Wer kann die Förderung beantragen?
Die Zugangsvoraussetzungen sind enger als bei einer allgemeinen Beratungsförderung. Das Programm ist auf bestehende Betriebe mit Belegschaft ausgerichtet, nicht auf reine Einzelberatungen ohne Bezug zur Arbeitsgestaltung im Unternehmen.
- Das Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeitende.
- Im letzten Geschäftsjahr bestand mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle.
- Der Jahresumsatz liegt bei höchstens 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme bei höchstens 43 Millionen Euro.
- Sitz und Arbeitsstätte befinden sich in Deutschland.
- Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört zu den freien Berufen oder ist gemeinnützig.
- Das Unternehmen ist mindestens 2 Jahre am Markt.
- Bei einer Rechtsformänderung muss die ursprüngliche Gründung mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird nicht die Erstellung eines abstrakten Konzeptpapiers, sondern die prozessorientierte Begleitung von Veränderung. Entscheidend ist die Einbeziehung der Beschäftigten. Genau darin liegt der Unterschied zu vielen klassischen Beratungsformaten.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Arbeitsgestaltung und New Work | Weiterentwicklung von Arbeitsprozessen, Zusammenarbeit und zukunftsgerechter Organisation von Arbeit. | Der Bezug zur konkreten Arbeit im Betrieb und zur Beteiligung der Beschäftigten ist zentral. |
| Personalpolitik | Mitarbeiterorientierte Personalpolitik und Maßnahmen zur Attraktivität als Arbeitgeber. | Das Programm soll Unternehmen auch dabei unterstützen, für Fachkräfte attraktiv zu bleiben. |
| Digitale Transformation | Begleitung von Veränderungsprozessen im Zusammenhang mit Digitalisierung im Unternehmen. | Gefördert wird die Gestaltung des Wandels, nicht jede technische oder strategische Digitalberatung. |
| Innovationsfähigkeit | Stärkung der Fähigkeit, Veränderungen im Unternehmen gemeinsam und strukturiert umzusetzen. | Der Coaching-Charakter ist wichtig: Es geht um Befähigung und Beteiligung, nicht nur um externe Empfehlungen. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderkonditionen sind für kleine Unternehmen vergleichsweise stark, aber klar gedeckelt. Gerade diese Deckelung macht das Programm planbar: Umfang, Zeitraum, Tagessatz und Eigenanteil sind vorgegeben.
Wichtig zur Förderhöhe
Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage innerhalb von höchstens 7 Monaten. Die Förderquote beträgt 80 Prozent. Der förderfähige Beratertagessatz liegt bei höchstens 1.200 Euro netto. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von rund 11.520 Euro. Den verbleibenden Eigenanteil von 20 Prozent trägt das Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der kritischste Punkt ist die Abgrenzung: INQA-Coaching ist keine offene Beratungsförderung. Wer irgendeinen Berater für beliebige Strategie-, Steuer- oder Rechtsfragen einsetzen möchte, ist hier nicht richtig. Das Programm verlangt einen autorisierten INQA-Coach und einen passenden Coaching-Prozess.
- Die Beratung muss durch einen autorisierten INQA-Coach erfolgen.
- Der Coaching-Prozess muss beteiligungsorientiert angelegt sein und die Beschäftigten einbeziehen.
- Der Schwerpunkt liegt auf Arbeitsgestaltung, Personal, New Work und digitaler Transformation.
- Klassische Strategie-, Steuer- oder Rechtsberatung steht nicht im Mittelpunkt dieses Programms.
- Der Förderschein beziehungsweise die Bewilligung muss vor Beginn des geförderten Coachings vorliegen.
- Der Coaching-Prozess muss innerhalb des vorgesehenen Rahmens von bis zu 12 Tagen und höchstens 7 Monaten durchgeführt werden.
Häufiger Fehler
Typischerweise problematisch ist die Annahme, INQA-Coaching sei einfach eine allgemeine Beratungsförderung mit hoher Quote. Gerade diese Fehleinschätzung führt schnell dazu, dass Thema, Berater oder Ablauf nicht zum Programm passen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Praktisch beginnt INQA-Coaching mit der Orientierung und der Auswahl eines autorisierten Coaches. Der Coach begleitet den Antrag und anschließend den strukturierten Prozess. Wichtig ist, dass die Förderung nicht rückwirkend für ein bereits begonnenes Coaching gedacht ist.
