinen nachweisbaren Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, bevor der Antrag gestellt wurde. Darüber hinaus sind Kosten ausgeschlossen, die nicht unmittelbar der energetischen Verbesserung dienen, sowie Vorhaben, bei denen eine wirtschaftliche oder personelle Verflechtung zwischen Antragsteller und ausführendem Unternehmen besteht.
Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung werden konkrete investive Maßnahmen gefördert, die zu einer nachweisbaren Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und technischen Anlagen führen. Förderfähige Tätigkeiten umfassen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken, den Austausch von Fenstern und Türen, die Optimierung oder den Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie ausgewählte Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik, die Integration erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen und eine energetische Verbesserung bewirken.
Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung zählen die Investitionskosten für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen, einschließlich Material- und Installationskosten. Darüber hinaus können auch notwendige Umfeldmaßnahmen, Planungsleistungen sowie Baunebenkosten förderfähig sein, sofern sie unmittelbar mit der energetischen Maßnahme verbunden sind. Maßgeblich sind die Netto-Kosten ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, und die Kosten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nicht förderfähig im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung sind Maßnahmen, die keinen direkten Bezug zur Energieeffizienz haben oder die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen. Dazu zählen insbesondere rein kosmetische oder nicht energetisch relevante Baumaßnahmen, laufende Wartungs- und Betriebskosten sowie Eigenleistungen ohne entsprechende Nachweise. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten für Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sowie Investitionen, die nicht eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden können.
Graubereiche ergeben sich bei der BAFA BEG EM Förderung insbesondere bei der Abgrenzung von förderfähigen Umfeldmaßnahmen und allgemeinen Baukosten. So können beispielsweise vorbereitende oder begleitende Arbeiten förderfähig sein, wenn sie unmittelbar für die Umsetzung der energetischen Maßnahme erforderlich sind. Sobald jedoch Maßnahmen unabhängig von der Energieeffizienz durchgeführt werden oder keinen direkten funktionalen Zusammenhang aufweisen, entfällt die Förderfähigkeit. Eine klare Zuordnung der Kosten zur jeweiligen Maßnahme ist daher entscheidend.
Die Förderhöhe setzt sich aus einem Basissatz und optionalen Boni zusammen:
Förderfähige Kosten (Deckelung):
Ein Unternehmen saniert die Fensterfront eines Bürogebäudes für 50.000 € netto:
Ergebnis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhält das Unternehmen mehr als das Doppelte an Zuschuss.
Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung ist zu beachten, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, sodass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Erst nach Antragstellung und entsprechender Bestätigung durch das BAFA darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Nach Bewilligung der BAFA BEG EM Förderung müssen die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden. In der Praxis beträgt die Umsetzungsfrist in der Regel bis zu 24 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids, wobei die konkrete Frist im jeweiligen Bescheid festgelegt wird.
Für die Einreichung des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung gelten ebenfalls verbindliche Fristen, die eingehalten werden müssen, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen, andernfalls kann die Förderung ganz oder teilweise verfallen.
Eine sorgfältige Einhaltung der Fristen ist bei der BAFA BEG EM Förderung entscheidend, da sowohl ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn als auch Fristversäumnisse im Nachgang zur Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen können.
1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl eines geeigneten Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten sowie die inhaltliche Planung der Maßnahme im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung, wobei die technischen Anforderungen der Förderung berücksichtigt werden müssen.
2. Im zweiten Schritt wird der Antrag auf BAFA BEG EM Förderung über das Online-Portal gestellt, indem alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zur geplanten Maßnahme und zu den voraussichtlichen Kosten eingereicht werden.
3. Im dritten Schritt prüft das BAFA den Antrag formal und erteilt bei positiver Prüfung einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die Durchführung der Maßnahme bildet.
4. Im vierten Schritt wird die Maßnahme entsprechend den Vorgaben der BAFA BEG EM Förderung umgesetzt, wobei die technischen Mindestanforderungen eingehalten und die Kosten nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
5. Im fünften Schritt erfolgt nach Abschluss der Maßnahme die Erstellung der notwendigen Nachweise, einschließlich Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und gegebenenfalls technischer Bestätigungen.
6. Im sechsten Schritt wird der Verwendungsnachweis im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung über das Online-Portal eingereicht, wobei alle erforderlichen Unterlagen vollständig hochgeladen werden müssen.
7. Im siebten Schritt prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit und Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Antrag.
8. Im achten Schritt erfolgt nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Zuschusses an das antragstellende Unternehmen.
Vertragsabschluss vor Antragstellung: Es darf kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben sein, bevor der Antrag online beim BAFA eingereicht wurde.
Fehlende aufschiebende/auflösende Bedingung: Verträge dürfen nur vorab geschlossen werden, wenn sie eine Klausel enthalten, dass der Vertrag nur bei Zusage der Förderung wirksam wird (seit 2024 Pflicht für "frühen" Vertragsschluss).
Zuständigkeits-Irrtum (KfW vs. BAFA): Ein Antrag für eine Wärmepumpe beim BAFA wird abgelehnt, da diese Maßnahmen zur KfW gewandert sind.
