Armasuisse Wissenschaft und Technologie (W+T) vergibt Forschungsaufträge an wissenschaftliche Institutionen, Industrie und KMU's zur Entwicklung von Spitzentechnologien für Verteidigungsanwendungen. Das Programm finanziert disruptive Technologieentwicklungen, innovative Technologielösungen und Technologiedienste für Armeesysteme über öffentliche Ausschreibungen auf simap.ch. Der langfristige Forschungsplan 2025-2028 konzentriert sich auf vier Schwerpunkte: Technologiefrüherkennung, Technologien für operationelle Fähigkeiten und Integration von Technologien zu Plattformen.
Die Schweizer Armee investiert jährlich mehrere hundert Millionen Franken in Forschung und Entwicklung, wobei ein erheblicher Anteil über externe Forschungsaufträge an private Unternehmen fließt. Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen handelt es sich hier um echte Auftragsforschung – Sie entwickeln konkrete Lösungen für definierte militärische Anforderungen und erhalten dafür eine marktübliche Vergütung.
Besonders interessant für mittelständische Unternehmen: Die entwickelten Technologien haben häufig Dual-Use-Charakter und lassen sich später auch für zivile Anwendungen vermarkten. Viele Schweizer Technologieunternehmen haben ihre Marktposition durch armasuisse-Aufträge erheblich gestärkt und konnten ihre Forschungskapazitäten ausbauen, ohne eigenes Kapital zu riskieren.
Was ist armasuisse Forschungsaufträge?
armasuisse Wissenschaft und Technologie fungiert als Kompetenzzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für technologische Fragen der Schweizer Armee. Das Programm identifiziert disruptive Technologietrends, erforscht Spitzentechnologien und entwickelt innovative Lösungen für zukünftige Sicherheitsherausforderungen. Die Organisation wurde als Teil der armasuisse-Beschaffungsorganisation etabliert, um die technologische Souveränität der Schweiz im Verteidigungsbereich zu stärken.
Der langfristige Forschungsplan 2025-2028 definiert vier strategische Schwerpunkte: Erstens die Technologiefrüherkennung zur rechtzeitigen Identifikation relevanter Innovationen, zweitens die Entwicklung von Technologien für operationelle Fähigkeiten der Armee, drittens die Integration verschiedener Technologien zu funktionsfähigen Plattformen und viertens die Bereitstellung von Technologiediensten wie Prüfungen und Analysen.
Im Unterschied zu klassischen Forschungsförderungen wie dem ZIM – Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand handelt es sich bei armasuisse-Aufträgen um marktorientierte Beschaffungen. Sie erhalten keine Zuschüsse für eigene Projekte, sondern bearbeiten konkrete Aufträge der Armee gegen entsprechende Bezahlung. Dies bedeutet geringeres finanzielles Risiko, aber auch geringere Flexibilität bei der Projektgestaltung.
Die Aufträge umfassen sowohl Grundlagenforschung als auch anwendungsnahe Entwicklungen bis hin zu Prototypen. Typische Themenbereiche sind Cybersecurity, autonome Systeme, Sensortechnologien, Materialforschung, Kommunikationstechnik und Energiesysteme. Viele Projekte haben bewusst Dual-Use-Charakter, um die zivile Verwertbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen.
Das Programm ergänzt die europäische Sicherheitsforschung wie das Horizon Europe Cluster 3: Sicherheitsforschung 2025-2027 um spezifisch schweizerische Anforderungen. Während EU-Programme oft auf zivile Sicherheit fokussieren, adressiert armasuisse explizit militärische Anwendungen und berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der neutralen Schweiz.
Wer kann beantragen?
Das Programm richtet sich an drei Zielgruppen: wissenschaftliche Institutionen wie Universitäten und Fachhochschulen, Industrieunternehmen aller Größenklassen sowie explizit kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Eine spezifische Mindestgröße oder Umsatzschwelle existiert nicht – auch Ein-Personen-Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen können.