- Zunächst prüft das Unternehmen, ob es die KMU-, Standort-, Beschäftigungs- und Marktbestandsvoraussetzungen erfüllt.
- Anschließend erfolgt die Orientierung über die Beratungsstellen und das Portal der Initiative.
- Das Unternehmen wählt einen autorisierten INQA-Coach aus.
- Der autorisierte INQA-Coach begleitet den Förderantrag.
- Nach Förderschein beziehungsweise Bewilligung beginnt das geförderte Coaching.
- Der Coaching-Prozess wird innerhalb von höchstens 7 Monaten mit bis zu 12 Coaching-Tagen umgesetzt.
Wann lohnt sich diese Förderung?
INQA-Coaching lohnt sich besonders dann, wenn ein Unternehmen merkt, dass Digitalisierung, Fachkräftesicherung oder neue Arbeitsformen nicht allein durch Technik oder Einzelentscheidungen gelöst werden. Der praktische Wert liegt darin, die Belegschaft in den Veränderungsprozess einzubeziehen. Das macht das Programm enger, aber auch wirksamer für Betriebe, bei denen Arbeitsorganisation und Beteiligung der Beschäftigten wirklich im Mittelpunkt stehen.
Praxisbeispiel
Ein kleiner Betrieb, der digitale Abläufe einführen und zugleich Rollen, Zusammenarbeit und Personalfragen neu ordnen muss, kann INQA-Coaching sinnvoll nutzen. Weniger passend ist das Programm, wenn es nur um eine klassische betriebswirtschaftliche Strategieberatung oder um rechtliche beziehungsweise steuerliche Einzelfragen geht.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Zu einer pauschalen Kombination mit anderen Förderprogrammen nennen die vorliegenden offiziellen Informationen keine eindeutige Angabe. Für die Einordnung ist aber wichtig, dass INQA-Coaching aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Mitteln des BMAS finanziert wird.
- ESF Plus, Weiterbildung und Qualifizierung: Ordnet den größeren Förderrahmen des ESF Plus für Weiterbildung, Beschäftigung und Qualifizierung ein.
Welche Alternativen gibt es?
Die wichtigste Alternative ist eine breitere Beratungsförderung, wenn nicht der beteiligungsorientierte Wandel der Arbeit im Mittelpunkt steht, sondern allgemeine betriebswirtschaftliche, organisatorische oder strategische Fragen.
- BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Relevant, wenn ein Unternehmen eine allgemeinere Unternehmensberatung sucht und das Vorhaben nicht in den engen INQA-Coaching-Rahmen passt.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung beim INQA-Coaching?
Die Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage innerhalb von höchstens 7 Monaten, bei einem förderfähigen Tagessatz von maximal 1.200 Euro netto.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Aus 12 Coaching-Tagen zu je höchstens 1.200 Euro netto und einer Förderquote von 80 Prozent ergibt sich ein maximaler Zuschuss von rund 11.520 Euro.
Wer darf INQA-Coaching beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle im letzten Geschäftsjahr, Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland sowie Einhaltung der Umsatz- oder Bilanzgrenzen.
Können Solo-Selbstständige INQA-Coaching nutzen?
Reine Solo-Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfüllen die Voraussetzung in der Regel nicht, weil mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im letzten Geschäftsjahr verlangt wird.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert werden Themen rund um Arbeitsgestaltung, New Work, Personalpolitik, digitale Transformation und Innovationsfähigkeit, sofern sie in einem beteiligungsorientierten Coaching-Prozess bearbeitet werden.
Kann jeder Berater das INQA-Coaching durchführen?
Nein. Das Coaching muss durch einen autorisierten INQA-Coach erfolgen. Das ist eine zentrale Abgrenzung zu offenen Beratungsförderungen.
Darf das Coaching vor der Bewilligung beginnen?
Nein. Der Förderschein beziehungsweise die Bewilligung muss vor dem Beginn des geförderten Coachings vorliegen.
Ist INQA-Coaching eine Strategie-, Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. Der Schwerpunkt liegt auf einem beteiligungsorientierten Prozess zur Gestaltung von Arbeit, Personal und digitalem Wandel. Klassische Strategie-, Steuer- oder Rechtsberatung ist nicht der Kern des Programms.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BMAS und der Förderdatenbank des Bundes.