Wer als Unternehmen in Klimaschutz investiert – eine PV-Anlage aufs Hallendach, eine neue emissionsarme Produktionslinie oder eine Batterieanlage – kann sich dafür einen zinsgünstigen Kredit von der KfW holen. Das Programm heißt KfW 293 Klimaschutzoffensive für Unternehmen, läuft bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben, und steht Unternehmen jeder Größe offen. Kein KMU-Limit wie beim ERP-Förderkredit (365/366) – auch ein mittelgroßes Industrieunternehmen oder ein Energieversorger kann es nutzen, solange das Vorhaben die richtigen Kriterien erfüllt.
03.03.2026
Die KfW 293 Klimaschutzoffensive richtet sich an alle Unternehmen – vom Einzelunternehmer über den Mittelständler bis zum Großkonzern. Auch kommunale Unternehmen, die gewerblich tätig sind, können es nutzen. Damit unterscheidet es sich vom ERP-Förderkredit KMU, der nur für kleinere Unternehmen zugänglich ist. Gefördert werden Vorhaben in Deutschland und innerhalb der EU – auch über Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen mit mindestens 25 % deutscher Beteiligung.
Investitionen können bis zu 20 Jahre finanziert werden, mit bis zu 3 Jahren, in denen man noch keine Tilgung zahlt – nur Zinsen. Das gibt Zeit, bevor die volle Kreditrate fällig wird. Der Zinssatz wird individuell nach Bonität festgelegt und am Tag der Zusage eingefroren. Wer 12 Monate nach Zusage den Kredit noch nicht abgerufen hat, zahlt eine kleine Bereitstellungsprovision – aber die Abruffrist lässt sich auf bis zu 36 Monate verlängern, was Spielraum für komplexe Bauvorhaben gibt.
Das Programm funktioniert nicht als Direktkredit von der KfW, sondern über die eigene Hausbank. Man geht zur Bank, bespricht das Vorhaben, die Bank prüft es und stellt den Antrag bei der KfW. Das klingt umständlicher als es ist – in der Praxis dauert die Genehmigung bei der KfW in der Regel 2–3 Wochen. Den Zinsrabatt finanziert der Staat über Fördermittel, die in den Zinssatz eingepreist werden. Wer beihilferechtliche Obergrenzen schon ausgeschöpft hat, kann das Programm auch ohne Förderkomponente nutzen – dann aber zum normalen Marktzins.
Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben – wobei die KfW diese Grenze in besonderen Fällen auch überschreiten kann. Das Programm ist in fünf Bereiche (Module) aufgeteilt: Modul A für Hersteller klimafreundlicher Technologien (z.B. Batterien, Wärmepumpen, PV-Anlagen), Modul B für energieintensive Industrien wie Stahl oder Zement, Modul C für Energieversorgung wie eigene PV-Anlagen und Wärmenetze, Modul D für Wasser und Abwasser, und Modul E für CO2-Transportleitungen und -Speicherung. Jedes Modul hat eigene technische Anforderungen, die das Vorhaben erfüllen muss.
Der teuerste Fehler, den Unternehmen machen: Sie planen das Vorhaben, kaufen die Anlage – und fragen erst dann bei der Bank nach Förderung. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben oder die Anlage bestellt ist, gilt das als Beginn des Vorhabens. Ab diesem Punkt gibt es noch ein 3-Monats-Fenster für den Antrag, aber ist das Vorhaben schon zu mehr als 50 % umgesetzt, ist die Förderung weg. Wer sich die Förderung sichern will, spricht zuerst mit der Bank – dann kauft er.
Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?
Die Klimaschutzoffensive ist das Hauptprogramm der KfW, wenn Unternehmen in klimafreundliche Projekte investieren wollen. Es gibt zinsgünstige Kredite – der Zinsrabatt kommt aus staatlichen Fördermitteln – und orientiert sich an den Kriterien der EU-Taxonomie. Das klingt abstrakt, bedeutet in der Praxis: Die EU hat definiert, welche Investitionen als wirklich klimafreundlich gelten. Das Programm finanziert genau diese Investitionen, lehnt sich an diese Kriterien an – aber verlangt nicht alle bürokratischen Nachweise, die eine vollständige EU-Taxonomie-Konformität erfordern würde.
