Die Digital Jetzt Förderung war ein Zuschussprogramm des Bundes zur Unterstützung der Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gefördert wurden Investitionen in digitale Technologien sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Aktuell ist das Programm ausgesetzt, neue Anträge sind derzeit nicht möglich, bleibt jedoch für die Einordnung von Digitalisierungsförderungen weiterhin relevant.
24.02.2026
Die Digital Jetzt Förderung war das zentrale Zuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung im Mittelstand. Aktuell ist das Programm ausgesetzt, da die Haushaltsmittel erschöpft sind. Der Eintrag dient jedoch weiterhin als wichtiger Maßstab für die Strukturierung von Digitalisierungsprojekten.
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der vor Projektbeginn beantragt und nach Bewilligung ausgezahlt wurde. Eine Antragstellung war nur im Rahmen des Programms und innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich.
Gefördert wurden zwei Module: Investitionen in digitale Technologien: Hardware und Software zur Vernetzung und Prozessoptimierung und Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter: Fortbildungen zu digitalen Themen und Strategien.
Der finanzielle Rahmen bot Zuschüsse von bis zu 50.000 € (in Ausnahmefällen bis 100.000 € für Wertschöpfungsketten). Die Förderquote lag je nach Unternehmensgröße zwischen 17 % und 40 %.
Der größte Hebel lag in der systematischen Projektplanung – Unternehmen mussten einen „Digitalisierungsplan“ vorlegen. Die wichtigste Lehre für Unternehmer: Auch wenn Bundesprogramme pausieren, bieten regionale Digitalisierungszuschüsse (Digitalbonus) oder der KfW-Digitalisierungskredit oft vergleichbare Konditionen und sind aktuell verfügbar.
Die Digital Jetzt Förderung war ein Förderprogramm des Bundes, mit dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützt wurden. Ziel war es, Investitionen in digitale Technologien sowie die Qualifizierung von Mitarbeitern zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu stärken.
Im Kern richtete sich das Programm an Unternehmen, die ihre internen Abläufe digitalisieren, neue IT-Systeme einführen oder bestehende Strukturen technologisch weiterentwickeln wollten. Gefördert wurden dabei sowohl konkrete Investitionen in Hard- und Software als auch Maßnahmen zur Weiterbildung von Mitarbeitern im Umgang mit digitalen Anwendungen.
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und musste vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Voraussetzung war ein klar definiertes Digitalisierungskonzept, das die geplanten Maßnahmen und deren Nutzen für das Unternehmen nachvollziehbar darstellt.
Aktuell ist das Programm ausgesetzt, sodass keine neuen Anträge gestellt werden können. Dennoch bleibt die Digital Jetzt Förderung ein wichtiges Referenzprogramm, da sie die grundsätzliche Förderlogik im Bereich Digitalisierung widerspiegelt und als Orientierung für bestehende und zukünftige Programme dient.
Rückblickend zeigt das Programm, wie gezielt staatliche Förderung eingesetzt werden kann, um Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Genau diese Logik findet sich auch in anderen Förderinstrumenten wieder, die weiterhin aktiv genutzt werden können.
Die Digital Jetzt Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre betrieblichen Abläufe digitalisieren, neue Technologien einführen oder ihre IT-Strukturen weiterentwickeln möchten. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen, die konkrete Investitionen in digitale Lösungen planen und diese strategisch in ihre Prozesse integrieren wollen.
Typische Zielgruppen sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Handel, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung stärken möchten. Dazu zählen unter anderem die Einführung von Softwarelösungen, die Automatisierung von Prozessen oder der Aufbau digitaler Geschäftsmodelle.
Nicht geeignet ist die Förderung für Vorhaben ohne klaren Digitalisierungsbezug oder ohne konkretes Umsetzungskonzept. Reine Standardanschaffungen ohne strategischen Hintergrund oder Maßnahmen ohne erkennbaren Nutzen für die digitale Entwicklung des Unternehmens erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Auch Unternehmen, die keine klar strukturierte Digitalisierungsstrategie vorweisen können oder deren Vorhaben nicht nachvollziehbar geplant ist, haben in der Praxis geringe Erfolgschancen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zielgerichtet sind und einen konkreten Beitrag zur digitalen Transformation leisten.
Gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zur Einführung neuer digitaler Technologien im Unternehmen. Dazu zählen insbesondere Projekte, die interne Abläufe effizienter gestalten, Daten nutzbar machen oder digitale Schnittstellen schaffen.
In der Praxis betrifft das unter anderem die Einführung von Softwarelösungen, die Automatisierung von Prozessen oder den Aufbau digitaler Strukturen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme einen klaren Beitrag zur digitalen Weiterentwicklung des Unternehmens leistet.
Förderfähig sind vor allem Investitionen in Hard- und Software, die im direkten Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen. Dazu zählen beispielsweise IT-Systeme, digitale Tools, Cloud-Lösungen oder technische Infrastruktur.
