KfW-Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen – 358/359)

Der KfW-Ergänzungskredit (Programmnummer 358 für Wohngebäude, 359 für Nichtwohngebäude) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung entwickelt wurde. Er dient als Liquiditätsbrücke zwischen der Investition und der späteren Auszahlung staatlicher Zuschüsse durch das BAFA oder die KfW. Da die meisten Zuschussprogramme erst nach Projektabschluss auszahlen, sichert dieser Kredit die sofortige Umsetzung von Sanierungsvorhaben ohne übermäßige Belastung der eigenen Liquidität.

Kurz erklärt

Was ist die Förderung?

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist die finanzielle Antwort auf die Umstellung der Förderlandschaft im Jahr 2024. Da staatliche Zuschüsse für die Gebäudesanierung (wie die KfW-Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahmen) erst nach Projektabschluss und Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt werden, stehen viele Unternehmen vor einer erheblichen Liquiditätslücke.

Dieser Kredit fungiert als passgenaue Brückenfinanzierung. Er ermöglicht es Unternehmen, Sanierungsvorhaben sofort zu starten, ohne auf die Auszahlung der Fördergelder warten zu müssen. Das Besondere: Der Kredit ist untrennbar mit den Zuschussprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verknüpft. Er bietet nicht nur Zinssätze weit unter Marktniveau, sondern ist durch seine Struktur darauf ausgelegt, nach Erhalt des Zuschusses teilweise oder ganz getilgt zu werden. Damit verwandelt er die theoretische Förderzusage in sofort verfügbares Kapital.

Wer kann diese Förderung nutzen?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

Welche Fristen muss ich beachten?

Der KfW-Ergänzungskredit unterliegt einem strikten zeitlichen Korsett, das eng mit Ihrer Zuschusszusage (z. B. aus der KfW-Heizungsförderung) verknüpft ist. Die wichtigste Frist: Der Kreditantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt Ihres positiven Zuschussbescheids bei der Hausbank gestellt werden. Ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu anderen Programmen: Sie dürfen mit den Bauarbeiten bereits nach Erhalt des Zuschussbescheids beginnen, noch bevor der Kreditvertrag final unterschrieben ist.

Nach der Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit, die Mittel abzurufen. Diese Abruffrist kann auf bis zu 36 Monate verlängert werden, allerdings fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision (meist 0,15 % pro Monat) an. Sobald die Zuschusszahlung (z. B. vom BAFA) auf Ihrem Konto eingeht, gilt eine Rückzahlungsfrist: Sie müssen den Teil des Kredits, der den Zuschuss vorfinanziert hat, unverzüglich (spätestens nach 3 Monaten) zur Sondertilgung nutzen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. 1. Zuschusszusage sichern: Sie müssen zuerst den Bewilligungsbescheid für Ihre Einzelmaßnahme (z. B. BAFA BEG EM) in den Händen halten. Ohne dieses Dokument ist kein Kreditantrag möglich.

  2. 2. Finanzierungspartner wählen: Kontaktieren Sie Ihre Hausbank oder einen Finanzvermittler. Da der Ergänzungskredit über das "Hausbankprinzip" läuft, ist die Bank Ihr Vertragspartner, nicht die KfW direkt.

  3. 3. Unterlagen bündeln: Bereiten Sie den Zuschussbescheid, Ihre aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und – bei Immobilien im Privatvermögen – den Grundbuchauszug vor.

  4. 4. Kreditantrag stellen: Die Hausbank prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag digital bei der KfW ein. Wichtig: Der Zuschuss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgezahlt sein.

  5. 5. Kreditvertrag & Abruf: Nach der Zusage unterschreiben Sie den Darlehensvertrag. Sie können das Geld nun in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen, um Handwerkerrechnungen direkt zu begleichen.

  6. 6. Maßnahme abschließen: Führen Sie die Sanierung durch und lassen Sie sich die Umsetzung durch Ihren Energieeffizienz-Experten (EEE) oder Fachunternehmer bestätigen.

  7. 7. Zuschuss abrufen & tilgen: Reichen Sie den Verwendungsnachweis für Ihren Zuschuss ein. Sobald das Geld vom Staat ausgezahlt wird, leisten Sie die vereinbarte Sondertilgung auf den Ergänzungskredit.

