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Gründungsförderung aus der Wissenschaft

EXIST: Förderung für Gründungen aus Hochschulen und Forschung

EXIST ist das zentrale BMWK-Programm für wissensbasierte und technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Für Gründerinnen und Gründer sind vor allem zwei Linien relevant: das EXIST-Gründungsstipendium für die Vorgründungsphase und der EXIST-Forschungstransfer für forschungsintensive Vorhaben mit erheblichem Entwicklungsbedarf.

Was fördert EXIST?

EXIST fördert wissensbasierte und technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Gründungsstipendium sichert den Lebensunterhalt und erste Gründungskosten in der Vorgründungsphase. Der Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Vorhaben von der technischen Entwicklungsarbeit bis zur Unternehmensgründung und darüber hinaus.

Schnellüberblick

Was ist es?EXIST ist ein BMWK-Förderprogramm für Gründungen aus der Wissenschaft und besteht aus den Säulen Gründungskultur, Gründungsstipendium und Forschungstransfer.
Wer bekommt es?Relevant ist EXIST für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit innovativen, wissensbasierten oder technologieorientierten Gründungsvorhaben aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
Wie viel?Das Gründungsstipendium zahlt je nach Qualifikation 1.000 bis 3.000 Euro monatlich, der Forschungstransfer fördert in Phase I bis 250.000 Euro und in Phase II bis 180.000 Euro.
Wofür?Gefördert werden die Entwicklung von Geschäftskonzept, Produkt, Technologie, Marktzugang und Gründungsvorbereitung, je nach Linie mit Mitteln für Lebensunterhalt, Sachausgaben, Coaching, Personal und Entwicklungsarbeiten.
Antrag vor Beginn?Beim Gründungsstipendium steht die Vorgründungsphase im Mittelpunkt, beim Forschungstransfer Phase I die Entwicklungsarbeit vor der Unternehmensgründung.
Kombinierbar?Als Anschluss können je nach Situation klassische Gründungsfinanzierungen, Forschungsförderung oder europäische Deep-Tech-Instrumente relevant werden.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

EXIST ist bewusst eng zugeschnitten. Es geht nicht um jede Gründung, sondern um Vorhaben, die aus einem wissenschaftlichen Umfeld heraus entstehen und eine echte technologische oder wissensbasierte Eigenständigkeit besitzen.

  • Gefördert werden wissensbasierte und technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
  • Beim EXIST-Gründungsstipendium kommen Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Betracht.
  • Beim Gründungsstipendium darf der Hochschulabschluss oder die letzte wissenschaftliche Beschäftigung höchstens fünf Jahre zurückliegen.
  • Studierende müssen für den Stipendiensatz als Studierende mindestens 50 Prozent ihrer Studienleistung erbracht haben.
  • Die Gründungsidee muss ein Alleinstellungsmerkmal haben und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen.
  • Eine bloße Modifikation bestehender Produkte oder Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist ausgeschlossen.
  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist beim Gründungsstipendium und in Phase I des Forschungstransfers die Hochschule oder Forschungseinrichtung, nicht die einzelne Gründerperson.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Inhalte unterscheiden sich deutlich zwischen Gründungsstipendium und Forschungstransfer. Genau diese Unterscheidung ist praktisch wichtig: Das Stipendium passt eher zu Vorhaben, die aus einer tragfähigen Idee ein Gründungskonzept und ein marktfähiges Produkt entwickeln. Der Forschungstransfer ist für Projekte gedacht, bei denen vor der Gründung noch erhebliche technische oder wissenschaftliche Entwicklungsarbeit nötig ist.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
EXIST-GründungsstipendiumLebensunterhalt des Gründungsteams, Sachausgaben, Coaching und Gründungsberatung, Begleitung durch das Gründungsnetzwerk.Die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate, mit einmaliger Verlängerung um 3 Monate bei Elternzeit.
Sachausgaben im GründungsstipendiumBis 10.000 Euro bei Einzelgründungen und bis 30.000 Euro bei Teamgründungen mit bis zu drei Personen.Diese Mittel ergänzen das monatliche Stipendium und dienen der praktischen Entwicklung des Vorhabens.
Coaching und Netzwerk im GründungsstipendiumBis 5.000 Euro für Coaching und Gründungsberatung sowie Begleitung durch das Gründungsnetzwerk bis 10.000 Euro.Für diverse Teams und für eine Mentorin sind Zuschläge vorgesehen.
EXIST-Forschungstransfer Phase IEntwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung.Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal vier Vollzeitäquivalente und bis zu 250.000 Euro zuzüglich bis zu 20.000 Euro Pauschalzuschuss für Netzwerkberatung.
EXIST-Forschungstransfer Phase IIWeitere Entwicklungsarbeiten und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit des gegründeten Technologieunternehmens.Die Förderung beträgt maximal 180.000 Euro über grundsätzlich 18 Monate und setzt einen Eigenanteil im Verhältnis 1 zu 3 zur Förderung voraus.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Beträge zeigen, dass EXIST nicht nur symbolisch unterstützt. Gerade beim Forschungstransfer kann die Förderung eine Phase abdecken, in der ein Vorhaben technisch noch zu riskant für eine normale Gründungsfinanzierung ist.

