Wer kann die Förderung beantragen?
go-inno ist enger zugeschnitten, als es auf den ersten Blick wirkt. Entscheidend ist nicht nur die Unternehmensgröße, sondern auch der klare Technologiebezug des Vorhabens.
- Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
- Das Unternehmen muss weniger als 100 Mitarbeitende haben.
- Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf im Jahr vor der Nutzung des Gutscheins höchstens 20 Mio. Euro betragen.
- Das Vorhaben muss sich auf eine Produktinnovation oder eine technische Verfahrensinnovation beziehen.
- Die Beratung muss durch ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen erfolgen.
- Zuwendungsempfänger ist nicht das KMU, sondern ausschließlich das autorisierte Beratungsunternehmen.
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird bei go-inno die externe fachliche Beratung. Das Programm ist damit kein Ersatz für eine Entwicklungsförderung, sondern ein vorgelagerter Klärungs- und Strukturierungsbaustein.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Potenzialanalyse | Bewertung der Innovationsidee, Einschätzung des Potenzials, Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit. | Leistungsstufe 1 umfasst bis zu 8 Beratungstage, bei Einbindung externer Technologieexperten bis zu 10 Tage. |
| Realisierungskonzept | Ausarbeitung eines technischen, organisatorischen und finanziellen Umsetzungskonzepts. | Leistungsstufe 2 umfasst bis zu 20 Beratungstage, bei Einbindung externer Technologieexperten bis zu 25 Tage. |
| Innovationsmanagement | Professionalisierung der internen Strukturen und Prozesse rund um Innovationsvorhaben. | Relevant ist der Bezug zu Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen. |
| Externe Technologieexpertise | Einbindung sachverständiger Dritter zur fachlichen Vertiefung einzelner technischer Fragen. | Der Anteil externer Technologieexperten ist auf höchstens 30 Prozent der Gesamtberatung begrenzt. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die finanzielle Logik von go-inno ist bewusst niedrigschwellig. Das Programm soll qualifizierte externe Beratung bezahlbarer machen, nicht ein ganzes Innovationsprojekt finanzieren.
Wichtig zur Förderhöhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistungen. Pro Unternehmen sind in einem Kalenderjahr maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro möglich. Die Potenzialanalyse kann bis zu 8 Beratungstage umfassen, bei externen Technologieexperten bis zu 10 Tage. Das Realisierungskonzept kann bis zu 20 Beratungstage umfassen, bei externen Technologieexperten bis zu 25 Tage. Wie bei Zuschüssen üblich muss der Beratungsgutschein vor Beginn der Beratung vorliegen; eine bereits begonnene Beratung ist nicht förderfähig.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der kritischste Punkt bei go-inno ist das Verfahren: Das Unternehmen beantragt die Förderung nicht selbst, darf aber auch nicht einfach mit einer beliebigen Beratung starten.
- Das Unternehmen muss ein autorisiertes Beratungsunternehmen aus dem go-inno-Programm auswählen.
- Der Beratungsgutschein wird durch das autorisierte Beratungsunternehmen bereitgestellt.
- Der Beratungsvertrag wird auf Grundlage des Gutscheins geschlossen.
- Der Gutschein muss vor Beginn der Beratung vorliegen.
- Der Gutschein ist innerhalb von zwei Monaten bei einem autorisierten Beratungsunternehmen einzureichen.
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Beratungen sind nicht förderfähig.
- Die Beratung muss einen Technologiebezug haben und sich auf eine Produktinnovation oder technische Verfahrensinnovation beziehen.
Häufiger Fehler
Ein häufiger Fehler ist, go-inno wie einen normalen Zuschussantrag des Unternehmens zu behandeln. Tatsächlich läuft die Förderung über das autorisierte Beratungsunternehmen. Ebenso problematisch ist ein zu früher Beratungsbeginn, weil eine bereits laufende Beratung nicht nachträglich förderfähig wird.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Für Unternehmen ist go-inno vergleichsweise einfach, weil kein eigenes Antragsverfahren erforderlich ist. Einfach bedeutet aber nicht beliebig: Die Reihenfolge muss stimmen.
- Das Unternehmen klärt intern, welche technische Produkt- oder Verfahrensidee geprüft oder konzeptionell vorbereitet werden soll.
- Über die Beraterkarte des Programms wird ein autorisiertes Beratungsunternehmen ausgewählt.
- Das autorisierte Beratungsunternehmen prüft mit dem Unternehmen, ob go-inno für den Beratungsbedarf grundsätzlich passt.
- Das Unternehmen erhält vom autorisierten Beratungsunternehmen einen Beratungsgutschein.
- Der Beratungsvertrag wird auf Grundlage dieses Gutscheins geschlossen.
