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Digitalisierung, Zuschuss

Digital Jetzt Förderung: Was das ausgelaufene BMWK-Programm für KMU war

Digital Jetzt war ein bundesweites Zuschussprogramm für Digitalisierungsinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es förderte digitale Technologien und Qualifizierungen der Mitarbeitenden, ist aber ausgelaufen. Die Förderrichtlinie war bis zum 31. Dezember 2023 befristet, neue Anträge sind seither nicht mehr möglich.

Kann Digital Jetzt heute noch beantragt werden?

Nein. Digital Jetzt ist ausgelaufen. Die Förderrichtlinie war bis zum 31. Dezember 2023 befristet, seither sind keine neuen Anträge mehr möglich. Das Programm bleibt aber wichtig als Referenz, weil viele Unternehmen weiterhin nach einem bundesweiten Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen suchen.

Schnellüberblick

Was ist es?Digital Jetzt war ein BMWK-Förderprogramm, das Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung von Mitarbeitenden bezuschusste.
Wer bekommt es?Antragsberechtigt waren rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk sowie freie Berufe mit 3 bis 499 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie viel?Die Förderung konnte bis zu 50.000 Euro je Einzelunternehmen betragen, bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerken bis zu 100.000 Euro je Antragsteller.
Wofür?Gefördert wurden unter anderem Hard- und Software für Digitalisierung, Vernetzung, Cloud, Big Data, Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit sowie qualifizierte Weiterbildungen der Beschäftigten.
Antrag vor Beginn?Der Antrag musste vor Vorhabenbeginn gestellt werden, bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags galt als Beginn.
Kombinierbar?Eine Doppelförderung über andere Zuschussprogramme war ausgeschlossen, Kredit- und Beteiligungsprogramme konnten für den Eigenanteil jedoch eine Rolle spielen.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

Digital Jetzt richtete sich an den Mittelstand, war aber enger gefasst, als der Begriff KMU-Förderung zunächst vermuten lässt. Besonders wichtig waren die Mitarbeitergrenzen, die Einbeziehung der freien Berufe und die Pflicht, die Investition in Deutschland umzusetzen.

  • Antragsberechtigt waren rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
  • Freie Berufe waren ausdrücklich antragsberechtigt, was ein wichtiger Unterschied zum Programm go-digital war.
  • Das Unternehmen musste zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeitende in Vollzeitäquivalenten beschäftigen.
  • Solo-Selbständige und sehr kleine Betriebe unterhalb von 3 Vollzeitäquivalenten waren nicht antragsberechtigt.
  • Die Investition musste in einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erfolgen.
  • Ausgeschlossen waren unter anderem kommunale Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit eingestellter Geschäftstätigkeit oder Insolvenz sowie Unternehmen mit offener EU-Rückforderung.
  • Unternehmen, die im vorausgehenden Jahr bereits eine Digital-Jetzt-Förderung erhalten hatten, waren wegen der Wiederholungssperre von einem Jahr ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Das Programm bestand aus zwei Modulen. Modul 1 bezog sich auf die technische Investition, Modul 2 auf das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten. Gerade diese Kombination war in der Praxis sinnvoll, weil Digitalisierung selten nur aus neuer Software besteht.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
Modul 1, digitale TechnologienHard- und Software für interne und externe Vernetzung, datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck, IT-Sicherheit und Datenschutz.Gefördert wurde die Investition im Unternehmen selbst, nicht nur eine vorgelagerte Beratung.
Modul 2, Qualifizierung der MitarbeitendenWeiterbildungen zu digitaler Transformation, digitaler Strategie, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitalem und agilem Arbeiten sowie digitalen Basiskompetenzen.Der Weiterbildungsanbieter musste nach ISO 9001 zertifiziert oder nach AZAV akkreditiert sein.
Kombination der ModuleModul 1 und Modul 2 konnten alternativ oder kumulativ beantragt werden.Bei kumulativer Inanspruchnahme war kein direkter inhaltlicher Zusammenhang zwischen Technologie-Investition und Qualifizierung zwingend.
Nicht förderfähige AusgabenStandardsoftware, übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware, Standardhardware ohne direkten Bezug zum Digitalisierungsvorhaben, Ersatz- oder Routineinvestitionen, erstmalige IKT-Grundausstattung, Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers.Nicht jede IT-Anschaffung war förderfähig. Entscheidend war der nachvollziehbare Digitalisierungseffekt des konkreten Vorhabens.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe war bei Digital Jetzt nicht nur eine feste Quote. Sie ergab sich aus einer nach Unternehmensgröße gestaffelten Basisquote und möglichen Bonusprozentpunkten. Dadurch konnten zwei ähnliche Vorhaben unterschiedlich gefördert werden, wenn Standort, IT-Sicherheitsbezug oder Wertschöpfungsnetzwerk verschieden waren.