Das Programm hat einen früheren KfW-Kredit für Energieeffizienz in der Produktion abgelöst. Der Unterschied: Das alte Programm förderte nur Energieeinsparungen. Das neue denkt größer – es geht um die gesamte Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften: Wer klimafreundliche Technologien herstellt, wer emissionsarme Produktionsverfahren einführt, wer seine Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umstellt oder wer CO2-Infrastruktur aufbaut, findet hier seinen Förderweg.
Ein wichtiger Unterschied zu anderen KfW-Krediten: Hier gibt es keine Größenbeschränkung. Der ERP-Förderkredit KMU und das KfW StartGeld sind auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Die Klimaschutzoffensive steht auch einem Automobilzulieferer mit 5.000 Mitarbeitern offen – solange die geplante Investition die technischen Anforderungen des jeweiligen Moduls erfüllt.
Praktisch läuft das über das Hausbankenprinzip: Man geht zur eigenen Bank – nicht zur KfW. Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein, prüft die Bonität und schließt den Kreditvertrag ab. Neu ist das sogenannte gBzA-Verfahren: Vor dem Bankgespräch füllt man online im KfW-Portal ein Formular aus (die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag"), druckt es aus, unterschreibt es und bringt es mit zur Bank. Die Bank nutzt dann die Kennnummer darauf, um den Antrag weiterzuverarbeiten. Das klingt nach einem Extra-Schritt – ist es auch, aber er dauert keine 20 Minuten. Die KfW empfiehlt außerdem, vor dem Antrag eine Energieberatung zu machen – gefördert über die BAFA-Energieberatung für Unternehmen.
Grundsätzlich alle, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind: Einzelunternehmen, GmbHs, AGs, Personengesellschaften, Genossenschaften – unabhängig von Größe, Branche oder Alter des Unternehmens. Auch kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Stadtwerke als GmbH), die gewerblich tätig sind, können den Kredit beantragen. Unternehmenssitz muss in Deutschland sein, oder das Vorhaben findet in Deutschland statt.
Für Vorhaben in anderen EU-Ländern gilt: Nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren EU-Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen mit mindestens 25 % deutschem Anteil können das Programm nutzen. Ausdrücklich gefördert werden Unternehmen jeder Größe – kein Umsatzlimit, keine Mitarbeiterzahl, keine Altersgrenze.
Staatliche Stellen können das Programm nicht nutzen: der Bund, die Bundesländer, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das betrifft zum Beispiel ein städtisches Amt direkt – eine GmbH der Stadt hingegen schon.
Außerdem ausgeschlossen: Unternehmen, die sich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (konkret: wenn bestimmte Kriterien der EU-Gruppenfreistellungsverordnung zutreffen). Wer bereits eine nicht zurückgezahlte EU-Beihilfe hat, ist ebenfalls raus. Nicht förderfähig sind außerdem: Umschuldungen bestehender Kredite, Gebäude-Energiemaßnahmen, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen (dafür gibt es die BEG), reine Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen oder zwischen Gesellschaftern, sowie Treuhandkonstruktionen.
Das Programm ist in fünf Module aufgeteilt. Jedes hat einen eigenen Anwendungsbereich und eigene technische Mindestanforderungen – diese sind in separaten Dokumenten auf der KfW-Website hinterlegt.
Wer Produkte herstellt, die anderen dabei helfen, CO2 einzusparen, fällt in dieses Modul. Konkret: Hersteller von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Windkraftkomponenten, Batterien, Wasserstoffanlagen, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge oder energieeffizienter Gebäudetechnik. Auch Komponenten, die erst zusammen mit der Hauptanlage den Klimaschutzeffekt ermöglichen, sind förderfähig.
