Wer kann die Förderung beantragen?
go-digital richtete sich nicht an jede selbständige Tätigkeit, sondern klar an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Gerade diese Abgrenzung war in der Praxis wichtig, weil das Programm häufig als allgemeine Digitalisierungsförderung verstanden wurde.
- Begünstigt waren rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
- Das Unternehmen musste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen.
- Im Jahr vor dem Vertragsschluss durfte der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens 20 Millionen Euro betragen.
- Erforderlich war eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Das Unternehmen musste ein eigenständiges KMU im Sinne des Anhangs I der EU-Verordnung 651/2014 sein, wobei Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitzuzählen waren.
- Angehörige der Freien Berufe gehörten grundsätzlich nicht zur begünstigten gewerblichen Wirtschaft, sofern die Tätigkeit nicht gewerblich angemeldet war.
- Zuwendungsempfänger war nicht das KMU selbst, sondern das autorisierte Beratungsunternehmen, das Antragstellung, Durchführung und Abrechnung übernahm.
Was wird gefördert?
Gefördert wurde bei go-digital nicht Digitalisierung im Sinne einer allgemeinen Einkaufshilfe. Im Mittelpunkt standen externe Beratung, konzeptionelle Begleitung und Umsetzung durch autorisierte Beratungsunternehmen. Das erklärt auch, warum das Programm für kleine Betriebe so zugänglich wirkte: Die Förderung finanzierte Know-how und Prozessbegleitung, nicht den bloßen Kauf von Geräten.
| Förderfähiger Bereich | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Digitalisierungsstrategie | Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und einer Digitalisierungsstrategie. | Dieses Modul half Unternehmen, Digitalisierung nicht nur als Einzelmaßnahme, sondern als strategische Veränderung zu planen. |
| IT-Sicherheit | Beratung zur Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. | In jedem Vorhaben waren mindestens zwei Beratertage zur vorhabenbezogenen IT-Sicherheit verpflichtend. |
| Digitalisierte Geschäftsprozesse | Medienbruchfreie Arbeitsabläufe und Einführung von e-Business-Software wie ERP oder CRM. | Praktisch relevant war das vor allem dort, wo analoge Abläufe, doppelte Datenerfassung oder manuelle Schnittstellen Zeit und Qualität kosteten. |
| Datenkompetenz, go-data | Aktive Beteiligung an der Datenökonomie sowie Nutzung eigener und externer Daten. | Das Modul zielte auf den bewussteren Umgang mit Daten als betrieblicher Ressource. |
| Digitale Markterschließung | Professionelles Online-Marketing und digitale Reichweite. | Gefördert wurde die fachliche Begleitung digitaler Markterschließung, nicht pauschal jede Online-Werbung. |
| Nicht im Mittelpunkt | Standard-Hardware, Standard-Software und Umsatzsteuer. | go-digital förderte externe Beratungs- und Umsetzungsleistung, keine allgemeine technische Ausstattung. |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderlogik war vergleichsweise leicht nachvollziehbar. Entscheidend waren drei Größen: Förderquote, maximal ansetzbarer Tagessatz und maximale Zahl der Beratertage.
Wichtig zur Förderhöhe
Die Förderquote betrug bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig war ein Beratertagessatz von höchstens 1.100 Euro netto, wobei ein Beratertag mindestens acht Stunden umfasste und Vor- und Nachbereitung sowie Reiseaufwand damit abgegolten waren. Je Vorhaben konnten bis zu 30 Beratertage gefördert werden. Daraus ergaben sich bis zu 33.000 Euro förderfähige Beratungskosten und ein maximaler Zuschuss von 16.500 Euro je Vorhaben. Ein höherer tatsächlicher Tagessatz war möglich, der Mehrbetrag ging aber zulasten des Unternehmens. Wie bei Zuschüssen üblich, musste der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden; ein vorzeitiger Beginn kostete die Förderung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die wichtigste praktische Bedingung war nicht die Förderhöhe, sondern das Verfahren. go-digital funktionierte nur über autorisierte Beratungsunternehmen. Genau diese Konstruktion machte das Programm für KMU bürokratisch leichter, setzte aber voraus, dass ein passender autorisierter Partner eingebunden war.
- Der Antrag musste digital durch das autorisierte Beratungsunternehmen gestellt werden.
- Die Antragstellung musste vor Beginn der Beratung erfolgen.
- Mit dem Vorhaben durfte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
- Bewilligt wurden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen hatten.
- Die Dauer eines Vorhabens sollte sechs Monate nicht überschreiten.
- Mindestens zwei Beratertage für eine vorhabenbezogene IT-Sicherheit-Pflichtberatung waren in jedem Vorhaben erforderlich.
- Allgemeine, nicht vorhabenbezogene Sicherheitsschulungen reichten nicht aus und waren nicht förderfähig.
- Die Förderung war eine De-minimis-Beihilfe mit einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Mitgliedstaat innerhalb von drei Steuerjahren, im gewerblichen Straßengüterverkehr 100.000 Euro.
Häufiger Fehler
Der kritischste Fehler war der vorzeitige Beginn. Wer die Beratung startete, bevor der Antrag gestellt und der Zuwendungsbescheid erteilt war, fiel aus der Förderung heraus.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung war bewusst anders organisiert als bei vielen Förderprogrammen. Das KMU musste nicht selbst den vollständigen Förderprozess tragen. Antrag, Nachweis und Abrechnung lagen beim autorisierten Beratungsunternehmen.
