INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 2026 – 15% Erwerbszuschuss für Business Angels

Das INVEST-Programm fördert seit Mai 2013 Investitionen von Privatpersonen (sogenannte Business Angel), in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen. Private Investierende erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet und können zusätzlich einen Exitzuschuss von 25% auf Veräußerungsgewinne erhalten. Das Förderprogramm bringt innovative Start-ups und kapitalkräftige Investoren zusammen und mobilisiert so privates Wagniskapital für junge Unternehmen.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist eine Förderrichtlinie vom 6. März 2024, mit der Privatpersonen dazu angeregt werden sollen, als Business Angel tätig zu werden, das heißt, jungen innovativen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen und sich dabei auch nichtmonetär in dem Unternehmen engagieren. Die Rechtsgrundlage bildet die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.

Das Programm verfolgt zwei zentrale Förderziele: Motivation und Anreiz für Privatpersonen, Investitionen in junge innovative Unternehmen erstmals zu tätigen beziehungsweise auszubauen und den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung dieser Unternehmen dauerhaft verbessern. Dabei sollen insbesondere sogenannte "Virgin Angels" – erstmalige Business Angel-Investoren – für den Markt gewonnen werden.

INVEST unterscheidet sich von anderen Förderprogrammen durch seine spezielle Zielgruppe und Funktionsweise. Während klassische Unternehmensförderungen direkt an die Unternehmen ausgezahlt werden, fördert INVEST die privaten Investoren. Dies schafft einen doppelten Hebel: Die Investoren erhalten einen Risikoabschlag, während gleichzeitig mehr privates Kapital für innovative Unternehmen mobilisiert wird.

INVEST kann als Zuschuss zum Investitionszeitpunkt (Erwerbszuschuss) und zusätzlich als pauschale Kompensation der auf den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss) gewährt werden. Diese zweistufige Förderstruktur ist in der deutschen Förderungspraxis einzigartig und berücksichtigt den gesamten Investitionszyklus von Business Angels.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Erwerbszuschuss-Anträge bis zum 31. Dezember 2026 und für Exitzuschuss-Anträge bis zum 30. Juni 2037. Anträge können fortlaufend gestellt werden, es gibt keine Stichtage oder Ausschreibungsrunden.

Die kritischste Frist betrifft die Antragsreihenfolge: Im normalen Verfahren muss zunächst das Unternehmen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen. Der daraufhin erteilte Feststellungsbescheid ist zwölf Monate lang gültig. Innerhalb dieser zwölf Monate muss der Investor seinen Antrag stellen. Die Verträge zum Anteilserwerb dürfen erst geschlossen werden, wenn beide Anträge gestellt wurden.

Bei Gründungsbeteiligungen ist die Reihenfolge umgekehrt: Hier muss zuerst der Investor seinen Antrag stellen, danach das Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach dem Investorenantrag gegründet werden und einen Förderantrag stellen.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids muss die Investition innerhalb von drei Monaten erfolgen und dem BAFA nachgewiesen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Bewilligung. Bei Wandeldarlehen muss die Wandlung in Anteile innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligungsbescheid erfolgen.

Die erworbenen Anteile müssen für eine Mindesthaltedauer von drei Jahren gehalten werden. Bei Wandeldarlehen beginnt diese Frist erst mit der tatsächlichen Wandlung in Anteile. Während der gesamten Mindesthaltedauer ist der Investor verpflichtet, das BAFA über alle relevanten Änderungen zu informieren.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es die Kriterien für ein junges innovatives Unternehmen erfüllt und in einer förderfähigen Branche tätig ist oder seine Innovativität anderweitig belegen kann. Das Antragsformular steht auf bafa.de zur Verfügung und umfasst etwa 15 Seiten mit detaillierten Angaben zu Geschäftstätigkeit, Gesellschafterstruktur und Innovationscharakter.

  2. Das BAFA prüft die Unterlagen und erteilt bei positiver Bewertung einen Feststellungsbescheid über die Förderfähigkeit. Dieser Feststellungsbescheid ist zwölf Monate lang gültig. Das Unternehmen erhält zusätzlich ein INVEST-Logo für Marketing-zwecke und kann sich in die INVEST-Datenbank eintragen lassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis acht Wochen bei vollständigen Unterlagen.

  3. Mit dem Feststellungsbescheid kann das Unternehmen gezielt Business Angels ansprechen und dabei die INVEST-Förderung als zusätzlichen Anreiz bewerben. Die Förderfähigkeitsbescheinigung kann vom jungen Unternehmen zusammen mit Informationen über den Erwerbszuschuss für die Akquise von Investierenden eingesetzt werden. Mit einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellten Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen Interessierte auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Die INVEST-Förderung erhöht nachweislich die Erfolgsquote bei der Investorenakquise.

