KfW 293 Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Günstiger Kredit bis 25 Mio. € für Klimaschutzinvestitionen

Wer als Unternehmen in Klimaschutz investiert – eine PV-Anlage aufs Hallendach, eine neue emissionsarme Produktionslinie oder eine Batterieanlage – kann sich dafür einen zinsgünstigen Kredit von der KfW holen. Das Programm heißt KfW 293 Klimaschutzoffensive für Unternehmen, läuft bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben, und steht Unternehmen jeder Größe offen. Kein KMU-Limit wie beim ERP-Förderkredit (365/366) – auch ein mittelgroßes Industrieunternehmen oder ein Energieversorger kann es nutzen, solange das Vorhaben die richtigen Kriterien erfüllt.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Die Klimaschutzoffensive ist das Hauptprogramm der KfW, wenn Unternehmen in klimafreundliche Projekte investieren wollen. Es gibt zinsgünstige Kredite – der Zinsrabatt kommt aus staatlichen Fördermitteln – und orientiert sich an den Kriterien der EU-Taxonomie. Das klingt abstrakt, bedeutet in der Praxis: Die EU hat definiert, welche Investitionen als wirklich klimafreundlich gelten. Das Programm finanziert genau diese Investitionen, lehnt sich an diese Kriterien an – aber verlangt nicht alle bürokratischen Nachweise, die eine vollständige EU-Taxonomie-Konformität erfordern würde.

Das Programm hat einen früheren KfW-Kredit für Energieeffizienz in der Produktion abgelöst. Der Unterschied: Das alte Programm förderte nur Energieeinsparungen. Das neue denkt größer – es geht um die gesamte Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften: Wer klimafreundliche Technologien herstellt, wer emissionsarme Produktionsverfahren einführt, wer seine Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umstellt oder wer CO2-Infrastruktur aufbaut, findet hier seinen Förderweg.

Ein wichtiger Unterschied zu anderen KfW-Krediten: Hier gibt es keine Größenbeschränkung. Der ERP-Förderkredit KMU und das KfW StartGeld sind auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Die Klimaschutzoffensive steht auch einem Automobilzulieferer mit 5.000 Mitarbeitern offen – solange die geplante Investition die technischen Anforderungen des jeweiligen Moduls erfüllt.

Praktisch läuft das über das Hausbankenprinzip: Man geht zur eigenen Bank – nicht zur KfW. Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein, prüft die Bonität und schließt den Kreditvertrag ab. Neu ist das sogenannte gBzA-Verfahren: Vor dem Bankgespräch füllt man online im KfW-Portal ein Formular aus (die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag"), druckt es aus, unterschreibt es und bringt es mit zur Bank. Die Bank nutzt dann die Kennnummer darauf, um den Antrag weiterzuverarbeiten. Das klingt nach einem Extra-Schritt – ist es auch, aber er dauert keine 20 Minuten. Die KfW empfiehlt außerdem, vor dem Antrag eine Energieberatung zu machen – gefördert über die BAFA-Energieberatung für Unternehmen.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Der wichtigste Grundsatz: Erst beantragen, dann kaufen.Wer mit dem Vorhaben beginnt – also den ersten Kaufvertrag abschließt oder mit dem Bau anfängt –, bevor er mit der Bank gesprochen hat, verliert die Förderung. Als "Beginn" gilt jede verbindliche Verpflichtung: der Kauf der Anlage, der Abschluss eines Bauvertrags, der erste Lieferauftrag. Vorgespräche, Planungen und Genehmigungsverfahren sind kein Beginn.

3-Monats-Frist nach Vorhabensbeginn:Es gibt einen Kompromiss für alle, die schon begonnen haben: Wenn man das aktenkundige Bankgespräch nachweisen kann und der offizielle Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingeht, ist die Förderung noch möglich. Aber: Wenn das Vorhaben bei Antragseingang schon zu mehr als 50 % umgesetzt ist, ist es zu spät.

12 Monate Abruffrist (verlängerbar):Nach der Kreditzusage hat man 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Bei größeren Bauvorhaben, die länger dauern, kann diese Frist auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Ab Monat 7 nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf das noch nicht abgerufene Geld an – bei 1 Million Euro ungerufenem Kredit wären das 1.500 € pro Monat.

