Das Programm reagiert auf eine bemerkenswerte Entwicklung: Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung erwirtschaften Social Entrepreneurs in Deutschland bereits 37 Milliarden Euro Umsatz jährlich, nutzen aber klassische Förderstrukturen deutlich seltener als kommerzielle Start-ups. Die zweite Förderrunde läuft noch bis 21. Januar 2025 – wer die Frist verpasst, muss bis Ende 2025 auf die dritte Runde warten.
Besonders interessant: Das Programm kombiniert ESF-Plus-Mittel der EU mit nationalen Bundesmitteln und ermöglicht dadurch außergewöhnlich hohe Förderquoten. Projekte mit Klimabezug erhalten sogar 95 Prozent Zuschuss – nur fünf Prozent Eigenanteil sind nötig. Damit gehört es zu den attraktivsten Zuschuss-Programmen für Intermediäre in Deutschland.
Was ist Bundesprogramm Nachhaltig wirken ESF Plus?
Das Bundesprogramm Nachhaltig wirken baut systematisch Unterstützungsstrukturen für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf. Anders als klassische Gründerförderung richtet es sich nicht direkt an Start-ups, sondern an Intermediäre wie Impact Hubs, Inkubatoren oder Wirtschaftsförderungen. Diese erhalten Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten, um spezialisierte Beratungs- und Vernetzungsangebote für Social Entrepreneurs zu entwickeln.
Das BMWK startete das Programm im August 2024 als Teil der ESF-Plus-Förderperiode 2021-2027. Es adressiert eine strukturelle Lücke: Während kommerzielle Start-ups auf ein dichtes Netz aus Acceleratoren, Venture Capital und Beratung zugreifen können, fehlten entsprechende Strukturen für gemeinwohlorientierte Gründungen. Das Programm schließt diese Lücke durch den systematischen Aufbau spezialisierter Expertise.
Gefördert werden zwei Module: Das Individual-Modul unterstützt vertiefte Einzelberatung für gemeinwohlorientierte Unternehmen, das Multiplikator-Modul finanziert übergreifende Information, Vernetzung und Peer-Learning-Formate. Beide Module können kombiniert oder einzeln beantragt werden. Die Förderung läuft über mehrere Jahre und ermöglicht dadurch den Aufbau nachhaltiger Strukturen.
Das Programm grenzt sich klar von der direkten Start-up-Förderung ab: Es fördert nicht die Unternehmen selbst, sondern die Organisationen, die diese unterstützen. Dadurch entsteht ein Multiplikatoreffekt – eine geförderte Einrichtung kann hunderte Social Entrepreneurs erreichen. Diese Logik unterscheidet es fundamental von Programmen wie EXIST oder dem INVEST-Zuschuss.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Dazu zählen Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren sowie Hochschulen. Auch rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse mehrerer Organisationen können sich bewerben.
Entscheidend ist der Nachweis der Qualifikation: Antragsteller müssen dokumentieren, dass sie bereits Erfahrung in der Betreuung von Gründungen oder Unternehmen haben und über die notwendige Infrastruktur verfügen. Eine reine Absichtserklärung reicht nicht – die Organisation muss glaubhaft machen, dass sie die geförderten Leistungen auch tatsächlich erbringen kann.
Privatpersonen, nicht rechtsfähige Vereine oder reine Beratungsunternehmen ohne nachweisbare Infrastruktur sind ausgeschlossen. Ebenso können sich gewinnorientierte Unternehmen nur bewerben, wenn sie eine entsprechende Expertise und Infrastruktur für die Unterstützung gemeinwohlorientierter Gründungen nachweisen. Die bloße Gewinnerzielungsabsicht schließt nicht aus, aber der Fokus muss klar auf der Gemeinwohlorientierung liegen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert den Aus- und Aufbau von Strukturen mit allgemeinen Informations- und Unterstützungsangeboten zu Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung. Im Individual-Modul erhalten gemeinwohlorientierte Unternehmen vertiefte Einzelunterstützung, während das Multiplikator-Modul übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning finanziert.
