Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung hängt an zwei Seiten: am Investor und am Zielunternehmen. Gerade diese Aufteilung ist entscheidend, weil ein Start-up INVEST nicht wie einen klassischen Zuschuss für eigene Ausgaben beantragt.
- Der Zuschuss richtet sich an eine natürliche Person, die als privater Investor Anteile erwirbt.
- Das Zielunternehmen muss vom BAFA als junges innovatives Unternehmen anerkannt werden.
- Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein.
- Der Hauptsitz des Unternehmens muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen, zusätzlich braucht es eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Deutschland.
- Das Unternehmen darf höchstens 7 Jahre alt sein.
- Das Unternehmen muss weniger als 50 Beschäftigte haben.
- Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Millionen Euro betragen.
- Das Unternehmen muss hauptsächlich in einem innovativen Bereich tätig sein.
Was wird gefördert?
INVEST fördert nicht operative Kosten des Start-ups, sondern die Beteiligung des Investors. Dadurch wirkt das Programm indirekt auf die Unternehmensfinanzierung.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Erwerb von Anteilen | Ein Business Angel erwirbt neue Anteile an einem anerkannten jungen innovativen Unternehmen. | Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der erworbenen Anteile. |
| Gewinnbringender Exit | Der Investor verkauft seine INVEST-geförderten Anteile später mit Gewinn. | Der Exitzuschuss beträgt 25 Prozent des Veräußerungsgewinns und dient als pauschaler Ausgleich für die darauf anfallende Steuer. |
| Mittelbare Unternehmensfinanzierung | Das Start-up nutzt die Förderfähigkeit als Argument gegenüber privaten Kapitalgebern. | Das Geld fließt an den Investor, nicht an das Unternehmen. Der Effekt liegt in der erleichterten Kapitalaufnahme. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Beträge zeigen, dass INVEST auf Business-Angel-Finanzierungen und frühe Wachstumsphasen ausgerichtet ist, nicht auf sehr große institutionelle Finanzierungsrunden.
Wichtig zur Förderhöhe
Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der erworbenen Anteile und ist steuerfrei. Förderfähig ist eine Beteiligung ab 10.000 Euro. Pro Investor werden höchstens 100.000 Euro Erwerbszuschuss pro Jahr gewährt, was einer bezuschussten Beteiligung von rund 666.666 Euro entspricht. Pro Unternehmen kann eine Anteilsausgabe von bis zu 3 Millionen Euro je Kalenderjahr bezuschusst werden; daraus ergibt sich ein maximaler Erwerbszuschuss von 450.000 Euro je Unternehmen und Jahr. Zusätzlich kann beim späteren gewinnbringenden Verkauf ein Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns gezahlt werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der kritischste Punkt ist weniger die rechnerische Förderhöhe als die saubere Förderfähigkeit des Zielunternehmens und die Haltedauer der Beteiligung. Ohne Anerkennung als junges innovatives Unternehmen verliert INVEST für den Investor seinen eigentlichen Nutzen.
- Das Unternehmen sollte vorab vom BAFA als förderfähiges junges innovatives Unternehmen anerkannt werden.
- Der Investor muss die geförderten Anteile mindestens 3 Jahre ab Erwerb halten.
- Bei einem Verkauf vor Ablauf der Haltedauer entfällt die Förderung beziehungsweise kann zurückgefordert werden.
- Die Beteiligung muss mindestens 10.000 Euro betragen.
- Die jährlichen Höchstgrenzen pro Investor und pro Unternehmen müssen beachtet werden.
- Erwerbszuschuss-Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
- Exitzuschuss-Anträge sind bis zum 30. Juni 2037 möglich.
Häufiger Fehler
Häufig wird INVEST fälschlich wie ein direkter Zuschuss für das Start-up verstanden. In der Praxis ist es aber ein Instrument für die Investorengewinnung: Das Unternehmen muss die eigene Förderfähigkeit klären, damit der Business Angel den Zuschuss nutzen kann.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Ablauf ist aus Unternehmenssicht relativ klar: Erst muss die Förderfähigkeit des Start-ups belastbar sein, danach wird die Beteiligung für den Investor förderrelevant. Für die Verhandlung mit Business Angels ist diese Reihenfolge wichtig, weil Unsicherheit über die Anerkennung den Fördervorteil schwächt.
- Das Unternehmen prüft, ob es die Kriterien eines jungen innovativen Unternehmens erfüllt.
- Das Unternehmen lässt sich sinnvollerweise vorab beim BAFA als förderfähiges junges innovatives Unternehmen anerkennen.
