KfW Klimafreundlicher Neubau 2026: Kredite bis 150.000 Euro für Wohngebäude

Die KfW-Programme 297/298 "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" finanzieren Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt für 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Seit Dezember 2025 fördert das Programm auch Effizienzhäuser 55 mit ausschließlich erneuerbaren Energien.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" unterstützt den Bau und Erwerb energieeffizienter Wohnimmobilien mit erneuerbaren Energien. Die KfW führt das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durch. Es basiert auf den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe und der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Das Programm unterscheidet sich vom KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" durch den Fokus auf Energieeffizienz statt Familienförderung. Anders als die BEG-Sanierungsförderung richtet es sich ausschließlich an Neubau und Ersterwerb. Die Programme 297 (Kredit) und 298 (Kredit mit Tilgungszuschuss) sind seit Ende 2023 zu einem reinen Kreditprogramm ohne Tilgungszuschuss zusammengeführt.

Seit Dezember 2025 erweitert eine neue Förderstufe "Effizienzhaus 55" das Angebot. Diese befristete Stufe reagiert auf die Marktnachfrage nach bezahlbarerem energieeffizientem Wohnen. Gleichzeitig verschärft das Programm die Anforderungen: Fossile Energieträger für die Wärmeerzeugung sind komplett ausgeschlossen.

Die praktische Logik folgt dem Grundsatz "Neubau statt Sanierung": Klimafreundliche Neubauten erreichen sofort hohe Effizienzstandards, während Bestandssanierungen oft nur schrittweise Verbesserungen ermöglichen. Das Programm setzt auf Marktanreize durch günstige Zinsen statt auf Zuschüsse.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist vor Vorhabensbeginn: Sie müssen den Förderantrag zwingend vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags für die Bauausführung stellen. Planungsverträge mit Architekten oder Energieberatern sind noch unbedenklich. Bei Ersterwerb gilt der notarielle Kaufvertrag als Vorhabensbeginn. Diese Frist wird am häufigsten übersehen und macht nachträgliche Förderanträge unmöglich.

Kreditabruf-Fristen: Nach der Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für den ersten Abruf von Kreditmitteln. Die vollständige Abrufung muss innerhalb von 3 Jahren nach Kreditzusage erfolgen. Weitere Teilabrufe sind während der Bauphase flexibel entsprechend dem Baufortschritt möglich.

Verwendungsnachweis-Frist: Spätestens 6 Monate nach Baufertigstellung müssen Sie die "Bestätigung nach Durchführung" durch einen Energieeffizienz-Experten bei der KfW einreichen. Bei Versäumung dieser Frist kann die KfW den Kredit vorzeitig fällig stellen oder Zinszuschläge verlangen.

Ersterwerb-Frist: Der Ersterwerb ist nur innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB förderfähig. Bei Bauträgerprojekten mit Verzögerungen kann diese absolute Frist unbemerkt verstreichen. Lassen Sie sich das Datum der Bauabnahme schriftlich bestätigen und beantragen Sie die Förderung sicherheitshalber bereits vor Kaufvertragsabschluss.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Sie benötigen einen bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten für die "Bestätigung zum Antrag". Diese Bestätigung definiert die technischen Anforderungen und das zu erreichende Effizienzhausniveau. Beauftragen Sie den Experten bereits in der frühen Planungsphase, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.

  2. Finanzierungspartner auswählen

    Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse oder Bausparkasse. Vergleichen Sie die Konditionen, da Partner teilweise unterschiedliche Bearbeitungsgebühren und Zusatzleistungen anbieten. Online-Banken bieten oft günstigere Konditionen als Filialbanken.

  3. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen

    Ihr Finanzierungspartner reicht den vollständigen Antrag mit der Expertenbestätigung bei der KfW ein. Dies muss vor Abschluss von Bauverträgen oder Kaufvertrag erfolgen. Die KfW-Zusage erhalten Sie meist innerhalb von 2-3 Wochen nach vollständiger Antragstellung.

  4. Kreditvertrag abschließen

    Nach der KfW-Zusage schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Die KfW-Konditionen sind verbindlich, der Partner kann jedoch eigene Bearbeitungsgebühren erheben. Achten Sie auf kostenfrei Sondertilgungsrechte und flexible Abrufmodalitäten.

  5. Bauausführung und Kreditabruf

    Während der Bauphase rufen Sie die Kreditmittel entsprechend dem Baufortschritt ab. Ihr Finanzierungspartner benötigt Nachweise über die Baukosten. Die Auszahlung erfolgt meist auf Ihr Girokonto oder direkt an Handwerker und Lieferanten.