Modul A ist das einzige Modul, das neben Investitionen auch Betriebsmittel (z.B. laufende Produktionskosten) und Warenlager finanziert. Das ist ungewöhnlich für ein KfW-Kreditprogramm – die meisten anderen Unternehmensprogramme finanzieren nur Investitionen.
Technische Mindestanforderungen: www.kfw.de/293-modul-a
Stahl-, Zement-, Aluminium- und andere energieintensive Industrien, die ihre Produktionsverfahren klimafreundlicher gestalten wollen, finden hier die passende Finanzierung. Ein Stahlwerk, das seine Hochöfen auf Wasserstoff umstellt, wäre ein klassischer Anwendungsfall.
Technische Mindestanforderungen: www.kfw.de/293-modul-b
Für Unternehmen, die selbst Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen wollen – für den eigenen Betrieb. Das kann eine PV-Anlage auf dem Hallendach sein, ein Blockheizkraftwerk auf Biogasbasis, ein Batteriespeicher oder ein Wärmenetz. Wichtige Einschränkung: Die Anlage muss primär für den Eigenverbrauch gebaut werden. Eine PV-Anlage, die hauptsächlich ins Netz einspeist und EEG-Vergütung bekommt, fällt hier heraus – dafür gibt es das KfW-Programm 270.
Technische Mindestanforderungen: www.kfw.de/293-modul-c
Investitionen in Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung und die dazugehörige Infrastruktur (Leitungen, Aufbereitungsanlagen). Vor allem für Wasserversorger und kommunale Unternehmen relevant.
Technische Mindestanforderungen: www.kfw.de/293-modul-d
Das aktuell noch seltenste Modul: Pipelines für den CO2-Transport und Anlagen zur dauerhaften geologischen CO2-Speicherung. Für die meisten Unternehmen heute noch nicht relevant – aber für große Industrieunternehmen, die in Zukunft auf CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) setzen werden, wird dieses Modul an Bedeutung gewinnen.
Technische Mindestanforderungen: www.kfw.de/293-modul-e
In Verbindung mit einem der oben genannten Vorhaben können auch Planungskosten, Beratungskosten für die Umsetzungsbegleitung sowie Gutachtenkosten für den Nachweis der technischen Anforderungen mitfinanziert werden. Man muss also nicht extra Geld für die vorbereitende Arbeit in die Hand nehmen.
Förderfähig sind alle Investitionskosten für Errichtung, Erwerb und Modernisierung der Anlagen gemäß den Modulanforderungen. Das schließt auch Planungs- und Gutachtenkosten mit ein, die direkt mit dem Vorhaben zusammenhängen. Wenn man keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat, kann auch die Mehrwertsteuer mitfinanziert werden. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten – Eigenkapital ist keine Voraussetzung.
Keine Umschuldungen bestehender Kredite. Keine Gebäude-Energiemaßnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen – dafür gibt es die BEG. Keine Anlagen, die primär ins Netz einspeisen und EEG-Vergütung erhalten. Keine Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, zwischen Gesellschaftern oder zwischen Ehepartnern.
PV-Anlage: Eigenverbrauch oder Einspeisung? Eine Anlage, die 80 % des Stroms selbst verbraucht und 20 % einspeist, ist über KfW 293 in der Regel finanzierbar. Sobald aber die Einspeisung überwiegt und die Anlage primär als Einkommensquelle dient, gehört sie zu KfW 270. Die Grenze ist nicht immer schwarz-weiß – im Zweifel sollte man das mit dem Finanzierungspartner vorab klären.
Gebäude und Anlage vermischt: Wer eine neue Produktionshalle baut und gleichzeitig eine klimafreundliche Produktionsanlage darin installiert, muss aufpassen: Die Gebäudehülle selbst (Dämmung, Fenster, Heizung) fällt unters GEG und damit aus KfW 293 heraus. Die Produktionsanlage drin ist über KfW 293 förderfähig. Beide Kostenarten müssen sauber getrennt werden – sonst riskiert man, dass der gesamte Antrag Probleme bekommt.
