KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien Standard

Das KfW-Programm 270 ist der zentrale Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen, die in erneuerbare Energien investieren. Es ermöglicht eine zinsgünstige Vollfinanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung – von der gewerblichen Photovoltaikanlage über Windkraftanlagen bis hin zu Wärmepumpen und Batteriespeichern. Unternehmen jeder Größe und Branche können das Programm nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Gewerbe oder ein mittelständisches Industrieunternehmen handelt.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist ein Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags der KfW zur Unterstützung der Energiewende in Deutschland aufgelegt wurde. Das Programm finanziert Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Maßnahmen zur systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Im Unterschied zu Zuschüssen handelt es sich beim KfW 270 um ein rückzahlbares Darlehen. Der Fördervorteil entsteht durch den subventionierten Zinssatz, der in der Regel unter dem marktüblichen Zinsniveau für vergleichbare Unternehmenskredite liegt – insbesondere bei langen Laufzeiten. Das Programm ist dauerhaft geöffnet, kennt keine Antragsfenster und steht ohne Budgetbegrenzung zur Verfügung.

Ein wesentliches Merkmal des Programms ist das sogenannte Hausbankenprinzip: Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über eine Hausbank oder Sparkasse nach Wahl des Antragstellers. Die KfW refinanziert das Darlehen im Hintergrund. Die Hausbank übernimmt die Kreditwürdigkeitsprüfung, vergibt den Kredit und trägt das Ausfallrisiko. Dies erklärt, warum nicht jede Bank das Programm aktiv bewirbt oder anbietet – die Bereitschaft und Kompetenz zur Abwicklung variiert zwischen den Instituten erheblich.

Das Programm erfüllt die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe. Investitionen in fossile Energieerzeugung sowie in Anlagen im direkten Zusammenhang mit fossilen Energieträgern sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Das KfW-Programm 270 kennt keine Antragsfenster, Ausschreibungsrunden oder fixen Einreichungsfristen. Das Programm ist dauerhaft geöffnet und kann jederzeit beantragt werden.

Die entscheidende Frist ist keine Kalenderfrist, sondern eine ereignisbezogene Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn gestellt sein und die Kreditzusage muss vorliegen, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen oder ein Installationsauftrag erteilt wird. Wer eine Anlage bestellt, einen Werkvertrag unterschreibt oder mit Bauarbeiten beginnt, bevor die Zusage vorliegt, verliert den Förderanspruch unwiderruflich – ohne Ausnahmeregelung. Planungsleistungen und Beratungsgespräche gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Nach der Kreditzusage hat der Antragsteller 12 Monate Zeit, den Betrag vollständig abzurufen. Diese Frist kann auf Antrag um maximal weitere 24 Monate verlängert werden. Ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Vorhaben planen und Wirtschaftlichkeit prüfen Bevor der Antrag gestellt wird, sollte das Vorhaben vollständig geplant und die Wirtschaftlichkeit der Investition geprüft sein – inklusive Investitionskosten, erwarteter Erträge durch Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung und optimaler Kreditlaufzeit. Dieser Schritt kann ohne Bindungswirkung durchgeführt werden; Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

  2. 2. Hausbank auswählen und Angebote einholen Der Antrag wird ausschließlich über einen Finanzierungspartner der KfW gestellt, niemals direkt bei der KfW. Da nicht alle Banken den KfW 270 aktiv vertreiben und die Konditionen zwischen Instituten variieren können, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Die Hausbank legt den individuellen Zinssatz innerhalb des KfW-Rahmens fest.

  3. 3. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen Im gBzA-Center der KfW unter www.kfw.de/gbza kann durch Auswahl des Programms 270 und Dateneingabe eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag" elektronisch erstellt werden. Das erzeugte Dokument mit eindeutiger gBzA-ID muss ausgedruckt, unterschrieben und der Hausbank übermittelt werden.

  4. 4. Kreditantrag bei der Hausbank einreichen Die Hausbank reicht den Förderantrag inklusive gBzA bei der KfW ein und nimmt gleichzeitig die Bonitätsprüfung und Preisklasseneinstufung vor. Bankübliche Sicherheiten sind zu stellen; Art und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.

