Die BAFA Förderung für Energieberatung unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse für externe Energieberatungen, die den Energieverbrauch analysieren und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigen.
24.02.2026
Die BAFA Förderung für Energieberatung richtet sich an Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die ihre Energieeffizienz steigern wollen. Ziel ist es, den Ist-Zustand von Gebäuden und technischen Anlagen zu analysieren und wirtschaftliche Einsparwege aufzuzeigen.
Die BAFA Förderung für Energieberatung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Energieberatung, der nach Abschluss der Beratung und Prüfung der Unterlagen durch das BAFA ausgezahlt wird.
Gefördert werden drei Kernbereiche (Module): 1. Energieaudit nach DIN EN 16247: Eine systematische Inspektion des gesamten Energieprofils. 2. Energieberatung für Nichtwohngebäude: Fokus auf die Gebäudehülle und Haustechnik (Sanierungsfahrplan). 3. Energieberatung für Anlagen und Systeme: Fokus auf industrielle Prozesse (z.B. Druckluft, Abwärme, Kälte).
Der finanzielle Rahmen liegt bei einer Förderquote von bis zu 80 % (für KMU), wobei die Deckelung je nach Modul variiert: Bei Nichtwohngebäuden bis zu 8.000 €, bei Anlagen bis zu 6.000 € und bei Energieaudits bis zu 6.000 €.
Der größte Hebel liegt in der Vermeidung von Fehlinvestitionen. Eine typische Fehlannahme ist, dass die Beratung verpflichtend zur Umsetzung führt. Tatsächlich ist sie eine unverbindliche, aber hochgeförderte Strategie-Grundlage, die oft Voraussetzung für spätere Investitionszuschüsse (z.B. EEW-Förderung) ist.
Die BAFA Förderung für Energieberatung ist ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Unternehmen bei der Durchführung qualifizierter Energieberatungen finanziell unterstützt. Ziel der BAFA Förderung für Energieberatung ist es, Transparenz über den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden, Anlagen und Prozessen zu schaffen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz systematisch aufzuzeigen.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung wird eine strukturierte Analyse des energetischen Ist-Zustands durchgeführt, bei der sowohl Gebäudehülle als auch technische Anlagen und betriebliche Prozesse betrachtet werden. Auf dieser Grundlage erstellt der Energieberater ein individuelles Konzept, das konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten beschreibt. Die BAFA Förderung für Energieberatung umfasst dabei insbesondere die Energieberatung für Nichtwohngebäude sowie die modulare Energieberatung für Anlagen und Systeme.
Die BAFA Förderung für Energieberatung ist technologieoffen ausgestaltet und kann in unterschiedlichen Unternehmenskontexten eingesetzt werden, unabhängig von Branche oder Größe des Betriebs. Voraussetzung ist, dass die Energieberatung durch einen qualifizierten und beim BAFA zugelassenen Energieberater durchgeführt wird und die Inhalte den vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Charakteristisch für die BAFA Förderung für Energieberatung ist, dass sie ausschließlich die konzeptionelle und analytische Beratungsleistung fördert, nicht jedoch die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen. Die Ergebnisse der Energieberatung dienen jedoch häufig als Grundlage für weiterführende Investitionsentscheidungen und können den Zugang zu zusätzlichen Förderprogrammen im Bereich Energieeffizienz und Transformation erleichtern.
Die BAFA Förderung für Energieberatung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Energieverbrauch systematisch analysieren und wirtschaftliche Effizienzpotenziale erschließen möchten. Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, unabhängig davon, ob es sich um produzierende Betriebe, Dienstleistungsunternehmen oder andere gewerbliche Einheiten handelt. Voraussetzung für die BAFA Förderung für Energieberatung ist, dass die Beratung durch einen beim BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt und sich auf Nichtwohngebäude, Anlagen oder betriebliche Prozesse bezieht.