Entscheidend ist die fachliche Kompetenz in den ausgeschriebenen Technologiebereichen. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Unternehmen über die notwendigen personellen und technischen Ressourcen verfügt, um den Auftrag termingerecht und in der geforderten Qualität zu erfüllen. Bei größeren Projekten sind Konsortien aus mehreren Partnern durchaus erwünscht und oft sogar notwendig.
Internationale Unternehmen können grundsätzlich teilnehmen, müssen jedoch die schweizerischen Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Bei sensitiven Projekten kann eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich sein. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern unterliegen möglicherweise zusätzlichen Beschränkungen, insbesondere bei Projekten mit hoher Geheimhaltungsstufe.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die unter Sanktionen stehen oder deren Eigentümerstruktur Sicherheitsbedenken aufwirft. Ebenso können Interessenkonflikte zum Ausschluss führen, etwa wenn ein Unternehmen gleichzeitig als Berater für armasuisse tätig ist und sich auf eine Ausschreibung bewirbt, die es selbst vorbereitet hat.
Was wird gefördert?
Disruptive Technologieentwicklungen stehen im Zentrum der förderfähigen Maßnahmen. Dies umfasst Forschung zu Basistechnologien mit Potenzial für Quantensprünge in militärischen Fähigkeiten, etwa Quantentechnologien, künstliche Intelligenz oder neuartige Materialien. Spitzentechnologien erforschen bedeutet die wissenschaftliche Durchdringung hochentwickelter Technologien und deren Anpassung an schweizerische Anforderungen.
Innovative Technologielösungen entwickeln umfasst die Konzeption, Entwicklung und Erprobung neuer Systeme und Verfahren. Technologiedienste für Armeesysteme beinhalten Prüfungen bestehender Systeme, technische Analysen, Bewertungen von Beschaffungsalternativen und Qualitätskontrollen. Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte adressieren die systematische Bewertung von Bedrohungen und die Entwicklung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Förderfähige Kosten umfassen typischerweise Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, Materialkosten für Prototypenbau und Versuche, Ausrüstung und Software für die Projektdurchführung sowie Reisekosten für notwendige Projektaktivitäten. Overhead-Kosten werden nach den üblichen schweizerischen Beschaffungsrichtlinien abgerechnet.
Nicht förderfähig sind in der Regel Grundausstattung des Unternehmens, die auch ohne das Projekt benötigt würde, Kosten für die Angebotserstellung, allgemeine Unternehmenskosten ohne direkten Projektbezug und Gewinnmargen über marktüblichen Sätzen hinaus. Die genauen Kostenabrechnungsmodalitäten werden in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen spezifiziert.
Beispiel:
Entwicklung einer KI-basierten Bedrohungsanalyse → Einordnung: vollständig förderfähig → Beraterhinweis: Betonen Sie den militärischen Anwendungsfall und grenzen Sie klar zur zivilen IT-Sicherheit ab, um die Relevanz für armasuisse zu unterstreichen.
Aufbau eines Testlabors für Cybersecurity → Einordnung: teilweise förderfähig → Beraterhinweis: Nur die projektspezifischen Komponenten sind abrechenbar; argumentieren Sie mit der Dual-Use-Fähigkeit für zivile und militärische Anwendungen.
Teilnahme an internationalen Fachmessen → Einordnung: nicht förderfähig → Beraterhinweis: Marketing- und Vertriebsaktivitäten sind ausgeschlossen; fokussieren Sie auf technische Konferenzen mit direktem Projektbezug als Alternative.
Konditionen
Die Vergütung erfolgt nach marktüblichen Sätzen entsprechend der schweizerischen Beschaffungsverordnung. Wissenschaftliche Institutionen erhalten typischerweise Vollkostendeckung plus einen angemessenen Overhead-Zuschlag von 15-25% für indirekte Kosten. Industrieunternehmen kalkulieren ihre Angebote nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit üblichen Gewinnmargen von 8-15% je nach Projektrisiko und -komplexität.
KMU profitieren von vereinfachten Abrechnungsverfahren und können bei Innovationsprojekten mit höheren Risiken Gewinnmargen von bis zu 20% ansetzen. Bei Technologiediensten wie Prüfungen und Analysen werden üblicherweise Stundensätze zwischen 150-300 CHF für qualifiziertes Fachpersonal vergütet, abhängig von der Spezialisierung und Erfahrung.