  5. 5. Kreditzusage abwarten – dann erst beauftragen Erst nach Vorliegen der Kreditzusage darf das Vorhaben beginnen: Aufträge erteilen, Kaufverträge abschließen oder Bauarbeiten starten. Die Hausbank informiert über die Zusage und unterbreitet ein Vertragsangebot.

  6. 6. Vorhaben umsetzen und Mittel abrufen Der Kreditbetrag kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb der 12-monatigen Abruffrist abgerufen werden. Die Mittel werden zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt.

  7. 7. Verwendungsnachweis erbringen Nach Abschluss des Vorhabens sind gegenüber der Hausbank Rechnungen zertifizierter Fachbetriebe als Verwendungsnachweis vorzulegen. Eigenleistungen werden von den meisten Instituten nicht anerkannt.

  8. 8. Kreditrückzahlung gemäß Tilgungsplan Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung vierteljährlich in gleichbleibenden Raten.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich den KfW 270 als GmbH oder Einzelunternehmen beantragen?

Ja. Der KfW 270 steht Unternehmen aller Rechtsformen offen – GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, Einzelunternehmen, Freiberufler und weitere. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern die Erfüllung der Bonitätsanforderungen der Hausbank. Auch Unternehmen in der Gründungsphase können grundsätzlich antragsberechtigt sein, sofern die Bonität dargestellt werden kann.

Wie viel günstiger ist der KfW 270 gegenüber einem normalen Unternehmenskredit?

Das hängt vom aktuellen Zinsniveau, der eigenen Bonität und der Laufzeit ab. Bei sehr guter Bonität und langer Laufzeit kann der Zinsvorteil mehrere Prozentpunkte betragen und über die gesamte Kreditlaufzeit zu Einsparungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich führen. Bei schwächerer Bonität nähern sich die KfW-Konditionen den Marktkonditionen an. Ein direkter Vergleich mit einem konkreten Angebot der Hausbank ist daher immer empfehlenswert.

Kann ein Unternehmen KfW 270 und EEG-Einspeisevergütung gleichzeitig nutzen?

Ja, die Inanspruchnahme einer EEG-Einspeisevergütung schließt die Finanzierung über den KfW 270 nicht aus. Es gilt jedoch: Erhält eine Stromerzeugungsanlage eine EEG-Vergütung oder eine vergleichbare staatliche Förderung, darf sie nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Kombination grundsätzlich möglich ist, bei der gleichzeitigen Nutzung weiterer KfW-Produkte aber geprüft werden muss, ob diese staatliche Beihilfen enthalten.

Kann der KfW 270 auch für gewerbliche Photovoltaikanlagen auf Freiflächen beantragt werden?

Ja. Das Programm finanziert Photovoltaikanlagen in allen Ausführungen: Aufdach, Fassade und Freifläche. Auch Freiflächenanlagen, die die Anforderungen des EEG 2023 erfüllen, sind vollständig förderfähig – inklusive zugehöriger Planungs- und Installationskosten sowie Netzanschlussmaßnahmen.

Was passiert, wenn das Unternehmen den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte?

Außerplanmäßige Tilgungen sind möglich, jedoch nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kompensiert die KfW den entgangenen Zinsertrag bei vorzeitiger Rückzahlung. Unternehmen, die eine vorzeitige Ablösung planen – z. B. nach Verkauf der Anlage –, sollten dies bei der Wahl der Laufzeit berücksichtigen. Bei kürzeren Zinsbindungsperioden fällt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel geringer aus.

Gibt es beim KfW 270 einen Tilgungszuschuss für Unternehmen?

Nein. Der KfW 270 enthält keinen Tilgungszuschuss. Der Fördervorteil entsteht ausschließlich durch den zinsgünstigeren Kreditsatz gegenüber einem marktüblichen Unternehmenskredit. Frühere KfW-Programme enthielten in bestimmten Fällen Tilgungszuschüsse; diese Möglichkeit besteht im aktuellen KfW 270 nicht mehr.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Der KfW 270 ist als Darlehen grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar, solange die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden und keine Doppelförderung identischer Kosten erfolgt.

Regionale Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen: Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Zuschuss- oder Kreditprogramme für erneuerbare Energien an, die häufig parallel zum KfW 270 genutzt werden können. Da diese Programme laufend aktualisiert werden, ist eine regionale Prüfung im Einzelfall empfehlenswert.