Von der BAFA Förderung für Energieberatung ausgeschlossen sind Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Fördervorgaben ausüben oder bei denen die Energieberatung keinen klaren Bezug zu einem betrieblichen Kontext hat. Ebenfalls nicht förderfähig sind Beratungen für Wohngebäude im Rahmen dieses Programmbereichs, da hierfür separate Förderprogramme gelten. Darüber hinaus sind Unternehmen ausgeschlossen, bei denen eine wirtschaftliche oder personelle Verflechtung mit dem ausführenden Energieberater besteht. Auch bereits begonnene oder abgeschlossene Beratungen vor Antragstellung sind im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung nicht förderfähig.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung werden ausschließlich analytische und konzeptionelle Leistungen gefördert, die auf eine systematische Bewertung des Energieverbrauchs abzielen. Förderfähige Tätigkeiten umfassen insbesondere die energetische Analyse von Nichtwohngebäuden, Anlagen und betrieblichen Prozessen, die Erfassung und Bewertung von Energieflüssen sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehört auch die Erstellung eines strukturierten Beratungsberichts, der sowohl den Ist-Zustand als auch wirtschaftlich sinnvolle Optimierungspotenziale darstellt.
Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung zählen die Beratungshonorare eines beim BAFA zugelassenen Energieberaters, soweit diese unmittelbar mit der Durchführung der Energieberatung verbunden sind. Maßgeblich sind dabei die Netto-Beratungskosten ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die förderfähigen Kosten sind auf die im Programm festgelegten Höchstbeträge begrenzt und müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nicht förderfähig im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung sind Leistungen, die über die reine Analyse und Konzeptentwicklung hinausgehen und in die Umsetzung von Maßnahmen übergehen. Dazu zählen insbesondere Investitionen in Anlagen oder Gebäude, handwerkliche Leistungen, technische Umsetzungen sowie laufende Betriebs- oder Wartungskosten. Ebenfalls ausgeschlossen sind interne Personalkosten sowie Beratungsleistungen, die keinen klaren Bezug zur energetischen Analyse oder Effizienzsteigerung aufweisen.
Graubereiche ergeben sich bei der BAFA Förderung für Energieberatung insbesondere bei der Abgrenzung zwischen konzeptioneller Beratung und konkreter Umsetzungsplanung. So können detaillierte Maßnahmenkonzepte und Wirtschaftlichkeitsberechnungen grundsätzlich förderfähig sein, solange sie der Entscheidungsgrundlage dienen. Sobald jedoch konkrete Ausführungsplanungen, technische Detailplanungen oder die Begleitung der Umsetzung im Vordergrund stehen, kann die Förderfähigkeit entfallen. Eine klare Trennung zwischen Analyse, Konzept und Umsetzung ist daher entscheidend.
Die Förderquote unterscheidet strikt zwischen KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und Nicht-KMU:
Die maximalen Zuschussbeträge pro Modul:
Ein produzierendes KMU (Leipzig) lässt seine Druckluftanlage und Abwärmenutzung analysieren (Modul 3). Der Energieberater stellt 7.000 € netto in Rechnung:
Im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung ist zu beachten, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Energieberatung gestellt werden muss. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines entgeltlichen Beratungsvertrags mit dem Energieberater, sodass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Erst nach Antragstellung und entsprechender Bestätigung durch das BAFA darf mit der Energieberatung begonnen werden.
Nach Bewilligung der BAFA Förderung für Energieberatung muss die Beratung innerhalb eines festgelegten Zeitraums durchgeführt werden. In der Praxis ist die Energieberatung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung beziehungsweise Bewilligung abzuschließen, wobei die konkrete Frist im jeweiligen Bescheid festgelegt wird.
Für die Einreichung des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung gelten ebenfalls verbindliche Fristen, die eingehalten werden müssen, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten. Verspätete oder unvollständige Einreichungen können dazu führen, dass die Förderung nicht ausgezahlt wird. Eine sorgfältige Einhaltung aller Fristen ist daher entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Förderung.
1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl eines beim BAFA zugelassenen Energieberaters sowie die inhaltliche Abstimmung der geplanten Energieberatung im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung.
2. Im zweiten Schritt wird der Antrag auf BAFA Förderung für Energieberatung über das BAFA-Online-Portal gestellt, wobei alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zum Gebäude oder den Anlagen sowie zum geplanten Beratungsumfang gemacht werden.
3. Im dritten Schritt prüft das BAFA den Antrag formal und erteilt bei positiver Prüfung einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die Durchführung der Energieberatung bildet.
