KfW-Heizungsförderung (BEG EM – Heizungstausch)

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458/459) stellt das zentrale Element der staatlichen Wärmewende für den gewerblichen Sektor dar. Sie bietet Unternehmen, Freiberuflern und Vermietern massive Investitionszuschüsse für den Austausch veralteter fossiler Heizungen gegen regenerative Systeme wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Durch die Kombination verschiedener Boni ermöglicht das Programm eine Reduktion der Investitionskosten um bis zu 70 % und ist damit das lukrativste Instrument für die energetische Gebäudemodernisierung im Jahr 2026.

Kurz erklärt

Was ist die Förderung?

Die KfW-Heizungsförderung ist das zentrale Modul der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und wurde im Jahr 2024 operativ vom BAFA an die KfW übertragen. Sie fungiert als massiver Investitionsbeschleuniger für die gewerbliche Wärmewende. Ziel des Programms ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor durch den konsequenten Austausch fossiler Wärmeerzeuger (Öl, Gas, Kohle) gegen regenerative Systeme zu senken.

Im Gegensatz zu reinen Kreditprogrammen bietet die KfW hier einen echten Barzuschuss, der die oft hohen Anschaffungskosten für Technologien wie Wärmepumpen oder Tiefengeothermie wirtschaftlich konkurrenzfähig zu herkömmlichen Systemen macht. Die Förderung ist modular aufgebaut und belohnt nicht nur den Einsatz erneuerbarer Energien, sondern auch die Geschwindigkeit der Umsetzung sowie die technische Effizienz der gewählten Anlage. In Verbindung mit einer vorgelagerten BAFA Energieberatung bildet sie die finanzielle Speerspitze für jedes betriebliche Dekarbonisierungsvorhaben.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei der KfW-Heizungsförderung ist das Timing der kritischste Erfolgsfaktor. Die wichtigste Regel lautet: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Seit 2024 gilt jedoch eine spezifische prozessuale Vorgabe für den Vertragsschluss: Sie müssen bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb unterschrieben haben, bevor Sie den Antrag einreichen können. Dieser Vertrag muss jedoch zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Auftrag nur bei Erhalt der Förderzusage wirksam wird. Ohne diese Klausel gilt der Vertragsschluss als "förderschädlicher Vorhabenbeginn".

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Innerhalb dieser drei Jahre muss die neue Heizungsanlage vollständig installiert, in Betrieb genommen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist in der Regel nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Gültigkeit der technischen "Bestätigung zum Antrag" (BzA) zeitlich begrenzt ist (meist auf zwei Monate), weshalb zwischen der technischen Planung durch den Experten und der Online-Antragstellung kein unnötiger Zeitverzug liegen sollte.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Technische Fachplanung: Beauftragung eines Fachunternehmers oder Energieeffizienz-Experten (EEE), um die passende Heizlast zu berechnen und die förderfähigen Komponenten auszuwählen.

  2. 2. Erstellung der BzA: Der Experte erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) im KfW-Portal und händigt Ihnen die 15-stellige BzA-ID aus.

  3. 3. Vertragsabschluss mit Schutzklausel: Sie unterschreiben den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb. Achten Sie penibel darauf, dass die aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage im Text enthalten ist.

  4. 4. Online-Registrierung: Erstellung eines Kontos im Kundenportal "Meine KfW", falls dieses für Ihr Unternehmen noch nicht existiert.

  5. 5. Antragstellung: Einreichung des Zuschussantrags unter Angabe der BzA-ID und Hochladen des unterzeichneten Vertrags (inkl. Bedingungsklausel).

  6. 6. Erhalt der Zusage: Die KfW prüft den Antrag automatisiert; die Zusage erfolgt bei korrekten Daten oft innerhalb weniger Augenblicke bis Tage.

  7. 7. Umsetzung der Maßnahme: Nach der Zusage führt der Fachbetrieb den Heizungstausch und alle vereinbarten Umfeldmaßnahmen durch.

  8. 8. Erstellung der BnD: Nach Fertigstellung erstellt der Experte die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die den fachgerechten Einbau dokumentiert.

  9. 9. Verwendungsnachweis & Auszahlung: Hochladen der Rechnungen und der BnD im KfW-Portal. Nach abschließender Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Energieberater (EEE) zwingend einbinden?