Was gilt als "Komponente"? Modul A fördert auch Komponenten, "die den Klimaschutzeffekt der Technologie unmittelbar ermöglichen." Was darunter genau fällt, kann im Einzelfall strittig sein. Wer unsicher ist, findet in der technischen FAQ-Liste der KfW (www.kfw.de/293-technische-faq) viele konkrete Antworten – oder klärt es vorab mit der Bank.
Den exakten Zinssatz gibt es nicht pauschal – er wird am Tag der Kreditzusage individuell festgesetzt, abhängig von der Bonität des Unternehmens und den gestellten Sicherheiten. Die Bank ordnet das Unternehmen in eine Bonitätsklasse ein, die KfW gibt dafür Zinsobergrenzen vor. Der tatsächliche Zinssatz kann unterhalb dieser Obergrenze liegen. Was man sagen kann: In einem Marktumfeld mit normalen Unternehmenskrediten zwischen 6 und 9 % liegt der KfW-293-Kredit typischerweise 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger. Aktuelle Zinssätze, tagesaktuell: www.kfw.de/konditionen.
Investitionsvorhaben: Bis zu 5, 10 oder 20 Jahre – je nach Bedarf. Bei 20 Jahren Laufzeit kann man bis zu 3 Jahre tilgungsfrei starten (man zahlt in dieser Zeit nur Zinsen), der Zinssatz gilt fest für die ersten 10 Jahre, danach unterbreitet die KfW ein Verlängerungsangebot.
Betriebsmittel (nur Modul A): Bis zu 5 Jahre, 1 tilgungsfreies Jahr möglich.
Warenlager (nur Modul A): Bis zu 5 oder 10 Jahre, je nach Variante.
Die Mindestrückzahlungsdauer beträgt immer 2 Jahre. Tilgung erfolgt vierteljährlich in gleichmäßigen Raten.
Ein Maschinenbauunternehmen (120 Mitarbeitende) stellt auf einer neuen Produktionslinie Wärmepumpenkomponenten her (Modul A). Investition: 3,5 Millionen Euro. Es beantragt KfW 293 mit 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und einem angenommenen Effektivzins von 4,5 %.
In den ersten 2 Jahren zahlt das Unternehmen nur Zinsen: ca. 13.100 € pro Monat. Ab Jahr 3 kommen vierteljährliche Tilgungsraten von ca. 109.000 € dazu, plus weiter sinkende Zinsen. Gesamtzinskosten über 10 Jahre: rund 315.000 €.
Ein normaler Unternehmenskredit mit 7 % Effektivzins würde rund 490.000 € Zinsen kosten. Der Vorteil durch KfW 293: etwa 175.000 € weniger Zinsen – bei gleicher Finanzierungssumme und Laufzeit.
Der wichtigste Grundsatz: Erst beantragen, dann kaufen.Wer mit dem Vorhaben beginnt – also den ersten Kaufvertrag abschließt oder mit dem Bau anfängt –, bevor er mit der Bank gesprochen hat, verliert die Förderung. Als "Beginn" gilt jede verbindliche Verpflichtung: der Kauf der Anlage, der Abschluss eines Bauvertrags, der erste Lieferauftrag. Vorgespräche, Planungen und Genehmigungsverfahren sind kein Beginn.
3-Monats-Frist nach Vorhabensbeginn:Es gibt einen Kompromiss für alle, die schon begonnen haben: Wenn man das aktenkundige Bankgespräch nachweisen kann und der offizielle Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingeht, ist die Förderung noch möglich. Aber: Wenn das Vorhaben bei Antragseingang schon zu mehr als 50 % umgesetzt ist, ist es zu spät.
12 Monate Abruffrist (verlängerbar):Nach der Kreditzusage hat man 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Bei größeren Bauvorhaben, die länger dauern, kann diese Frist auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Ab Monat 7 nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf das noch nicht abgerufene Geld an – bei 1 Million Euro ungerufenem Kredit wären das 1.500 € pro Monat.
