Alle Artikel

KfW 511/512 – ERP-Förderkredit Digitalisierung 2026

Die KfW vergibt mit 511/512 Kombikredite aus Darlehen plus Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmen. Finanziert werden Hard- und Softwarekäufe, digitale Geschäftsmodelle und datengestützte Prozesse. KMU erhalten bis zu 7,5 Mio. EUR, größere Unternehmen bis 25 Mio. EUR – kombiniert mit Zuschüssen von 3–5% der Kreditsumme (max. 200.000 EUR).

zum Artikel

KfW Förderkredite für Unternehmen

Der KfW-Unternehmerkredit (037, 047) unterstützt etablierte Unternehmen und Freiberufler mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, wobei KMU von einer Haftungsfreistellung von bis zu 80 % profitieren. Das Programm wird über die Hausbank beantragt und bietet attraktive Konditionen für Wachstum und Innovation.

zum Artikel

KfW Klimafreundlicher Neubau 2026: Kredite bis 150.000 Euro für Wohngebäude

Die KfW fördert über die Programme 297 und 298 den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude mit zinsvergünstigten Krediten im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Privatpersonen, Unternehmen und Investoren erhalten je nach Förderstufe bis zu 100.000 oder 150.000 Euro pro Wohneinheit – bei Zinsen ab 0,60 % effektiv pro Jahr (Stand März 2026). Das Programm 297 gilt für Eigennutzer, das Programm 298 für Vermieter und Investoren.

zum Artikel

KfW-Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen – 358/359)

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist ein zinsgünstiges Darlehen für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden – als direkte Ergänzung zu einem bereits bewilligten KfW- oder BAFA-Zuschuss nach BEG EM. Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 120.000 € pro Wohneinheit, über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Eigennutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten über das Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil mit Effektivzinsen ab 0,01 %.

zum Artikel

KfW-Heizungsförderung (BEG EM – Heizungstausch)

Die KfW fördert im Programm 458 den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandswohngebäuden mit einem Direktzuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – maximal 21.000 € pro Wohneinheit, ohne Rückzahlungspflicht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit bestehenden Immobilien, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen sowie Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze.

zum Artikel

KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien Standard

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard" finanziert Photovoltaik, Windkraft, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Energienetze mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben – zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Die KfW stellt den Förderkredit über Hausbanken bereit; antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, Landwirte, Contracting-Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und kommunale Zweckverbände. Der Kredit läuft bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und wird am Tag der Zusage zu einem festen Zinssatz gebunden.

zum Artikel

KfW-Umweltprogramm 240/241: Kredit bis 25 Mio. € für Umweltschutz

Die KfW fördert Umweltschutzinvestitionen gewerblicher Unternehmen über die Programme 240 (alle Unternehmensgrößen) und 241 (kleine Unternehmen) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben – im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Förderfähig sind Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaanpassung und zum Naturschutz; im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" erhalten kleine Unternehmen zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Das Programm richtet sich an alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder mit Vorhaben innerhalb der EU.

zum Artikel

KfW-Unternehmerkredit 037/047 - Eingestelltes Programm mit direkten Nachfolgern

Der KfW-Unternehmerkredit (037/047) war ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW für etablierte Unternehmen ab 5 Jahren Marktpräsenz – mit Kreditbeträgen bis zu 25 Mio. € im Standardprogramm und bis zu 1 Mrd. € im Corona-Sonderprogramm 2020. Das Programm wurde im Auftrag des BMWK durchgeführt und finanzierte Investitionen sowie Betriebsmittel mit Haftungsfreistellungen von bis zu 90 % für KMU. Seit dem 30. April 2022 ist das Programm vollständig eingestellt; Nachfolger sind der ERP-Förderkredit KMU (365/366) und der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376).

zum Artikel

LIFE-Programm EU Kreislaufwirtschaft 2021-2027

Das LIFE-Programm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität der Europäischen Kommission fördert Organisationen beim Übergang zu einer kreislauforientierten, klimaresistenten und giftfreien Wirtschaft. Mit einem Budget von 1,345 Milliarden EUR (2021–2027) unterstützt es konkrete Projekte in Ressourceneffizienz, Abfall, Wasser, Boden, Luft und Chemikalien. Antragsberechtigt sind Städte, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und NGOs – Zuschüsse von bis zu 60% der förderfähigen Kosten möglich.

zum Artikel

Mit dem Fördercheck Ihre kostenlose Ersteinschätzung
für Ihr Vorhaben