Verwendungsnachweis:Nach Abschluss des Vorhabens muss man der Bank nachweisen, dass das Geld wie beantragt verwendet wurde. Die KfW kann auch vor Ort prüfen. Wer das Geld anders ausgegeben hat als angegeben, riskiert Rückforderungen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Prüfen, ob das Vorhaben in ein Modul passtBevor man zur Bank geht, sollte man die technischen Mindestanforderungen des passenden Moduls lesen. Die KfW stellt für jedes Modul ein eigenes Dokument bereit (Links weiter unten bei den Quellenangaben) sowie eine technische FAQ-Liste (www.kfw.de/293-technische-faq), die viele Praxisfragen klärt. Wer unsicher ist, ob die geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt, sollte das vorab mit einem Energieberater oder der Bank abklären – bevor Geld und Zeit in die Planung fließen.

  2. 2. Infoblatt der KfW lesen: Welches Beihilferegime passt?Das Programm bietet mehrere Varianten, wie der Zinsvorteil beihilferechtlich eingebettet wird. Für die meisten kleineren und mittelgroßen Vorhaben ist De-minimis oder eine KMU-Investitionsbeihilfe die einfachste Option. Das KfW-Infoblatt (www.kfw.de/293-infoblatt) zeigt, welches Regime für welchen Verwendungszweck möglich ist. Wer das Falsche wählt, verschenkt unter Umständen Zinsvorteil. Wichtig: Wer das Regime nach Artikel 48 AGVO (Energieinfrastrukturen) nutzen will, braucht eine bestätigte Finanzierungslückenberechnung vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – das muss frühzeitig eingeplant werden.

  3. 3. Aktenkundiges Bankgespräch führen – vor VorhabensbeginnMan vereinbart ein Gespräch mit der Hausbank oder einer anderen Bank, die KfW-Kredite vermittelt, und bespricht das Vorhaben und den Fördermitteleinsatz. Dieses Gespräch wird von der Bank dokumentiert. Danach darf das Vorhaben beginnen – der Antrag muss dann aber innerhalb von 3 Monaten eingehen.

  4. 4. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) online ausfüllenIm KfW-gBzA-Center (online) gibt man das gewünschte Programm und die Vorhabendaten ein. Das System erzeugt ein Dokument mit einer Kennnummer. Das Dokument ausdrucken, unterschreiben und zur Bank mitbringen. Die Bank nutzt diese Kennnummer, um den Antrag bei der KfW einzureichen. Das dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde.

  5. 5. Kreditantrag über die Bank einreichenDie Bank stellt den vollständigen Antrag bei der KfW, inklusive Risikoprüfung und den relevanten Formularen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Vorhaben und dem Beihilferegime ab – in der Regel sind das: Selbsterklärung zur KMU-Definition (wenn KMU-Beihilfe beantragt wird), De-minimis-Erklärung, Jahresabschlüsse, und ggf. die Finanzierungslückenberechnung. Die KfW prüft und entscheidet in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen.

  6. 6. Kreditzusage und VertragsabschlussNach positiver Entscheidung der KfW schließt man den Kreditvertrag mit der Hausbank ab – nicht direkt mit der KfW. Die Bank bleibt für die gesamte Kreditlaufzeit der Ansprechpartner. Wichtig: Nach der Zusage kann der Kredit nicht mehr aufgestockt werden. Wer später merkt, dass er mehr Geld braucht, muss einen neuen Antrag stellen.

  7. 7. Vorhaben umsetzen und Kredit abrufenInnerhalb der Abruffrist (12 Monate, verlängerbar) kann das Geld in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach Abschluss des Vorhabens: Verwendungsnachweis bei der Bank einreichen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH die KfW 293 Klimaschutzoffensive beantragen?

Ja. Jede GmbH, die gewerblich tätig ist und sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet, ist antragsberechtigt. Es gibt keine Größenbeschränkung – also keine Umsatzgrenze und kein Mitarbeiterlimit wie beim ERP-Förderkredit KMU. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern ob das geplante Vorhaben die technischen Anforderungen eines der fünf Fördermodule erfüllt. KMU-spezifische Beihilfekomponenten (z.B. nach Artikel 17 der EU-Gruppenfreistellungsverordnung) stehen dann allerdings nur GmbHs offen, die weniger als 250 Mitarbeitende haben und den Umsatz- bzw. Bilanzschwellenwert der EU-KMU-Definition einhalten.