Wichtig zur Förderhöhe

Bis zum 30. Juni 2021 galt eine erhöhte Corona-Basisquote von bis zu 50 Prozent für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende, bis zu 45 Prozent für Unternehmen bis 250 Mitarbeitende und bis zu 40 Prozent für Unternehmen bis 499 Mitarbeitende. Ab dem 1. Juli 2021 galten reguläre Basisquoten von bis zu 40 Prozent, 35 Prozent und 30 Prozent. Zusätzlich waren Bonusprozentpunkte möglich: 5 Prozentpunkte für gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette oder eines Wertschöpfungsnetzwerks, 5 Prozentpunkte für Investitionen mit Schwerpunkt IT-Sicherheit einschließlich Datenschutz und 10 Prozentpunkte für Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände stieg die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Die minimale beantragte Fördersumme betrug 17.000 Euro für Modul 1 sowie bei kombinierter Nutzung von Modul 1 und 2, für Modul 2 allein 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme lag bei 50.000 Euro je Einzelunternehmen und bei 100.000 Euro je Antragsteller in Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerken. Voraussetzung war wie bei jedem Zuschuss: Der Antrag musste vor Vorhabenbeginn gestellt werden, bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags galt als Beginn.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das wichtigste fachliche Dokument war der Digitalisierungsplan. Er war kein bloßes Formular, sondern der Ort, an dem das Unternehmen zeigen musste, warum die geplante Investition mehr war als eine normale Ersatzbeschaffung.

  • Der Digitalisierungsplan musste mit dem Förderantrag eingereicht werden und einem verbindlichen Muster folgen.
  • Er musste den Status quo der Digitalisierung im Unternehmen beschreiben.
  • Er musste die Ziele des Investitionsvorhabens darstellen.
  • Er musste die erwarteten langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte erläutern.
  • Er musste die Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierungsgrad beschreiben.
  • Für Modul 2 musste das Qualitätsniveau des Weiterbildungsanbieters durch ISO-9001-Zertifizierung oder AZAV-Akkreditierung belegt werden.
  • Beihilferechtlich handelte es sich um eine De-minimis-Beihilfe, für die eine De-minimis-Erklärung erforderlich war.

Häufiger Fehler

Der kritischste Fehler war der zu frühe Beginn. Wer vor dem Zuwendungsbescheid einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschloss, hatte mit dem Vorhaben bereits begonnen und war von der Förderung ausgeschlossen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung lief elektronisch über das Antragsformular des beauftragten Projektträgers, in der Regel über den DLR Projektträger. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestand nicht. Die Mittel waren begrenzt und wurden in der Praxis über monatliche Kontingente vergeben.

  1. Das Unternehmen klärte zunächst, ob es die formalen Voraussetzungen erfüllte, insbesondere Mitarbeiterzahl, Sitz der Investition in Deutschland und Ausschlussgründe.
  2. Anschließend wurde das Vorhaben einem oder beiden Modulen zugeordnet.
  3. Der Digitalisierungsplan wurde erstellt und zusammen mit den erforderlichen Angaben elektronisch eingereicht.
  4. Der Antrag musste vor Vorhabenbeginn gestellt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag durfte noch nicht abgeschlossen sein.
  5. Die Anträge wurden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
  6. Nach dem Zuwendungsbescheid musste das Vorhaben im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten betriebsbereit umgesetzt werden.
  7. Der Verwendungsnachweis war innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Wann lohnt sich diese Förderung?

Strategisch war Digital Jetzt vor allem für Unternehmen interessant, die nicht nur Beratung suchten, sondern konkrete Investitionen in Technik und Qualifizierung finanzieren wollten. Der Unterschied ist wichtig: Das Programm setzte dort an, wo Digitalisierung tatsächlich im Betrieb ankam, also bei Systemen, Prozessen, Daten, Sicherheit und Kompetenzen.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen, das eine Cloud-Anwendung, neue vernetzte Hardware und begleitende Schulungen einführen wollte, konnte Digital Jetzt anders nutzen als ein Betrieb, der lediglich Beratung zur Digitalstrategie brauchte. Für den ersten Fall war Digital Jetzt grundsätzlich näherliegend, für den zweiten Fall passte eher eine Beratungsförderung. Genau diese Abgrenzung ist heute noch hilfreich, wenn Unternehmen nach einem Ersatz für das ausgelaufene Programm suchen.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Digital Jetzt schloss eine Doppelförderung des gleichen Vorhabens über andere Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder aus. Dieser Ausschluss galt ausdrücklich nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. Deshalb konnte der Eigenanteil unter bestimmten Voraussetzungen über einen Förderkredit finanziert werden.