Beispielrechnung für ein mittelständisches Technologieunternehmen aus der Cybersecurity-Branche mit 50 Mitarbeitern: Entwicklungsauftrag für ein autonomes Intrusion-Detection-System über 18 Monate. Projektvolumen 1,2 Millionen CHF (800.000 CHF Personalkosten, 200.000 CHF Material, 100.000 CHF Ausrüstung, 100.000 CHF Gewinn). Bei erfolgreicher Projektabwicklung erhält das Unternehmen die vollständige Vergütung ohne Eigenanteil, plus die Möglichkeit zur späteren Vermarktung der entwickelten Technologie.
Im Vergleich zu einer Eigenentwicklung spart das Unternehmen 1,1 Millionen CHF an Entwicklungskosten und reduziert das technische Risiko erheblich, da die Anforderungen klar definiert sind. Die Liquiditätswirkung entspricht einer zinslosen Vorfinanzierung der gesamten Entwicklungskosten durch armasuisse.
Fristen
Ausschreibungsfristen variieren je nach Projektumfang zwischen 30 und 60 Tagen ab Veröffentlichung auf simap.ch. Komplexe Forschungsprojekte haben typischerweise längere Angebotsfristen als Standarddienstleistungen.
Projektlaufzeiten werden individuell in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt und reichen von wenigen Monaten bei Analyseaufträgen bis zu mehreren Jahren bei umfangreichen Entwicklungsprojekten. Verlängerungen sind grundsätzlich möglich, erfordern jedoch eine rechtzeitige Beantragung mit nachvollziehbarer Begründung.
Abrechnungsfristen für Zwischenberichte und Kostennachweise werden vertraglich vereinbart, typischerweise quartalsweise oder bei Erreichen definierter Meilensteine. Verspätete Abrechnungen können zu Zahlungsverzögerungen führen.
Projektabschlussfristen umfassen die Lieferung aller Ergebnisse, Dokumentationen und Abrechnungsunterlagen typischerweise binnen 30 Tagen nach Projektende. Diese Frist wird am häufigsten versäumt, weil Unternehmen die umfangreichen Dokumentationsanforderungen unterschätzen.
Aufbewahrungsfristen für alle Projektunterlagen betragen mindestens 10 Jahre nach Projektabschluss. Bei Projekten mit Geheimhaltungsauflagen können längere Fristen gelten.
Antragsprozess
Schritt 1: Monitoring der Ausschreibungen Überwachen Sie täglich das Portal simap.ch unter der Kategorie Forschung und Entwicklung sowie speziell armasuisse-Ausschreibungen. Registrieren Sie sich für automatische Benachrichtigungen zu relevanten Technologiebereichen. Viele KMU verpassen attraktive Ausschreibungen, weil sie das Portal nicht systematisch beobachten oder zu spät auf Ausschreibungen aufmerksam werden.
Schritt 2: Qualifikationsprüfung und Machbarkeitsbewertung Prüfen Sie detailliert die technischen Anforderungen, Sicherheitseinstufungen und formalen Teilnahmevoraussetzungen. Bewerten Sie realistisch Ihre technischen Kapazitäten und zeitlichen Ressourcen. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten die angegebenen Ansprechpartner bei armasuisse – eine frühzeitige Klärung vermeidet spätere Probleme bei der Angebotsstellung.
Schritt 3: Konsortialpartner identifizieren und Rollen definieren Bei komplexeren Projekten identifizieren Sie geeignete Partner aus Industrie und Wissenschaft. Definieren Sie klar die Arbeitsteilung, Verantwortlichkeiten und Kostenteilung. Erstellen Sie eine schriftliche Konsortialvereinbarung vor der Angebotsabgabe. Häufiger Stolperstein: unklare Verantwortlichkeiten führen später zu Koordinationsproblemen und Terminverzögerungen.