Förderfähig sind maßnahmenbezogene Personalausgaben nach Standardeinheitskostensätzen sowie Sachkosten für die Programmdurchführung. Die Personalkosten werden nach verschiedenen Qualifikationsgruppen gestaffelt abgerechnet, wobei das Programm feste Stundensätze gemäß Artikel 53 der EU-Verordnung anwendet. Sachkosten umfassen Raummieten, IT-Ausstattung, Materialien und externe Dienstleistungen, soweit sie direkt der Maßnahmendurchführung dienen.
Nicht förderfähig sind Investitionen in Immobilien, die Anschaffung von Fahrzeugen, allgemeine Verwaltungskosten ohne direkten Maßnahmenbezug sowie bereits laufende Betriebskosten der antragstellenden Organisation. Auch die direkte Finanzierung der betreuten Unternehmen ist ausgeschlossen – das Programm fördert ausschließlich die Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Hybride Beratungsformate mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen → Einordnung: teilweise förderfähig → Beraterhinweis: Die geförderten Grundleistungen müssen klar von kostenpflichtigen Premium-Services abgrenzbar sein und dürfen nicht als Kundenakquise für kommerzielle Angebote dienen.
Internationale Vernetzungsreisen zu Impact-Konferenzen → Einordnung: förderfähig → Beraterhinweis: Reisekosten sind als Sachkosten förderfähig, wenn sie der Kompetenzentwicklung oder Vernetzung der betreuten Unternehmen dienen und in angemessenem Verhältnis zum Gesamtprojekt stehen.
Co-Working-Spaces mit gemischter Nutzung durch kommerzielle und gemeinwohlorientierte Gründer → Einordnung: anteilig förderfähig → Beraterhinweis: Nur der Anteil der Räume und Ressourcen ist förderfähig, der nachweislich ausschließlich gemeinwohlorientierten Unternehmen zugute kommt – dokumentieren Sie die Nutzung genau.
Konditionen
Das Programm finanziert Projekte mit maximal 85 Prozent durch öffentliche Zuwendungen aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. Projekte mit Klimabezug erhalten den sogenannten Klimabonus und werden mit bis zu 95 Prozent gefördert. Der Eigenanteil von mindestens 15 Prozent beziehungsweise fünf Prozent kann durch Eigen- oder Drittmittel erbracht werden, muss aber nachweislich verfügbar sein.
Die maximale Zuwendung beträgt 600.000 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Bei mehrjährigen Projekten können entsprechend höhere Gesamtsummen erreicht werden. Diese Obergrenze gilt pro Organisation – Zusammenschlüsse mehrerer Träger können theoretisch höhere Summen beantragen, müssen aber die jeweiligen Anteile klar abgrenzen und separat beantragen.
Beispielrechnung für einen Impact Hub in einer Großstadt: Der Hub plant ein zweijähriges Programm mit zwei Vollzeit-Beratern (100.000 Euro Personalkosten jährlich), Sachkosten für Räume und Events (50.000 Euro jährlich) sowie externe Expertise (25.000 Euro jährlich). Gesamtkosten: 350.000 Euro. Mit Klimabonus erhält der Hub 332.500 Euro Zuschuss (95 Prozent) und muss nur 17.500 Euro Eigenanteil aufbringen.
Ohne Klimabezug läge der Zuschuss bei 297.500 Euro (85 Prozent) mit 52.500 Euro Eigenanteil. Die Differenz von 35.000 Euro zeigt, wie wichtig die präzise Darstellung des Klimabezugs im Antrag ist. Für die Liquiditätsplanung bedeutet das: Der Hub kann das Programm praktisch ohne Vorfinanzierung starten, da die Mittel nach Bedarfsanmeldung ausgezahlt werden.
Fristen
Antragsfristen der zweiten Förderrunde: 18. Dezember 2024 bis 21. Januar 2025. Anträge müssen bis 23:59 Uhr des Stichtags vollständig elektronisch über die EUREKA-5-Plattform eingereicht sein. Unvollständige oder nach Fristablauf eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Dritte Antragsrunde: ab Ende 2025 geplant. Das BMWK veröffentlicht die genauen Termine voraussichtlich im dritten Quartal 2025. Zwischen den Förderrunden können keine Anträge gestellt werden – wer die aktuelle Frist verpasst, muss bis zur nächsten Runde warten.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn: nur nach schriftlicher Genehmigung möglich. Der Antrag auf vorzeitigen Beginn muss vor Projektstart gestellt und genehmigt werden. Ohne diese Genehmigung sind alle Ausgaben nicht förderfähig, auch wenn der Förderantrag später bewilligt wird.