Zusätzlich können auch Kosten für Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie im direkten Zusammenhang mit den eingesetzten Technologien stehen. Maßgeblich ist, dass die Kosten eindeutig dem Digitalisierungsvorhaben zugeordnet werden können.
Nicht förderfähig sind allgemeine Betriebsausgaben sowie Investitionen ohne klaren Digitalisierungsbezug. Dazu zählen unter anderem Standardanschaffungen, Ersatzinvestitionen ohne funktionale Erweiterung oder laufende Kosten ohne direkten Projektbezug.
Auch Maßnahmen ohne strategischen Zusammenhang oder ohne konkreten Mehrwert für die digitale Entwicklung des Unternehmens werden in der Regel nicht berücksichtigt.
In der Praxis entstehen Graubereiche insbesondere bei Maßnahmen, die zwischen reiner Standardanschaffung und echter Digitalisierung liegen. Häufig wird unterschätzt, dass der reine Kauf von Hard- oder Software allein nicht ausreicht, sondern ein konkreter Nutzungskontext erforderlich ist.
Gleichzeitig werden Projekte teilweise überschätzt, wenn kein klarer Mehrwert für Prozesse oder Strukturen erkennbar ist. Entscheidend ist, dass die Maßnahme nachvollziehbar in eine digitale Gesamtstrategie eingebettet ist und nicht isoliert betrachtet wird.
Die Digital Jetzt Förderung sah Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten vor. Die genaue Förderquote hing von der Unternehmensgröße sowie von der Ausgestaltung des Projekts ab.
Die maximale Fördersumme lag in der Regel bei bis zu 50.000 € pro Unternehmen, konnte jedoch in bestimmten Konstellationen, etwa bei mehreren Standorten oder umfangreicheren Vorhaben, auch darüber hinausgehen. Maßgeblich war stets die Kombination aus Investitionsvolumen und Förderquote.
Ein Unternehmen plant die Einführung eines neuen ERP-Systems sowie ergänzende Schulungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 60.000 €. Davon entfallen 50.000 € auf Software und Implementierung sowie 10.000 € auf Schulungen.
Bei einer Förderquote von 50 % ergibt sich daraus ein Zuschuss von:
→ 30.000 € Förderung
Dieses Beispiel zeigt, dass bereits bei typischen Digitalisierungsprojekten ein erheblicher Teil der Investitionskosten durch Zuschüsse gedeckt werden konnte. Gerade bei strukturierten Vorhaben mit klarer Zielsetzung entstand so ein spürbarer finanzieller Hebel für Unternehmen.
Bei der Digital Jetzt Förderung war die Antragstellung an feste Förderaufrufe gebunden. Unternehmen konnten ihre Anträge nicht jederzeit einreichen, sondern mussten sich innerhalb definierter Zeitfenster registrieren und zur Teilnahme anmelden.
In der Praxis erfolgte die Auswahl der Anträge häufig über ein Losverfahren, da die Nachfrage das verfügbare Budget deutlich überstieg. Das bedeutet, dass selbst förderfähige Projekte nicht automatisch eine Bewilligung erhielten, sondern zunächst zur Antragstellung zugelassen werden mussten.
Nach erfolgreicher Registrierung und Auswahl konnte der eigentliche Förderantrag gestellt werden. Auch hier galt, dass das Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen werden durfte, da ein vorzeitiger Projektstart in der Regel zum Ausschluss von der Förderung führte.
Da das Programm aktuell ausgesetzt ist, gibt es derzeit keine aktiven Antragsfristen oder Registrierungsphasen. Dennoch zeigt die Struktur der bisherigen Förderaufrufe, dass bei vergleichbaren Programmen mit begrenzten Budgets und festen Zeitfenstern zu rechnen ist.
1. Digitalisierungsvorhaben definieren Das Unternehmen entwickelt ein konkretes Konzept für die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen, inklusive Zielsetzung und Nutzen für die eigenen Prozesse.
2. Registrierung im Förderportal Innerhalb eines Förderaufrufs erfolgt die Registrierung zur Teilnahme am Verfahren.
3. Auswahlverfahren abwarten Die Teilnahme am Antragsprozess erfolgt in der Regel über ein Auswahl- oder Losverfahren.
4. Antrag ausarbeiten und einreichen Nach erfolgreicher Auswahl wird der vollständige Antrag mit Projektbeschreibung und Kostenplanung eingereicht.
5. Prüfung und Bewilligung Der Antrag wird formal und inhaltlich geprüft. Bei positiver Bewertung erfolgt die Bewilligung des Zuschusses.
6. Projekt umsetzen Nach der Bewilligung kann das Vorhaben gestartet und entsprechend umgesetzt werden.
7. Nachweise und Auszahlung Die entstandenen Kosten werden dokumentiert und eingereicht, woraufhin die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.
Das Digitalisierungskonzept ist nicht klar definiert. Es fehlt eine nachvollziehbare Zielsetzung oder ein konkreter Bezug zu den geplanten Maßnahmen.
Der Nutzen der Maßnahme wird nicht ausreichend dargestellt. Es bleibt unklar, welchen konkreten Mehrwert die Digitalisierung für das Unternehmen bringt.