Typische Fehler in der Antragstellung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Kredit auch für eine Photovoltaik-Anlage nutzen?

Nein. Der Ergänzungskredit ist strikt an die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt. Da Photovoltaik über das EEG gefördert wird und nicht über die BEG-Einzelmaßnahmen, müssen Sie hierfür auf das Programm KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) ausweichen.

Was passiert, wenn meine Hausbank den Kredit ablehnt?

Da das Hausbankprinzip gilt, trägt die Bank das volle Kreditrisiko. Bei einer Ablehnung können Sie versuchen, den Antrag über eine andere Bank oder einen spezialisierten Finanzvermittler zu stellen. Die KfW selbst kann die Entscheidung der Hausbank nicht überstimmen.

Muss ich den Kredit in einer Summe zurückzahlen, wenn der Zuschuss kommt?

Ja, der Teil des Kredits, der zur Vorfinanzierung des Zuschusses (z. B. der KfW-Heizungsförderung) dient, muss nach Erhalt der Fördergelder als Sondertilgung zurückgeführt werden. Der Restbetrag (Ihr Eigenanteil) läuft als reguläres Darlehen weiter.

Gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung?

Ein großer Vorteil der Programme 358/359 ist, dass Sondertilgungen während der ersten Zinsbindungsphase oft kostenfrei möglich sind. Dies sollten Sie jedoch individuell im Kreditvertrag Ihrer Hausbank prüfen.

Mit welcher Förderung kann ich kombinieren?

Der Ergänzungskredit ist kein Stand-alone-Programm, sondern der "Klebstoff" für Ihre gesamte Sanierungsstrategie:

  • KfW-Heizungsförderung (458): Dies ist die wichtigste Kombination. Sobald Sie die Zusage für bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch haben, sichert der Kredit 358/359 die Liquidität für die restlichen 30 % sowie die Vorfinanzierung des Zuschussanteils.
  • BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude: Nutzen Sie die Ergebnisse der geförderten Beratung, um den Kreditantrag bei der Hausbank professionell zu begründen. Ein fundierter Beratungsbericht erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage massiv.
  • BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle): Wenn Sie Fenster tauschen oder das Dach dämmen, können Sie die verbleibende Finanzierungslücke nach dem BAFA-Zuschuss über diesen Kredit schließen.
  • Forschungszulage: Bei hochgradig innovativen Sanierungsprojekten (z. B. Entwicklung neuer Dämmstoffe oder smarter Steuerung) kann die Projektphase über den Kredit finanziert werden, während die Personalkosten über die Forschungszulage rückerstattet werden.

Steuerliche / rechtliche Hinweise

Der KfW-Ergänzungskredit wird unter den Regelungen der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vergeben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Zinsvorteil als staatliche Beihilfe gewertet wird und auf die entsprechenden Höchstgrenzen angerechnet werden muss.

Steuerlich gesehen sind die Zinszahlungen für den Kredit bei gewerblicher Nutzung des Gebäudes als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Da es sich um ein Darlehen handelt, ist die Kreditauszahlung selbst nicht steuerpflichtig. Wichtig: Eine Kombination des Kredits mit der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen (Doppelförderverbot).

Einordnung für Unternehmer

Für Unternehmer ist der Ergänzungskredit 359 das entscheidende Instrument, um Großprojekte liquiditätsschonend umzusetzen. Besonders bei Nichtwohngebäuden (NWG), wo Investitionssummen schnell den sechsstelligen Bereich erreichen, ist die Vorfinanzierung der staatlichen Zuschüsse oft die größte Hürde.

Durch die Zinsbindung von bis zu 10 Jahren und die Möglichkeit tilgungsfreier Anlaufjahre können Sie die Sanierung so strukturieren, dass die Kreditraten erst dann in voller Höhe fällig werden, wenn die Energieeinsparungen bereits die Betriebskosten senken. In Verbindung mit der KfW-Heizungsförderung verwandeln Sie eine notwendige Instandhaltung in eine strategische Modernisierung, die Ihren Cashflow schont und den Unternehmenswert steigert.

Quellenangaben

Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme in Frage kommen.