  4. Anschließend stellt der Investierende beim BAFA ebenfalls einen Online-Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag und erteilt einen Bescheid. In diesem Antrag ist u.a. die Vorgangsnummer des Unternehmensantrages anzugeben, damit auf Seiten des BAFA geprüft werden kann, ob für das Beteiligungsunternehmen ein noch gültiger Feststellungsbescheid vorliegt. Der Investor muss seine Identität, seinen Hauptwohnsitz und die Nicht-Verbundenheit mit dem Unternehmen nachweisen. Das Antragsformular umfasst etwa 10 Seiten.

  5. Die Verträge zum Anteilserwerb bzw. der Darlehensvertrag bei einem Wandeldarlehen zwischen Investierendem und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investierende nach dem Antrag des Unternehmens ebenfalls seinen Antrag gestellt hat. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann die Investition durchgeführt werden. Bei Wandeldarlehen muss die Wandlung innerhalb von 24 Monaten erfolgen und dem BAFA nachgewiesen werden.

  6. Für die Auszahlung des Erwerbszuschusses muss der elektronische Zahlungsabruf gestellt werden. Der Investor muss die erfolgte Investition mit Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Nachweis der Zahlung belegen. Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein entsprechendes Formular für die de-Minimis-Erklärung zur Verfügung gestellt. Dieses ist mit den dort geforderten Angaben zu versehen und zu unterschreiben. Zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Zahlungsabrufformular ist diese de-Minimis-Erklärung dem BAFA auf dem Postweg zuzusenden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Zahlungsabruf.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist das INVEST-Programm und wie funktioniert es?

INVEST ist ein Förderprogramm des Bundes, das private Investoren (Business Angels) beim Kauf von Anteilen an jungen, innovativen Unternehmen unterstützt. Sie erhalten 15% ihres Investitionsbetrags als steuerfreien Erwerbszuschuss zurück und können zusätzlich beim späteren Verkauf einen Exitzuschuss von 25% des Veräußerungsgewinns erhalten. Das Programm läuft seit 2013 und wird vom BAFA verwaltet. Die Mindestinvestition beträgt 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden.

Welche Unternehmen sind für INVEST förderfähig?

Förderfähig sind junge innovative Kapitalgesellschaften, die maximal sieben Jahre alt sind und weniger als 50 Mitarbeiter haben. Der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben. Bestimmte Branchen gelten automatisch als innovativ, andere Unternehmen müssen ihre Innovativität durch Patente, öffentliche Förderungen oder Innovationspreise nachweisen.

Wer kann als Investor INVEST-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht mit dem Zielunternehmen verbunden sind. Alternativ können Investments über eine Business Angels GmbH/UG mit maximal zehn Gesellschaftern getätigt werden. Der Investor darf weder Geschäftsführer noch Mitarbeiter des Unternehmens sein und keine Anteile von mehr als 25% halten. Diese Verbundenheitsregeln gelten von zwei Jahren vor der Beteiligung bis zum Ende der dreijährigen Mindesthaltedauer.

Wie hoch ist die INVEST-Förderung und welche Obergrenzen gibt es?

Der Erwerbszuschuss beträgt 15% der Investitionssumme und wird sofort nach der Investition ausgezahlt. Pro Einzelinvestment können maximal 333.333 Euro (entspricht 50.000 Euro Förderung) gefördert werden. Das lebenslange INVEST-Budget pro Person beträgt 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen. Zusätzlich kann ein Exitzuschuss von 25% des Veräußerungsgewinns beantragt werden, maximal jedoch in Höhe des ursprünglich erhaltenen Erwerbszuschusses. Die Förderung ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Antragsreihenfolge muss bei INVEST beachtet werden?

Die Antragsreihenfolge ist entscheidend für den Fördererfolg: Zuerst muss das Unternehmen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen und einen Feststellungsbescheid erhalten. Anschließend kann der Investor seinen Antrag stellen. Erst nach beiden Anträgen dürfen die Beteiligungsverträge geschlossen werden. Bei Gründungsbeteiligungen ist die Reihenfolge umgekehrt - hier muss zuerst der Investor seinen Antrag stellen. Eine falsche Reihenfolge führt zum kompletten Ausschluss von der Förderung ohne Heilungsmöglichkeit.

Welche typischen Fehler sollten bei INVEST vermieden werden?

Die häufigsten Fehler sind: Vertragsschluss vor vollständiger Antragstellung, wodurch die Förderung verfällt; Unterschreitung der 10.000-Euro-Mindestinvestition pro Einzelzahlung bei gestaffelten Investments; Verbundenheit mit dem Unternehmen durch frühere Beratungsverträge oder kleine Vorab-Beteiligungen; Überschreitung der 100.000-Euro-Förderobergrenze ohne Berücksichtigung früherer INVEST-Zuschüsse seit 2013. Auch unzureichende Nachweise der Innovativität des Unternehmens führen häufig zur Ablehnung. Eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung ist daher empfehlenswert.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

INVEST kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, da es die privaten Investoren und nicht die Unternehmen direkt fördert. Besonders sinnvoll ist die Kombination mit ZIM Förderung (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Zuschuss für F&E-Projekte für innovative Entwicklungsprojekte, da beide Programme die Innovationskraft von Unternehmen stärken.

