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Forschung und Entwicklung

KMU-innovativ IKT: Forschungszuschuss für softwareintensive Systeme

KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche Forschung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. Besonders relevant ist das Programm für KMU, die nicht nur digitalisieren, sondern technisch anspruchsvolle softwareintensive Systeme entwickeln wollen.

Was ist KMU-innovativ IKT?

KMU-innovativ IKT ist eine Förderlinie des BMFTR für risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien, vor allem bei softwareintensiven Systemen. Gefördert werden KMU mit Betriebsstätte in Deutschland, die ein technisch anspruchsvolles F&E-Vorhaben allein oder im Verbund umsetzen wollen.

Schnellüberblick

Was ist es?KMU-innovativ IKT ist ein themengebundener, wettbewerblicher Zuschuss für risikoreiche Forschung und Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Wer bekommt es?Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland, auch als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wie viel?Privatwirtschaftliche Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, während Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können.
Wofür?Gefördert werden industrielle Forschung und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklung, insbesondere bei softwareintensiven Systemen mit erkennbarem technischem Risiko.
Antrag vor Beginn?Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Vorhabenbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Kombinierbar?Eine Kombination mit der Forschungszulage kann grundsätzlich möglich sein, aber dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderlinie richtet sich nicht an jede Form von Digitalisierung. Entscheidend ist, ob das geplante Vorhaben echten Forschungs- und Entwicklungscharakter hat und in den thematischen Rahmen der IKT-Linie passt.

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition mit einer Betriebsstätte in Deutschland.
  • Förderfähig sind Einzelvorhaben einzelner KMU ebenso wie Verbundvorhaben mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder weiteren Partnern.
  • Das Vorhaben muss im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien liegen, mit Schwerpunkt auf softwareintensiven Systemen.
  • Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche, experimentelle Entwicklung.
  • Typische Anwendungsfelder sind Automobil und Mobilität, Maschinenbau, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik, Energie und Umwelt sowie die IKT-Wirtschaft und Datenverarbeitung selbst.
  • Auch kleinere selbstständige oder freiberufliche Unternehmen können relevant sein, sofern sie die KMU-Anforderungen erfüllen und ein förderfähiges F&E-Vorhaben verfolgen.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Forschungs- und Entwicklungsanteil eines Vorhabens. Das ist ein wichtiger Unterschied zur allgemeinen Digitalisierung: Der Kauf von Standardsoftware oder die bloße Modernisierung interner Abläufe reicht für diese Förderlogik nicht aus.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
Industrielle ForschungRisikoreiche technische Entwicklungsfragen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien.Das Vorhaben muss über normale Produktanpassung hinausgehen und einen nachvollziehbaren Forschungscharakter haben.
Vorwettbewerbliche experimentelle EntwicklungEntwicklung und Erprobung neuer softwareintensiver Systeme vor der Markteinführung.Die Förderung zielt nicht auf reine Vermarktung, Vertrieb oder Markteinführung.
Softwareintensive SystemeIKT-Lösungen in Mobilität, Maschinenbau, Medizintechnik, Logistik, Energie, Umwelt, Datenverarbeitung oder der IKT-Wirtschaft selbst.Der technische Neuheitsgrad und das Entwicklungsrisiko sind in der Praxis zentrale Prüfpunkte.
VerbundvorhabenKooperationen zwischen KMU und Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder weiteren Partnern.Gerade bei anspruchsvollen Forschungsvorhaben kann ein wissenschaftlicher Partner strategisch wichtig sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Für Unternehmen ist die Quote begrenzt, bei wissenschaftlichen Partnern kann die Förderung deutlich höher ausfallen.

Wichtig zur Förderhöhe

Privatwirtschaftliche Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen KMU-Bonus erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Eine pauschale Höchstfördersumme nennt die Bekanntmachung nicht; maßgeblich sind die förderfähigen Kosten des konkreten Vorhabens und die jeweilige Förderquote. Wichtig für die Förderfähigkeit: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der kritischste Punkt ist meist nicht die formale Antragsberechtigung, sondern die Frage, ob das Projekt wirklich in die Forschungsförderung passt. KMU-innovativ IKT ist für anspruchsvolle technische Entwicklung gedacht, nicht für gewöhnliche IT-Beschaffung.

  • Das Unternehmen muss ein KMU nach EU-Definition sein und eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
  • Das Vorhaben muss thematisch zur IKT-Förderlinie passen.
  • Der Schwerpunkt muss auf risikoreicher Forschung und Entwicklung liegen.
  • Das Projekt darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
  • Die Projektskizze muss vor dem förmlichen Antrag positiv bewertet werden.
  • Bei Verbundvorhaben müssen die Rollen der beteiligten Partner fachlich nachvollziehbar sein.