Schritt 4: Angebotserstellung und Kalkulation Erstellen Sie ein detailliertes technisches Angebot mit Arbeitsplan, Meilensteinen und Risikoanalyse. Kalkulieren Sie alle Kostenpositionen nachvollziehbar nach den schweizerischen Beschaffungsrichtlinien. Beachten Sie besonders die Dokumentations- und Berichtspflichten, die oft 10-15% der Projektzeit beanspruchen.
Schritt 5: Formale Angebotseingabe über simap.ch Laden Sie alle geforderten Unterlagen fristgerecht im Portal hoch. Beachten Sie dabei Dateiformate, Größenbeschränkungen und Geheimhaltungsanforderungen. Das System schließt automatisch zum angegebenen Zeitpunkt – verspätete Einreichungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Planen Sie einen Puffer für technische Probleme beim Upload ein.
Schritt 6: Bewertung und Verhandlungen armasuisse prüft zunächst die formale Vollständigkeit, dann die technische Machbarkeit und schließlich die Wirtschaftlichkeit der Angebote. Bei den besten Bietern können Nachverhandlungen zu technischen Details oder Konditionen stattfinden. Halten Sie sich während der Bewertungsphase für Rückfragen verfügbar und reagieren Sie schnell auf Nachforderungen.
Typische Fehler
Unzureichende Sicherheitseinstufung der Mitarbeiter Viele Unternehmen übersehen, dass sensitive Projekte eine Sicherheitsüberprüfung der beteiligten Mitarbeiter erfordern. Diese Überprüfungen dauern mehrere Monate und können nicht nachträglich beschleunigt werden. Ohne gültige Sicherheitsfreigabe können Sie das Projekt nicht starten, was zu erheblichen Verzögerungen und möglicherweise zur Vertragsauflösung führt.
Unrealistische Zeitplanung ohne Berücksichtigung der Dokumentationsanforderungen Forschungsaufträge erfordern umfangreiche Zwischenberichte, Dokumentationen und Präsentationen für armasuisse. Diese Tätigkeiten beanspruchen typischerweise 15-20% der Projektzeit, werden aber von vielen Unternehmen unterschätzt. Die Folge sind Terminverzögerungen und zusätzliche Kosten, die nicht mehr abgerechnet werden können.
Mangelhafte Kostenkalkulation bei internationalen Partnern Wenn Sie mit ausländischen Partnern arbeiten, müssen deren Kosten nach schweizerischen Standards nachvollziehbar sein. Viele Unternehmen kalkulieren zu optimistisch und berücksichtigen nicht die aufwendige Kostenkonvertierung und -dokumentation. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, da nicht nachgewiesene Kosten nicht vergütet werden.
Fehlende Exportkontrollprüfung bei Dual-Use-Technologien Entwickelte Technologien unterliegen möglicherweise schweizerischen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen. Ohne frühzeitige Klärung können Sie später entwickelte Technologien nicht vermarkten oder international verwerten. Prüfen Sie bereits bei der Angebotsstellung potentielle Exportbeschränkungen und kalkulieren Sie entsprechende Compliance-Kosten ein.
Unklare Verwertungsrechte und IP-Regelungen Die Verträge enthalten detaillierte Regelungen zu geistigem Eigentum und Verwertungsrechten. Viele Unternehmen übersehen, dass armasuisse sich umfangreiche Nutzungsrechte vorbehält, die die spätere Vermarktung einschränken können. Lassen Sie die IP-Klauseln unbedingt juristisch prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls Änderungen.
Überschätzung der eigenen technischen Kapazitäten Die Projekte sind technisch anspruchsvoll und erfordern oft Expertise in mehreren Disziplinen. Unternehmen überschätzen häufig ihre Fähigkeiten oder unterschätzen die technischen Risiken. Bei Nichterreichung der vereinbarten Ziele drohen Vertragsstrafen und der Ausschluss von zukünftigen Ausschreibungen.