- Der Investor erwirbt Anteile an dem anerkannten Unternehmen.
- Der Investor beantragt nach dem Anteilskauf den Erwerbszuschuss.
- Der Investor hält die geförderten Anteile mindestens 3 Jahre.
- Bei einem späteren gewinnbringenden Verkauf kann der Investor den Exitzuschuss beantragen.
Wann lohnt sich diese Förderung?
INVEST ist besonders relevant, wenn ein junges innovatives Unternehmen private Eigenkapitalgeber gewinnen will und der Einstieg für Business Angels attraktiver werden soll. Das Programm ersetzt keine überzeugende Beteiligungsstory, aber es verbessert die wirtschaftliche Ausgangslage des Investors. Genau darin liegt der strategische Hebel.
Praxisbeispiel
Ein junges Software- oder Technologieunternehmen, das die Kriterien als innovatives Unternehmen erfüllt, kann die BAFA-Anerkennung früh in die Finanzierungsrunde einbauen. Für einen Business Angel bedeutet der Erwerbszuschuss, dass ein Teil des eingesetzten Kapitals steuerfrei zurückfließt. Für das Start-up kann das den Unterschied machen, ob eine frühe Beteiligung zustande kommt oder nicht.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
INVEST steht häufig nicht allein, sondern in einer Finanzierungskette. Besonders sinnvoll ist die Einordnung danach, ob es um Vorgründung, Eigenkapital oder Fremdkapital geht.
- EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft: Für Gründungen aus der Wissenschaft kann EXIST der vorgelagerte Schritt sein; später kann INVEST helfen, private Business Angels für eine Beteiligung zu gewinnen.
Welche Alternativen gibt es?
Nicht jedes Start-up will oder braucht eine Business-Angel-Beteiligung. Je nach Finanzierungslogik können andere Programme näherliegen.
- EIC Accelerator: Für besonders ambitionierte, marktschaffende Deep-Tech-Vorhaben ist der EIC Accelerator die größere europäische Finanzierungslogik mit Zuschuss und Eigenkapital.
- ERP-Gründerkredit StartGeld (067): Für Gründungen, die kein Eigenkapital abgeben möchten, ist ein Gründerkredit eine Fremdkapital-Alternative zur Beteiligungsfinanzierung.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Wer bekommt den INVEST-Zuschuss?
Den Zuschuss erhält der private Investor, also der Business Angel. Das Start-up bekommt kein Geld direkt aus INVEST, profitiert aber mittelbar durch bessere Chancen bei der Kapitalaufnahme.
Wie hoch ist der Erwerbszuschuss bei INVEST?
Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der erworbenen Anteile. Pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Erwerbszuschuss pro Jahr möglich.
Gibt es bei INVEST auch einen Zuschuss beim Verkauf der Anteile?
Ja. Verkauft der Investor seine INVEST-geförderten Anteile später mit Gewinn, kann er 25 Prozent des Veräußerungsgewinns als Exitzuschuss erhalten.
Welche Mindestbeteiligung gilt bei INVEST?
Förderfähig ist eine Beteiligung ab 10.000 Euro. Kleinere Beteiligungen werden nach den vorliegenden Programminformationen nicht als förderfähige Beteiligung genannt.
Welche Unternehmen kommen für INVEST in Betracht?
Das Zielunternehmen muss als junges innovatives Unternehmen anerkannt werden. Es muss unter anderem höchstens 7 Jahre alt sein, weniger als 50 Beschäftigte haben, bestimmte Umsatz- oder Bilanzgrenzen einhalten und hauptsächlich in einem innovativen Bereich tätig sein.
Wie lange muss der Investor die Anteile halten?
Der Investor muss die geförderten Anteile mindestens 3 Jahre ab Erwerb halten. Bei einem früheren Verkauf entfällt die Förderung beziehungsweise kann zurückgefordert werden.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge auf den Erwerbszuschuss sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Anträge auf den Exitzuschuss sind bis zum 30. Juni 2037 möglich, weil Exits erst später stattfinden können.
Warum ist INVEST für Start-ups relevant, obwohl sie den Zuschuss nicht selbst erhalten?
Weil INVEST die Beteiligung für private Investoren wirtschaftlich attraktiver macht. Ein anerkannter INVEST-Status kann deshalb in Gesprächen mit Business Angels ein wichtiges Finanzierungsargument sein.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BAFA und der Förderdatenbank des Bundes zu INVEST.