Welche PV-Anlage kann ich über KfW 293 finanzieren – und was geht nicht?

Über KfW 293 können PV-Anlagen finanziert werden, die primär dazu dienen, den eigenen Betrieb mit Strom zu versorgen. Wer also eine Anlage aufs Hallendach baut, um den eigenen Stromverbrauch zu senken, ist hier richtig. Was nicht geht: Solarparks oder andere Anlagen, die hauptsächlich ins Stromnetz einspeisen und EEG-Vergütung beziehen. Dafür gibt es das KfW-Programm 270. Bei Anlagen, die teils selbst verbraucht und teils eingespeist werden: Wenn die Einspeisung überwiegt und EEG-Vergütung fließt, darf KfW 293 nur ohne die zinsgünstige Förderkomponente beantragt werden – also zum Marktpreis.

Wie groß ist der Zinsvorteil wirklich?

Das hängt vom aktuellen Marktniveau ab. Als Faustformel: In einem Zinsumfeld, in dem normale Unternehmenskredite zwischen 6 und 9 % liegen, ist KfW 293 typischerweise 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger. Bei einer Investition von 3,5 Millionen Euro über 10 Jahre entspricht das einem Zinsvorteil von ca. 175.000 €. Je größer das Vorhaben und je länger die Laufzeit, desto mehr lohnt sich der Aufwand für den Antrag. Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de/konditionen.

Kann ich KfW 293 auch beantragen, wenn ich das Vorhaben schon begonnen habe?

Jein. Wenn man vorher ein aktenkundiges Bankgespräch geführt hat und der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingeht, ist Förderung noch möglich. Wenn das Vorhaben aber schon zu mehr als 50 % abgeschlossen ist, wenn der Antrag eingeht, ist es definitiv zu spät. Wer also gerade mitten in der Planung steckt: Sofort die Bank kontaktieren und das Gespräch dokumentieren lassen.

Kann ich KfW 293 mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Grundsätzlich ja – solange man nicht für dieselben Kosten zweimal Förderung bekommt und die Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Typische Kombination: BAFA-Energieberatung für die Planung, KfW 293 für die Investition. Oder: Forschungszulage für den F&E-Teil, KfW 293 für die Anlageninvestition. Was nicht geht: PV-Anlagen mit EEG-Vergütung gleichzeitig über KfW 293 mit Zinsrabatt finanzieren.

Warum empfiehlt die KfW eine Energieberatung – ist das Pflicht?

Pflicht ist es nicht, aber die Empfehlung hat einen guten Grund. Die technischen Mindestanforderungen der Module sind in Teilen komplex – eine Energieberatung hilft, das richtige Modul zu wählen, die Anforderungen vorab zu prüfen und die Förderstruktur zu optimieren. Wer ohne Beratung in den Antrag geht, läuft Gefahr, das falsche Programm oder das falsche Beihilferegime zu wählen. Eine BAFA-geförderte Energieberatung kostet oft wenig bis nichts aus eigener Tasche – und kann den Zinsvorteil nochmal deutlich erhöhen.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

BAFA-Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Das EEW-Programm des BMWK fördert Energieeffizienzmaßnahmen als Zuschuss. Kombinierbar mit KfW 293, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Sinnvolle Aufteilung: KfW 293 für die Anlage selbst, EEW-Zuschuss für begleitende Maßnahmen wie Energiemanagementsysteme oder Messtechnik.

BAFA-Energieberatung für Unternehmen: Die KfW empfiehlt diese Beratung sogar ausdrücklich vor dem Antrag. Beratungs- und Investitionskosten sind getrennte Positionen – keine Doppelförderung. Der sinnvolle Ablauf: Erst Beratung (mit BAFA-Förderung), dann Investition (mit KfW 293).

KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard): KfW 270 und KfW 293 ergänzen sich, wenn ein Unternehmen gleichzeitig eine Eigenversorgungsanlage (KfW 293, Modul C) und eine Einspeiseanlage auf einem anderen Grundstück (KfW 270) plant. Beide Programme für dasselbe Vorhaben: nicht möglich.

ERP-Förderkredit KMU (365/366): Für KMU, die sowohl allgemeine Investitionen als auch klimaspezifische Vorhaben finanzieren wollen: KfW 293 für die klimaspezifischen Anlagen, ERP-Förderkredit für den Rest. Beide Programme dürfen nicht für dieselben Kosten genutzt werden.