Verwendungsnachweis:Nach Abschluss des Vorhabens muss man der Bank nachweisen, dass das Geld wie beantragt verwendet wurde. Die KfW kann auch vor Ort prüfen. Wer das Geld anders ausgegeben hat als angegeben, riskiert Rückforderungen.
1. Prüfen, ob das Vorhaben in ein Modul passtBevor man zur Bank geht, sollte man die technischen Mindestanforderungen des passenden Moduls lesen. Die KfW stellt für jedes Modul ein eigenes Dokument bereit (Links weiter unten bei den Quellenangaben) sowie eine technische FAQ-Liste (www.kfw.de/293-technische-faq), die viele Praxisfragen klärt. Wer unsicher ist, ob die geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt, sollte das vorab mit einem Energieberater oder der Bank abklären – bevor Geld und Zeit in die Planung fließen.
2. Infoblatt der KfW lesen: Welches Beihilferegime passt?Das Programm bietet mehrere Varianten, wie der Zinsvorteil beihilferechtlich eingebettet wird. Für die meisten kleineren und mittelgroßen Vorhaben ist De-minimis oder eine KMU-Investitionsbeihilfe die einfachste Option. Das KfW-Infoblatt (www.kfw.de/293-infoblatt) zeigt, welches Regime für welchen Verwendungszweck möglich ist. Wer das Falsche wählt, verschenkt unter Umständen Zinsvorteil. Wichtig: Wer das Regime nach Artikel 48 AGVO (Energieinfrastrukturen) nutzen will, braucht eine bestätigte Finanzierungslückenberechnung vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – das muss frühzeitig eingeplant werden.
3. Aktenkundiges Bankgespräch führen – vor VorhabensbeginnMan vereinbart ein Gespräch mit der Hausbank oder einer anderen Bank, die KfW-Kredite vermittelt, und bespricht das Vorhaben und den Fördermitteleinsatz. Dieses Gespräch wird von der Bank dokumentiert. Danach darf das Vorhaben beginnen – der Antrag muss dann aber innerhalb von 3 Monaten eingehen.
4. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) online ausfüllenIm KfW-gBzA-Center (online) gibt man das gewünschte Programm und die Vorhabendaten ein. Das System erzeugt ein Dokument mit einer Kennnummer. Das Dokument ausdrucken, unterschreiben und zur Bank mitbringen. Die Bank nutzt diese Kennnummer, um den Antrag bei der KfW einzureichen. Das dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde.
5. Kreditantrag über die Bank einreichenDie Bank stellt den vollständigen Antrag bei der KfW, inklusive Risikoprüfung und den relevanten Formularen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Vorhaben und dem Beihilferegime ab – in der Regel sind das: Selbsterklärung zur KMU-Definition (wenn KMU-Beihilfe beantragt wird), De-minimis-Erklärung, Jahresabschlüsse, und ggf. die Finanzierungslückenberechnung. Die KfW prüft und entscheidet in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen.
6. Kreditzusage und VertragsabschlussNach positiver Entscheidung der KfW schließt man den Kreditvertrag mit der Hausbank ab – nicht direkt mit der KfW. Die Bank bleibt für die gesamte Kreditlaufzeit der Ansprechpartner. Wichtig: Nach der Zusage kann der Kredit nicht mehr aufgestockt werden. Wer später merkt, dass er mehr Geld braucht, muss einen neuen Antrag stellen.
7. Vorhaben umsetzen und Kredit abrufenInnerhalb der Abruffrist (12 Monate, verlängerbar) kann das Geld in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach Abschluss des Vorhabens: Verwendungsnachweis bei der Bank einreichen.
Vorhaben begonnen, bevor die Bank informiert war Der Klassiker. Jemand kauft die Maschine, lässt sie liefern – und fragt dann die Bank nach Förderung. Das ist zu spät. Schon die Bestellung gilt als Vorhabensbeginn. Wer noch nicht zu 50 % umgesetzt hat, kann unter Umständen noch retten was zu retten ist, aber das ist Glückssache. Die Lösung: Vor jedem Kauf, vor jeder Bestellung, vor jedem Bauvertrag – erst mit der Bank sprechen.