Der Antrag wird zu oberflächlich ausgearbeitet. Wichtige Inhalte wie Struktur, Vorgehen oder Kosten sind nicht ausreichend beschrieben.
Die Kostenplanung ist ungenau oder nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet. Dadurch entstehen Rückfragen oder Ablehnungen.
Standardanschaffungen werden als Digitalisierung dargestellt. Maßnahmen ohne klaren strategischen oder prozessualen Mehrwert sind in der Regel nicht förderfähig.
Die zeitliche Planung wird unterschätzt. Insbesondere Auswahlverfahren und begrenzte Förderaufrufe werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Projekt wird zu früh gestartet. Maßnahmen beginnen vor der Bewilligung, wodurch die Förderfähigkeit entfällt.
Schulungsmaßnahmen werden nicht sinnvoll eingebunden. Qualifizierungen ohne klaren Bezug zur eingesetzten Technologie haben geringe Erfolgschancen.
Die Gesamtstrategie fehlt. Einzelmaßnahmen werden isoliert betrachtet, ohne in ein übergeordnetes Digitalisierungskonzept eingebettet zu sein.
Aktuell gibt es keine Bestätigung für eine Neuausschreibung der Mittel im Jahr 2026. Das BMWK verweist stattdessen auf bestehende Programme wie den Digitalbonus der Bundesländer oder zinsgünstige Darlehen der KfW.
Unternehmer sollten prüfen, ob ihr Bundesland einen eigenen Digitalbonus anbietet (z.B. Digitalbonus Bayern, NRW.Digital-Zuschuss). Zudem bietet die KfW (Programm 358/359) Kredite mit Tilgungszuschüssen für Digitalisierungsvorhaben an. Für Beratungskosten zur Digitalisierung kann weiterhin die BAFA-Unternehmensberatung genutzt werden.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage wurden die Plätze zur Antragstellung monatlich verlost. Dieses Verfahren war einzigartig und zeigt, wie wichtig eine frühzeitige Vorbereitung und schnelle Reaktion bei beliebten Förderprogrammen ist.
Nur eingeschränkt. Reine Ersatzbeschaffungen (neuer Laptop statt alter Laptop) waren ausgeschlossen. Hardware war nur förderfähig, wenn sie Teil einer neuen digitalen Lösung war (z.B. Tablets für die Produktionssteuerung).
Nein. Wie bei fast allen Zuschussprogrammen galt auch hier das strikte Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Wer bereits Hardware bestellt oder Verträge unterschrieben hatte, verlor den Förderanspruch.
Da „Digital Jetzt“ derzeit ruht, ist die strategische Kombination mit aktiven Programmen entscheidend für Ihren Erfolg:
Die Digital Jetzt Förderung wurde als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist grundsätzlich als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu behandeln. Die erhaltenen Fördermittel müssen daher im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sind die damit verbundenen Investitionskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig, sodass sich die tatsächliche steuerliche Wirkung aus dem Zusammenspiel beider Positionen ergibt.
Rechtlich basierte die Förderung auf den jeweiligen Förderrichtlinien des Programms, die durch das zuständige Bundesministerium vorgegeben und über Projektträger umgesetzt wurden. Die Bewilligung war an konkrete Auflagen gebunden, insbesondere hinsichtlich der zweckgebundenen Mittelverwendung, der Einhaltung des Projektplans sowie der fristgerechten Umsetzung.
Unternehmen waren verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Kosten und Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Dokumentation bildete die Grundlage für die Prüfung und Abrechnung der Förderung und konnte auch nachträglich kontrolliert werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben konnten zu Kürzungen oder Rückforderungen führen.
Zudem war zu beachten, dass auch hier keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgen durfte. Eine klare Zuordnung und Abgrenzung der einzelnen Förderbestandteile war daher zwingend erforderlich.
Die konkrete steuerliche und rechtliche Einordnung konnte je nach Unternehmensstruktur und individueller Situation variieren. Eine Abstimmung mit einem Steuerberater oder spezialisierten Fördermittelberater war daher in vielen Fällen sinnvoll.
„Digital Jetzt“ hat den Standard gesetzt, wie Digitalisierung gefördert wird. Auch wenn dieses spezifische Programm pausiert, bleibt die Methode für Sie hochrelevant: Fördermittelgeber verlangen heute fast immer einen „Digitalisierungsplan“.
Sehen Sie die aktuelle Pause nicht als Hindernis, sondern als Vorbereitungszeit. Nutzen Sie die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, um Ihre Prozesse so zu strukturieren, dass Sie bei einem neuen Aufruf (oder beim Wechsel auf einen KfW-Digitalisierungskredit) sofort einreichungsfertige Unterlagen haben. Digitalisierung ist ein Marathon, kein Sprint – die kluge Nutzung von Kombinationen mit KfW-Krediten sichert Ihnen auch ohne „Digital Jetzt“ den notwendigen Liquiditätsvorsprung.