Wer kann die Förderung beantragen?
Entscheidend ist beim IGP nicht nur, wer den Antrag stellt, sondern vor allem, welche Art von Innovation verfolgt wird. Das Programm ist bewusst für Vorhaben geschaffen, die nicht in die klassische technische Forschungsförderung fallen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups.
- Auch Forschungseinrichtungen können eine Förderung erhalten.
- Vorhaben können als Einzelprojekt oder als Kooperationsprojekt mehrerer Partner umgesetzt werden.
- Die Innovation muss nicht-technisch ausgerichtet sein, etwa als neues Geschäftsmodell, digitale, kreative, soziale oder ökologische Pionierlösung.
- Die Bewerbung erfolgt auf einen thematischen Förderaufruf mit eigenen Schwerpunkten und Fristen.
- Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, daher sind die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten.
Was wird gefördert?
Das IGP unterscheidet zwei Projektformen. Diese Trennung ist praktisch wichtig, weil sie nicht nur unterschiedliche Kostenrahmen abbildet, sondern auch unterschiedliche Reifegrade einer Idee.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Machbarkeitsprojekte | Prüfung, Ausarbeitung und Validierung einer nicht-technischen Innovationsidee. | Für diese kleinere Projektform können Projektkosten von bis zu 80.000 Euro angesetzt werden. |
| Marktreifeprojekte | Weiterentwicklung einer bereits tragfähigen Idee in Richtung Umsetzung und Marktanwendung. | Für diese größere Projektform können Projektkosten von bis zu 330.000 Euro angesetzt werden. |
| Nicht-technische Geschäftsmodellinnovation | Neue Geschäftsmodelle, neue Dienstleistungen oder neuartige Vorgehensweisen ohne technischen Forschungskern. | Gerade hier liegt der Kern des Programms, weil solche Vorhaben in technischen FuE-Programmen häufig nicht förderfähig sind. |
| Digitale, kreative, soziale und ökologische Innovationen | Pionierlösungen, deren Neuheit vor allem aus Anwendung, Organisation, Wirkung oder Geschäftsmodell entsteht. | Maßgeblich bleibt, dass das Vorhaben zum jeweiligen thematischen Förderaufruf passt. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie ist eine Anteilfinanzierung, das Vorhaben muss also einen Eigenanteil tragen.
Wichtig zur Förderhöhe
Für Machbarkeitsprojekte können Projektkosten bis 80.000 Euro berücksichtigt werden, für Marktreifeprojekte bis 330.000 Euro. Die maximale Förderung für Unternehmen darf 300.000 Euro nicht überschreiten. Für Forschungseinrichtungen liegt der höchstmögliche Zuschuss bei 180.000 Euro. Beihilferechtlich erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-Regelung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Beim IGP ist die inhaltliche Passung oft der kritischste Punkt. Eine gute Idee reicht nicht aus, sie muss als nicht-technische Innovation nachvollziehbar sein und zum konkreten Aufruf passen.
- Das Vorhaben muss eine nicht-technische Innovation verfolgen.
- Der Antrag muss sich auf einen konkreten thematischen Förderaufruf beziehen.
- Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Bei der Finanzierung ist zu beachten, dass es sich um eine Anteilfinanzierung handelt.
- Die De-minimis-Regelung begrenzt die beihilferechtlich mögliche Förderung.
- Im wettbewerblichen Verfahren muss die Projektidee gegenüber anderen Einreichungen überzeugen.
Häufiger Fehler
Typisch problematisch ist eine unklare Abgrenzung zur technischen Innovationsförderung. Wenn ein Vorhaben eigentlich eine technische Entwicklung ist, gehört es eher in Programme wie die Forschungszulage. Wenn es dagegen um ein neues Geschäftsmodell oder eine nicht-technische Pionierlösung geht, kann das IGP der passendere Ansatz sein.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das IGP funktioniert nicht wie ein dauerhaft offenes Standardprogramm. Man bewirbt sich auf thematische Förderaufrufe, die jeweils eigene Schwerpunkte und Fristen haben.
