Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458/459) stellt das zentrale Element der staatlichen Wärmewende für den gewerblichen Sektor dar. Sie bietet Unternehmen, Freiberuflern und Vermietern massive Investitionszuschüsse für den Austausch veralteter fossiler Heizungen gegen regenerative Systeme wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Durch die Kombination verschiedener Boni ermöglicht das Programm eine Reduktion der Investitionskosten um bis zu 70 % und ist damit das lukrativste Instrument für die energetische Gebäudemodernisierung im Jahr 2026.
24.02.2026
Das Programm richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Vermieter von Nichtwohngebäuden. Auch Contractoren, die Wärme für gewerbliche Kunden bereitstellen, sowie gemeinnützige Organisationen sind voll antragsberechtigt. Besonders attraktiv ist die Förderung für KMU, die durch spezifische Boni und erhöhte Deckelungssummen bei großen Flächen profitieren.
Die Unterstützung wird als direkter, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises durch die KfW. Zur Vorfinanzierung des Eigenanteils kann die Förderung zudem mit einem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden.
Gefördert wird der vollständige Austausch bestehender fossiler Heizungssysteme (Gas, Öl, Kohle, Nachtspeicher) gegen klimafreundliche Alternativen. Hierzu zählen insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme), Biomasseheizungen (Pellet/Hackschnitzel), Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an Fern- oder Gebäudewärmenetze. Auch die notwendigen Umfeldmaßnahmen wie die Entsorgung alter Tanks oder die Optimierung des Wärmeverteilsystems sind förderfähig.
Die Förderung besteht aus einer Basisförderung von 30 %, die durch einen Effizienz-Bonus (+5 %) und einen Klimageschwindigkeits-Bonus (+20 %) auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten steigen kann. Während für Wohngebäude ein Kostendeckel von 30.000 € gilt, ist die Bemessungsgrundlage für Nichtwohngebäude (NWG) nach der Quadratmeterzahl gestaffelt, wodurch bei großen Gewerbeimmobilien förderfähige Kosten im sechsstelligen Bereich erreicht werden können.
Der größte Hebel liegt in der Quadratmeter-Staffelung für Nichtwohngebäude und dem Emissionsminderungs-Zuschlag bei Biomasse. Die häufigste Fehlannahme ist, dass ein vorab unterschriebener Werkvertrag die Förderung ausschließt. Tatsächlich ist ein Vertragsschluss vor Antragstellung seit 2024 sogar vorgesehen, sofern dieser eine aufschiebende Bedingung (Koppelung an die Förderzusage) enthält. Ohne diese Klausel erlischt der Förderanspruch jedoch sofort.
Die KfW-Heizungsförderung ist das zentrale Modul der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und wurde im Jahr 2024 operativ vom BAFA an die KfW übertragen. Sie fungiert als massiver Investitionsbeschleuniger für die gewerbliche Wärmewende. Ziel des Programms ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor durch den konsequenten Austausch fossiler Wärmeerzeuger (Öl, Gas, Kohle) gegen regenerative Systeme zu senken.
Im Gegensatz zu reinen Kreditprogrammen bietet die KfW hier einen echten Barzuschuss, der die oft hohen Anschaffungskosten für Technologien wie Wärmepumpen oder Tiefengeothermie wirtschaftlich konkurrenzfähig zu herkömmlichen Systemen macht. Die Förderung ist modular aufgebaut und belohnt nicht nur den Einsatz erneuerbarer Energien, sondern auch die Geschwindigkeit der Umsetzung sowie die technische Effizienz der gewählten Anlage. In Verbindung mit einer vorgelagerten BAFA Energieberatung bildet sie die finanzielle Speerspitze für jedes betriebliche Dekarbonisierungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (KMU und Großunternehmen), die Eigentümer von Nichtwohngebäuden sind oder diese gemietet haben und die Heizung auf eigene Rechnung erneuern. Dies umfasst:
Trotz der breiten Zielgruppe gibt es klare Ausschlusskriterien:
Förderfähige TätigkeitenGefördert wird der Austausch und die fachgerechte Installation von hocheffizienten Wärmeerzeugern, die vollständig oder überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zu den primär geförderten Vorhaben gehören:
Die Bemessungsgrundlage umfasst nicht nur den Kaufpreis des Heizgeräts, sondern die gesamte investive Maßnahme. Dies beinhaltet:
Um Ablehnungen oder Kürzungen zu vermeiden, müssen folgende Positionen strikt getrennt werden:
In der Praxis führen zwei Bereiche häufig zu Rückfragen:
Die Förderlandschaft der KfW 458/459 ist modular aufgebaut. Die finale Quote Ihres Zuschusses setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Bonus-Bausteinen zusammen, wobei die Gesamtförderung bei 70 % gedeckelt ist.
