BMWK go-digital 2025 – Digitalisierungsförderung für KMU (Programm ausgelaufen)

Die go-digital Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist seit dem 31. Dezember 2024 ausgelaufen und wird aufgrund der angespannten Haushaltslage ab dem 1. Januar 2025 nicht fortgeführt. Das Programm unterstützte kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse mit Zuschüssen von bis zu 16.500 Euro. In den vergangenen sieben Jahren konnten durch go-digital über 7.200 Digitalisierungsprojekte umgesetzt werden.

Kurz erklärt

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

Was ist die Förderung?

Go-digital war ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das am 1. Januar 2022 in seiner letzten Fassung in Kraft trat und die bisherige Förderrichtlinie vom 31. Dezember 2021 ersetzte. Die Förderrichtlinie galt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellte das BMWK hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.

Das Förderprogramm startete ursprünglich 2015/16 als Modellvorhaben in Sachsen und im Ruhrgebiet, wo 277 Beratungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als zwei Millionen Euro gefördert wurden. Nach der erfolgreichen Modellphase folgte 2017 die bundesweite Ausweitung der Förderung.

Das Programm bot kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben finanzielle Unterstützung, maßgeschneiderte Beratung und einfachen Zugang zur Digitalisierung. Obwohl es Einschränkungen wie begrenzte Ressourcen und spezifische Zielgruppen gab, war go-digital ein wertvolles Werkzeug zur Förderung von Innovation und Wachstum in der digitalen Transformation.

Die technische Umsetzung des Programms erfolgte durch den Projektträger EURONORM GmbH. Als Zuschussförderung unterstützte go-digital kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei Digitalisierungsprojekten mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bei einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten.

Die maximale Fördersumme betrug 16.500 Euro, was 30 Beratertagen zu je 1.100 Euro bei 50 Prozent Förderquote entsprach. Davon konnten bis zu drei Beratertage für die Potenzialanalyse und bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte verwendet werden. Die gesamte Beratungsdauer durfte nicht länger als sechs Monate sein.

Software-Lizenzen und Hardware waren explizit von der Förderung ausgeschlossen. Interne Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten der eigenen Mitarbeiter sowie bereits begonnene Projekte konnten nicht gefördert werden.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Programmende: Das go-digital Programm endete am 31. Dezember 2024 und wird aufgrund der angespannten Haushaltslage ab dem 1. Januar 2025 nicht fortgeführt. Autorisierte Beratungsunternehmen konnten bis Ende 2024 noch Förderanträge einreichen, wobei Bewilligungen längstens bis 31. Dezember 2024 erfolgten.

Projektlaufzeit: Die gesamte Beratungsdauer durfte nicht länger als sechs Monate sein. Bewilligte Projekte mussten innerhalb der sechsmonatigen Projektlaufzeit vollständig umgesetzt werden. Eine Verlängerung war nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Maßnahmenbeginn: Die Beratungsleistungen durften erst nach Bewilligung des Förderantrags beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führte zum Ausschluss von der Förderung.

Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis musste innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss eingereicht werden. Eine Auszahlung bewilligter Projekte erfolgte nach Prüfung des Verwendungsnachweises in 2025.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. Die Beratung durfte nur durch autorisierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Unternehmen mussten zunächst ein passendes autorisiertes Beratungsunternehmen für ihr Digitalisierungsvorhaben auswählen. Eine Liste autorisierter Berater war auf der Website www.innovation-beratung-foerderung.de verfügbar. Die Auswahl sollte nach fachlicher Expertise für das gewünschte Fördermodul erfolgen.

  2. Die Beratungsunternehmen führten zunächst ein Fachgespräch, bei dem vorhandene Technologien und Prozesse geschildert und der Bedarf für neue Technologien ermittelt wurde. In dieser Phase wurde eine Potenzialanalyse durchgeführt und das optimale Fördermodul identifiziert. Das Beratungsunternehmen prüfte auch die Förderfähigkeit des Unternehmens nach den go-digital-Richtlinien.