  6. Bestätigung nach Durchführung vorlegen

    Nach Baufertigstellung lassen Sie die ordnungsgemäße Umsetzung durch den Energieeffizienz-Experten bestätigen. Diese "Bestätigung nach Durchführung" reichen Sie innerhalb von 6 Monaten bei der KfW ein. Ohne diese Bestätigung kann die KfW den Kredit vorzeitig fällig stellen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH die KfW-Programme 297/298 beantragen?

Nein, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Programm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Einzelunternehmer. Eine GmbH kann jedoch andere KfW-Programme wie das Umweltprogramm 240/241 oder den ERP-Förderkredit KMU nutzen. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer privat bauen, können Sie die Förderung in Ihrer Eigenschaft als natürliche Person beantragen.

Wie viel Euro spare ich konkret durch die KfW-Förderung?

Bei einem Klimafreundlichen Wohngebäude mit 150.000 Euro KfW-Kredit zu 0,60% statt 4% Marktzins sparen Sie etwa 84.000 Euro Zinsen über 35 Jahre Laufzeit. Die monatliche Rate sinkt von 650 Euro auf 450 Euro, das sind 200 Euro weniger pro Monat. Zusätzlich reduziert sich Ihr Eigenkapitalbedarf um den KfW-Kreditbetrag, den Sie anderweitig investieren können. Bei Effizienzhäusern 55 mit 100.000 Euro Kredit zu 1,00% sparen Sie immer noch etwa 50.000 Euro gegenüber Marktkonditionen.

Ist die Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?

Ja, grundsätzlich können Sie andere öffentliche Fördermittel zusätzlich nutzen, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Eine Ausnahme bildet das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" – dieses ist für dieselbe Wohneinheit nicht kombinierbar. Regionale Förderprogramme der Länder und Kommunen für energieeffizientes Bauen sind meist kombinierbar. BAFA-Förderungen für Heizungstechnik können Sie parallel nutzen, wenn sie nicht dieselben Kosten abdecken.

Muss ich die geförderte Immobilie selbst bewohnen?

Nein, eine Selbstnutzungspflicht besteht nicht. Sie können die geförderte Immobilie vermieten oder als Kapitalanlage nutzen. Bei vermieteten Objekten müssen Sie jedoch einen detaillierten Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen. Dieser dokumentiert die ordnungsgemäße Verwendung der Kreditmittel für die geplanten Baumaßnahmen. Die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen und Kreditkosten bleibt von der KfW-Förderung unberührt.

Kann ich die Förderung rückwirkend für bereits begonnene Bauprojekte beantragen?

Nein, rückwirkende Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags für die Bauausführung. Planungsleistungen und Architektenverträge sind noch unbedenklich. Bei bereits laufenden Bauprojekten können Sie höchstens noch nicht beauftragte Gewerke über die KfW-Förderung finanzieren, wenn diese separat abgrenzbar sind. Eine Nachfinanzierung bereits erbrachter Leistungen ist jedoch nicht möglich.

Welche Rolle spielt der Energieeffizienz-Experte bei der Antragstellung?

Der Energieeffizienz-Experte ist für die Förderung unverzichtbar und muss bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein. Er erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die die technischen Anforderungen definiert und das zu erreichende Effizienzhausniveau festlegt. Nach Baufertigstellung kontrolliert derselbe Experte die ordnungsgemäße Umsetzung in der "Bestätigung nach Durchführung". Ohne diese Nachweise lehnt die KfW den Antrag ab oder stellt den Kredit vorzeitig fällig.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Die KfW-Programme 297/298 lassen sich mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt:

BAFA-Förderung für Heizungstechnik: Sie können BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen parallel zum KfW-Kredit nutzen, wenn die geförderten Kostenblöcke klar abgrenzbar sind. Der BAFA-Zuschuss für eine Wärmepumpe ist mit dem KfW-Kredit für die Gesamtbaukosten kombinierbar, solange dieselben Ausgaben nicht doppelt gefördert werden.

KfW-Programm 270 Erneuerbare Energien: Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher können Sie über das KfW-Programm 270 finanzieren, wenn sie nicht bereits im klimafreundlichen Neubau integriert sind. Bei separater Errichtung nach Hausbau ist eine Kombination meist möglich.

Regionale Wohnungsbauförderprogramme: Länder und Kommunen bieten oft eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für energieeffizientes Bauen. Diese sind grundsätzlich mit der KfW-Förderung kombinierbar, solange die Kumulierungsobergrenzen eingehalten werden. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern haben besonders attraktive Zusatzprogramme.

