Der KfW-Ergänzungskredit (Programmnummer 358 für Wohngebäude, 359 für Nichtwohngebäude) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung entwickelt wurde. Er dient als Liquiditätsbrücke zwischen der Investition und der späteren Auszahlung staatlicher Zuschüsse durch das BAFA oder die KfW. Da die meisten Zuschussprogramme erst nach Projektabschluss auszahlen, sichert dieser Kredit die sofortige Umsetzung von Sanierungsvorhaben ohne übermäßige Belastung der eigenen Liquidität.
24.02.2026
Dieser Förderkredit richtet sich an alle Antragsteller, die bereits eine Förderzusage für eine Einzelmaßnahme am Gebäude (z. B. über BAFA BEG EM oder KfW Heizungsförderung) erhalten haben. Er steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Freiberuflern und Vermietern von Gewerbeimmobilien zur Verfügung.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Beantragung erfolgt nach dem Hausbankprinzip über die eigene Bank oder Sparkasse. Der Kredit kann mit tilgungsfreien Anlaufjahren kombiniert werden, um die Liquiditätsbelastung während der Bauphase minimal zu halten.
Gefördert wird die vollständige Finanzierung der Kosten, die im Zusammenhang mit einer bereits zugesagten energetischen Einzelmaßnahme stehen. Dies umfasst die Restsumme nach Abzug des Zuschusses sowie die Vorfinanzierung des Zuschussbetrags selbst, sofern dieser zur Bezahlung der Handwerkerrechnungen benötigt wird.
Der Kreditbetrag ist auf maximal 120.000 € pro Wohneinheit bzw. pro Gebäude begrenzt. Ein besonderer Vorteil ist die Zinsverbilligung durch Bundesmittel, die den effektiven Jahreszins für Haushalte und KMU oft deutlich unter das marktübliche Niveau für klassische Modernisierungskredite senkt.
Der größte Hebel liegt in der Zinsbindung von bis zu 10 Jahren, die Planungssicherheit in volatilen Zinsphasen bietet. Eine typische Fehlannahme ist, dass man den Kredit unabhängig von anderen Programmen beantragen kann – tatsächlich ist eine vorhandene Zuschusszusage (z. B. für die KfW Heizungsförderung) die zwingende Voraussetzung für den Kreditantrag.
Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist die finanzielle Antwort auf die Umstellung der Förderlandschaft im Jahr 2024. Da staatliche Zuschüsse für die Gebäudesanierung (wie die KfW-Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahmen) erst nach Projektabschluss und Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt werden, stehen viele Unternehmen vor einer erheblichen Liquiditätslücke.
Dieser Kredit fungiert als passgenaue Brückenfinanzierung. Er ermöglicht es Unternehmen, Sanierungsvorhaben sofort zu starten, ohne auf die Auszahlung der Fördergelder warten zu müssen. Das Besondere: Der Kredit ist untrennbar mit den Zuschussprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verknüpft. Er bietet nicht nur Zinssätze weit unter Marktniveau, sondern ist durch seine Struktur darauf ausgelegt, nach Erhalt des Zuschusses teilweise oder ganz getilgt zu werden. Damit verwandelt er die theoretische Förderzusage in sofort verfügbares Kapital.
Der Ergänzungskredit steht einem breiten Spektrum an Akteuren offen, sofern sie eine Investition in die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes planen:
Trotz der breiten Aufstellung gibt es strikte Ausschlusskriterien:
Der Kredit dient ausschließlich der Finanzierung von Einzelmaßnahmen, für die bereits eine Zuschusszusage des BAFA oder der KfW nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vorliegt. Gefördert werden:
Der Kredit deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens ab, maximal jedoch 120.000 € pro Wohneinheit bzw. pro Gebäude (bei Nichtwohngebäuden). Zu den förderfähigen Kosten zählen:
Ein häufiger Graubereich ist die Zeitspanne zwischen Zuschusszusage und Kreditantrag. Der Kreditantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuschussbescheids gestellt werden. Verpassen Sie dieses Fenster, erlischt der Zugang zum Ergänzungskredit, selbst wenn die Maßnahme noch läuft. Ein weiterer Graubereich ist die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen: Diese sind im Ergänzungskredit meist nicht enthalten, da sie über das separate Programm KfW 270 (Erneuerbare Energien) gefördert werden.