Ja, für die Antragstellung im Bereich der Heizungstechnik ist entweder ein gelisteter Energieeffizienz-Experte oder ein speziell zertifizierter Fachunternehmer zwingend erforderlich, um die technische Bestätigung (BzA) zu erstellen.

Gilt die Förderung auch für gemischt genutzte Gebäude?

Ja. In diesem Fall wird der Zuschuss anteilig nach der Fläche für den gewerblichen Teil (Nichtwohngebäude-Regeln) und den privaten Teil (Wohngebäude-Regeln) berechnet. Eine saubere Trennung im Antrag ist hier entscheidend.

Was passiert, wenn die Kosten während des Baus steigen?

Die im Bewilligungsbescheid genannte Summe ist der Maximalbetrag. Erhöhen sich die Kosten während der Umsetzung, wird der Zuschuss in der Regel nicht nach oben angepasst. Planen Sie daher Puffer in der Kostenschätzung ein.

Kann ich als Mieter eines Gewerbeobjekts den Antrag stellen?

Ja, sofern Sie die Kosten für den Heizungstausch nachweislich selbst tragen und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. In diesem Fall sind Sie der antragsberechtigte Investor.

Wie lange dauert es von der Zusage bis zur Auszahlung?

Nachdem Sie den Verwendungsnachweis und alle Rechnungen eingereicht haben, prüft die KfW die Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach erfolgreicher Prüfung.

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Die KfW-Heizungsförderung entfaltet ihre volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit weiteren Programmen. Durch eine geschickte Kombination lässt sich die Eigenkapitalbelastung massiv senken:

  • BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude: Dies ist der logische erste Schritt. Ein qualifizierter Beratungsbericht liefert die technische Grundlage für den Antrag und sichert ab, dass die gewählte Heizlast optimal dimensioniert ist.
  • KfW-Ergänzungskredit (358/359): Da der Zuschuss der Heizungsförderung erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt wird, entsteht oft eine Liquiditätslücke. Der KfW-Ergänzungskredit wurde speziell dafür geschaffen, diese Lücke mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 € zu extrem niedrigen Zinsen zu schließen. Er kann nur in direkter Verbindung mit einer Zuschusszusage beantragt werden.
  • BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM): Während die KfW den Wärmeerzeuger fördert, übernimmt das BAFA die Bezuschussung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster oder Dämmung). Eine parallele Nutzung ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche Gewerke handelt.
  • Forschungszulage: Sollten Sie im Rahmen des Heizungstausches innovative Steuerungssysteme oder Eigenentwicklungen zur Prozesswärmeoptimierung testen, kann dies zusätzlich über die Forschungszulage steuerlich geltend gemacht werden, sofern eine klare Abgrenzung der Kosten erfolgt.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Rechtlich basiert die Heizungsförderung auf der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Steuerlich ist zu beachten, dass Zuschüsse für Unternehmen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen gelten. Dies erhöht zwar kurzfristig den Gewinn, wird jedoch meist durch die hohen Investitionskosten und die damit verbundenen Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) ausgeglichen.

Beihilferechtlich wird die Förderung entweder über die De-minimis-Verordnung (Höchstgrenze von 300.000 € über drei Jahre) oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt. Letztere erlaubt auch bei Großprojekten höhere Summen ohne Anrechnung auf das De-minimis-Budget. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle De-minimis-Beihilfen zudem in einem zentralen Register erfasst werden, was die Transparenz für Unternehmen und Prüfstellen erhöht.

Einordnung für Unternehmer

Die Heizungsförderung 458/459 ist für Unternehmer im Jahr 2026 keine reine Kostenentlastung mehr, sondern ein Asset-Management-Tool. Durch die Quadratmeter-Staffelung profitieren erstmals auch Betriebe mit großen Hallenflächen in einem Umfang, der früher undenkbar war.

Der strategische Vorteil liegt im Werterhalt der Immobilie und der Erfüllung künftiger ESG-Kriterien. Wer jetzt den Klimageschwindigkeits-Bonus nutzt, sichert sich eine Rendite auf die Investition, die über die reine Energieersparnis weit hinausgeht. In Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit lässt sich der Umstieg zudem fast vollständig ohne Belastung des Kern-Cashflows realisieren. Die Heizung wird somit von einer passiven Kostenstelle zu einem aktiv geförderten Baustein Ihrer Unternehmens-Resilienz.

Quellenangaben

Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme in Frage kommen.