Nicht kombinierbar: Das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" ist für dieselbe Wohneinheit ausgeschlossen – Sie müssen sich zwischen beiden Programmen entscheiden. Familien mit Kindern sollten die Konditionen beider Programme vergleichen, da KfW 300 höhere Kreditbeträge bietet, während die Programme 297/298 bessere Zinssätze haben.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage: Das Programm basiert auf den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe und der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN). Die KfW handelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf Basis haushaltsrechtlicher Ermächtigungen. Änderungen der Förderkonditionen sind jederzeit möglich und werden auf der KfW-Website veröffentlicht.

Rechtsanspruch: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Die KfW kann Anträge bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel ablehnen oder die Förderkonditionen anpassen. Für 2025 und 2026 stehen insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Bei hoher Nachfrage kann es zu Antragsstopps oder Wartelisten kommen.

Subventionsbetrug: Die wahrheitswidrige Angabe von Tatsachen oder die Verwendung der Kreditmittel für andere als die beantragten Zwecke kann den Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB erfüllen. Das Subventionsgesetz (§ 2 SubvG) verpflichtet Sie zur wahrheitsgemäßen Angabe aller förderrelevanten Tatsachen. Änderungen der Projektplanung müssen Sie unverzüglich der KfW melden.

Beihilferecht: Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-Beihilfeleitlinien für Umwelt- und Energiehilfen. Da sich das Programm an Privatpersonen richtet, sind die beihilferechtlichen Beschränkungen weniger relevant als bei Unternehmensförderungen. Bei gewerblicher Vermietung können jedoch beihilferechtliche Obergrenzen greifen.

Steuerliche Behandlung: Kreditkosten für vermietete Immobilien können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen. Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Zinsen nicht absetzbar. Die günstigen KfW-Zinssätze führen nicht zu steuerpflichtigen Vorteilen. Abschreibungen und andere steuerliche Regelungen bleiben von der KfW-Förderung unberührt.

Dokumentationspflichten: Sie müssen alle Belege über die Verwendung der Kreditmittel mindestens 10 Jahre aufbewahren. Bei vermieteten Objekten ist ein detaillierter Verwendungsnachweis erforderlich. Die KfW kann jederzeit Nachweise über die ordnungsgemäße Verwendung verlangen. Führen Sie ein gesondertes Baukosten-Belegarchiv für alle geförderten Projekte.

Einordnung für Unternehmer

Das KfW-Programm 297/298 bietet Ihnen als Unternehmer interessante Möglichkeiten, auch wenn Sie nicht die klassische Zielgruppe sind. Als Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätiger können Sie das Programm für Ihre private Immobilie oder als Vermieter nutzen. Die Zinssätze von 0,60% bis 1,00% liegen deutlich unter marktüblichen Baufinanzierungen und schaffen erhebliche Liquiditätsvorteile. Besonders bei größeren Projekten mit mehreren Wohneinheiten summieren sich die maximalen Kreditbeträge auf beachtliche Summen.

Der Ausschluss von Kapitalgesellschaften schränkt die Nutzung für GmbHs oder AGs ein, eröffnet aber Chancen für alternative Strukturierungen. Sie können als Privatperson bauen und später in eine Gesellschaft einbringen, oder Sie wählen eine Personengesellschaft als Bauherr. Die fehlende Selbstnutzungspflicht macht das Programm für Kapitalanleger und gewerbliche Vermieter interessant. Bedenken Sie jedoch die verschärften Dokumentationspflichten bei vermieteten Objekten.

Strategisch sollten Sie das Programm als Baustein einer ganzheitlichen Finanzierungsstrategie betrachten. Die Kombination mit anderen KfW-Programmen oder regionalen Förderungen kann die Gesamtrentabilität erheblich steigern. Nutzen Sie die langen Laufzeiten bis 35 Jahre für planbare Kalkulationen bei Vermietungsprojekten. Die festen Zinssätze schützen Sie vor Zinsänderungsrisiken in Ihrem Portfolio.

Der häufigste Denkfehler liegt in der Unterschätzung der energetischen Anforderungen. Viele Unternehmer fokussieren sich auf die günstigen Zinsen und übersehen die Mehrkosten für QNG-Zertifizierung oder erhöhte Baustandards. Kalkulieren Sie diese Zusatzkosten realistisch gegen die Zinsvorteile. Die ab 2027 verschärften Anforderungen an Wärmepumpen-Kältemittel sollten Sie bereits heute in Ihre Projektplanung einbeziehen, um spätere kostspielige Umrüstungen zu vermeiden.

Quellenangaben

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