Häufiger Fehler

Ein häufiger Fehler ist, ein normales Digitalisierungsprojekt als Forschungsprojekt darzustellen. Wenn kein technisches Risiko und kein echter Entwicklungscharakter erkennbar sind, passt das Vorhaben nicht zur Logik von KMU-innovativ IKT.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Genau darin liegt ein praktischer Vorteil: KMU müssen nicht sofort einen vollständigen Förderantrag ausarbeiten, sondern reichen zunächst eine Projektskizze ein.

  1. Zunächst wird geprüft, ob das Vorhaben thematisch zur IKT-Linie passt und ob ein ausreichender Forschungs- und Entwicklungscharakter vorliegt.
  2. In Stufe 1 reicht das Unternehmen eine Projektskizze beim vom BMFTR beauftragten Projektträger ein.
  3. Projektskizzen können laufend eingereicht werden, bewertet werden sie zu festen Stichtagen.
  4. Die Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
  5. Nur positiv bewertete Skizzen werden in Stufe 2 zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  6. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Vorhabenbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
  7. Die Vorhaben laufen in der Regel bis zu drei Jahre.

Wann lohnt sich diese Förderung?

KMU-innovativ IKT ist besonders interessant, wenn ein Unternehmen ein technisch riskantes Entwicklungsprojekt verfolgt, aber noch wenig Erfahrung mit der Forschungsförderung des Bundes hat. Das Programm wurde gerade dafür geschaffen, die Einstiegshürde in anspruchsvolle Fachprogramme zu senken.

Praxisbeispiel

In der Praxis wird das Programm vor allem dann relevant, wenn ein KMU eine neue softwareintensive Lösung entwickeln will und dafür Forschungsrisiken trägt, die über normale Produktentwicklung hinausgehen. Ein Verbund mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche wissenschaftliche Kompetenz benötigt wird und der Partner eigene zuwendungsfähige Ausgaben einbringt.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

KMU-innovativ IKT schließt andere F&E-Förderungen nicht automatisch aus. Entscheidend ist jedoch, dass dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden.

  • Forschungszulage: Die Forschungszulage ist eine themenoffene steuerliche F&E-Förderung mit Rechtsanspruch. Sie kann grundsätzlich neben KMU-innovativ relevant sein, aber nicht für dieselben Kosten doppelt genutzt werden.
  • go-inno: go-inno fördert die vorgelagerte Innovationsberatung. Sinnvoll, um ein technisches Vorhaben zu strukturieren, bevor ein themengebundenes FuE-Projekt wie KMU-innovativ beantragt wird.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn ein Vorhaben nicht in die technische IKT-Forschung passt, können andere Förderlogiken näherliegen. Wichtig ist vor allem die Abgrenzung zwischen technischer Forschung, steuerlicher F&E-Förderung und nicht-technischer Innovation.

  • Forschungszulage: Sinnvoll zu prüfen, wenn ein F&E-Vorhaben themenoffen steuerlich gefördert werden soll und kein wettbewerblicher Zuschuss im Vordergrund steht.
  • IGP: Relevante Alternative bei nicht-technischen Innovationen, insbesondere bei Geschäftsmodellen und Pionierlösungen.
  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Themenoffener Innovationszuschuss mit laufender Antragstellung, oft die niedrigschwelligere Alternative zur themengebundenen KMU-innovativ-Förderung.
  • Förderungen für Innovation: Überblick über weitere Fördermöglichkeiten im Themenfeld Innovation und Forschung.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Wer kann KMU-innovativ IKT beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Möglich sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder weiteren Partnern.

Was wird bei KMU-innovativ IKT gefördert?

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Schwerpunkt liegt auf softwareintensiven Systemen.

Wie hoch ist die Förderung für Unternehmen?

Privatwirtschaftliche Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen KMU-Bonus erhalten.

Gibt es feste Einreichungsfristen?

Projektskizzen können laufend eingereicht werden. Bewertet werden sie zu festen Stichtagen, nämlich am 15. April und am 15. Oktober eines Jahres.

Darf das Projekt vor der Bewilligung beginnen?

Grundsätzlich darf mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist förderschädlich, sofern er nicht ausdrücklich genehmigt wurde.

Ist KMU-innovativ IKT dasselbe wie die Forschungszulage?

Nein. KMU-innovativ IKT ist ein themengebundener, wettbewerblicher Zuschuss mit Skizzenverfahren. Die Forschungszulage ist eine themenoffene steuerliche Förderung mit Rechtsanspruch.

Kann KMU-innovativ IKT mit der Forschungszulage kombiniert werden?

Eine Kombination ist grundsätzlich möglich, aber dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Die Abgrenzung der Kosten muss deshalb sauber geprüft werden.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BMFTR zu KMU-innovativ IKT und der Förderdatenbank des Bundes.

  1. BMFTR, KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Themen, Ziel, Verfahren, Stichtage
  2. Förderdatenbank des Bundes, KMU-innovativ IKT: Förderart, Förderquoten, Antragsberechtigte, zweistufiges Verfahren, Laufzeit