  3. Das autorisierte Beratungsunternehmen erstellte einen Beratungsvertrag mit Projektziel, Projektplan, Anzahl der Beratungstage, vereinbartem Honorar sowie der Eigenbeteiligung des Unternehmens. Der Beratungsvertrag wurde erst dann wirksam, wenn die Fördermittel bewilligt wurden.

  4. Die Antragstellung erfolgte ausschließlich durch das autorisierte Beratungsunternehmen in zwei Phasen. Der Förderantrag wurde über das Online-Portal des Projektträgers EURONORM GmbH eingereicht. Dabei mussten alle relevanten Unternehmensdaten, Projektbeschreibung und Kostenaufstellung übermittelt werden.

  5. Nach Prüfung des Antrags durch den Projektträger erfolgte die Bewilligung oder Ablehnung des Förderantrags. Sobald der Bundeshaushalt verabschiedet war, konnten Anträge bewilligt werden. Nach erfolgter Bewilligung konnte das Digitalisierungsprojekt offiziell starten und die Beratungsleistungen erbracht werden.

  6. Die gesamte Projektdauer durfte maximal sechs Monate betragen. Nach Projektabschluss reichte das Beratungsunternehmen den Verwendungsnachweis mit allen Belegen beim Projektträger ein. Die Auszahlung der Förderung erfolgte nach erfolgreicher Prüfung direkt an das Unternehmen oder das Beratungsunternehmen.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH go-digital beantragen?

Eine GmbH konnte go-digital beantragen, wenn sie weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro aufwies. Zusätzlich musste die GmbH eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Rechtsform spielte keine Rolle, entscheidend waren die Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen. Bei GmbH & Co. KGs oder anderen komplexen Gesellschaftsstrukturen mussten alle verbundenen Unternehmen bei der Größenberechnung berücksichtigt werden. Das go-digital-Programm ist seit dem 31.12.2024 ausgelaufen.

Welchen konkreten Euro-Vorteil brachte go-digital?

Der maximale Euro-Vorteil betrug 16.500 Euro bei 30 Beratertagen à 1.100 Euro mit 50 Prozent Förderquote. Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen wollte seine E-Commerce-Strategie entwickeln und benötigte 15 Beratertage à 1.100 Euro = 16.500 Euro Gesamtkosten. Mit go-digital-Förderung zahlte das Unternehmen nur 8.250 Euro Eigenanteil und erhielt 8.250 Euro Zuschuss. Zusätzlich entstanden durch die Digitalisierung langfristige Kosteneinsparungen und Umsatzsteigerungen, die den Eigenanteil oft um ein Vielfaches überstiegen. Viele Unternehmen amortisierten ihre Investition bereits im ersten Jahr nach Projektabschluss.

War go-digital mit anderen Förderprogrammen kombinierbar?

Go-digital war grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgte. Die De-minimis-Verordnung musste beachtet werden. Unternehmen konnten parallel beispielsweise KfW-Kredite für Investitionen, BAFA-Energieeffizienzförderung für Hardware oder Innovationsgutscheine der Länder für andere Beratungsthemen nutzen. Wichtig war die klare Abgrenzung der geförderten Maßnahmen und eine vollständige Dokumentation aller erhaltenen Beihilfen. Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld oder andere Unterstützungsleistungen wurden auf das De-minimis-Limit angerechnet.

Was war das häufigste Missverständnis bei go-digital?

Das häufigste Missverständnis war die Annahme, dass go-digital auch Software-Lizenzen, Hardware oder die technische Umsetzung digitaler Lösungen förderte. Tatsächlich waren Software-Lizenzen und Hardware explizit von der Förderung ausgeschlossen. Viele Unternehmer dachten, sie könnten mit go-digital ihr neues Warenwirtschaftssystem oder ihre Website finanzieren lassen. Die Förderung deckte jedoch nur die strategische Beratung ab: Analyse des Ist-Zustands, Konzeptentwicklung, Strategieberatung und Schulungen. Die Beschaffung von Software und die technische Implementierung mussten zusätzlich finanziert werden.