Wichtig zur Förderhöhe

Beim EXIST-Gründungsstipendium erhalten Studierende 1.000 Euro monatlich, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen 2.500 Euro und promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es 150 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind. Ergänzend sind Sachausgaben bis 10.000 Euro bei Einzelgründungen und bis 30.000 Euro bei Teamgründungen mit bis zu drei Personen möglich, außerdem bis 5.000 Euro für Coaching und Gründungsberatung. Beim EXIST-Forschungstransfer umfasst Phase I bis zu 250.000 Euro und bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Phase II bis zu 180.000 Euro bei einem Eigenanteil im Verhältnis 1 zu 3.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die wichtigste Voraussetzung ist nicht ein bestimmter Branchenbegriff, sondern die Herkunft und Qualität des Vorhabens. EXIST verlangt eine wissenschaftliche Anbindung, eine innovative Idee und eine tragende Hochschule oder Forschungseinrichtung.

  • Das Vorhaben muss aus einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung heraus entstehen.
  • Die Idee muss wissensbasiert oder technologieorientiert sein und ein klares Alleinstellungsmerkmal aufweisen.
  • Beim Gründungsstipendium darf der Abschluss oder die letzte wissenschaftliche Beschäftigung höchstens fünf Jahre zurückliegen.
  • Beim Gründungsstipendium soll in der Förderzeit aus der Idee ein Businessplan und ein marktfähiges Produkt entstehen.
  • Beim Forschungstransfer Phase I muss das Gründungsteam an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten.
  • Beim Forschungstransfer Phase II ist das inzwischen gegründete Technologieunternehmen als Kapitalgesellschaft relevant.
  • Für Phase II des Forschungstransfers ist ein Eigenanteil im Verhältnis 1 zu 3 zur Förderung erforderlich.

Häufiger Fehler

Der häufigste Denkfehler ist, EXIST als allgemeine Gründungsförderung zu verstehen. Ohne wissenschaftlichen Bezug, ohne Hochschule als tragende Partnerin und ohne echte Innovation passt das Programm in der Regel nicht.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung ist bei EXIST eng mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung verbunden. Das ist kein nebensächlicher Formalismus, sondern Teil der Programmlogik: Die Einrichtung ist beim Gründungsstipendium und in Phase I des Forschungstransfers Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin.

  1. Zuerst sollte das Team klären, ob das Vorhaben eher zum EXIST-Gründungsstipendium oder zum EXIST-Forschungstransfer passt.
  2. Danach ist entscheidend, eine Hochschule oder Forschungseinrichtung als Partnerin zu gewinnen, die das Vorhaben trägt, Infrastruktur bereitstellt und die Mittel verwaltet.
  3. Das Team muss den Innovationsgehalt der Idee und das Alleinstellungsmerkmal belastbar herausarbeiten, weil bloße Varianten bestehender Angebote nicht ausreichen.
  4. Beim Gründungsstipendium sind Qualifikation, Zeitpunkt des Abschlusses oder der letzten wissenschaftlichen Beschäftigung und die geplante Entwicklung zu Businessplan und marktfähigem Produkt wichtig.
  5. Beim Forschungstransfer muss besonders sauber eingeordnet werden, welche grundlegenden Entwicklungsfragen noch offen sind und warum diese vor oder nach der Gründung gefördert werden sollen.
  6. Der Antrag läuft über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beziehungsweise in Phase II des Forschungstransfers über das gegründete Technologieunternehmen.

Wann lohnt sich diese Förderung?

EXIST ist strategisch vor allem dann stark, wenn ein Vorhaben zwischen Forschung und Markt steht. Genau dort entsteht oft eine Finanzierungslücke: Die Idee ist fachlich überzeugend, aber noch nicht weit genug für normale Bankfinanzierung oder Umsätze. EXIST kann diese Lücke schließen, solange die wissenschaftliche Herkunft und der Innovationsgrad tatsächlich tragen.