Projektlaufzeit: maximal bis 31. Dezember 2028. Alle Maßnahmen müssen bis zu diesem Datum abgeschlossen sein. Eine Verlängerung über das Programmende hinaus ist nicht möglich, auch nicht bei verzögertem Projektstart.
Verwendungsnachweis: spätestens sechs Monate nach Projektende. Der Nachweis muss alle Belege, Berichte und Dokumentationen über die erreichten Ziele enthalten. Verspätete Nachweise können zu Rückforderungen führen.
Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre ab Gewährung der Beihilfe. Alle projektbezogenen Unterlagen müssen für mögliche Prüfungen verfügbar bleiben. Die am häufigsten versäumte Frist ist der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn – viele Organisationen starten aus Enthusiasmus zu früh und gefährden dadurch die gesamte Förderung.
Antragsprozess
Schritt 1: Projektkonzeption und Qualifikationsnachweis Sie entwickeln ein detailliertes Konzept für Ihr Unterstützungsangebot und stellen die erforderlichen Qualifikationen zusammen. Das umfasst Referenzen aus der Gründungsbetreuung, Nachweise über Infrastruktur und Personal sowie ein schlüssiges Konzept für die geplanten Module. Typische Stolperfalle: Viele Antragsteller unterschätzen den Aufwand für den Qualifikationsnachweis und beginnen zu spät mit der Dokumentation ihrer Expertise.
Schritt 2: Registrierung auf der EUREKA-5-Plattform Sie registrieren sich unter projekte.eureka5.de und legen Ihr Organisationsprofil an. Die Plattform führt Sie durch die notwendigen Eingaben zu Rechtsform, Adressdaten und Kontaktpersonen. Laden Sie alle Gründungsdokumente und Nachweise hoch. Häufiger Fehler: Die Registrierung dauert länger als erwartet, besonders wenn Dokumente nachgereicht werden müssen.
Schritt 3: Antragstellung im elektronischen System Sie füllen den strukturierten Online-Antrag aus, der Projektbeschreibung, Kostenplan, Zeitplan und Zielsetzungen umfasst. Das System prüft automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sie müssen zwischen Individual- und Multiplikator-Modul wählen oder beide kombinieren. Stolperstein: Unklare Abgrenzung zwischen den Modulen führt oft zu Rückfragen oder Ablehnungen.
Schritt 4: Formale Prüfung durch die Bewilligungsstelle Die Anträge durchlaufen eine Eingangsprüfung auf Vollständigkeit, Antragsberechtigung und formale Kriterien. Fehlende Unterlagen oder Formfehler führen zur Nachforderung oder Ablehnung. Die Bewilligungsstelle prüft besonders kritisch den Qualifikationsnachweis und die Plausibilität der geplanten Maßnahmen. Diese Phase dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Schritt 5: Inhaltliche Bewertung und Auswahlentscheidung Ein Bewertungsgremium prüft die inhaltliche Qualität, Innovationsgrad und voraussichtliche Wirkung der Projekte. Kriterien sind die Zielgruppenrelevanz, Qualität der geplanten Unterstützungsleistungen und regionale Bedarfe. Bei begrenzten Mitteln erfolgt eine Rangfolgenbildung. Häufiger Schwachpunkt: Zu allgemeine Projektbeschreibungen ohne klaren Bezug zur Zielgruppe gemeinwohlorientierter Unternehmen.
Schritt 6: Bewilligung und Abruf der Fördermittel Bei positiver Entscheidung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit allen Auflagen und Bedingungen. Die Mittel können nach Bedarfsanmeldung abgerufen werden, müssen aber zweckgebunden verwendet werden. Sie starten mit der Maßnahmendurchführung und dokumentieren fortlaufend alle Aktivitäten und Ausgaben. Wichtig: Änderungen am bewilligten Projekt müssen vorab beantragt und genehmigt werden.