Vernachlässigung der Sicherheitsanforderungen im laufenden Projekt Auch nach Projektbeginn müssen umfangreiche Sicherheitsvorschriften eingehalten werden – von der IT-Sicherheit bis zur physischen Sicherheit der Projektdokumente. Verstöße können zur sofortigen Vertragsbeendigung führen und haben strafrechtliche Konsequenzen. Etablieren Sie von Beginn an entsprechende Sicherheitsprozesse in Ihrem Unternehmen.
FAQ
Können deutsche GmbHs armasuisse Forschungsaufträge erhalten?
Deutsche GmbHs können grundsätzlich an armasuisse-Ausschreibungen teilnehmen, unterliegen jedoch besonderen Anforderungen. Sie müssen nachweisen, dass sie die schweizerischen Sicherheitsbestimmungen einhalten können und gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfungen ihrer Mitarbeiter durchführen lassen. Bei sensitiven Projekten kann armasuisse eine Schweizer Niederlassung oder einen Schweizer Partner als Konsortialführer verlangen. Die Kostenabrechnungen müssen nach schweizerischen Standards erfolgen, was zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet. Exportkontrollbestimmungen beider Länder sind zu beachten, insbesondere bei Dual-Use-Technologien.
Wie hoch ist der konkrete Euro-Vorteil gegenüber einer Eigenentwicklung?
Ein konkretes Beispiel: KMU entwickelt eine Drohnentechnologie, Projektvolumen 800.000 CHF über 24 Monate. Bei Eigenentwicklung müssten Sie 720.000 CHF vorfinanzieren (90% der Kosten) plus das technische Risiko des Scheiterns tragen. Bei armasuisse erhalten Sie die vollständige Vergütung von 800.000 CHF ohne Eigenanteil, das entspricht einer zinslosen Vorfinanzierung. Bei 4% Zinssatz sparen Sie zusätzlich 32.000 CHF Finanzierungskosten. Das technische Risiko trägt armasuisse, da die Anforderungen klar definiert sind. Gesamtvorteil: mindestens 752.000 CHF plus Risikominimierung plus spätere Verwertungsmöglichkeiten.
Ist armasuisse mit EU-Programmen wie Horizon Europe kombinierbar?
Eine direkte Kombination ist meist nicht möglich, da armasuisse Vollkostendeckung bietet und EU-Beihilferegeln eine Doppelförderung verbieten. Sie können jedoch parallel verschiedene Projektteile entwickeln: den militärischen Teil über armasuisse, den zivilen Teil über Horizon Europe 2026. Dabei müssen Sie klar abgrenzbare Arbeitspakete definieren und getrennte Kostenstellen führen. Eine sequenzielle Nutzung ist möglich: erst die Grundlagenforschung über EU-Programme, dann die militärspezifische Anwendungsentwicklung über armasuisse. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen IP-Regelungen und Verwertungsrechte.
Was ist das häufigste Missverständnis bei armasuisse Forschungsaufträgen?
Das häufigste Missverständnis ist die Verwechslung mit klassischen Förderprogrammen. armasuisse vergibt keine Zuschüsse für Ihre eigenen Projekte, sondern beauftragt Sie mit der Entwicklung spezifischer Lösungen für die Schweizer Armee. Sie arbeiten nach deren Anforderungen, nicht nach Ihren eigenen Vorstellungen. Die Ergebnisse gehören zunächst armasuisse, auch wenn Sie meist Verwertungsrechte für zivile Anwendungen behalten. Dies bedeutet weniger unternehmerische Freiheit, aber auch deutlich geringeres finanzielles Risiko. Viele Unternehmen scheitern in der Antragsphase, weil sie ihre eigene Produktvision präsentieren statt eine Lösung für die ausgeschriebene militärische Anforderung.
Werden rückwirkend begonnene Projekte finanziert?
Nein, rückwirkende Finanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie dürfen erst nach Vertragsunterzeichnung mit dem Projekt beginnen, da es sich um Auftragsforschung handelt, nicht um Projektförderung. Vorbereitende Maßnahmen wie Literaturrecherche oder Teamzusammenstellung vor Vertragsschluss erfolgen auf eigenes Risiko und sind nicht abrechenbar. Dies unterscheidet armasuisse von vielen anderen Programmen und erfordert eine präzise Projektplanung. Einzige Ausnahme: explizit genehmigte Sofortmaßnahmen bei besonders dringlichen Projekten, die jedoch vorab schriftlich beantragt werden müssen. Verstöße gegen diese Regel führen zur Vertragsauflösung ohne Vergütung.