Wie finde ich heraus ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Da go-digital seit dem 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist, können Unternehmen nun auf alternative Digitalisierungsförderungen zurückgreifen:

    Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Digitalisierungsprogramme an. Die Mittelstand-Digital-Zentren des BMWK bieten weiterhin kostenfreie Beratung und Veranstaltungen zur Digitalisierung an. Für größere Investitionen können Förderkredite für Unternehmen eine Alternative darstellen.

    Steuerliche / rechtliche Hinweise

    Steuerliche Behandlung: Die go-digital-Förderung war als Betriebseinnahme zu versteuern und minderte gleichzeitig die abzugsfähigen Betriebsausgaben. Unternehmen mussten den erhaltenen Zuschuss als steuerpflichtigen Ertrag in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen.

    De-minimis-Verordnung: Die Förderung erfolgte unter der EU-De-minimis-Verordnung. Unternehmen durften innerhalb von drei Steuerjahren maximal 200.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten. Dazu zählten auch Corona-Hilfen, andere Digitalisierungsförderungen oder BAFA-Zuschüsse.

    Aufbewahrungspflichten: Alle Projektunterlagen, Rechnungen und Verwendungsnachweise mussten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei Betriebsprüfungen oder Fördermittelkontrollen mussten diese Dokumente vorgelegt werden können.

    Rückforderung: Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinien konnte der Projektträger bereits ausgezahlte Fördermittel mit Zinsen zurückfordern. Dies betraf insbesondere vorzeitigen Maßnahmenbeginn, falsche Angaben zur Unternehmensgröße oder unzulässige Kostenabrechnung.

    Einordnung für Unternehmer

    Bedeutung für die Digitalisierungslandschaft: Go-digital war eines der wichtigsten Digitalisierungsförderungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. In sieben Jahren wurden über 7.200 Digitalisierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 72 Millionen Euro gefördert. Das Programm hat maßgeblich dazu beigetragen, die Digitalisierungskompetenzen im deutschen Mittelstand zu stärken und Beratungsstrukturen aufzubauen.

    Auswirkungen der Programmbeendigung: Das Auslaufen von go-digital hinterlässt eine erhebliche Förderlücke für kleinere Digitalisierungsprojekte. Während große Unternehmen auf KfW-Kredite oder Eigenfinanzierung zurückgreifen können, fehlt vielen KMU nun eine niedrigschwellige Einstiegsförderung. Dies könnte die Digitalisierungsgeschwindigkeit im deutschen Mittelstand verlangsamen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber international digital fortgeschrittenen Unternehmen schwächen.

    Strategische Empfehlungen: Unternehmen sollten trotz des Programmauslaufs ihre Digitalisierungsvorhaben nicht verschieben. Alternative Finanzierungsquellen wie Landesprogramme, KfW-Förderungen oder die kostenfreien Angebote der Mittelstand-Digital-Zentren können genutzt werden. Eine professionelle Förderberatung hilft dabei, passende Alternativen zu identifizieren und die optimale Finanzierungsstruktur zu entwickeln.

    Langfristige Perspektive: Die Beendigung von go-digital zeigt die Herausforderungen der öffentlichen Finanzierung von Digitalisierungsförderung auf. Unternehmen müssen sich verstärkt auf Eigenfinanzierung und alternative Förderquellen einstellen. Gleichzeitig bietet der Markt mittlerweile ausgereifte und kostengünstigere Digitalisierungslösungen, die teilweise ohne umfangreiche Beratung implementiert werden können. Die durch go-digital aufgebauten Beratungsstrukturen bleiben jedoch bestehen und können weiterhin genutzt werden.

    Quellenangaben

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