Steuerliche Vorteile: Für Photovoltaikanlagen gilt seit 2023 ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Für Unternehmen besteht seit Juli 2025 die Möglichkeit, gewerbliche Photovoltaikanlagen degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abzuschreiben (Investitionsbooster, befristet bis Ende 2027). Diese Abschreibungsoptionen sind unabhängig vom KfW 270 und lassen sich direkt kombinieren.

EEG-Einspeisevergütung: Die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG ist für 20 Jahre garantiert und kann mit dem KfW 270 kombiniert werden – mit der genannten Einschränkung hinsichtlich staatlicher Beihilfen bei weiteren KfW-Förderprodukten.

Nicht kombinierbar: Eine Kombination des KfW 270 mit dem BAFA-Programm für Photovoltaik ist nicht zulässig. Kosten, die bereits vollständig durch einen anderen nicht rückzahlbaren Zuschuss gedeckt sind, dürfen nicht zusätzlich über den KfW 270 finanziert werden.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Das KfW-Programm 270 ist ein Darlehen und kein Zuschuss. Es handelt sich förderrechtlich um eine Subvention, die dem Subventionsgesetz unterliegt. Im Rahmen der Antragstellung werden subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 SubvG erhoben. Die vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angabe oder die unterlassene Mitteilung dieser Tatsachen ist strafbar.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Das Programm wird als beihilfefreier Kredit oberhalb des EU-Referenzzinssatzes ausgereicht. Für Stromerzeugungsanlagen mit EEG-Vergütung darf nur der beihilfefreie Kredit genutzt werden.

Für Unternehmen sind Zinszahlungen als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, die finanzierten Anlagen werden im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die seit Juli 2025 mögliche degressive Sonderabschreibung von bis zu 30 % p.a. für gewerbliche PV-Anlagen (Investitionsbooster) ist unabhängig von der Finanzierungsform und kann auch bei über den KfW 270 finanzierten Anlagen genutzt werden.

Die konkrete steuerliche und rechtliche Ausgestaltung sollte mit einem Steuerberater und ggf. einem auf Fördermittel spezialisierten Berater abgestimmt werden.

Einordnung für Unternehmer

Der KfW 270 ist kein Zuschussinstrument – und sollte deshalb strategisch anders bewertet werden als klassische Förderprogramme. Es handelt sich um ein Finanzierungsinstrument, das Kapitalkosten senkt und Liquidität erhält. Die entscheidende Frage für Unternehmer lautet nicht „Bekomme ich Geld vom Staat?", sondern „Wie viel günstiger kann ich diese Investition finanzieren als über einen normalen Unternehmenskredit – und welche Hebel entstehen daraus?"

Für Unternehmen ergeben sich dabei mehrere strategisch relevante Vorteile gleichzeitig. Die 100-%-Finanzierung ohne Eigenkapitalpflicht ermöglicht es, gebundenes Kapital für das operative Geschäft oder parallele Investitionen freizuhalten. Bei langen Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren amortisiert sich die Anlage über die Kreditlaufzeit hinaus und erzeugt danach kostenfreie Energie. Die Kombination mit der degressiven Abschreibung (bis Ende 2027), EEG-Vergütung oder Direktverbrauch im Betrieb sowie ggf. regionalen Zuschüssen kann die effektive Gesamtförderquote eines Vorhabens erheblich steigern.

Besonders relevant ist das Programm für Unternehmen, die ihren eigenen Energiebedarf langfristig absichern oder Energiekosten strukturell senken wollen – sei es durch Eigenverbrauch, durch den Abschluss eines Power Purchase Agreements (PPA) oder durch den Aufbau von Einspeiseanlagen. In allen diesen Szenarien rechnet sich die Investition langfristig, und der KfW 270 senkt die Einstiegshürde.

Der häufigste operative Fehler in der Praxis ist das Warten: Wer die Anlage plant, aber den Antrag nicht rechtzeitig stellt, verliert nicht nur die günstige Finanzierung, sondern auch wertvolle Monate in der Amortisation. Da eine Kreditzusage jederzeit ohne Kosten storniert werden kann – solange der Betrag noch nicht abgerufen wurde –, lohnt es sich, den Antrag parallel zur Projektplanung zu stellen, nicht erst nach Abschluss der Planung.

Quellenangaben

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