Wann ist eine professionelle Beratung bei armasuisse-Aufträgen sinnvoll?
Eine Beratung ist sinnvoll ab einem Projektvolumen von 300.000 CHF oder bei Ihrem ersten armasuisse-Projekt, da die Komplexität der Verträge, Sicherheitsanforderungen und Abrechnungsmodalitäten erheblich ist. Besonders kritisch sind Konsortialstrukturen, IP-Verhandlungen und die Kombination mit anderen Programmen. Ein erfahrener Berater kostet 150-200 CHF pro Stunde, kann aber durch optimierte Vertragsverhandlungen und Risikovermeidung das Mehrfache einsparen. Bei internationalen Konsortien oder Projekten mit hoher Sicherheitseinstufung ist Beratung praktisch unverzichtbar. Die Beratungskosten für die Angebotsphase sind nicht abrechenbar, zahlen sich aber durch höhere Erfolgswahrscheinlichkeit und bessere Konditionen aus.
Kombinierbarkeit
Das ZIM – Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist für die Grundlagenforschung an Dual-Use-Technologien kombinierbar, wenn Sie klar zwischen der zivilen Vorentwicklung (ZIM) und der militärischen Anwendungsentwicklung (armasuisse) trennen können. Die Beihilfeobergrenze liegt bei 60% für KMU, jedoch zahlt armasuisse Vollkosten für den militärischen Teil. Fallstrick: Überschneidungen bei den Arbeitspaketen führen zur Rückforderung der ZIM-Förderung.
Der European Defence Fund (EDF) 2026 ermöglicht parallele Projektteile, wenn der armasuisse-Auftrag schweizerische Spezialanforderungen adressiert und der EDF-Anteil EU-weite Kooperationen umfasst. Die Kostentrennung muss eindeutig dokumentiert sein, da beide Programme Vollkostendeckung anstreben. Problematisch sind gemeinsame IP-Rechte, da armasuisse und die EU unterschiedliche Verwertungsansprüche haben.
Das EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft 2026 kann für die Vorgründungsphase genutzt werden, bevor Sie armasuisse-Aufträge akquirieren. EXIST finanziert bis zu 50.000 € für die Geschäftsmodellentwicklung, armasuisse dann die konkrete Produktentwicklung. Die zeitliche Abfolge ist wichtig: EXIST endet vor armasuisse-Projektbeginn. Vermeiden Sie Überschneidungen bei der Teamfinanzierung, da EXIST-geförderte Personen nicht gleichzeitig über armasuisse abgerechnet werden dürfen.
Kantonale Innovationsförderungen der Schweiz sind grundsätzlich kombinierbar, wenn sie andere Kostenbereiche wie Marktstudien oder Zertifizierungen abdecken. Die Kombination mit KMU-innovativ: IKT 2025 ist möglich für die zivile Weiterentwicklung nach Projektabschluss bei armasuisse, jedoch nicht für parallele Entwicklungen derselben Technologie. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen nationalen Beihilferegeln.
Steuerliche & rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage bilden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom 21. Juni 2019 und die Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB). Diese Gesetze regeln die Ausschreibungsverfahren, Vergabekriterien und Vertragsgestaltung verbindlich für alle Bundesstellen einschließlich armasuisse.
§ 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 SubvG (Subventionsgesetz) sind auch bei Auftragsforschung relevant: Falsche Angaben zu Kosten, Kapazitäten oder Projektfortschritt können strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie müssen alle Abrechnungen wahrheitsgemäß und nachprüfbar erstellen. Bei vorsätzlich falschen Angaben drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie der Ausschluss von zukünftigen Ausschreibungen.