Forschungszulage: Wer im Rahmen von Modul A in F&E für neue klimafreundliche Technologien investiert, kann die Forschungszulage kombinieren. Sie gilt beihilferechtlich als Steuermaßnahme, nicht als Beihilfe – es gibt also keine Kumulierungseinschränkung.

Was nicht kombinierbar ist: PV- und andere Stromerzeugungsanlagen, die EEG-Vergütung, KWKG-Förderung oder ähnliche staatliche Einspeisevergütungen erhalten, dürfen über KfW 293 nur ohne den zinsgünstigen Förderanteil finanziert werden. Die Kombination mit anderen staatlich geförderten Krediten für dasselbe Vorhaben ist nur zulässig, solange die Beihilfeintensitätsgrenzen nicht überschritten werden.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

KfW 293 ist ein Kredit, kein Geschenk. Das Geld muss vollständig zurückgezahlt werden und ist kein steuerpflichtiges Einkommen. Die Zinsen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Der Zinsvorteil ist eine staatliche Beihilfe. Das bedeutet: Es gibt Obergrenzen, wie viel davon ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erhalten darf. Für die meisten Unternehmen ist das kein praktisches Problem – es gibt Varianten, die ohne Beihilfeobergrenzen funktionieren (der sogenannte beihilfefreie Zinssatz). Wichtig: Seit Januar 2026 werden alle De-minimis-Beihilfen in einem zentralen EU-Register veröffentlicht, innerhalb von 20 Tagen nach Gewährung. Wer mehrere geförderte Programme parallel nutzt, sollte die Gesamtsumme im Blick behalten.

Die Angaben im Antrag sind rechtlich relevant: Falsche oder unvollständige Angaben können als Subventionsbetrug gewertet werden (§ 264 StGB). Das ist kein Formfehler, das ist Strafrecht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung – die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Einordnung für Unternehmer

Die KfW 293 Klimaschutzoffensive ist mehr als ein zinsgünstiger Kredit – sie ist ein strategisches Instrument, das für Unternehmen zunehmend wichtig wird. Wer ohnehin plant, in klimafreundliche Technologien zu investieren, sollte sich die Frage stellen: Warum sollte ich das zu Marktkonditionen finanzieren, wenn ich denselben Kredit 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger bekomme? Bei einem Vorhaben von 2 Millionen Euro über 10 Jahre ist das schnell ein sechsstelliger Unterschied.

Besonders attraktiv ist das Programm für Unternehmen, die eh schon klimafreundliche Technologien herstellen (Modul A) – denn hier können auch Betriebsmittel und Warenlager finanziert werden, was bei anderen KfW-Unternehmenskrediten nicht geht. Wer Wärmepumpen, Batterien oder Solaranlagen produziert, kann damit nicht nur seine Produktionsanlagen, sondern auch das laufende Geschäft flexibel finanzieren.

Ein weiterer Aspekt, den viele noch nicht auf dem Schirm haben: ESG-Reporting und EU-Taxonomie werden für immer mehr Unternehmen verpflichtend oder zumindest relevant – sei es durch Lieferkettenpflichten, Bankauflagen oder Kundenanforderungen. Eine Investition, die über KfW 293 finanziert wurde, ist automatisch als klimafreundlich dokumentiert und kann in ESG-Berichten, gegenüber Banken und gegenüber Lieferkettenpartnern verwendet werden. Das Programm erzeugt also nicht nur einen Zinsvorteil, sondern auch eine verwertbare Dokumentation.

Und was viele nicht wissen: Die 25-Millionen-Euro-Grenze ist keine absolute Obergrenze. Das Merkblatt sieht ausdrücklich vor, dass bei besonderer Förderungswürdigkeit höhere Beträge möglich sind. Für ein Industrieunternehmen, das eine Produktionslinie auf Wasserstoff umstellt und dafür 80 Millionen Euro investiert, ist KfW 293 damit ein realistischer Baustein in einer größeren Finanzierungsstruktur – nicht nur für Mittelständler.

Quellenangaben

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?
Im kostenfreien Fördercheck prüfen wir das für Sie
– unverbindlich und ohne Vorkenntnisse