Typische Fehler
Vorzeitiger Projektbeginn ohne Genehmigung Viele Antragsteller beginnen aus Enthusiasmus mit der Durchführung, bevor sie die schriftliche Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben. Das macht alle bis zur Genehmigung entstandenen Kosten nicht förderfähig – auch bei späterer Bewilligung. Der finanzielle Schaden kann schnell fünfstellig werden. Vermeidung: Beantragen Sie den vorzeitigen Beginn explizit und warten Sie die schriftliche Bestätigung ab.
Unklare Abgrenzung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten Besonders bei gemischten Organisationen, die sowohl kommerzielle als auch gemeinwohlorientierte Gründungen betreuen, entstehen Abgrenzungsfehler. Werden Kosten falsch zugeordnet, drohen Rückforderungen der gesamten Förderung. Das passiert häufig bei Personalkosten von Mitarbeitern, die parallel andere Projekte betreuen. Lösung: Führen Sie penible Zeiterfassung und dokumentieren Sie alle Kostenzuordnungen nachvollziehbar.
Fehlende Dokumentation der Qualifikation und Expertise Der Qualifikationsnachweis wird oft unterschätzt und oberflächlich erbracht. Ohne überzeugende Belege für die Expertise in der Betreuung gemeinwohlorientierter Unternehmen lehnen die Bewilligungsstellen ab. Viele Antragsteller verwechseln allgemeine Gründungsberatung mit der spezifischen Expertise für Social Entrepreneurs. Vorbeugung: Sammeln Sie konkrete Referenzen, Fallstudien und Nachweise über erfolgreiche Betreuungen im Gemeinwohlbereich.
Unrealistische Zielsetzungen und Erfolgsindikatoren Antragsteller versprechen oft zu viele zu betreuende Unternehmen oder überzogene Wirkungsversprechen. Bei der Abrechnung können diese Ziele nicht erreicht werden, was zu Kürzungen oder Rückforderungen führt. Besonders problematisch: Quantitative Ziele ohne Berücksichtigung der längeren Entwicklungszyklen bei Social Entrepreneurs. Realismus siegt: Setzen Sie erreichbare, aber ambitionierte Ziele und berücksichtigen Sie Vorlaufzeiten.
Mangelhafte Kombination der Module Viele Antragsteller kombinieren Individual- und Multiplikator-Modul, ohne die unterschiedlichen Anforderungen zu beachten. Das Individual-Modul erfordert intensive Einzelbetreuung, das Multiplikator-Modul fokussiert auf Breitenwirkung. Werden beide Module beantragt, aber nicht sinnvoll verzahnt, entstehen Doppelstrukturen oder Zielkonflikte. Erfolgsrezept: Entwickeln Sie ein integriertes Konzept, bei dem sich beide Module sinnvoll ergänzen.
Unterschätzung der Eigenanteil-Finanzierung Selbst bei 95 Prozent Förderquote müssen fünf Prozent Eigenanteil nachgewiesen werden. Bei einem 600.000-Euro-Projekt sind das immer noch 30.000 Euro. Viele Organisationen haben diese Summe nicht liquid verfügbar oder verlieren zugesagte Drittmittel. Ohne Eigenanteil-Nachweis wird die Förderung nicht ausgezahlt. Sicherheit: Stellen Sie den Eigenanteil vor Antragstellung verbindlich sicher und halten Sie eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben bereit.
Versäumte Änderungsanträge bei Projektmodifikationen Während der Durchführung ergeben sich oft notwendige Anpassungen am ursprünglichen Konzept. Werden diese Änderungen nicht vorab beantragt und genehmigt, gelten sie als Zweckentfremdung mit Rückforderungsrisiko. Dieser Fehler passiert besonders häufig bei Personalwechseln oder geänderten Schwerpunktsetzungen. Professionell: Beantragen Sie alle wesentlichen Änderungen vorab und dokumentieren Sie die Gründe nachvollziehbar.
FAQ
Können GmbHs das Bundesprogramm Nachhaltig wirken beantragen?