  • go-digital: Wichtige Abgrenzung: go-digital förderte Beratungsleistungen über autorisierte Beratungsunternehmen, Digital Jetzt förderte die Investition im eigenen Unternehmen. Auch go-digital ist ausgelaufen.
  • BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Aktive Bundesförderung für externe Beratung. Sie ersetzt Digital Jetzt nicht vollständig, weil sie Beratung und nicht die technische Investition selbst bezuschusst.
  • Förderungen für Digitalisierung: Einstieg in aktuelle Digitalisierungsförderungen, insbesondere wenn ein Unternehmen heute nach Zuschüssen oder Förderwegen für digitale Vorhaben sucht.

Welche Alternativen gibt es?

Einen direkten bundesweiten Nachfolge-Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen gibt es derzeit nicht. Wer heute sucht, muss deshalb sauber unterscheiden: Geht es um Investitionsfinanzierung, um Beratung oder um Weiterbildung?

  • Förderungen für Digitalisierung: Der sinnvollste Einstieg für aktuelle Digitalisierungsförderungen, auch weil spezifische Zuschüsse überwiegend auf Länderebene liegen.
  • BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Eine heutige Option für geförderte externe Begleitung bei organisatorischen und strategischen Fragen der Digitalisierung, aber nicht für den Kauf der Technik selbst.
  • Förderungen für Weiterbildung: Passender Einstieg, wenn der Schwerpunkt wie bei Modul 2 auf Qualifizierung und Kompetenzen der Mitarbeitenden liegt.
  • Förderungen für KMU: Überblick für kleine und mittlere Unternehmen, die neben Digitalisierung auch andere Förderansätze prüfen möchten.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Ist Digital Jetzt noch aktiv?

Nein. Digital Jetzt ist ausgelaufen. Die Förderrichtlinie war bis zum 31. Dezember 2023 befristet, seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich.

Was wurde mit Digital Jetzt gefördert?

Gefördert wurden Investitionen in digitale Technologien sowie Qualifizierungen von Mitarbeitenden. Dazu gehörten unter anderem Hard- und Software für Vernetzung, Cloud, Big Data, Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen.

Wer konnte Digital Jetzt beantragen?

Antragsberechtigt waren rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk sowie freie Berufe mit 3 bis 499 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Waren Solo-Selbständige antragsberechtigt?

In der Regel nicht, wenn sie unterhalb der Untergrenze von 3 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten lagen. Diese Schwelle war ein wichtiger Ausschluss, der bei dem Programm häufig übersehen wurde.

Wie hoch war die Förderung?

Die maximale Fördersumme betrug 50.000 Euro je Einzelunternehmen. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerken konnte sie auf 100.000 Euro je Antragsteller steigen.

Was war der Digitalisierungsplan?

Der Digitalisierungsplan war Pflichtbestandteil des Antrags. Er beschrieb den Digitalisierungsstand, die Ziele des Vorhabens, die erwarteten technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierungsgrad.

Warum war der Vorhabenbeginn so wichtig?

Förderfähig waren nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen waren. Bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags galt als Vorhabenbeginn und konnte zum Ausschluss führen.

Gibt es einen direkten Nachfolger von Digital Jetzt?

Ein direkter bundesweiter Nachfolge-Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen wird in den vorliegenden Informationen nicht genannt. Aktuelle Digitalisierungszuschüsse liegen überwiegend auf Länderebene, während auf Bundesebene eher Beratung oder Kreditfinanzierung relevant sein kann.

Quellen

Die Einordnung basiert auf den offiziellen Informationen zur Förderrichtlinie, den BMWK-Fragen und Antworten sowie der Programmseite des DLR Projektträgers.

  1. BMWK, Richtlinie zum Förderprogramm Digital Jetzt, Investitionsförderung für KMU (Bekanntmachung im Bundesanzeiger, BAnz AT 01.07.2020 B1)
  2. BMWK, Fragen und Antworten zur Förderung mit Digital Jetzt
  3. DLR Projektträger, Programmseite Digital Jetzt, Investitionsförderung für KMU