Technische Anforderungen nicht geprüft Das Programm hat Bedingungen, was eine Investition erfüllen muss, um als "klimafreundlich" zu gelten. Diese Bedingungen stehen in den Modulanlagen. Wer sie nicht kennt, erfährt erst beim Antrag, ob sein Vorhaben passt – und wenn nicht, ist das Vorhaben vielleicht schon begonnen. Ein kurzes Lesen der technischen FAQ-Liste (www.kfw.de/293-technische-faq) vor dem Bankgespräch spart viel Ärger.
PV-Anlage im falschen Programm beantragt Eine Solaranlage, die hauptsächlich ins Netz einspeist (z.B. ein Solarpark), ist kein Fall für KfW 293 – das gehört in das KfW-Programm 270. Nur Anlagen, die primär den eigenen Betrieb versorgen, passen in KfW 293 Modul C. Wer die Anlage falsch einordnet, stellt im falschen Programm an und bekommt eine Ablehnung.
GEG-Maßnahmen in den KfW-293-Antrag gepackt Wer eine neue Halle baut oder saniert und dabei auch die Dämmung oder die Heizung mit reinbringt: Diese Gebäude-Energiemaßnahmen gehören nicht in diesen Antrag, sondern in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Werden beide Kostenarten in einem KfW-293-Antrag vermischt, macht das Probleme. Die Kosten müssen sauber getrennt werden.
Kreditbetrag zu knapp kalkuliert Nach der Zusage kann der Kredit nicht aufgestockt werden. Wer die Kosten zu optimistisch geschätzt hat und nach der Genehmigung feststellt, dass er mehr braucht, muss einen neuen Antrag stellen – was Zeit und Geld kostet, und für das gleiche Vorhaben erst nach 6 Monaten möglich ist. Lieber großzügig kalkulieren und am Ende weniger abrufen.
De-minimis-Grenze unterschätzt Wer die Förderung über De-minimis beantragt, darf in 3 Jahren über alle staatlichen Förderprogramme zusammen maximal 300.000 € an solchen Beihilfen erhalten haben. Wer gleichzeitig andere geförderte Programme nutzt – zum Beispiel die BAFA-Unternehmensberatung oder Landesprogramme – muss zusammenrechnen. Seit Januar 2026 werden alle De-minimis-Förderungen in einem EU-Register veröffentlicht, was Überschreitungen automatisch sichtbar macht.
Keine Energieberatung gemacht Die KfW empfiehlt das nicht zum Spaß. Eine gute Energieberatung hilft, das richtige Modul zu wählen, die technischen Anforderungen zu prüfen und das Beihilferegime zu optimieren. Wer das überspringt, beantragt unter Umständen die falsche Variante und verschenkt Fördervolumen oder Zinsvorteil.
Vergessen, dass der Kredit nach Zusage nicht aufgestockt werden kann Dieser Punkt steht explizit im KfW-Merkblatt. Viele unterschätzen, wie weitreichend diese Einschränkung ist: Steigende Materialkosten, unvorhergesehene Bauarbeiten, nachträgliche Erweiterungen – all das kann dazu führen, dass man mehr braucht, als beantragt. Deshalb: Finanzierungsbedarf realistisch, lieber etwas großzügig einschätzen.
Ja. Jede GmbH, die gewerblich tätig ist und sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet, ist antragsberechtigt. Es gibt keine Größenbeschränkung – also keine Umsatzgrenze und kein Mitarbeiterlimit wie beim ERP-Förderkredit KMU. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern ob das geplante Vorhaben die technischen Anforderungen eines der fünf Fördermodule erfüllt. KMU-spezifische Beihilfekomponenten (z.B. nach Artikel 17 der EU-Gruppenfreistellungsverordnung) stehen dann allerdings nur GmbHs offen, die weniger als 250 Mitarbeitende haben und den Umsatz- bzw. Bilanzschwellenwert der EU-KMU-Definition einhalten.