Ein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung besteht nicht, auch bei formal korrekten Angeboten. armasuisse entscheidet nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien sowie strategischen Erwägungen. Gegen Vergabeentscheidungen kann binnen 20 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
EU-Beihilferecht ist nicht direkt anwendbar, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Jedoch gelten analoge Regelungen für staatliche Beihilfen, insbesondere bei der Kombination mit anderen Programmen. Bei marktüblicher Vergütung für konkrete Leistungen liegt keine Beihilfe vor, sondern eine reguläre Beschaffung.
Steuerlich sind die Vergütungen als normale Betriebseinnahmen zu behandeln und vollständig steuerpflichtig. Umsatzsteuer wird nach schweizerischen Regelungen abgeführt – für deutsche Unternehmen gelten komplexe Regelungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Leistungen sind handelsrechtlich zu bilden.
Dokumentationspflichten umfassen die vollständige Aufbewahrung aller Projektunterlagen, Kostennachweise, Korrespondenzen und technischen Dokumentationen für mindestens 10 Jahre nach Projektabschluss. Bei Geheimprojekten gelten erweiterte Sicherheitsaufbewahrungspflichten bis zu 30 Jahre.
Einordnung für Unternehmer
Ab einem Projektvolumen von 200.000 CHF lohnt sich der Aufwand definitiv, da Sie bei erfolgreicher Akquisition eine vollständige Kostendeckung plus Gewinnmarge erhalten ohne jedes Eigenkapitalrisiko. Ein typisches Beispiel: Entwicklung eines cybersicheren IoT-Systems für 500.000 CHF bedeutet bei 12% Gewinnmarge einen garantierten Ertrag von 60.000 CHF ohne Vorfinanzierung – das entspricht einer Eigenkapitalrendite von deutlich über 100%.
Softwareunternehmen und Cybersecurity-Spezialisten nutzen das Programm noch viel zu wenig, obwohl die Schweizer Armee massiv in digitale Transformation investiert. Viele scheuen sich vor der vermeintlich komplexen Militärbürokratie, übersehen aber dass moderne Verteidigungstechnologie zu 80% aus ziviler IT besteht. Sie verschenken damit Millionenchancen bei gleichzeitig minimalem Risiko.
Strategisch fügt sich armasuisse perfekt in eine diversifizierte F&E-Strategie ein: Nutzen Sie EU-Programme wie Horizon Europe 2026 für die Grundlagenforschung, armasuisse für die Anwendungsentwicklung und anschließend private Investoren für die Markteinführung. Diese Sequenz minimiert Ihr Risiko in jeder Entwicklungsphase und maximiert die verfügbare Finanzierung.
Der häufigste Denkfehler: "Militäraufträge passen nicht zu unserem zivilen Geschäftsmodell." Falsch – die meisten modernen Verteidigungstechnologien haben enormes ziviles Potenzial. Ihr bei armasuisse entwickeltes autonomes Überwachungssystem funktioniert genauso gut in Industrieanlagen, Ihr cybersicheres Kommunikationsprotokoll interessiert jeden Energieversorger. Sie erhalten sogar meist die Verwertungsrechte für zivile Märkte.
Beginnen Sie noch heute mit der systematischen Beobachtung von simap.ch und identifizieren Sie Ausschreibungen in Ihrem Technologiebereich – die nächste Millionenchance könnte bereits morgen online stehen, und bei der üblichen 30-60 Tage Angebotsfrist entscheidet Schnelligkeit über den Erfolg.
Quellen
1. Langfristiger Forschungsplan 2025-2028 – armasuisse Wissenschaft und Technologie, abgerufen 29.03.2026
2. Technologiefrüherkennung – armasuisse Wissenschaft und Technologie, abgerufen 29.03.2026
3. Forschungsbroschüre armasuisse Wissenschaft und Technologie – DefTech, abgerufen 29.03.2026
4. armasuisse Science and Technology – armasuisse, abgerufen 29.03.2026
5. Lieferant der armasuisse werden – armasuisse, abgerufen 29.03.2026
6. Informationen Beschaffung – armasuisse, abgerufen 29.03.2026
7. Ausschreibungsplattform – armasuisse, abgerufen 29.03.2026