- Zuerst sollte geprüft werden, ob das Vorhaben tatsächlich nicht-technisch innovativ ist und zum thematischen Schwerpunkt eines offenen oder angekündigten Aufrufs passt.
- Im ersten Schritt erfolgt die Teilnahme am Wettbewerb mit der Projektidee.
- Anschließend werden die eingereichten Ideen durch eine Jury bewertet, teils mit Pitch.
- Nur überzeugende Vorhaben gelangen in die nächste Stufe mit Prüfung des vollständigen Antrags.
- Erst nach Bewilligung darf mit dem geförderten Vorhaben begonnen werden.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist das IGP vor allem für Unternehmen interessant, deren Innovationskern nicht in Labor, Technologie oder technischer Entwicklung liegt. Viele Geschäftsmodellinnovationen sind wirtschaftlich relevant, fallen aber bei klassischen Förderlogiken durchs Raster. Genau diese Lücke adressiert das Programm.
Praxisbeispiel
Ein Start-up, das keine neue Technologie entwickelt, aber ein neuartiges digitales oder soziales Geschäftsmodell testen und zur Marktreife bringen will, sollte das IGP prüfen. Entwickelt dasselbe Unternehmen dagegen eine technische Lösung mit Forschungs- und Entwicklungsanteil, ist die Forschungszulage als technisches Gegenstück naheliegender.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Eine Kombination mit anderen Förderbausteinen kann sinnvoll sein, muss aber wegen Förderlogik, De-minimis-Regelung und Projektabgrenzung sauber geprüft werden.
- Forschungszulage: Relevant als technisches Gegenstück zum IGP, wenn das Vorhaben einen klaren Forschungs- und Entwicklungsanteil hat.
- ERP-Förderkredit Innovation (513/514): Kann für die Finanzierung der Umsetzung einer Innovation als ergänzender Baustein in Betracht kommen.
Welche Alternativen gibt es?
Alternativen hängen vor allem davon ab, ob die Innovation technisch, nicht-technisch oder besonders marktschaffend angelegt ist.
- Forschungszulage: Passend, wenn eine technische Forschung und Entwicklung im Mittelpunkt steht.
- EIC Accelerator: Eine weiterführende EU-Option für besonders ambitionierte, marktschaffende Innovationen.
- ERP-Förderkredit Innovation (513/514): Eine Finanzierungsoption für die Umsetzung von Innovationsvorhaben.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Was ist das Besondere am IGP?
Das Besondere ist die Förderung nicht-technischer Innovationen. Das IGP setzt nicht voraus, dass eine neue Technologie entwickelt wird, sondern fördert neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen.
Fördert das IGP auch technische Entwicklung?
Das IGP ist gerade nicht als klassisches technisches FuE-Programm angelegt. Bei technischer Forschung und Entwicklung kommen eher Programme wie die Forschungszulage in Betracht.
Wie hoch kann die IGP Förderung sein?
Unternehmen können höchstens 300.000 Euro Förderung erhalten, Forschungseinrichtungen höchstens 180.000 Euro. Bei Machbarkeitsprojekten können Projektkosten bis 80.000 Euro angesetzt werden, bei Marktreifeprojekten bis 330.000 Euro.
Muss das IGP zurückgezahlt werden?
Nein, die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da es sich um eine Anteilfinanzierung handelt, bleibt jedoch ein Eigenanteil beim Vorhaben.
Kann man jederzeit einen Antrag stellen?
Nein. Das IGP arbeitet mit thematischen Förderaufrufen. Eine Bewerbung ist immer an einen konkreten Aufruf mit Schwerpunkt und Fristen gebunden.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Das Verfahren ist mehrstufig und wettbewerblich. Zuerst gibt es einen Teilnahmewettbewerb, danach eine Jury-Bewertung, teils mit Pitch, und für überzeugende Vorhaben die Prüfung des vollständigen Antrags.
Darf das Projekt schon begonnen haben?
Nein. Wie bei Zuschüssen üblich, darf mit dem geförderten Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BMWK und der Förderdatenbank des Bundes.