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Energie, klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude

KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude

KfW 297/298 ist ein zinsverbilligter Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Für Unternehmen ist das Programm vor allem dann relevant, wenn sie Wohnraum schaffen, etwa als Wohnungsunternehmen, Vermieter, Investor, Projektentwickler oder Genossenschaft. Wer dagegen ein Büro, eine Produktionshalle oder ein anderes Nichtwohngebäude neu baut, ist in diesem Programm falsch.

Was fördert KfW 297/298?

KfW 297/298 fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland mit einem zinsverbilligten Kredit. Gefördert werden können auch Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Nicht gefördert werden Grundstückskauf, Nachfinanzierungen und Umschuldungen. Wichtig ist die Abgrenzung: Das Programm gilt für Wohngebäude, nicht für Betriebs-, Büro- oder Produktionsgebäude.

Schnellüberblick

Was ist es?KfW 297/298 ist ein Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.
Wer bekommt es?Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Körperschaften des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine, sofern das Vorhaben ein Wohngebäude betrifft.
Wie viel?Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung in den Stufen Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude sowie bis zu 150.000 Euro je Wohnung bei einem Klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG-Siegel.
Wofür?Finanziert werden das klimafreundliche Gebäude selbst sowie einbezogene Planungs- und Baubegleitungsleistungen, nicht aber Grundstückskauf, Umschuldung oder Nachfinanzierung.
Antrag vor Beginn?Der Antrag muss vor Baubeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden, nachdem eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag erstellt hat.
Kombinierbar?Feste Kombinationsregeln nennt die KfW für dieses Programm nicht; in der Praxis kommt es vor allem auf die saubere Abgrenzung zu anderen Wohngebäude- und Energieprogrammen an.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Antragsberechtigung ist auffallend breit, aber sie ist an einen klaren Gegenstand gebunden: Es muss um ein Wohngebäude gehen. Genau dieser Punkt ist für Unternehmen entscheidend, weil viele betriebliche Neubauvorhaben nicht unter KfW 297/298 fallen.

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften können antragsberechtigt sein.
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen können das Programm nutzen, wenn sie Wohngebäude errichten oder erwerben.
  • Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren und Projektentwickler im Wohnungsbau gehören zur besonders naheliegenden Zielgruppe.
  • Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kommunen oder Kammern sowie soziale Organisationen und Vereine können antragsberechtigt sein.
  • Für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Betriebs- oder Produktionsgebäuden ist nicht KfW 297/298 zuständig, sondern das Schwesterprogramm KfW 299.
  • Der Erstkauf ist nur bis zu 1 Jahr nach Fertigstellung als Fördergegenstand genannt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nicht einfach irgendein Neubau, sondern ein Wohngebäude, das die jeweilige technische Förderstufe erfüllt. Die Stufen unterscheiden sich deutlich beim Anspruch an Energieeffizienz, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitsnachweis.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
Effizienzhaus 55Neubau oder Erstkauf eines Wohngebäudes auf Effizienzhaus-55-Stufe.Es darf keine Öl- oder Gasheizung eingesetzt werden, eine gültige Baugenehmigung ist nötig; LCA- oder QNG-Zertifizierung wird in dieser Stufe nicht verlangt. Diese Stufe ist bis zum 30.06.2026 befristet, eine Verlängerung wird angestrebt.
Klimafreundliches WohngebäudeWohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Nachweis der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus.Öl-, Gas- oder Biomasseheizungen sind ausgeschlossen; die CO2-Anforderungen werden analog QNG-PLUS erfüllt.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNGWohngebäude mit zusätzlichem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, also QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM.Diese Stufe ermöglicht den höheren Kreditbetrag, bringt aber zusätzlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand mit sich.
Planungs- und BaubegleitungsleistungenLeistungen im Zusammenhang mit Planung, energetischer Nachweisführung und Baubegleitung.Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten ist nicht nur hilfreich, sondern verpflichtend.
Nicht förderfähige KostenGrundstückskauf, Nachfinanzierungen und Umschuldungen bestehender Kredite.Das Programm finanziert das klimafreundliche Gebäude, nicht das Grundstück und nicht die nachträgliche Umfinanzierung eines bereits begonnenen Projekts.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Förderbetrag ist je Wohnung gedeckelt, nicht je Gebäude. Das ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Punkte des Programms, weil sich der Kreditrahmen bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohneinheiten entsprechend vervielfachen kann.

Wichtig zur Förderhöhe

Für die Stufen Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude beträgt der Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Für ein Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel sind bis zu 150.000 Euro je Wohnung möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags. Der Abruf kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage erfolgen, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Die Laufzeit kann 4 bis 35 Jahre betragen, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Je nach Laufzeit sind 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Einen Tilgungszuschuss gibt es in KfW 297/298 nicht. Wichtig für die Förderfähigkeit: Der Antrag muss vor Baubeginn über den Finanzierungspartner gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die formalen Anforderungen sind bei KfW 297/298 nicht bloße Nebensache. Gerade der richtige Zeitpunkt des Antrags und die frühe Einbindung der technischen Fachleute entscheiden darüber, ob das Vorhaben überhaupt förderfähig bleibt.