Ja, GmbHs sind als juristische Personen des privaten Rechts grundsätzlich antragsberechtigt. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern der Nachweis der fachlichen und administrativen Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen. Eine gewinnorientierte GmbH muss glaubhaft machen, dass sie über entsprechende Expertise und Infrastruktur verfügt und das geförderte Programm tatsächlich gemeinwohlorientierten Gründungen zugute kommt. Die bloße Gewinnerzielungsabsicht schließt nicht aus, aber der Fokus muss klar erkennbar auf der Unterstützung von Social Entrepreneurs liegen. Wichtig ist auch, dass die GmbH die erforderliche Finanzausstattung für den Eigenanteil nachweisen kann.
Wie hoch ist der konkrete Euro-Vorteil bei maximaler Förderung?
Bei der Höchstförderung von 600.000 Euro jährlich mit Klimabonus erhalten Sie 570.000 Euro Zuschuss und müssen nur 30.000 Euro Eigenanteil aufbringen. Ohne Klimabonus wären es 510.000 Euro Zuschuss bei 90.000 Euro Eigenanteil. Der Klimabonus bringt also 60.000 Euro zusätzlichen Zuschuss – das entspricht etwa einer Vollzeitstelle für ein Jahr. Bei einem dreijährigen Projekt können Sie theoretisch 1,8 Millionen Euro beantragen und erhalten 1,71 Millionen Euro Zuschuss. Verglichen mit einem klassischen Bankkredit für Personalaufbau sparen Sie bei drei Prozent Zinsen etwa 154.000 Euro Zinskosten über die Laufzeit. Der Liquiditätsvorteil ist noch größer: Sie müssen praktisch keine Vorfinanzierung leisten, da die Mittel nach Bedarfsanmeldung fließen.
Kann ich das Programm mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, aber streng reglementiert. Die De-minimis-Obergrenze von 200.000 Euro in drei Jahren darf nicht überschritten werden, es sei denn, die andere Förderung läuft über eine genehmigte Beihilferegelung. Besonders gut kombinierbar ist das Programm mit regionalen ESF-Mitteln der Bundesländer oder EU-Strukturfondsmitteln, da hier oft ähnliche Zielgruppen gefördert werden. Nicht kombinierbar sind andere Bundesprogramme zur Gründungsförderung, wenn sie dasselbe Vorhaben finanzieren würden. Sie müssen alle anderen Förderungen im Antrag angeben und die Abgrenzung der Finanzierung klar darstellen. Bei Unsicherheiten fragen Sie vorab bei der Bewilligungsstelle nach.
Muss unser Impact Hub bereits etabliert sein oder können wir uns als neue Organisation bewerben?
Sie können sich auch als neue Organisation bewerben, müssen aber die fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Das ist der häufigste Stolperstein für neue Organisationen: Ohne Referenzen und nachweisbare Expertise in der Betreuung von Social Entrepreneurs ist eine Bewilligung unwahrscheinlich. Erfolgreiche neue Antragsteller haben meist erfahrene Gründer oder Berater im Team, die entsprechende Qualifikationen mitbringen, oder kooperieren mit etablierten Partnern. Alternativ können Sie auch als Zusammenschluss mit bereits etablierten Organisationen auftreten. Die Bewilligungsstelle prüft sehr genau, ob Sie die versprochenen Leistungen auch tatsächlich erbringen können – reine Absichtserklärungen reichen nicht aus.
Sind rückwirkende Förderungen möglich?
Nein, rückwirkende Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Ausgaben, die vor dem offiziellen Projektbeginn entstehen, sind nicht förderfähig – selbst wenn der Förderantrag später bewilligt wird. Eine Ausnahme gibt es nur beim genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn: Hier können Sie vor der Bewilligung starten, aber erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Bewilligungsstelle. Diese Genehmigung müssen Sie explizit beantragen und vor dem gewünschten Starttermin erhalten. Viele Organisationen unterschätzen diese Regel und beginnen aus Enthusiasmus zu früh – das kann die gesamte Förderung gefährden. Planen Sie daher realistisch und beantragen Sie bei Zeitdruck unbedingt den vorzeitigen Beginn.
Wann ist eine professionelle Beratung bei der Antragstellung sinnvoll?