Startups können parallel ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067): Zinsgünstiger Gründerkredit bis 200.000 € für zusätzliche Liquidität nutzen, während INVEST das Eigenkapital durch private Investoren erhöht. Für etablierte Unternehmen ist die Kombination mit ERP-Förderkredit KMU (KfW 365/366): Zinsgünstiger Kredit bis 25 Mio. € für KMU zur Finanzierung des operativen Geschäfts möglich.

Bei der Digitalisierung ergänzen sich INVEST und Digital Jetzt Förderung (Digitalisierung für KMU) optimal, da private Investoren oft technologie-affine Unternehmen bevorzugen. Auch die Forschungszulage (FZulG) kann parallel genutzt werden, wenn das Unternehmen Forschung und Entwicklung betreibt.

Wichtig ist, dass alle Beihilfe-Obergrenzen eingehalten werden und keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. INVEST unterliegt der De-minimis-Regelung, wodurch die Kombination mit den meisten anderen Programmen unproblematisch ist. Eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Bewilligungsstellen wird empfohlen.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Der INVEST-Erwerbszuschuss ist nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei und mindert nicht die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung. Dies bedeutet, dass Investoren sowohl den vollen steuerlichen Verlust bei einem Totalausfall als auch die volle Besteuerung bei Gewinnen haben, obwohl sie nur 85% des Kaufpreises wirtschaftlich investiert haben.

Der Exitzuschuss in Höhe von 25% des Veräußerungsgewinns ist ebenfalls steuerfrei. Er soll die Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne pauschal kompensieren, führt aber nicht zu einer Verrechnung mit der tatsächlichen Steuerschuld. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns sind die ursprünglichen Anschaffungskosten ohne Abzug des Erwerbszuschusses anzusetzen.

INVEST unterliegt der EU-De-minimis-Verordnung, wodurch pro Unternehmen (Investor oder Beteiligungsgesellschaft) innerhalb von drei Steuerjahren maximal 200.000 Euro an De-minimis-Beihilfen gewährt werden können. Dies muss bei der Antragstellung deklariert werden und kann die Förderhöhe begrenzen.

Bei Wandeldarlehen entstehen steuerliche Besonderheiten: Die Darlehensgewährung löst noch keine Besteuerung aus, erst die Wandlung in Anteile ist steuerlich relevant. Zinserträge aus der Zwischenzeit sind normal zu versteuern. Die Mindesthaltedauer von drei Jahren beginnt erst mit der Wandlung, nicht mit der Darlehensgewährung.

Einordnung für Unternehmer

Für Unternehmer ist INVEST in erster Linie relevant, wenn sie als Business Angels tätig werden möchten oder innovative Startups gründen. Als Investor bietet INVEST einen attraktiven Risikopuffer: Bei einem Totalverlust verlieren Sie effektiv nur 85% Ihres Einsatzes, bei Gewinnen partizipieren Sie aber zu 100% und erhalten zusätzlich einen steuerfreien Exitzuschuss.

Strategisch ermöglicht INVEST Unternehmern den Aufbau eines diversifizierten Startup-Portfolios mit reduziertem Risiko. Mit dem maximalen INVEST-Budget von 100.000 Euro können Sie bis zu 666.667 Euro in verschiedene Startups investieren. Dies ist besonders interessant für Unternehmer mit Branchenkenntnissen, die ihre Expertise und ihr Netzwerk in verwandte Bereiche einbringen möchten.

Als Gründer oder Startup-Unternehmer sollten Sie INVEST aktiv in Ihre Finanzierungsstrategie einbeziehen. Die INVEST-Förderfähigkeit ist ein starkes Verkaufsargument bei der Investorenansprache, da sie die Rendite-Risiko-Relation für Business Angels deutlich verbessert. Viele erfolgreiche Finanzierungsrunden nutzen INVEST als Türöffner für weitere Investoren.

Wichtig ist die zeitliche Planung: Der INVEST-Antragsprozess dauert 2-3 Monate und muss vor Vertragsschluss abgeschlossen sein. Planen Sie dies in Ihre Finanzierungsrunden ein und nutzen Sie die INVEST-Datenbank für die Investorenansprache. Kombiniert mit anderen Förderungen wie ZIM oder Digital Jetzt können Sie eine umfassende Finanzierungsarchitektur aufbauen, die sowohl Eigenkapital als auch Entwicklungsförderung umfasst.

Quellenangaben

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