4. Im vierten Schritt wird die Energieberatung entsprechend den Vorgaben der BAFA Förderung für Energieberatung durchgeführt, wobei der energetische Ist-Zustand erfasst und konkrete Effizienzmaßnahmen entwickelt werden.
5. Im fünften Schritt erstellt der Energieberater einen detaillierten Beratungsbericht, der die Analyse, die identifizierten Einsparpotenziale und die empfohlenen Maßnahmen dokumentiert.
6. Im sechsten Schritt erfolgt die Einreichung des Verwendungsnachweises, der insbesondere den Beratungsbericht, die Rechnung des Energieberaters und den Zahlungsnachweis umfasst.
7. Im siebten Schritt prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
8. Im achten Schritt erfolgt nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Zuschusses an das antragstellende Unternehmen.
Vorzeitiger Vertragsabschluss: Der häufigste Fehler ist die Unterschrift unter den Beratungsvertrag vor der Antragstellung. Da bereits die Verpflichtung zur Zahlung als Maßnahmenbeginn gilt, führt dies zur sofortigen Ablehnung.
Falsche Beraterzulassung: Unternehmen verwechseln oft den "Energieberater für Wohngebäude" mit dem für "Nichtwohngebäude". Besitzt der Berater nicht die spezifische BAFA-Zulassung für das gewählte Modul (EBN), ist die Förderung hinfällig.
Fehleinschätzung der KMU-Eigenschaft: Durch Verflechtungen mit Mutter- oder Partnerunternehmen verlieren viele Betriebe unbewusst ihren KMU-Status. Wird im Antrag fälschlich eine 80 % Quote statt 50 % angesetzt, droht eine Ablehnung wegen falscher Angaben.
Modul-Verwechslung: Es wird fälschlicherweise ein Energieaudit (Modul 1) beantragt, obwohl eine tiefe technische Sanierungsplanung für ein Gebäude (Modul 2) gewünscht war. Ein nachträglicher Modulwechsel ist kaum möglich.
Versäumnis der Verwendungsnachweisfrist: Nach Abschluss der Beratung müssen die Unterlagen innerhalb einer festen Frist eingereicht werden. Wird diese (meist im Bescheid genannte) Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf Auszahlung komplett.
Mangelhafte Dokumentation der Vor-Ort-Begehung: Das BAFA fordert eine physische oder (unter strengen Auflagen) videobasierte Begehung. Fehlt der Nachweis hierüber im Beratungsbericht, wird die Qualität der Beratung angezweifelt.
Wirtschaftliche Verflechtung: Wenn der Energieberater Anteile am Unternehmen hält oder in einer persönlichen Abhängigkeit zum Geschäftsführer steht, liegt ein Interessenkonflikt vor. Solche "In-Sich-Geschäfte" sind strikt untersagt.
Fehlender Fokus auf die Energieflüsse: Der Beratungsbericht ist zu oberflächlich und enthält keine detaillierte Erfassung der wesentlichen Energieverbraucher. Ein "Standardbericht" ohne individuelle Messungen führt oft zu Rückforderungen.
Unterschreitung der Mindestanforderungen: Jedes Modul hat Mindestanforderungen (z.B. nach DIN EN 16247). Werden diese im Bericht nicht vollständig abgearbeitet, gilt die Beratung als unvollständig und wird nicht bezuschusst.
Für "Nicht-KMU" (große Unternehmen) ist ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre gesetzlich verpflichtend. Diese Pflicht-Audits werden nicht gefördert. Freiwillige Audits von KMU hingegen werden mit 80 % bezuschusst.
Ein Energieaudit (Modul 1) ist eine Momentaufnahme des gesamten Energieverbrauchs des Standorts. Die Energieberatung (Modul 2 & 3) geht tiefer: Modul 2 erstellt einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude, Modul 3 optimiert spezifische technische Prozesse (z.B. Austausch eines Brenners oder Optimierung der Kühlung).
Ja. Nur Berater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena-Liste) geführt werden und eine spezielle Zulassung für dieses BAFA-Programm besitzen, dürfen die geförderte Beratung durchführen.
Ja, das ist oft sinnvoll. Man kann gleichzeitig ein Gebäude-Konzept (Hülle) und ein Anlagen-Konzept (Prozess) fördern lassen. Es müssen jedoch zwei separate Anträge gestellt werden.