Eine professionelle Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie erstmalig öffentliche Fördermittel beantragen oder wenn Ihr Projekt komplex ist und beide Module kombiniert. Fördermittelberater kennen die typischen Stolperfalle und können den Antrag so formulieren, dass er den Bewertungskriterien optimal entspricht. Der Beratungsaufwand liegt meist zwischen 10.000 und 25.000 Euro – bei einer möglichen Förderung von bis zu 600.000 Euro jährlich ist das gut investiert. Unverzichtbar ist Beratung bei rechtlich komplexen Konstellationen, etwa wenn Sie mit mehreren Partnern kooperieren oder wenn Abgrenzungsfragen zu anderen Aktivitäten bestehen. Auch die laufende Projektbegleitung durch Berater kann sinnvoll sein, um Fehler bei der Durchführung und Abrechnung zu vermeiden.
Kombinierbarkeit
Das ESF Plus Programm für Weiterbildung und Qualifizierung lässt sich gut mit dem Bundesprogramm Nachhaltig wirken kombinieren. Während Nachhaltig wirken die Beratungsstrukturen finanziert, kann ESF Plus die Qualifizierung der Berater und Coaches übernehmen. Die Kombination funktioniert über getrennte Kostenstellen – ESF Plus finanziert Weiterbildungsmaßnahmen, Nachhaltig wirken die eigentliche Beratungstätigkeit. Die De-minimis-Obergrenze von 200.000 Euro in drei Jahren gilt für beide Programme gemeinsam. Fallstrick: Personalkosten dürfen nicht doppelt abgerechnet werden.
Die GRW-Förderung für strukturschwache Regionen unterstützt Investitionen in Infrastruktur und kann die Sachkosten des Bundesprogramms ergänzen. GRW fördert beispielsweise den Aufbau von Co-Working-Spaces oder Beratungszentren mit bis zu 40 Prozent Zuschuss, während Nachhaltig wirken die laufenden Personal- und Betriebskosten übernimmt. Diese Kombination ist besonders in C-Fördergebieten attraktiv und kann die Gesamtfinanzierung auf über 95 Prozent Förderquote bringen. Achtung: GRW erfordert eine Mindestinvestition und längere Bindungsfristen.
Horizon Europe kann für internationale Vernetzungsprojekte und Forschungskooperationen im Bereich Social Innovation kombiniert werden. Horizon Europe finanziert die Entwicklung innovativer Unterstützungsmethoden und europäische Partnerschaften, während Nachhaltig wirken die nationale Umsetzung übernimmt. Die Beihilfeobergrenzen sind getrennt zu betrachten, da Horizon Europe unter einer eigenen EU-Gruppenfreistellungsverordnung läuft. Herausforderung: Die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten und Berichtspflichten erfordern saubere Projektabgrenzung.
Regionale BAFA-Programme zur Unternehmensberatung können die Einzelberatung gemeinwohlorientierter Unternehmen ergänzen. BAFA fördert spezialisierte Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro pro Unternehmen, während Nachhaltig wirken die allgemeinen Unterstützungsstrukturen finanziert. Diese Kombination ermöglicht sowohl Breitenberatung als auch intensive Einzelfallhilfe. Die BAFA-Förderung läuft direkt an die beratenen Unternehmen, nicht an den Intermediär, wodurch Doppelförderungen vermieden werden. Wichtig: Die Beratungsleistungen müssen klar abgrenzbar sein und dürfen sich nicht überschneiden.
Steuerliche & rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie vom 17. Juli 2024, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 17.07.2024 B1. Das Programm basiert auf der De-minimis-Verordnung der EU (Verordnung 1407/2013), wodurch die Obergrenze von 200.000 Euro in drei Steuerjahren gilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und entsprechend der Bewertungskriterien.
§ 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 SubvG (Subventionsgesetz) verpflichten Sie zur wahrheitsgemäßen Angabe aller subventionserheblichen Tatsachen. Falsche Angaben oder das Verschweigen wichtiger Informationen können strafrechtliche Konsequenzen haben und führen zur sofortigen Rückforderung der gesamten Förderung nebst Zinsen. Besonders kritisch sind Angaben zur Qualifikation, zu anderen Förderungen und zur Zweckverwendung der Mittel.