Keine Einbindung eines EEE: Maßnahmen an der Hülle ohne offizielle Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten sind nicht förderfähig.
Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung: Unternehmen geben oft Bruttokosten an. Das BAFA kürzt den Zuschuss nachträglich auf die Nettokosten, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Mindestanforderungen unterschritten: Werden z.B. Fenster eingebaut, deren U-Wert schlechter ist als die geforderten 0,95 W/(m²K), entfällt die gesamte Förderung.
Verwechslung von Sanierung und Instandhaltung: Rein kosmetische Reparaturen ohne energetische Verbesserung (z.B. nur ein neuer Anstrich ohne Dämmung) werden nicht gefördert.
Falsche Gebäudekategorie: Die Beantragung von BEG EM für Wohngebäude unter der NWG-Richtlinie führt zur Ablehnung.
Verfrühte Einreichung des Verwendungsnachweises: Wenn Unterlagen eingereicht werden, bevor alle Rechnungen bezahlt oder alle Fachunternehmererklärungen unterschrieben sind, verzögert dies die Auszahlung massiv oder führt zu Kürzungen.
Ja, für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für die Anlagentechnik (außer einfache Heizungsoptimierung) ist die Einbindung eines Experten aus der dena-Liste zwingend erforderlich. Er erstellt die notwendige "Technische Projektbeschreibung" (TPB) für den Antrag.
Seit 2024 ist hierfür nicht mehr das BAFA, sondern die KfW zuständig (Programm 458/459). Beim BAFA verbleiben lediglich Maßnahmen zur Heizungsoptimierung an bestehenden Anlagen, die nicht älter als 20 Jahre sind.
Ja, die Kostendeckel gelten pro Kalenderjahr. Das ermöglicht es Unternehmen, Sanierungen zeitlich zu strecken und jedes Jahr erneut den vollen Fördertopf auszuschöpfen.
Ja, der iSFP-Bonus und die Verdoppelung der förderfähigen Kosten gelten auch für Nichtwohngebäude, sofern ein entsprechender Fahrplan durch einen zertifizierten Berater erstellt wurde.
Das sind notwendige Nebenarbeiten, die für die energetische Maßnahme erforderlich sind (z.B. Entsorgung alter Fenster, Putzarbeiten nach Dämmung, Gerüststellung). Diese Kosten werden mit dem gleichen Prozentsatz wie die Hauptmaßnahme gefördert.
Die BAFA BEG EM Förderung ist ein extrem flexibler Baustein und lässt sich hervorragend mit anderen Programmen kombinieren, um die Finanzierungslücke zu schließen:
Die BAFA BEG EM Förderung stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar, der grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen ist und damit der Besteuerung unterliegt. Gleichzeitig können die Investitionskosten für die umgesetzten Maßnahmen als Betriebsausgaben oder im Rahmen der Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden, sodass sich der steuerliche Effekt in der Praxis relativiert, abhängig von der individuellen Situation des Unternehmens.
Im Rahmen der BAFA BEG EM Förderung sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten, insbesondere die einschlägigen Regelungen zu staatlichen Beihilfen. Je nach Einzelfall kann die Förderung unter die De-minimis-Verordnung fallen oder auf anderen beihilferechtlichen Grundlagen beruhen, weshalb Unternehmen die entsprechenden Angaben im Antragsverfahren sorgfältig prüfen und dokumentieren müssen.
Rechtlich relevant ist zudem, dass die BAFA BEG EM Förderung an klare formale und technische Anforderungen gebunden ist, insbesondere hinsichtlich der Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, der Einhaltung technischer Mindestanforderungen sowie der vollständigen und prüffähigen Dokumentation der Maßnahme. Verstöße gegen diese Vorgaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass alle beteiligten Unternehmen und Fachunternehmen die jeweiligen Anforderungen erfüllen und keine unzulässigen Verflechtungen bestehen. Die Einhaltung der Förderbedingungen sowie der technischen Vorgaben ist zentral für die rechtssichere Inanspruchnahme der BAFA BEG EM Förderung.
Für Unternehmer ist die BEG EM Förderung weit mehr als nur ein Kostenzuschuss – sie ist ein Liquiditäts-Tool. Durch die jährliche Deckelung der förderfähigen Kosten (30.000 € bzw. 60.000 €) können Sie Sanierungsvorhaben strategisch über mehrere Jahre strecken ("Salami-Taktik"), um jedes Jahr den maximalen Zuschuss abzureifen.
Der entscheidende Vorteil für Ihre Finanzplanung: Der BAFA-Bescheid dient als "Türöffner". Mit der Zuschusszusage in der Hand sinkt das Risiko für Ihre Hausbank massiv, was den Weg für den KfW-Ergänzungskredit frei macht. So finanzieren Sie die energetische Modernisierung fast ohne Belastung Ihres laufenden Cashflows.
Zudem sichern Sie sich durch die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen nicht nur den Zuschuss, sondern steigern nachhaltig den Asset-Value Ihrer Immobilie und reduzieren dauerhaft die Betriebskosten. In Zeiten von ESG-Reporting und CO2-Steuern ist die BEG EM damit ein zentraler Baustein Ihrer zukunftssicheren Unternehmensstrategie.