  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn, also vor Baubeginn, gestellt werden.
  • Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung.
  • Vor dem Antrag ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden.
  • Die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte erstellt die Lebenszyklusanalyse, die Bestätigung zum Antrag und nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung.
  • Für die QNG-Stufe ist zusätzlich ein QNG-Berater erforderlich.
  • Liefer- und Leistungsverträge mit aufschiebender Bedingung dürfen vor dem Antrag geschlossen werden; für die Stufe Effizienzhaus 55 gilt diese Ausnahme erst ab 16.12.2025.
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Häufiger Fehler

Der häufigste Fehler ist ein zu früher Projektstart. Wer ohne rechtzeitig gestellten Antrag und ohne Bestätigung zum Antrag mit dem Bau beginnt, riskiert den Verlust der Förderung. Ebenfalls kritisch ist die Verwechslung mit KfW 261: KfW 261 betrifft die Sanierung von Bestands-Wohngebäuden und enthält einen Tilgungszuschuss, KfW 297/298 betrifft den Neubau und ist ein reiner Kredit.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Verfahren folgt dem KfW-Hausbankprinzip. Praktisch bedeutet das: Die technische Förderfähigkeit wird vorbereitet, der Kreditantrag selbst läuft aber über den Finanzierungspartner, der auch den Kreditvertrag schließt.

  1. Zuerst wird geklärt, ob das Vorhaben tatsächlich ein Wohngebäude betrifft und welche Förderstufe realistisch erreichbar ist.
  2. Anschließend wird eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Bundesliste eingebunden.
  3. Die technischen Nachweise werden vorbereitet, insbesondere Lebenszyklusanalyse und Bestätigung zum Antrag.
  4. Bei der QNG-Stufe wird zusätzlich ein QNG-Berater einbezogen.
  5. Der Antrag wird vor Baubeginn über einen Finanzierungspartner gestellt.
  6. Nach Zusage kann der Kreditbetrag zu 100 Prozent abgerufen werden, entweder vollständig oder in Teilbeträgen innerhalb der vorgesehenen Abruffrist.
  7. Nach Fertigstellung wird die Bestätigung nach Durchführung erstellt und eingereicht.

Wann lohnt sich diese Förderung?

Strategisch ist KfW 297/298 vor allem ein Finanzierungsinstrument für Wohnungsneubau, nicht ein Zuschussprogramm. Der Vorteil liegt im zinsverbilligten Kredit und im je Wohnung skalierenden Kreditrahmen. Das macht das Programm besonders relevant für Mehrfamilienhäuser und professionelle Wohnungsakteure, während der Effekt bei einzelnen Wohneinheiten begrenzter bleibt.

Praxisbeispiel

Ein Wohnungsunternehmen, das ein Mehrfamilienhaus errichtet, kann den Kreditrahmen je Wohnung ansetzen und dadurch ein deutlich größeres förderfähiges Finanzierungsvolumen erreichen als ein einzelner Bauherr mit nur einer Wohneinheit. Entscheidend wird dann nicht nur die Förderstufe, sondern auch die Frage, ob der zusätzliche Aufwand für LCA, QNG-Nachweis und Dokumentation zum Projekt passt.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Die KfW nennt für KfW 297/298 keine pauschalen Kombinationsregeln. Sinnvoller als eine allgemeine Aussage zur Kumulation ist deshalb die saubere Abgrenzung nach Vorhaben: Neubau, Sanierung, Heizungstausch und allgemeine Energievorhaben folgen unterschiedlichen Programmlogiken.

Welche Alternativen gibt es?

Die wichtigste Alternative hängt davon ab, was tatsächlich gebaut oder modernisiert werden soll. Für Nichtwohngebäude ist KfW 297/298 nicht das richtige Programm. Für Bestandsgebäude gelten andere Förderlogiken als für Neubauten.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Ist KfW 297/298 ein Zuschuss?

Nein. KfW 297/298 ist ein zinsverbilligter Förderkredit. Einen Tilgungszuschuss gibt es in diesem Programm nicht.

Für welche Gebäude gilt KfW 297/298?

Das Programm gilt für klimafreundliche Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Für Nichtwohngebäude wie Büro-, Betriebs- oder Produktionsgebäude ist es nicht zuständig.

Wie hoch ist der Kredit bei KfW 297/298?

Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung für Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude. Mit QNG-Siegel sind bis zu 150.000 Euro je Wohnung möglich.

Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Vorher muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag erstellen.

Welche Rolle spielt das QNG-Siegel?

Das QNG-Siegel ist für die höchste Förderstufe erforderlich. Es ermöglicht den höheren Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohnung, verlangt aber zusätzliche Nachweise und einen QNG-Berater.

Wird der Grundstückskauf mitfinanziert?

Nein. Grundstückskauf, Nachfinanzierungen und Umschuldungen bestehender Kredite sind nach den offiziellen Programmangaben nicht förderfähig.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297/298 und KfW 261?

KfW 297/298 betrifft den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und ist ein Kredit ohne Tilgungszuschuss. KfW 261 betrifft die Sanierung von Bestands-Wohngebäuden und enthält einen Tilgungszuschuss.

Quellen

Die Angaben beruhen auf der offiziellen KfW-Produktseite zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) und auf den Informationen zur Programmfamilie Klimafreundlicher Neubau.

  1. KfW, Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298): Antragsberechtigte, Kreditbeträge, Förderstufen, Konditionen, Antragsweg
  2. KfW, Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN): Programmfamilie und Abgrenzung Wohn-/Nichtwohngebäude