In vielen Programmen (z.B. "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" - EEW) ist ein qualifiziertes Einsparkonzept zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Investitionszuschüssen (bis zu 40 %). Die BAFA-Energieberatung liefert genau dieses Konzept.
Die BAFA Förderung für Energieberatung kann grundsätzlich mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt und die jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung ausschließlich die Beratungsleistung gefördert wird, während andere Programme auf die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen abzielen.
Eine Kombination der BAFA Förderung für Energieberatung mit investiven Förderprogrammen ist häufig sinnvoll, da die Ergebnisse der Energieberatung als Grundlage für konkrete Maßnahmen dienen. So können beispielsweise auf Basis der Energieberatung Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen oder technische Anlagen über separate Programme gefördert werden, während die BAFA Förderung für Energieberatung die vorgelagerte Analyse abdeckt.
Auch eine Kombination mit der BAFA Förderung für Unternehmensberatung ist grundsätzlich möglich, sofern eine klare inhaltliche Trennung besteht. Während die BAFA Förderung für Energieberatung auf energetische Fragestellungen fokussiert ist, kann die BAFA Förderung für Unternehmensberatung ergänzend strategische oder organisatorische Themen behandeln.
Nicht zulässig ist eine Kombination der BAFA Förderung für Energieberatung mit anderen Förderprogrammen, die dieselben Beratungskosten bezuschussen. Eine Doppelförderung identischer Leistungen ist ausgeschlossen und kann zur vollständigen Rückforderung der Förderung führen.
In der praktischen Anwendung liegt der größte Nutzen der BAFA Förderung für Energieberatung häufig in der Funktion als vorbereitende Maßnahme, um Investitionsentscheidungen fundiert zu treffen und gezielt weitere Förderprogramme für die Umsetzung zu nutzen.
Die BAFA Förderung für Energieberatung stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar, der grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen ist und damit der Besteuerung unterliegt. Gleichzeitig können die im Rahmen der Energieberatung entstandenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sodass sich der steuerliche Effekt in der Praxis häufig relativiert, abhängig von der individuellen Situation des Unternehmens.
Im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung sind zudem die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten, insbesondere die De-minimis-Verordnung, sofern die Förderung unter diese Regelung fällt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die zulässigen Höchstgrenzen für staatliche Beihilfen innerhalb des maßgeblichen Zeitraums nicht überschritten werden und entsprechende Angaben im Antragsverfahren korrekt gemacht werden.
Rechtlich relevant ist außerdem, dass die BAFA Förderung für Energieberatung an klare formale und inhaltliche Anforderungen gebunden ist, insbesondere hinsichtlich der Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, der Beauftragung eines zugelassenen Energieberaters sowie der vollständigen und fristgerechten Dokumentation. Verstöße gegen diese Vorgaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse führen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Energieberater keine wirtschaftlichen, personellen oder organisatorischen Verflechtungen bestehen, da dies im Rahmen der BAFA Förderung für Energieberatung zum Ausschluss der Förderung führen kann. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist zentral für die rechtssichere Nutzung der Förderung.
Die BAFA Förderung für Energieberatung ist für Unternehmer ein strategisches Instrument zur strukturierten Bewertung von Energiekosten und Effizienzpotenzialen, da sie den Zugang zu fundierter externer Analyse zu vergleichsweise geringen Eigenkosten ermöglicht. Insbesondere für Unternehmen mit energieintensiven Prozessen oder steigenden Energiekosten schafft die Förderung eine belastbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen.
In der praktischen Einordnung wird die BAFA Förderung für Energieberatung häufig als rein technisches Thema wahrgenommen, obwohl ihr tatsächlicher Wert in der wirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen liegt. Die Energieberatung liefert nicht nur Daten, sondern priorisiert Investitionen nach Wirtschaftlichkeit und zeigt auf, welche Maßnahmen sich unter realen Bedingungen tatsächlich lohnen.
Für Unternehmer liegt der größte Nutzen der BAFA Förderung für Energieberatung in ihrer Funktion als vorgelagerte Entscheidungsbasis für Transformations- und Effizienzprojekte. Richtig eingesetzt, reduziert sie Investitionsrisiken, schafft Transparenz über Einsparpotenziale und ermöglicht es, weitere Förderprogramme gezielt und strukturiert zu nutzen.