- Das Unternehmen klärte mit einem autorisierten Beratungsunternehmen das geplante Digitalisierungsvorhaben und die passenden Module.
- Das autorisierte Beratungsunternehmen stellte den digitalen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beziehungsweise dem Projektträger.
- Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids durfte die Beratung nicht beginnen.
- Nach Bewilligung führte das autorisierte Beratungsunternehmen die Beratungs- und Umsetzungsleistung durch.
- Das begünstigte Unternehmen zahlte seinen Eigenanteil.
- Nach Abschluss legte das Beratungsunternehmen innerhalb von vier Wochen den Verwendungsnachweis vor, bestehend aus zahlenmäßigem Nachweis und Sachbericht mit Soll-Ist-Vergleich.
- Nach positiver Prüfung wurde die Fördersumme an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
Wann lohnt sich diese Förderung?
Strategisch war go-digital vor allem für kleine Betriebe interessant, die Digitalisierung nicht aus eigener Kraft strukturieren konnten oder wollten. Der eigentliche Wert lag weniger im Zuschuss allein, sondern in der Verbindung von Beratung, Umsetzung und reduzierter Förderbürokratie. Für viele KMU war genau das der Engpass: nicht die Erkenntnis, dass Digitalisierung nötig ist, sondern die Frage, wie ein konkretes, finanzierbares und abgesichertes Vorhaben daraus wird.
Praxisbeispiel
Ein kleiner Handwerksbetrieb konnte etwa digitale Geschäftsprozesse und digitale Markterschließung in einem Vorhaben verbinden, musste aber zugleich mindestens zwei Beratertage für vorhabenbezogene IT-Sicherheit einplanen. Diese Pflicht war kein Nebenaspekt, sondern Ausdruck der Programmlogik: Digitalisierung sollte nicht nur schneller oder sichtbarer machen, sondern belastbarer.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Innerhalb von go-digital konnten die fünf Module in einem Vorhaben kombiniert werden. Für heutige Vorhaben ist wichtiger, passende aktuelle Förderwege zu prüfen, weil go-digital selbst keine neuen Anträge mehr annimmt.
- Förderungen für Digitalisierung: Einstieg in aktuelle Digitalisierungsförderungen, auch auf Länderebene.
- Förderungen für Beratung: Überblick über Programme, die Beratungsleistungen fördern können.
- Förderungen für KMU: Orientierung für kleine und mittlere Unternehmen, die passende Förderprogramme suchen.
Welche Alternativen gibt es?
Da go-digital ausgelaufen ist, sollten Unternehmen heute nicht mehr auf eine Antragstellung in diesem Programm planen. Die naheliegende Frage lautet stattdessen, ob der Bedarf eher Beratung, Digitalisierung oder eine konkrete Investition betrifft.
- BAFA-Förderung Unternehmensberatung: Die nächstliegende aktive Bundesförderung für externe Unternehmensberatung bei KMU, allerdings ohne den engen Digitalisierungsfokus von go-digital.
- Förderungen für Digitalisierung: Hilfreich, wenn das Vorhaben vor allem digitale Prozesse, digitale Markterschließung oder IT-nahe Maßnahmen betrifft.
- Förderungen für Beratung: Sinnvoll, wenn es um externe Analyse, Strategie, Organisation oder Umsetzungsbegleitung geht.
Nicht sicher, welche Förderung besser passt?
Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.
Vorhaben einordnen →Häufige Fragen
Gibt es go-digital noch?
Nein. go-digital ist ausgelaufen. Die Antragstellung endete am 31. Dezember 2024, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich.
Wer konnte go-digital nutzen?
Begünstigt waren rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit weniger als 100 Mitarbeitenden, höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie hoch war die go-digital Förderung?
Die Förderquote betrug bis zu 50 Prozent. Bei maximal 30 förderfähigen Beratertagen zu höchstens 1.100 Euro netto ergab sich ein maximaler Zuschuss von 16.500 Euro je Vorhaben.
Was war die Besonderheit von go-digital?
Zuwendungsempfänger war nicht das KMU selbst, sondern das autorisierte Beratungsunternehmen. Es stellte den Antrag, führte die Beratung durch und rechnete gegenüber der Bewilligungsstelle ab.
Welche Module gab es bei go-digital?
Es gab die Module Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und digitale Markterschließung. Die Module konnten in einem Vorhaben kombiniert werden.
War IT-Sicherheit verpflichtend?
Ja. In jedem Vorhaben waren mindestens zwei Beratertage für eine vorhabenbezogene IT-Sicherheit-Pflichtberatung erforderlich. Allgemeine Sicherheitsschulungen reichten dafür nicht aus.
Konnten Freiberufler go-digital beantragen?
Angehörige der Freien Berufe gehörten grundsätzlich nicht zur begünstigten gewerblichen Wirtschaft, sofern die Tätigkeit nicht gewerblich angemeldet war.
Welche Alternative kommt heute infrage?
Für externe Beratung ist auf Bundesebene vor allem die BAFA-Förderung Unternehmensberatung naheliegend. Spezifische Digitalisierungszuschüsse liegen heute häufig auf Länderebene und müssen je nach Standort geprüft werden.
Quellen
Die Einordnung stützt sich auf die offiziellen Veröffentlichungen des Bundeswirtschaftsministeriums zum Förderprogramm go-digital.