Wer kann die Förderung beantragen?
Die wichtigste Voraussetzung ist nicht technisch, sondern die richtige Zuordnung der antragstellenden Person. Die KfW 458 ist ausdrücklich ein Programm für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Für FörderWiki ist das deshalb vor allem eine saubere Abgrenzung: privat ist 458, unternehmerisch ist 459.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein bestehendes Wohngebäude besitzen.
- Das Vorhaben muss ein Wohngebäude in Deutschland betreffen.
- Gefördert wird der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung anstelle einer alten fossilen Heizung.
- Unternehmen, einschließlich der Wohnungswirtschaft, nutzen für den Heizungstausch in Wohngebäuden nicht die KfW 458, sondern das eigene Programm KfW 459.
- Die Antragstellung folgt einer besonderen Reihenfolge: Zuerst wird ein bedingter Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen, danach wird der Antrag gestellt.
Was wird gefördert?
Im Kern geht es bei der KfW 458 um den Heizungstausch als BEG-Einzelmaßnahme. Die Förderung setzt nicht bei allgemeinen Sanierungskosten an, sondern beim Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Klimafreundliche Heizung | Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Anschluss an ein Wärmenetz. | Die neue Heizung ersetzt eine alte fossile Heizung. |
| Effiziente Wärmepumpe | Elektrisch angetriebene Wärmepumpe mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel. | Hierfür kann ein Effizienzbonus von 5 Prozent hinzukommen. |
| Schneller Austausch alter Heizungen | Zügiger Austausch einer alten Heizung. | Hierfür kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent relevant sein. |
| Emissionsarme Biomasse | Besonders emissionsarme Biomasseanlage. | Dafür kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt werden. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist bei der KfW 458 relativ klar strukturiert: Es gibt eine Grundförderung, mehrere mögliche Boni und eine harte Obergrenze. Gerade diese Obergrenze ist wichtig, weil sich Boni nicht unbegrenzt stapeln lassen.
Wichtig zur Förderhöhe
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Hinzukommen können ein Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro sowie ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseanlagen. Insgesamt sind Grund- und Bonusförderung auf höchstens 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus werden förderfähige Kosten bis 30.000 Euro berücksichtigt, daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 21.000 Euro für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die technischen und finanziellen Förderbedingungen sind wichtig, der kritischste Punkt liegt aber häufig in der Reihenfolge. Die KfW 458 weicht von der üblichen Förderlogik ab, bei der erst der Antrag gestellt und danach ein Vertrag geschlossen wird.
- Es muss sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln.
- Die antragstellende Person muss als Privatperson Eigentümerin oder Eigentümer des Wohngebäudes sein.
- Die neue Heizung muss klimafreundlich sein und eine alte fossile Heizung ersetzen.
- Vor dem Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden.
- Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
- Die Grund- und Bonusförderung ist zusammen auf höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Häufiger Fehler
Der häufigste Fehler ist, die Reihenfolge wie bei vielen anderen Förderprogrammen zu verstehen. Bei der KfW 458 kommt zuerst der bedingte Vertrag mit dem Fachunternehmen und erst danach der Antrag. Ohne diese Förderbedingung im Vertrag kann die Förderung gefährdet sein.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung sollte nicht nebenbei behandelt werden. Wer die KfW 458 nutzen will, muss vor allem den Vertrag mit dem Fachunternehmen sauber vorbereiten, weil genau dort die Besonderheit des Programms liegt.
- Zuerst klären, ob die antragstellende Person privat handelt oder ob ein Unternehmen beteiligt ist.
- Wenn ein Unternehmen oder die Wohnungswirtschaft Antragsteller wäre, nicht die KfW 458 verwenden, sondern die Zuständigkeit des Programms KfW 459 prüfen.
- Mit einem Fachunternehmen den Heizungstausch und die geplante klimafreundliche Heiztechnik abstimmen.
- Vor der Antragstellung einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.
- Erst nach Abschluss dieses bedingten Vertrags den Antrag für die KfW 458 stellen.
- Nach der Förderzusage kann das Vorhaben entsprechend der vereinbarten Förderbedingung fortgeführt werden.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer kann die KfW 458 finanziell sehr relevant sein, weil sie hohe Zuschussquoten mit konkreten Technik- und Sozialboni verbindet. Für Unternehmer ist die strategische Bedeutung eine andere: Die 458 zeigt vor allem, dass beim Heizungstausch in Wohngebäuden sauber zwischen privater und unternehmerischer Antragstellung getrennt werden muss.
Praxisbeispiel
Ein selbstnutzender Eigentümer eines Einfamilienhauses kann bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro und maximaler Quote einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro erreichen. Eine GmbH, ein Wohnungsunternehmen oder ein anderer unternehmerischer Eigentümer wäre dagegen nicht im Programm 458 richtig, sondern müsste den Weg über KfW 459 prüfen.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die KfW 458 deckt nur den Zuschussanteil des Heizungstauschs ab. Für die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils oder für andere energetische Maßnahmen sind angrenzende Programme im BEG-Kontext wichtig.
- BEG-Ergänzungskredit (358/359): Der Ergänzungskredit kann den Teil der Heizungskosten finanzieren, der nicht durch den Zuschuss gedeckt wird.
- BEG Einzelmaßnahmen: Andere energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Anlagentechnik laufen als Zuschuss über das BAFA, während der Heizungstausch über die KfW gefördert wird.
Welche Alternativen gibt es?
Welche Alternative passt, hängt davon ab, ob nur die Heizung ersetzt oder das Gebäude umfassender saniert werden soll. Für Unternehmen ist außerdem die Abgrenzung zur KfW 459 entscheidend, auch wenn dafür hier kein interner Artikel verlinkt ist.
- KfW 261 (BEG Wohngebäude): Der Kredit ist relevant, wenn nicht nur eine einzelne Heizung ersetzt, sondern das ganze Gebäude zum Effizienzhaus saniert wird.
- BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Dieses Programm ist die zentrale Abgrenzung für andere energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Anlagentechnik.
- Förderungen für Energie: Der Energie-Hub hilft, weitere Programme im Umfeld von Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Heizung einzuordnen.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Ist die KfW 458 ein Förderprogramm für Unternehmen?
Nein. Die KfW 458 richtet sich an Privatpersonen, die ein bestehendes Wohngebäude besitzen. Unternehmen und die Wohnungswirtschaft nutzen für den Heizungstausch in Wohngebäuden das Schwesterprogramm KfW 459.
Wie hoch ist die Grundförderung bei der KfW 458?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Welche Boni gibt es zusätzlich zur Grundförderung?
Möglich sind ein Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, ein Einkommensbonus von 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro und ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseanlagen.
Wie hoch kann der Zuschuss maximal sein?
Grund- und Bonusförderung sind zusammen auf höchstens 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Bei der KfW 458 muss vor dem Antrag bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen geschlossen sein. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Erst danach folgt der Antrag.
Was ist der wichtigste Unterschied zu vielen anderen Förderprogrammen?
Die Reihenfolge ist anders. Häufig gilt bei Förderprogrammen: erst Antrag, dann Vertrag. Bei der KfW 458 ist zuerst ein bedingter Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, danach wird der Förderantrag gestellt.
Welche Heizungen können gefördert werden?
Gefördert werden kann der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, zum Beispiel einer Wärmepumpe, einer Biomasseanlage oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Quellen
Die Angaben beruhen auf der offiziellen Produktseite der KfW zur Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude.