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ZIM Internationale Kooperationen 2025–2027

Das BMWK fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen mit Forschungseinrichtung – mit mindestens einem internationalen Partner. Deutsche KMU erhalten Zuschüsse von bis zu 560.000 € pro Betrieb bei Fördersätzen zwischen 40 und 60 %, zuzüglich 10 % Bonus für internationale Kooperationen. Die neue Richtlinie ab 1. Januar 2025 verbessert die Bedingungen für junge, kleine und erstmals innovierende Unternehmen.

Stand der Informationen:

20.03.2026

Kurz erklärt

Für wen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland, weitere mittelständische Unternehmen bis 500 Mitarbeitende sowie Forschungseinrichtungen. Partnerunternehmen und ausländische Partner sind zulässig.

Was wird gefördert: Gemeinsame FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Technologie- oder Branchenbegrenzung. Besonderheit: Projekte müssen internationales Kooperationselement haben (mind. ein ausländischer Partner). Personalkosten, Sachkosten, Investitionen in Forschungsausrüstung, externe Services und Reiskosten sind förderfähig.

Finanzieller Rahmen: Deutsche Unternehmen bis zu 560.000 € zuwendungsfähige Kosten, Forschungseinrichtungen bis 280.000 €. Gesamtprojekt maximal 3.000.000 €. Fördersätze: 40–60 % je Firmengröße (mittlere: 50 %), plus 10 % Bonus bei internationalen Projekten (max. 60 %). Forschungseinrichtungen 100 %.

Form der Förderung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Unterliegt nicht der Umsatzsteuer; fällt aber als außerordentlicher Ertrag unter Ertragsbesteuerung. Kombinierbar mit anderen Programmen (z. B. Forschungszulage) im Rahmen zulässiger Beihilfehöchstsätze.

Größter Hebel: Der 10 % Förderbonus für internationale Kooperationen ist neu und entscheidend – nutze ihn durch bewusste Partnerauswahl aus dem Ausland. Projektstart vor Bewilligung ist auf eigenes Risiko nach bestätigtem Antragseingang zulässig; antizipiere dies für schnelleres Arbeitending. Volldigitale Antragstellung über Förderzentrale Deutschland (FZD) mit Mein Unternehmenskonto spart Zeit und Unterschriftsaufwand.

Gilt dieses Programm für Ihr Vorhaben?

ZIM Internationale Kooperationen fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte von deutschen KMU mit ausländischen Partnern durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der Projektkosten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt dafür bis zu 560.000 Euro pro Unternehmen zur Verfügung, bei einem maximalen Gesamtprojektvolumen von 3 Millionen Euro. Die neue Richtlinie ab Januar 2025 gewährt deutschen Unternehmen einen 10-prozentigen Förderbonus für internationale Kooperationen.

Das Programm ist Teil des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und adressiert eine entscheidende Schwäche vieler deutscher KMU: die mangelnde internationale Vernetzung bei Innovationsprojekten. Während Großkonzerne längst globale Forschungspartnerschaften pflegen, bleiben mittelständische Unternehmen oft auf den deutschen Markt fokussiert. Dabei entstehen gerade durch internationale Kooperationen oft die durchschlagskräftigsten Innovationen – eine Erkenntnis, die das BMWK mit dem speziellen Förderbonus honoriert.

Bemerkenswert ist die Flexibilität des Programms: Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Technologien oder Branchen. Ob ein Maschinenbauunternehmen aus Baden-Württemberg mit einem französischen Forschungsinstitut an neuen Antriebstechnologien arbeitet oder ein IT-Dienstleister aus Berlin mit einem polnischen Startup eine innovative Software entwickelt – beide Projekte können gefördert werden, sofern sie die technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen.

Was ist ZIM Internationale Kooperationen?

ZIM Internationale Kooperationen ist ein spezieller Förderbereich innerhalb des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand, der gezielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Das Programm basiert auf der Erkenntnis, dass deutsche KMU ihre Innovationskraft erheblich steigern können, wenn sie internationale Partner in ihre Entwicklungsprojekte einbeziehen. Der internationale Fokus unterscheidet es von den nationalen ZIM-Modulen und macht es zu einem strategischen Instrument für die Erschließung globaler Märkte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz führt das Programm seit 2008 durch und hat es kontinuierlich weiterentwickelt. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die AiF Projekt GmbH die Rolle des Projektträgers für alle Kooperationsprojekte. Diese Neuorganisation soll die Bearbeitung beschleunigen und die Beratungsqualität für internationale Projekte verbessern. Das Programm läuft zunächst bis zum 30. Juni 2027 und verfügt über ein erhebliches Fördervolumen.

Im Unterschied zu anderen Internationalisierungsprogrammen wie dem BMWK-Markterschließungsprogramm fokussiert sich ZIM International nicht auf die reine Markterschließung, sondern auf die gemeinsame technologische Entwicklung mit ausländischen Partnern. Während Programme wie Horizon Europe primär auf Grundlagenforschung abzielen, konzentriert sich ZIM International auf anwendungsnahe Forschung mit klarem Marktbezug. Diese Positionierung macht es besonders attraktiv für mittelständische Unternehmen, die konkrete Produktinnovationen anstreben.

Die praktische Logik des Programms liegt in der Kombination von Technologietransfer und Markterschließung: Unternehmen entwickeln nicht nur gemeinsam mit internationalen Partnern neue Technologien, sondern erschließen sich gleichzeitig deren Heimatmärkte. Ein deutscher Medizintechnikhersteller, der mit einem italienischen Forschungsinstitut zusammenarbeitet, kann die entwickelte Innovation anschließend leichter in Italien vermarkten. Diese Doppelwirkung rechtfertigt den erhöhten Fördersatz von bis zu 60 Prozent.

Das Programm operiert nach dem Prinzip der Anteilsfinanzierung, das heißt, die Unternehmen müssen einen Eigenanteil von mindestens 40 Prozent der Projektkosten tragen. Diese Eigenleistung stellt sicher, dass nur wirtschaftlich tragfähige und strategisch durchdachte Projekte gefördert werden. Gleichzeitig motiviert sie die Antragsteller, ihre Projekte effizient und zielorientiert durchzuführen.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der EU-Verordnung 651/2014 sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden. Dabei zählen alle Beschäftigten von verbundenen oder Partnerunternehmen mit. Die EU-Definition für KMU setzt die Obergrenze bei 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Deutsche Unternehmen, die diese Schwellenwerte überschreiten, aber unter 500 Mitarbeitern bleiben, können trotzdem gefördert werden, allerdings mit reduzierten Fördersätzen.

Zwingend erforderlich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Reine Briefkastenfirmen oder Unternehmen ohne operative Tätigkeit in Deutschland sind ausgeschlossen. Das Unternehmen muss außerdem wirtschaftlich gesund sein und darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfeverordnung können nicht gefördert werden, auch wenn sie formal noch nicht insolvent sind.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Ausgründungen und Spin-offs: Sie gelten als eigenständige Unternehmen, sofern sie rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom Mutterunternehmen agieren. Problematisch wird es, wenn das Mutterunternehmen die KMU-Schwellenwerte überschreitet und weiterhin beherrschenden Einfluss ausübt. In solchen Fällen prüft der Projektträger die tatsächliche Unabhängigkeit sehr genau.

Grenzfälle entstehen häufig bei Familienunternehmen mit komplexen Beteiligungsstrukturen. Ein Maschinenbauunternehmen mit 180 Mitarbeitern und 35 Millionen Euro Umsatz könnte trotzdem als Großunternehmen gelten, wenn die Inhaberfamilie über Holding-Gesellschaften weitere Unternehmen kontrolliert, die in der Summe die KMU-Schwellenwerte überschreiten. Solche Konstellationen erfordern eine detaillierte Analyse der Beteiligungsverhältnisse vor der Antragstellung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien oder Branchen. Das Projekt muss von mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden, wobei mindestens ein Partner aus dem Ausland stammen muss. Die Innovation muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und ein erhebliches technisches Risiko beinhalten.

Bei den förderfähigen Kosten unterscheidet das Programm zwischen verschiedenen Kategorien: Personalkosten umfassen die Gehälter aller direkt am Projekt beteiligten Mitarbeiter inklusive Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge. Sachkosten beinhalten Materialien, Komponenten und Verbrauchsgüter, die ausschließlich für das Forschungsprojekt benötigt werden. Investitionen in Forschungsausrüstung sind förderfähig, soweit sie ausschließlich oder überwiegend für das Projekt genutzt werden. Externe Dienstleistungen können bis zu einer bestimmten Obergrenze einbezogen werden, und Reisekosten für projektbezogene Dienstreisen sind ebenfalls abrechenbar.

Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, die auch ohne das Forschungsprojekt anfallen würden. Dazu gehören Mieten für bestehende Büroräume, IT-Grundausstattung, Telefon- und Internetkosten sowie Kosten für die allgemeine Geschäftsführung. Auch reine Anschaffungen ohne Forschungsbezug, Marketingmaßnahmen und Vertriebsaktivitäten sind ausgeschlossen. Patent- und Lizenzkosten können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.

Homeoffice-Arbeitsplätze für Projektmitarbeiter: Förderfähig sind zusätzliche Ausrüstungen, die speziell für das Forschungsprojekt angeschafft werden, nicht aber die allgemeine Homeoffice-Grundausstattung. Beraterhinweis: Dokumentieren Sie genau, welche Geräte ausschließlich für Forschungszwecke verwendet werden.

Prototypenbau und Testsysteme: Vollständig förderfähig, sofern sie der Entwicklung und nicht der späteren Vermarktung dienen. Die Grenze zur nicht förderfähigen Vorserie ist oft fließend. Beraterhinweis: Definieren Sie klar den Forschungscharakter und dokumentieren Sie, dass es sich nicht um marktreife Produkte handelt.

Software-Lizenzen für Entwicklungstools: Förderfähig bei projektspezifischer Nutzung, problematisch bei allgemeinen Entwicklungsumgebungen. Beraterhinweis: Wählen Sie projektbezogene Lizenzmodelle und kalkulieren Sie anteilige Kosten bei Mehrfachnutzung transparent.

Konditionen

Deutsche Unternehmen erhalten bei internationalen Kooperationsprojekten einen um bis zu 10 Prozent erhöhten Fördersatz, wodurch sich die maximale Förderquote auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz erreichen diese Höchstförderung von 60 Prozent. Mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und maximal 50 Millionen Euro Umsatz erhalten 50 Prozent Förderung. Weitere mittelständische Unternehmen bis 500 Mitarbeiter erhalten 40 Prozent der Projektkosten als Zuschuss.

Die maximale Zuwendung beträgt 560.000 Euro pro beteiligtem deutschen Unternehmen, während ausländische Forschungseinrichtungen bis zu 280.000 Euro erhalten können. Das Gesamtprojektvolumen darf 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Diese Obergrenzen gelten für die gesamte Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bis maximal drei Jahren. Bei Projektverlängerungen können die Fördersummen entsprechend angepasst werden.

Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich mit einem Fördersatz von 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Kosten gefördert, da sie per Definition nicht gewinnorientiert arbeiten. Diese Vollförderung macht Universitäten und außeruniversitäre Forschungsinstitute zu besonders attraktiven Kooperationspartnern für deutsche Unternehmen.

Beispielrechnung für einen konkreten Fall: Ein mittelständisches Softwareunternehmen aus München mit 120 Mitarbeitenden und 18 Millionen Euro Jahresumsatz plant ein 24-monatiges KI-Entwicklungsprojekt mit einer französischen Universität. Die geplanten Projektkosten des deutschen Unternehmens betragen 400.000 Euro (280.000 Euro Personalkosten, 80.000 Euro Sachkosten, 40.000 Euro externe Dienstleistungen). Als mittleres Unternehmen erhält es 50 Prozent Förderung, also 200.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dies reduziert den Eigenanteil von ursprünglich 400.000 Euro auf nur noch 200.000 Euro und verbessert die Liquidität erheblich, da keine Kreditaufnahme erforderlich ist.

Fristen

Antragstellung: Das Programm arbeitet ohne feste Stichtage nach dem Prinzip der laufenden Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate nach Eingang des vollständigen Antrags beim Projektträger AiF Projekt GmbH.

Vorhabenbeginn: Sie dürfen mit Ihrem Projekt auf eigenes Risiko nach dem bestätigten Antragseingang beim Projektträger beginnen, auch vor der offiziellen Bewilligung. Diese Regelung ist besonders wichtig bei zeitkritischen Entwicklungsprojekten, birgt aber das Risiko, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen, falls der Antrag abgelehnt wird.

Projektlaufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate, die Höchstlaufzeit drei Jahre. Verlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, erfordern aber einen kostenneutralen Änderungsantrag vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit.

Verwendungsnachweis: Den Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens sechs Monate nach Projektende beim Projektträger einreichen. Bei verspäteter Einreichung können Zinsen auf bereits ausgezahlte Fördermittel fällig werden.

Aufbewahrung der Unterlagen: Alle projektbezogenen Belege und Dokumente müssen mindestens zehn Jahre nach Projektende aufbewahrt werden. Diese Frist wird am häufigsten unterschätzt, kann aber bei Nachprüfungen zu erheblichen Problemen führen.

Antragsprozess

Schritt 1: Projektkonzeption und Partnerfindung Sie entwickeln zunächst ein tragfähiges Forschungskonzept und identifizieren geeignete internationale Partner. Der ausländische Partner kann ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung sein, muss aber nachweislich Kompetenzen einbringen, die für das Projektziel erforderlich sind. Typische Stolperstelle: Viele Antragsteller unterschätzen den Aufwand für die Vertragsgestaltung mit ausländischen Partnern und die Klärung unterschiedlicher Rechtsräume.

Schritt 2: Registrierung im Online-Portal Sie registrieren sich im Online-Portal der Förderzentrale Deutschland unter https://www.foerderzentrale-deutschland.de und authentifizieren sich über "Mein Unternehmenskonto". Dieser Schritt erfordert eine digitale Signatur und kann mehrere Tage dauern. Häufiger Fehler: Unternehmen beginnen die Registrierung zu spät und verzögern dadurch den gesamten Antragsprozess um Wochen.

Schritt 3: Antragstellung über Online-Formular Sie füllen das volldigitalisierte Antragsformular aus, das technische Projektbeschreibung, Arbeitsplan, Kostenplanung und Verwertungsstrategie umfasst. Das System führt automatische Plausibilitätsprüfungen durch und weist auf Unstimmigkeiten hin. Kritischer Punkt: Die Innovationshöhe und das technische Risiko müssen überzeugend dargestellt werden, da dies die Hauptbewertungskriterien sind.

Schritt 4: Automatische Weiterleitung an Projektträger Nach dem Absenden leitet das System Ihren Antrag automatisch an die AiF Projekt GmbH weiter, die seit Januar 2025 alle ZIM-Kooperationsprojekte betreut. Sie erhalten eine Bestätigung mit einer eindeutigen Antragsnummer. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen.

Schritt 5: Fachliche Begutachtung Externe Gutachter bewerten Ihr Projekt nach Kriterien wie Innovationsgrad, technischer Durchführbarkeit, wirtschaftlichem Potenzial und Qualifikation der Projektpartner. Dieser Prozess dauert zwei bis vier Monate. Häufige Schwachstelle: Antragsteller beschreiben die internationale Komponente zu oberflächlich und können nicht überzeugend darlegen, warum der ausländische Partner unverzichtbar ist.

Schritt 6: Bewilligung und Projektstart Bei positiver Begutachtung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit detaillierten Nebenbestimmungen für die Projektdurchführung. Die erste Auszahlung erfolgt in der Regel als Abschlag von 30 bis 50 Prozent der bewilligten Summe. Weitere Auszahlungen sind an Zwischennachweise gekoppelt. Wichtiger Hinweis: Änderungen am bewilligten Projekt erfordern die vorherige Zustimmung des Projektträgers.

Typische Fehler

Unzureichende Dokumentation der internationalen Kooperation Viele Antragsteller beschreiben nicht konkret genug, welche spezifischen Kompetenzen der ausländische Partner einbringt und warum diese in Deutschland nicht verfügbar sind. Das führt zur Ablehnung, weil der Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit nicht erkennbar wird. Der finanzielle Schaden beträgt oft mehrere Monate Entwicklungszeit und kann bei größeren Projekten 100.000 Euro und mehr kosten. Vermeiden Sie diesen Fehler, indem Sie die Komplementarität der Partnerfähigkeiten detailliert belegen und konkrete Arbeitsaufteilungen definieren.

Überschreitung der KMU-Schwellenwerte durch verbundene Unternehmen Unternehmen prüfen oft nur ihre eigenen Kennzahlen, übersehen aber, dass auch Schwester- und Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen der Inhaber in die KMU-Definition einfl ießen. Die Konsequenz ist die Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel plus Zinsen, was schnell sechsstellige Beträge erreichen kann. Eine Maschinenbaufirma mit 180 Mitarbeitern galt plötzlich als Großunternehmen, weil der Inhaber über eine Holding weitere Firmen mit insgesamt 120 Mitarbeitern kontrollierte. Lassen Sie die KMU-Eigenschaft vorab rechtssicher prüfen und berücksichtigen Sie alle Konzernverflechtungen.

Falsche Kostenabgrenzung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben Besonders bei Personalkosten entstehen häufig Fehler, wenn Mitarbeiter sowohl an geförderten Projekten als auch an anderen Aufgaben arbeiten. Wird die Zeiterfassung nicht penibel geführt, müssen Fördermittel zurückgezahlt werden. Ein Softwareunternehmen musste 80.000 Euro zurückzahlen, weil Entwickler-Stunden für ein kommerzielles Projekt fälschlicherweise dem Forschungsprojekt zugeordnet wurden. Etablieren Sie von Projektbeginn an eine präzise, täglich geführte Zeiterfassung und schulen Sie alle beteiligten Mitarbeiter in der korrekten Zuordnung.

Verspätete oder unvollständige Verwendungsnachweise Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Projektende eingereicht werden, aber viele Unternehmen sammeln die erforderlichen Belege nicht systematisch während der Projektlaufzeit. Die Nachbeschaffung von Dokumenten ist oft unmöglich, besonders bei internationalen Partnern. Dies führt zu Kürzungen der Fördersumme oder kompletten Rückforderungen. Ein Medizintechnikentwickler verlor 120.000 Euro Förderung, weil Rechnungen des französischen Partners nicht rechtzeitig beschafft werden konnten. Richten Sie bereits bei Projektbeginn ein systematisches Belegmanagement ein und vereinbaren Sie mit internationalen Partnern klare Dokumentationspflichten.

Unzureichende Abgrenzung zwischen Forschung und Markteinführung ZIM fördert ausdrücklich nur Forschung und Entwicklung, nicht aber die Markteinführung oder Vermarktung der entwickelten Produkte. Viele Unternehmen beginnen aber bereits während der Förderphase mit ersten Verkaufsaktivitäten und gefährden dadurch den Forschungscharakter ihres Projekts. Die Rückforderung der gesamten Förderung ist möglich. Ein Startup im Bereich Medizintechnik musste 200.000 Euro zurückzahlen, weil es bereits Prototypen an Kunden verkauft hatte. Trennen Sie Forschungs- und Vermarktungsaktivitäten strikt und beginnen Sie mit der Kommerzialisierung erst nach offiziellem Projektende.

Mangelhafte Vertragsgestaltung mit internationalen Partnern Internationale Kooperationsverträge müssen Themen wie Geistiges Eigentum, Haftung, Datenübertragung und unterschiedliche Rechtssysteme regeln. Viele Projekte scheitern an späteren Konflikten, die bei besserer Vorbereitung vermeidbar gewesen wären. Ein deutsch-italienisches KI-Projekt brach nach 18 Monaten zusammen, weil die Rechte an den entwickelten Algorithmen nicht eindeutig geregelt waren, Fördermittel von 300.000 Euro mussten zurückgezahlt werden. Beauftragen Sie bereits in der Antragsphase Rechtsanwälte mit internationaler Expertise und klären Sie alle kritischen Punkte vor Projektbeginn.

Unterschätzung der Berichtspflichten und Meilenstein-Dokumentation ZIM-Projekte erfordern regelmäßige Zwischenberichte und die Dokumentation des Projektfortschritts anhand definierter Meilensteine. Viele Unternehmen führen diese Dokumentation nur oberflächlich und können bei Nachfragen des Projektträgers den ordnungsgemäßen Projektablauf nicht belegen. Dies führt zu Verzögerungen bei Auszahlungen und kann die Bewilligung nachfolgender Projektphasen gefährden. Ein Automatisierungstechnik-Unternehmen erhielt drei Monate lang keine Auszahlungen, weil technische Meilensteine nicht nachvollziehbar dokumentiert waren. Etablieren Sie von Anfang an ein professionelles Projektcontrolling mit regelmäßiger Meilenstein-Bewertung und ausführlicher Dokumentation aller Arbeitsergebnisse.

FAQ

Kann meine GmbH ZIM Internationale Kooperationen beantragen?

Ja, Ihre GmbH kann ZIM International beantragen, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllt oder als weiteres mittelständisches Unternehmen unter 500 Mitarbeitenden qualifiziert ist. Entscheidend sind die Mitarbeiterzahl, der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme sowie eventuelle Verbindungen zu anderen Unternehmen. Bei einer GmbH mit 80 Mitarbeitenden und 15 Millionen Euro Umsatz erhalten Sie als kleines Unternehmen bis zu 60 Prozent Förderung bei internationalen Kooperationen. Die Rechtsform spielt keine Rolle, auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und andere Kapitalgesellschaften sind antragsberechtigt. Wichtig ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie viel Geld spare ich konkret durch die ZIM-Förderung?

Bei einem typischen 24-Monats-Projekt mit 300.000 Euro Kosten sparen Sie als mittleres Unternehmen 150.000 Euro durch die 50-prozentige Förderung. Zusätzlich entfallen Finanzierungskosten: Ohne Förderung müssten Sie einen Kredit über 300.000 Euro aufnehmen, was bei 4 Prozent Zinsen über zwei Jahre zusätzlich 24.000 Euro kostet. Ihre Gesamtersparnis beträgt somit 174.000 Euro. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich diese Beträge noch durch den 10-prozentigen Bonus. Ein kleines Unternehmen mit 60 Prozent Förderung spart bei gleichen Projektkosten sogar 180.000 Euro plus Finanzierungskosten. Diese Beträge verbessern Ihre Liquidität erheblich und ermöglichen Ihnen Innovationsprojekte, die sonst nicht finanzierbar wären.

Kann ich ZIM mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, ZIM lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, besonders attraktiv ist die Kombination mit der Forschungszulage. Sie erhalten zusätzlich zur ZIM-Förderung 25 Prozent Ihrer förderfähigen Personalkosten als steuerliche Forschungszulage, maximal 4 Millionen Euro pro Jahr. Bei einem Projekt mit 200.000 Euro Personalkosten bedeutet das zusätzliche 50.000 Euro. Auch die Kombination mit EU-Programmen wie Horizon Europe oder regionalen Förderprogrammen ist möglich. Wichtig ist, dass die Gesamtförderung die EU-beihilferechtlichen Obergrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei 80 Prozent für Grundlagenforschung, 60 Prozent für industrielle Forschung und 40 Prozent für experimentelle Entwicklung. Informieren Sie den ZIM-Projektträger über alle anderen Förderungen, um Probleme zu vermeiden.

Muss ich wirklich einen ausländischen Partner haben oder reicht eine internationale Vermarktung?

Sie benötigen zwingend einen aktiven ausländischen Projektpartner – entweder ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung – der substanziell zur Projektdurchführung beiträgt. Eine reine internationale Vermarktung der Ergebnisse reicht nicht aus. Der ausländische Partner muss eigene Arbeitsanteile übernehmen, spezifische Kompetenzen einbringen und ein separates Budget haben. Ein deutsches Unternehmen kann nicht alleine ein "internationales" Projekt durchführen und anschließend die Ergebnisse im Ausland verkaufen. Die Kooperation muss bereits in der Entwicklungsphase stattfinden. Typische internationale Partner sind ausländische Universitäten, Forschungsinstitute oder Unternehmen mit komplementären Technologien. Der Partner muss nicht zwingend eine eigene Förderung erhalten, aber seine Beteiligung muss nachweislich für den Projekterfolg erforderlich sein.

Kann ich rückwirkend eine Förderung für bereits gestartete Projekte erhalten?

Nein, eine rückwirkende Förderung für bereits gestartete Projekte ist grundsätzlich nicht möglich. Sie dürfen jedoch auf eigenes Risiko mit Ihrem Projekt beginnen, nachdem Sie den vollständigen Antrag eingereicht haben und eine Eingangsbestätigung vom Projektträger erhalten haben. Dies ist besonders bei zeitkritischen Entwicklungsprojekten wichtig. Das Risiko liegt darin, dass Sie alle bis zur Bewilligung anfallenden Kosten selbst tragen müssen, falls Ihr Antrag abgelehnt wird. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um keine wertvollen Monate zu verlieren. Wichtig ist, dass Sie alle Belege ab dem Antragsdatum sorgfältig sammeln und die Projektdokumentation von Anfang an förderkonform führen. Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, werden definitiv nicht gefördert.

Wann sollte ich einen Berater für den ZIM-Antrag beauftragen?

Ein Berater ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Projektvolumen über 200.000 Euro liegt oder komplexe internationale Kooperationen geplant sind. Die Beratungskosten von typisch 8.000 bis 15.000 Euro amortisieren sich schnell durch höhere Bewilligungschancen und optimierte Fördersätze. Experten kennen die Bewertungskriterien der Gutachter und können Ihr Projekt entsprechend positionieren. Bei internationalen Partnerschaften helfen sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und der korrekten Abgrenzung förderfähiger Kosten. Ein erfahrener Berater kann auch einschätzen, ob Ihr Projekt überhaupt förderchancen hat oder ob andere Programme besser geeignet wären. Unerlässlich ist Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen, wo die KMU-Eigenschaft nicht eindeutig ist, oder wenn Sie bereits andere Förderungen erhalten und Kombinationsregeln beachten müssen.

Kombinierbarkeit

Die Forschungszulage ist der wichtigste Kombinationspartner für ZIM International. Sie erhalten zusätzlich zur ZIM-Förderung 25 Prozent Ihrer förderfähigen Personalkosten als steuerliche Förderung, maximal 4 Millionen Euro pro Jahr. Bei einem Projekt mit 300.000 Euro Gesamtkosten und 200.000 Euro Personalanteil bedeutet das: 150.000 Euro ZIM-Zuschuss (50 Prozent) plus 50.000 Euro Forschungszulage. Der Fallstrick liegt in der korrekten Abgrenzung der förderfähigen Personalkosten, da beide Programme leicht unterschiedliche Definitionen verwenden.

Horizon Europe ermöglicht die Kombination mit ZIM bei internationalen Konsortien, wenn verschiedene Projektteile klar abgegrenzt werden können. Die EU-Beihilfeobergrenzen von 80 Prozent für Grundlagenforschung dürfen nicht überschritten werden. Ein deutsches KMU kann beispielsweise den nationalen Projektanteil über ZIM fördern lassen und gleichzeitig als Partner in einem Horizon-Europe-Konsortium agieren. Kritisch wird es, wenn sich die Projektinhalte überschneiden oder dieselben Personalkosten doppelt abgerechnet werden.

Die GRW-Förderung für strukturschwache Regionen kann parallel zu ZIM International beantragt werden, wenn das Unternehmen in einem Fördergebiet ansässig ist. GRW fördert die Investitionen in Forschungsausrüstung, während ZIM die Entwicklungskosten übernimmt. Die Gesamtförderung darf jedoch 60 Prozent für industrielle Forschung nicht überschreiten. Ein Maschinenbauunternehmen in Ostdeutschland könnte theoretisch beide Förderungen erhalten, muss aber die Beihilfeobergrenzen beachten und darf nicht dieselben Kostenpositionen doppelt fördern lassen.

Mit KMU-innovativ Programme ist eine Kombination grundsätzlich ausgeschlossen, da beide aus dem gleichen BMWK-Budget stammen und ähnliche Zielstellungen verfolgen. Unternehmen müssen sich für eines der Programme entscheiden. ZIM International ist meist vorteilhafter, wenn eine internationale Kooperation geplant ist, während KMU-innovativ bei rein nationalen Projekten mit Forschungseinrichtungen attraktiver sein kann. Die Entscheidung sollte anhand der konkreten Projektstruktur und Partnerkonstellation getroffen werden.

Steuerliche & rechtliche Hinweise

Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 sowie die ZIM-Richtlinie vom 28. November 2024. Diese Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 gültig und schafft Planungssicherheit für mehrjährige Projekte. Das Programm unterliegt dem EU-Beihilferecht, wodurch strenge Dokumentations- und Nachweispflichten entstehen.

§ 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 2 SubvG (Subventionsgesetz) verpflichten Sie zur wahrheitsgemäßen Angabe aller subventionserheblichen Tatsachen. Falsche Angaben über Unternehmensgröße, Projektinhalte oder Kosten können als Straftat gewertet werden und zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren führen. Besondere Vorsicht ist bei der KMU-Eigenschaft geboten: Übersehen Sie verbundene Unternehmen, kann dies als vorsätzlicher Subventionsbetrug ausgelegt werden, auch wenn Sie gutgläubig gehandelt haben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel. Selbst bei Erfüllung aller Förderkriterien kann Ihr Antrag bei unzureichendem Budget abgelehnt werden. Diese Rechtslage ist bei der Projektplanung zu berücksichtigen.

Die ZIM-Förderung ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig und erhöht Ihren Gewinn im Jahr der Vereinnahmung. Sie unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 12 UStG. Alle Projektausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wodurch sich die steuerliche Belastung oft neutralisiert. Bei mehrjährigen Projekten sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftsjahre prüfen und gegebenenfalls Rückstellungen bilden.

Sie müssen alle projektbezogenen Unterlagen mindestens zehn Jahre nach Projektende aufbewahren. Dazu gehören Originalbelege, Zeiterfassungsbögen, Verträge mit Partnern, technische Dokumentationen und der gesamte Schriftverkehr mit dem Projektträger. Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht können bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgefordert werden. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, muss aber den GoBD-Grundsätzen entsprechen.

Zweckbindungsfristen bestehen für geförderte Investitionen in Forschungsausrüstung. Diese müssen mindestens drei Jahre nach Projektende für Forschungszwecke genutzt werden und dürfen nicht ohne Zustimmung des Projektträgers verkauft oder anderweitig verwendet werden. Bei Verstößen ist eine anteilige Rückzahlung der Förderung fällig.

Einordnung für Unternehmer

ZIM Internationale Kooperationen lohnt sich für Sie ab einem Projektvolumen von etwa 100.000 Euro, da erst dann die 10-prozentige Ersparnis durch den internationalen Bonus die zusätzlichen Koordinationskosten übersteigt. Bei einem 200.000-Euro-Projekt sparen Sie als mittleres Unternehmen durch die 50-prozentige Förderung bereits 100.000 Euro – genug, um einen zusätzlichen Entwicklungsingenieur ein ganzes Jahr zu finanzieren. Der administrative Aufwand von etwa 40-60 Stunden über die gesamte Projektlaufzeit relativiert sich schnell bei diesen Förderbeträgen.

Besonders unterrepräsentiert sind traditionelle Branchen wie Maschinenbau, Handwerk und Lebensmittelindustrie – ein kostspieliger Fehler. Diese Unternehmen scheuen oft internationale Kooperationen und übersehen dabei enorme Chancen: Ein mittelständischer Bäckereiausstatter aus Bayern entwickelte mit einem italienischen Institut innovative Teigbearbeitungsmaschinen und erschloss sich dadurch den gesamten südeuropäischen Markt. Die 280.000 Euro ZIM-Förderung waren der Grundstein für eine Umsatzsteigerung um 40 Prozent in drei Jahren. Gerade in vermeintlich "low-tech" Branchen entstehen durch internationale Kooperationen oft die durchschlagskräftigsten Innovationen.

Strategisch ergänzt ZIM International Ihre Finanzierungsstruktur optimal: Nutzen Sie es für risikoreiche Grundlagenentwicklung, während Sie marktnahe Produktentwicklungen über normale Kredite oder Venture Capital finanzieren. Diese Mischstrategie reduziert Ihr Gesamtrisiko erheblich. Ein Medizintechnik-Startup finanzierte die Grundlagenforschung für einen neuen Sensor über ZIM International, entwickelte daraus drei marktfähige Produkte und holte sich anschließend Wachstumskapital für die Markteinführung – ohne die frühe ZIM-Förderung wäre das Unternehmen nie über die Forschungsphase hinausgekommen.

Der häufigste Denkfehler beim ersten Lesen: Sie glauben, internationale Kooperationen seien nur für exportorientierte Hightech-Unternehmen relevant. Tatsächlich profitieren gerade regional fokussierte KMU überproportional, weil sie durch die internationale Zusammenarbeit Zugang zu Technologien erhalten, die in Deutschland nicht verfügbar sind. Ein Handwerksbetrieb für Gebäudesanierung aus Sachsen entwickelte mit einem dänischen Forschungsinstitut innovative Dämmstoffe aus regionalen Rohstoffen – die Technologie revolutionierte sein lokales Geschäftsmodell und machte ihn zum Marktführer in der Region, obwohl er nie ins Ausland exportierte.

Beginnen Sie noch heute mit der Partnersicherung und lassen Sie die rechtlichen Grundlagen prüfen – bei der hohen Nachfrage und den attraktiven Konditionen bis 2027 werden die besten internationalen Partner schnell vergeben sein. Wer jetzt zögert, verpasst eine historische Chance auf kostenlose Internationalisierung und Technologiesprünge, die normalerweise nur Großkonzernen vorbehalten sind.

Quellen

1. ZIM-Richtlinie vom 28. November 2024 – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, abgerufen 18. März 2026

2. ZIM Internationale Kooperationen – Programmseite – BMWK, abgerufen 18. März 2026

3. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 18. März 2026

4. FAQ zu ZIM FuE-Projekten – ZIM-Netzwerk, abgerufen 18. März 2026

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