Über KfW 293 können PV-Anlagen finanziert werden, die primär dazu dienen, den eigenen Betrieb mit Strom zu versorgen. Wer also eine Anlage aufs Hallendach baut, um den eigenen Stromverbrauch zu senken, ist hier richtig. Was nicht geht: Solarparks oder andere Anlagen, die hauptsächlich ins Stromnetz einspeisen und EEG-Vergütung beziehen. Dafür gibt es das KfW-Programm 270. Bei Anlagen, die teils selbst verbraucht und teils eingespeist werden: Wenn die Einspeisung überwiegt und EEG-Vergütung fließt, darf KfW 293 nur ohne die zinsgünstige Förderkomponente beantragt werden – also zum Marktpreis.
Das hängt vom aktuellen Marktniveau ab. Als Faustformel: In einem Zinsumfeld, in dem normale Unternehmenskredite zwischen 6 und 9 % liegen, ist KfW 293 typischerweise 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger. Bei einer Investition von 3,5 Millionen Euro über 10 Jahre entspricht das einem Zinsvorteil von ca. 175.000 €. Je größer das Vorhaben und je länger die Laufzeit, desto mehr lohnt sich der Aufwand für den Antrag. Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de/konditionen.
Jein. Wenn man vorher ein aktenkundiges Bankgespräch geführt hat und der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingeht, ist Förderung noch möglich. Wenn das Vorhaben aber schon zu mehr als 50 % abgeschlossen ist, wenn der Antrag eingeht, ist es definitiv zu spät. Wer also gerade mitten in der Planung steckt: Sofort die Bank kontaktieren und das Gespräch dokumentieren lassen.
Grundsätzlich ja – solange man nicht für dieselben Kosten zweimal Förderung bekommt und die Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Typische Kombination: BAFA-Energieberatung für die Planung, KfW 293 für die Investition. Oder: Forschungszulage für den F&E-Teil, KfW 293 für die Anlageninvestition. Was nicht geht: PV-Anlagen mit EEG-Vergütung gleichzeitig über KfW 293 mit Zinsrabatt finanzieren.
Pflicht ist es nicht, aber die Empfehlung hat einen guten Grund. Die technischen Mindestanforderungen der Module sind in Teilen komplex – eine Energieberatung hilft, das richtige Modul zu wählen, die Anforderungen vorab zu prüfen und die Förderstruktur zu optimieren. Wer ohne Beratung in den Antrag geht, läuft Gefahr, das falsche Programm oder das falsche Beihilferegime zu wählen. Eine BAFA-geförderte Energieberatung kostet oft wenig bis nichts aus eigener Tasche – und kann den Zinsvorteil nochmal deutlich erhöhen.
Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?
BAFA-Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Das EEW-Programm des BMWK fördert Energieeffizienzmaßnahmen als Zuschuss. Kombinierbar mit KfW 293, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Sinnvolle Aufteilung: KfW 293 für die Anlage selbst, EEW-Zuschuss für begleitende Maßnahmen wie Energiemanagementsysteme oder Messtechnik.
BAFA-Energieberatung für Unternehmen: Die KfW empfiehlt diese Beratung sogar ausdrücklich vor dem Antrag. Beratungs- und Investitionskosten sind getrennte Positionen – keine Doppelförderung. Der sinnvolle Ablauf: Erst Beratung (mit BAFA-Förderung), dann Investition (mit KfW 293).
KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard): KfW 270 und KfW 293 ergänzen sich, wenn ein Unternehmen gleichzeitig eine Eigenversorgungsanlage (KfW 293, Modul C) und eine Einspeiseanlage auf einem anderen Grundstück (KfW 270) plant. Beide Programme für dasselbe Vorhaben: nicht möglich.
ERP-Förderkredit KMU (365/366): Für KMU, die sowohl allgemeine Investitionen als auch klimaspezifische Vorhaben finanzieren wollen: KfW 293 für die klimaspezifischen Anlagen, ERP-Förderkredit für den Rest. Beide Programme dürfen nicht für dieselben Kosten genutzt werden.