Besonderheit für Nichtwohngebäude (NWG):Anders als bei Wohngebäuden richtet sich der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten bei Gewerbeimmobilien nach der Nettogrundfläche. Dies ermöglicht deutlich höhere Fördersummen für große Standorte:
Ein mittelständisches Unternehmen tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine hocheffiziente Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) aus. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 1.200 m². Die Investitionskosten betragen 120.000 € netto.
Bei der KfW-Heizungsförderung ist das Timing der kritischste Erfolgsfaktor. Die wichtigste Regel lautet: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Seit 2024 gilt jedoch eine spezifische prozessuale Vorgabe für den Vertragsschluss: Sie müssen bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb unterschrieben haben, bevor Sie den Antrag einreichen können. Dieser Vertrag muss jedoch zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Auftrag nur bei Erhalt der Förderzusage wirksam wird. Ohne diese Klausel gilt der Vertragsschluss als "förderschädlicher Vorhabenbeginn".
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Innerhalb dieser drei Jahre muss die neue Heizungsanlage vollständig installiert, in Betrieb genommen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist in der Regel nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Gültigkeit der technischen "Bestätigung zum Antrag" (BzA) zeitlich begrenzt ist (meist auf zwei Monate), weshalb zwischen der technischen Planung durch den Experten und der Online-Antragstellung kein unnötiger Zeitverzug liegen sollte.
1. Technische Fachplanung: Beauftragung eines Fachunternehmers oder Energieeffizienz-Experten (EEE), um die passende Heizlast zu berechnen und die förderfähigen Komponenten auszuwählen.
2. Erstellung der BzA: Der Experte erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) im KfW-Portal und händigt Ihnen die 15-stellige BzA-ID aus.
3. Vertragsabschluss mit Schutzklausel: Sie unterschreiben den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb. Achten Sie penibel darauf, dass die aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage im Text enthalten ist.
4. Online-Registrierung: Erstellung eines Kontos im Kundenportal "Meine KfW", falls dieses für Ihr Unternehmen noch nicht existiert.
5. Antragstellung: Einreichung des Zuschussantrags unter Angabe der BzA-ID und Hochladen des unterzeichneten Vertrags (inkl. Bedingungsklausel).
6. Erhalt der Zusage: Die KfW prüft den Antrag automatisiert; die Zusage erfolgt bei korrekten Daten oft innerhalb weniger Augenblicke bis Tage.
7. Umsetzung der Maßnahme: Nach der Zusage führt der Fachbetrieb den Heizungstausch und alle vereinbarten Umfeldmaßnahmen durch.
8. Erstellung der BnD: Nach Fertigstellung erstellt der Experte die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die den fachgerechten Einbau dokumentiert.
9. Verwendungsnachweis & Auszahlung: Hochladen der Rechnungen und der BnD im KfW-Portal. Nach abschließender Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
Fehlende Bedingungsklausel: Der häufigste Fehler. Ein Vertrag ohne die spezifische aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet – die Förderung wird konsequent abgelehnt.
Antragstellung nach Baubeginn: Auch wenn ein Vertrag mit Klausel vorliegt, darf vor der offiziellen Antragstellung im KfW-Portal kein physischer Start (z. B. Abriss der Altanlage) erfolgen.
Falsche Gebäudekategorie: Die Beantragung über das Programm für Wohngebäude (458) statt für Nichtwohngebäude (522/459) führt bei Gewerbeimmobilien zu einer fehlerhaften Kostenkalkulation und Ablehnung.