Praxisbeispiel

Ein Team mit einer forschungsnahen Technologie sollte EXIST nicht nur als Zuschuss betrachten, sondern als strukturierten Übergang: erst Validierung, Produktentwicklung und Gründungsvorbereitung, danach Anschlussfinanzierung, laufende Forschungsförderung oder ein europäischer Deep-Tech-Baustein. Wer dagegen eine Gründung ohne Forschungsbezug plant, verliert mit EXIST meist Zeit und sollte direkt klassische Gründungsinstrumente prüfen.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

EXIST ist in vielen Fällen der erste Förderbaustein, nicht die gesamte Finanzierungsstrategie. Nach der Gründungsphase können je nach Vorhaben weitere Instrumente relevant werden.

  • ERP-Gründerkredit StartGeld (067): Kann als klassische Anschlussfinanzierung für die gegründete Firma relevant sein, insbesondere wenn nach EXIST Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden müssen.
  • Forschungszulage: Kann für laufende Forschung und Entwicklung im jungen Unternehmen interessant werden, wenn nach der EXIST-Phase weiterhin FuE-Aufwendungen entstehen.
  • EIC Transition: Kann für forschungsbasierte Deep-Tech-Vorhaben ein nächster Schritt auf EU-Ebene sein, wenn Forschungsergebnisse weiter Richtung Marktreife gebracht werden sollen.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn der wissenschaftliche Bezug fehlt, ist EXIST meist nicht der richtige Einstieg. Dann sollten Gründerinnen und Gründer eher allgemeine Gründungsfinanzierungen oder thematisch passende Förderinstrumente prüfen.

  • ERP-Gründerkredit StartGeld (067): Eine naheliegende Alternative für Gründungen ohne wissenschaftsbasierte Herkunft, die eine klassische Finanzierung über die gegründete Firma benötigen.
  • Förderungen für Gründung: Der Themenbereich bündelt weitere Fördermöglichkeiten für Gründungsvorhaben.
  • Förderungen für Gründer: Der Zielgruppenbereich hilft bei der Einordnung, welche Programme grundsätzlich für Gründerinnen und Gründer relevant sein können.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Ist EXIST eine allgemeine Gründungsförderung?

Nein. EXIST richtet sich an wissensbasierte und technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Für Gründungen ohne wissenschaftlichen Bezug sind klassische Gründungsinstrumente meist passender.

Wer stellt den Antrag bei EXIST?

Beim EXIST-Gründungsstipendium und in Phase I des EXIST-Forschungstransfers ist die Hochschule oder Forschungseinrichtung Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin. Die Gründerperson beantragt diese Förderung also nicht isoliert als Einzelperson.

Wie hoch ist das EXIST-Gründungsstipendium?

Die monatlichen Sätze betragen 1.000 Euro für Studierende, 2.000 Euro für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen und 3.000 Euro für Promovierte. Hinzu kommen 150 Euro pro Monat und Kind.

Wann passt der EXIST-Forschungstransfer besser als das Gründungsstipendium?

Der Forschungstransfer passt vor allem bei forschungsintensiven Vorhaben, bei denen vor der Gründung noch grundlegende technische oder wissenschaftliche Umsetzungsfragen geklärt werden müssen. Das Gründungsstipendium ist eher für Vorhaben geeignet, die in der Vorgründungsphase zu Businessplan und marktfähigem Produkt geführt werden sollen.

Wie hoch ist die Förderung im EXIST-Forschungstransfer?

In Phase I sind bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, maximal vier Vollzeitäquivalente und bis zu 250.000 Euro, zuzüglich bis zu 20.000 Euro Pauschalzuschuss für Netzwerkberatung. In Phase II beträgt der Zuschuss maximal 180.000 Euro.

Reicht eine leicht veränderte Geschäftsidee für EXIST aus?

Nein. Die Idee muss innovativ sein und ein Alleinstellungsmerkmal besitzen. Eine bloße Modifikation bestehender Produkte oder Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist ausgeschlossen.

Wie lange läuft die Förderung?

Das EXIST-Gründungsstipendium läuft bis zu 12 Monate, mit einmaliger Verlängerung um 3 Monate bei Elternzeit. Der Forschungstransfer läuft in Phase I grundsätzlich 18 Monate, bei hochinnovativen Projekten bis 36 Monate, und in Phase II grundsätzlich 18 Monate.

Bis wann läuft EXIST?

EXIST ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig, Anträge sind bis zum 31. Dezember 2027 möglich.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen des BMWK und der Förderdatenbank des Bundes zu EXIST, dem Gründungsstipendium und dem Forschungstransfer.

  1. BMWK, Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST): Überblick und Säulen
  2. Förderdatenbank des Bundes, EXIST-Gründungsstipendium (Stipendiensätze, Sachausgaben, Dauer)
  3. Förderdatenbank des Bundes, EXIST-Forschungstransfer (Phase I und II, Beträge, Eigenanteil)