Forschungszulage: Wer im Rahmen von Modul A in F&E für neue klimafreundliche Technologien investiert, kann die Forschungszulage kombinieren. Sie gilt beihilferechtlich als Steuermaßnahme, nicht als Beihilfe – es gibt also keine Kumulierungseinschränkung.
Was nicht kombinierbar ist: PV- und andere Stromerzeugungsanlagen, die EEG-Vergütung, KWKG-Förderung oder ähnliche staatliche Einspeisevergütungen erhalten, dürfen über KfW 293 nur ohne den zinsgünstigen Förderanteil finanziert werden. Die Kombination mit anderen staatlich geförderten Krediten für dasselbe Vorhaben ist nur zulässig, solange die Beihilfeintensitätsgrenzen nicht überschritten werden.
KfW 293 ist ein Kredit, kein Geschenk. Das Geld muss vollständig zurückgezahlt werden und ist kein steuerpflichtiges Einkommen. Die Zinsen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Der Zinsvorteil ist eine staatliche Beihilfe. Das bedeutet: Es gibt Obergrenzen, wie viel davon ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erhalten darf. Für die meisten Unternehmen ist das kein praktisches Problem – es gibt Varianten, die ohne Beihilfeobergrenzen funktionieren (der sogenannte beihilfefreie Zinssatz). Wichtig: Seit Januar 2026 werden alle De-minimis-Beihilfen in einem zentralen EU-Register veröffentlicht, innerhalb von 20 Tagen nach Gewährung. Wer mehrere geförderte Programme parallel nutzt, sollte die Gesamtsumme im Blick behalten.
Die Angaben im Antrag sind rechtlich relevant: Falsche oder unvollständige Angaben können als Subventionsbetrug gewertet werden (§ 264 StGB). Das ist kein Formfehler, das ist Strafrecht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung – die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die KfW 293 Klimaschutzoffensive ist mehr als ein zinsgünstiger Kredit – sie ist ein strategisches Instrument, das für Unternehmen zunehmend wichtig wird. Wer ohnehin plant, in klimafreundliche Technologien zu investieren, sollte sich die Frage stellen: Warum sollte ich das zu Marktkonditionen finanzieren, wenn ich denselben Kredit 1,5 bis 3 Prozentpunkte günstiger bekomme? Bei einem Vorhaben von 2 Millionen Euro über 10 Jahre ist das schnell ein sechsstelliger Unterschied.
Besonders attraktiv ist das Programm für Unternehmen, die eh schon klimafreundliche Technologien herstellen (Modul A) – denn hier können auch Betriebsmittel und Warenlager finanziert werden, was bei anderen KfW-Unternehmenskrediten nicht geht. Wer Wärmepumpen, Batterien oder Solaranlagen produziert, kann damit nicht nur seine Produktionsanlagen, sondern auch das laufende Geschäft flexibel finanzieren.
Ein weiterer Aspekt, den viele noch nicht auf dem Schirm haben: ESG-Reporting und EU-Taxonomie werden für immer mehr Unternehmen verpflichtend oder zumindest relevant – sei es durch Lieferkettenpflichten, Bankauflagen oder Kundenanforderungen. Eine Investition, die über KfW 293 finanziert wurde, ist automatisch als klimafreundlich dokumentiert und kann in ESG-Berichten, gegenüber Banken und gegenüber Lieferkettenpartnern verwendet werden. Das Programm erzeugt also nicht nur einen Zinsvorteil, sondern auch eine verwertbare Dokumentation.
Und was viele nicht wissen: Die 25-Millionen-Euro-Grenze ist keine absolute Obergrenze. Das Merkblatt sieht ausdrücklich vor, dass bei besonderer Förderungswürdigkeit höhere Beträge möglich sind. Für ein Industrieunternehmen, das eine Produktionslinie auf Wasserstoff umstellt und dafür 80 Millionen Euro investiert, ist KfW 293 damit ein realistischer Baustein in einer größeren Finanzierungsstruktur – nicht nur für Mittelständler.