Überschreitung der BzA-Gültigkeit: Die technische "Bestätigung zum Antrag" (BzA) verfällt nach einem gewissen Zeitraum (meist 30-60 Tage). Wird der Antrag danach gestellt, ist die BzA-ID ungültig.
Mangelhafter hydraulischer Abgleich: Ohne das korrekte Nachweisformular über den durchgeführten hydraulischen Abgleich wird der Verwendungsnachweis nicht akzeptiert und die Auszahlung gestoppt.
Falsche Angabe zur Vorsteuer: Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen geben oft Bruttobeträge an. Die KfW kürzt den Zuschuss im Nachgang auf die Nettokosten, was zu Finanzierungslücken führt.
Unvollständige Umfeldmaßnahmen: Kosten für Nebenarbeiten werden oft nicht detailliert genug im Angebot aufgeführt. Nachträglich gemeldete Kosten werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt.
Nicht-förderfähiges Gerät: Einbau einer Wärmepumpe, die nicht auf der offiziellen Liste der förderfähigen Geräte steht (Prüfung vor Kauf ist zwingend!).
Fehlender Nachweis der KMU-Eigenschaft: Wenn die KMU-Boni (z.B. höhere Sätze bei Biomasse oder im Rahmen von iSFP) beansprucht werden, müssen die entsprechenden Schwellenwerte (Mitarbeiter/Umsatz) lückenlos belegbar sein.
Ja, für die Antragstellung im Bereich der Heizungstechnik ist entweder ein gelisteter Energieeffizienz-Experte oder ein speziell zertifizierter Fachunternehmer zwingend erforderlich, um die technische Bestätigung (BzA) zu erstellen.
Ja. In diesem Fall wird der Zuschuss anteilig nach der Fläche für den gewerblichen Teil (Nichtwohngebäude-Regeln) und den privaten Teil (Wohngebäude-Regeln) berechnet. Eine saubere Trennung im Antrag ist hier entscheidend.
Die im Bewilligungsbescheid genannte Summe ist der Maximalbetrag. Erhöhen sich die Kosten während der Umsetzung, wird der Zuschuss in der Regel nicht nach oben angepasst. Planen Sie daher Puffer in der Kostenschätzung ein.
Ja, sofern Sie die Kosten für den Heizungstausch nachweislich selbst tragen und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. In diesem Fall sind Sie der antragsberechtigte Investor.
Nachdem Sie den Verwendungsnachweis und alle Rechnungen eingereicht haben, prüft die KfW die Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach erfolgreicher Prüfung.
Die KfW-Heizungsförderung entfaltet ihre volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit weiteren Programmen. Durch eine geschickte Kombination lässt sich die Eigenkapitalbelastung massiv senken:
Rechtlich basiert die Heizungsförderung auf der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Steuerlich ist zu beachten, dass Zuschüsse für Unternehmen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen gelten. Dies erhöht zwar kurzfristig den Gewinn, wird jedoch meist durch die hohen Investitionskosten und die damit verbundenen Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) ausgeglichen.
Beihilferechtlich wird die Förderung entweder über die De-minimis-Verordnung (Höchstgrenze von 300.000 € über drei Jahre) oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt. Letztere erlaubt auch bei Großprojekten höhere Summen ohne Anrechnung auf das De-minimis-Budget. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle De-minimis-Beihilfen zudem in einem zentralen Register erfasst werden, was die Transparenz für Unternehmen und Prüfstellen erhöht.
Die Heizungsförderung 458/459 ist für Unternehmer im Jahr 2026 keine reine Kostenentlastung mehr, sondern ein Asset-Management-Tool. Durch die Quadratmeter-Staffelung profitieren erstmals auch Betriebe mit großen Hallenflächen in einem Umfang, der früher undenkbar war.
Der strategische Vorteil liegt im Werterhalt der Immobilie und der Erfüllung künftiger ESG-Kriterien. Wer jetzt den Klimageschwindigkeits-Bonus nutzt, sichert sich eine Rendite auf die Investition, die über die reine Energieersparnis weit hinausgeht. In Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit lässt sich der Umstieg zudem fast vollständig ohne Belastung des Kern-Cashflows realisieren. Die Heizung wird somit von einer passiven Kostenstelle zu einem aktiv geförderten Baustein Ihrer Unternehmens-Resilienz.