Steuerlich sind die Zuschüsse als Betriebseinnahmen zu behandeln und grundsätzlich ertragsteuerpflichtig. Die geförderten Ausgaben können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wodurch sich die Steuerlast relativiert. Umsatzsteuer fällt auf die Förderung nicht an, wohl aber auf eventuelle Eigenleistungen oder kostenpflichtige Zusatzangebote. Die steuerliche Erfassung erfolgt im Jahr des Mittelzuflusses, nicht der Bewilligung.
Sie müssen alle projektbezogenen Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren, beginnend mit der Gewährung der Beihilfe. Dazu gehören alle Belege, Verträge, Zeitnachweise, Berichte und die Korrespondenz mit der Bewilligungsstelle. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass Prüfbehörden jederzeit Zugang haben. Elektronische Archivierung ist zulässig, wenn die Daten unveränderbar und dauerhaft lesbar gespeichert werden.
Einordnung für Unternehmer
Das Bundesprogramm Nachhaltig wirken lohnt sich ab einem Projektvolumen von etwa 100.000 Euro, da der Antragsaufwand etwa 40 bis 80 Stunden beträgt. Bei einem typischen Beratungsstundensatz von 100 Euro entspricht das 4.000 bis 8.000 Euro Aufwand. Mit 95 Prozent Förderquote bei Klimabezug erhalten Sie für 100.000 Euro Projektkosten 95.000 Euro Zuschuss – der Nettonutzen nach Antragsaufwand liegt bei über 85.000 Euro. Bei kleineren Projekten verschlechtert sich das Aufwand-Nutzen-Verhältnis erheblich.
Technologie- und Gründerzentren sowie Hochschulen nutzen das Programm bisher deutlich zu wenig, obwohl sie optimal qualifiziert wären. Viele konzentrieren sich noch zu sehr auf klassische, technologieorientierte Start-ups und übersehen das wachsende Potenzial von Social Entrepreneurs. Dabei zeigen Studien, dass gemeinwohlorientierte Gründungen überdurchschnittlich stabile Geschäftsmodelle entwickeln und seltener scheitern. Diese Zielgruppe zu vernachlässigen bedeutet, attraktive Förderchancen und künftige Marktentwicklungen zu verpassen.
Strategisch ergänzt das Programm perfekt eine Gesamtfinanzierungsstrategie für den Aufbau neuer Geschäftsfelder. Sie können mit der 95-prozentigen Förderung praktisch risikolos testen, ob Ihre Organisation erfolgreich Social Entrepreneurs betreuen kann. Bei erfolgreichem Projektabschluss haben Sie eine neue Zielgruppe erschlossen, Kompetenzen aufgebaut und ein attraktives Portfolio für weitere Förderprogramme geschaffen. Die gewonnene Expertise qualifiziert Sie auch für europäische Programme wie Horizon Europe oder COSME.
Der häufigste Denkfehler beim ersten Lesen: Viele denken, das Programm fördere nur klassische soziale Projekte oder NGOs. Tatsächlich umfasst "gemeinwohlorientiert" ein breites Spektrum von Social Business über Sustainable Startups bis hin zu Impact-orientierten Tech-Unternehmen. Ein Medtech-Startup, das bezahlbare Gesundheitslösungen für Entwicklungsländer entwickelt, ist genauso gemeinwohlorientiert wie ein Repair-Café oder eine Nachbarschaftsplattform. Diese Breite der Zielgruppe macht das Programm für viel mehr Intermediäre interessant als zunächst erkennbar.
Starten Sie jetzt mit der Konzeptentwicklung für die dritte Förderrunde Ende 2025 – die zweite Runde läuft nur noch bis 21. Januar 2025. Sammeln Sie bereits heute Referenzen in der Betreuung gemeinwohlorientierter Projekte und bauen Sie strategische Partnerschaften auf. Mit 110 Millionen Euro Gesamtvolumen bis 2028 bietet das Programm außergewöhnliche Chancen für den systematischen Aufbau neuer Geschäftsfelder.
Quellen
1. Förderrichtlinie Bundesprogramm Nachhaltig wirken – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, abgerufen 18.03.2026
2. ESF Plus Programmdarstellung Nachhaltig wirken – ESF-Verwaltungsbehörde, abgerufen 18.03.2026
3. Förderdatenbank Eintrag Nachhaltig wirken – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, abgerufen 18.03.2026