Der Ergänzungskredit bietet keine prozentuale Quote im Sinne eines Zuschusses, sondern eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Die Konditionen hängen entscheidend davon ab, ob Sie als selbstnutzender Wohneigentümer mit geringerem Einkommen (Programm 358 "Plus") oder als sonstiger Investor/Unternehmen (Programm 359 "Standard") auftreten.
Ein mittelständisches Unternehmen saniert eine Büroetage (300 m²) und hat bereits eine BAFA-Zusage über 12.000 € Zuschuss (20 % von 60.000 €) erhalten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 65.000 € netto.
Der KfW-Ergänzungskredit unterliegt einem strikten zeitlichen Korsett, das eng mit Ihrer Zuschusszusage (z. B. aus der KfW-Heizungsförderung) verknüpft ist. Die wichtigste Frist: Der Kreditantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt Ihres positiven Zuschussbescheids bei der Hausbank gestellt werden. Ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu anderen Programmen: Sie dürfen mit den Bauarbeiten bereits nach Erhalt des Zuschussbescheids beginnen, noch bevor der Kreditvertrag final unterschrieben ist.
Nach der Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit, die Mittel abzurufen. Diese Abruffrist kann auf bis zu 36 Monate verlängert werden, allerdings fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision (meist 0,15 % pro Monat) an. Sobald die Zuschusszahlung (z. B. vom BAFA) auf Ihrem Konto eingeht, gilt eine Rückzahlungsfrist: Sie müssen den Teil des Kredits, der den Zuschuss vorfinanziert hat, unverzüglich (spätestens nach 3 Monaten) zur Sondertilgung nutzen.
1. Zuschusszusage sichern: Sie müssen zuerst den Bewilligungsbescheid für Ihre Einzelmaßnahme (z. B. BAFA BEG EM) in den Händen halten. Ohne dieses Dokument ist kein Kreditantrag möglich.
2. Finanzierungspartner wählen: Kontaktieren Sie Ihre Hausbank oder einen Finanzvermittler. Da der Ergänzungskredit über das "Hausbankprinzip" läuft, ist die Bank Ihr Vertragspartner, nicht die KfW direkt.
3. Unterlagen bündeln: Bereiten Sie den Zuschussbescheid, Ihre aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und – bei Immobilien im Privatvermögen – den Grundbuchauszug vor.
4. Kreditantrag stellen: Die Hausbank prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag digital bei der KfW ein. Wichtig: Der Zuschuss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgezahlt sein.
5. Kreditvertrag & Abruf: Nach der Zusage unterschreiben Sie den Darlehensvertrag. Sie können das Geld nun in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen, um Handwerkerrechnungen direkt zu begleichen.
6. Maßnahme abschließen: Führen Sie die Sanierung durch und lassen Sie sich die Umsetzung durch Ihren Energieeffizienz-Experten (EEE) oder Fachunternehmer bestätigen.
7. Zuschuss abrufen & tilgen: Reichen Sie den Verwendungsnachweis für Ihren Zuschuss ein. Sobald das Geld vom Staat ausgezahlt wird, leisten Sie die vereinbarte Sondertilgung auf den Ergänzungskredit.
Antrag ohne Bescheid: Der Versuch, den Kredit gleichzeitig mit dem Zuschuss zu beantragen. Die KfW verlangt zwingend den bereits existierenden Bewilligungsbescheid.
Abgelaufene 12-Monats-Frist: Die Annahme, man könne den Kredit jederzeit während der Bauphase beantragen. Nach 12 Monaten ab Zuschusszusage ist der Zugang gesperrt.
Umschuldungswunsch: Die Erwartung, mit dem günstigen Ergänzungskredit einen bestehenden, teuren Kontokorrentkredit abzulösen. Die Mittel sind strikt zweckgebunden für das neue Vorhaben.