- Erst danach beginnt die geförderte Beratung.
- Die Abwicklung der Förderung übernimmt das autorisierte Beratungsunternehmen als Zuwendungsempfänger.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch ist go-inno vor allem dann interessant, wenn eine technische Idee vorhanden ist, aber die entscheidenden Vorfragen noch offen sind. In dieser Phase ist oft nicht die Finanzierung der Entwicklung das Hauptproblem, sondern die Unsicherheit, ob das Vorhaben technisch, organisatorisch und wirtschaftlich tragfähig geplant werden kann.
Praxisbeispiel
Ein Handwerksbetrieb oder ein kleines Industrieunternehmen kann go-inno nutzen, um eine neue technische Verfahrenslösung zunächst bewerten und als Umsetzungskonzept strukturieren zu lassen. Wenn daraus ein konkretes Entwicklungsprojekt entsteht, kommen anschließend eher Programme wie ZIM oder die Forschungszulage in Betracht. go-inno beantwortet also vor allem das Ob und Wie, während andere Instrumente die eigentliche FuE-Tätigkeit finanzieren.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
go-inno ist besonders gut als Einstieg in eine Förderkette zu verstehen. Die Beratung kann helfen, ein Vorhaben so zu strukturieren, dass anschließend das passende Entwicklungs- oder Innovationsprogramm gewählt wird.
- ZIM: ZIM fördert die eigentliche Entwicklung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Es ist ein naheliegender nächster Schritt, wenn aus der go-inno-Beratung ein konkretes Entwicklungsprojekt wird.
- Forschungszulage: Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung steuerlich. Sie setzt später an als go-inno, weil sie die FuE-Tätigkeit selbst betrifft und nicht die vorgelagerte Beratung.
- IGP: Das IGP ist relevant für nicht-technische Innovationen. Es grenzt sich von go-inno ab, weil go-inno einen Technologiebezug voraussetzt.
Welche Alternativen gibt es?
Nicht jeder Beratungsbedarf passt zu go-inno. Wenn der Technologiebezug fehlt oder keine Produkt- beziehungsweise technische Verfahrensinnovation im Mittelpunkt steht, sind andere Programme naheliegender.
- BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Diese Förderung ist die breitere Alternative für allgemeine Unternehmensberatung ohne zwingenden Innovations- oder Technologiebezug.
- ZIM: ZIM ist keine reine Beratungsförderung, sondern unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Es passt, wenn bereits ein konkretes Entwicklungsvorhaben vorliegt.
- Forschungszulage: Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für FuE-Aktivitäten und kann relevant werden, wenn die Entwicklung tatsächlich durchgeführt wird.
- IGP: Das IGP kommt eher in Betracht, wenn es um nicht-technische Innovationen, Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen geht.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Muss das Unternehmen bei go-inno selbst einen Antrag stellen?
Nein. Für das Unternehmen gibt es kein eigenes Antragsverfahren. Die Förderung wird über ein autorisiertes Beratungsunternehmen abgewickelt, das auch Zuwendungsempfänger ist.
Wer bekommt die Förderung bei go-inno ausgezahlt?
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen. Das begünstigte Unternehmen trägt nur seinen Eigenanteil an der Beratung.
Fördert go-inno auch Entwicklung, Prototypen oder Investitionen?
Nein. go-inno fördert die externe Innovationsberatung. Entwicklung, Forschung, Prototypen, Maschinen oder Investitionen werden durch dieses Programm nicht finanziert.
Wie hoch ist die go-inno Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistungen. Pro Unternehmen sind in einem Kalenderjahr maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem Gesamtwert von bis zu 20.000 Euro möglich.
Welche Unternehmen können go-inno nutzen?
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit weniger als 100 Mitarbeitenden und höchstens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungsstufe 1 und Leistungsstufe 2?
Leistungsstufe 1 ist die Potenzialanalyse und bewertet Idee, Potenzial und grundsätzliche Machbarkeit. Leistungsstufe 2 ist das Realisierungskonzept und erarbeitet das technische, organisatorische und finanzielle Umsetzungskonzept.
Darf die Beratung schon begonnen haben?
Nein. Der Beratungsgutschein muss vor Beginn der Beratung vorliegen, und der Beratungsvertrag muss auf dieser Grundlage geschlossen werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Beratungen sind nicht förderfähig.
Wann ist go-inno eher nicht das passende Programm?
go-inno passt eher nicht, wenn es um allgemeine Unternehmensberatung ohne Technologiebezug, reine Digitalisierung oder die Finanzierung der eigentlichen Entwicklung geht. In solchen Fällen können andere Programme passender sein.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen zum Programm go-inno und den FAQ des Projektträgers.