Zuschuss bereits ausgezahlt: Wer den Zuschuss schon erhalten hat, kann den Ergänzungskredit nicht mehr zur "Nachfinanzierung" nutzen.
Unterschätzung der Hausbank-Prüfung: Nur weil es ein KfW-Programm ist, entfällt die Bonitätsprüfung der Bank nicht. Eine schlechte BWA kann zur Ablehnung führen.
Fehlende Einkommensnachweise (bei 358): Im "Plus"-Programm für Selbstnutzer werden Steuerbescheide der vorletzten Jahre benötigt. Fehlen diese, rutscht man automatisch in den teureren Standard-Zins.
Ignorieren der Bereitstellungsprovision: Bei langen Bauzeiten (über 12 Monate) entstehen zusätzliche Kosten durch die Bereitstellung, die oft nicht einkalkuliert werden.
Versäumte Sondertilgung: Die Nicht-Rückzahlung des Zuschussanteils innerhalb der 3-Monats-Frist kann zu einer Nachverzinsung oder Kündigung des Kredits führen.
Fehlende "Bestätigung nach Durchführung" (BnD): Ohne dieses Dokument vom Experten wird der Kredit am Ende nicht korrekt abgerechnet, was rechtliche Konsequenzen haben kann.
Nein. Der Ergänzungskredit ist strikt an die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt. Da Photovoltaik über das EEG gefördert wird und nicht über die BEG-Einzelmaßnahmen, müssen Sie hierfür auf das Programm KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) ausweichen.
Da das Hausbankprinzip gilt, trägt die Bank das volle Kreditrisiko. Bei einer Ablehnung können Sie versuchen, den Antrag über eine andere Bank oder einen spezialisierten Finanzvermittler zu stellen. Die KfW selbst kann die Entscheidung der Hausbank nicht überstimmen.
Ja, der Teil des Kredits, der zur Vorfinanzierung des Zuschusses (z. B. der KfW-Heizungsförderung) dient, muss nach Erhalt der Fördergelder als Sondertilgung zurückgeführt werden. Der Restbetrag (Ihr Eigenanteil) läuft als reguläres Darlehen weiter.
Ein großer Vorteil der Programme 358/359 ist, dass Sondertilgungen während der ersten Zinsbindungsphase oft kostenfrei möglich sind. Dies sollten Sie jedoch individuell im Kreditvertrag Ihrer Hausbank prüfen.
Der Ergänzungskredit ist kein Stand-alone-Programm, sondern der "Klebstoff" für Ihre gesamte Sanierungsstrategie:
Der KfW-Ergänzungskredit wird unter den Regelungen der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vergeben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Zinsvorteil als staatliche Beihilfe gewertet wird und auf die entsprechenden Höchstgrenzen angerechnet werden muss.
Steuerlich gesehen sind die Zinszahlungen für den Kredit bei gewerblicher Nutzung des Gebäudes als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Da es sich um ein Darlehen handelt, ist die Kreditauszahlung selbst nicht steuerpflichtig. Wichtig: Eine Kombination des Kredits mit der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen (Doppelförderverbot).
Für Unternehmer ist der Ergänzungskredit 359 das entscheidende Instrument, um Großprojekte liquiditätsschonend umzusetzen. Besonders bei Nichtwohngebäuden (NWG), wo Investitionssummen schnell den sechsstelligen Bereich erreichen, ist die Vorfinanzierung der staatlichen Zuschüsse oft die größte Hürde.
Durch die Zinsbindung von bis zu 10 Jahren und die Möglichkeit tilgungsfreier Anlaufjahre können Sie die Sanierung so strukturieren, dass die Kreditraten erst dann in voller Höhe fällig werden, wenn die Energieeinsparungen bereits die Betriebskosten senken. In Verbindung mit der KfW-Heizungsförderung verwandeln Sie eine notwendige Instandhaltung in eine strategische Modernisierung, die Ihren Cashflow schont und den Unternehmenswert steigert.